Recht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. August 2008, 17:31 Uhr
Recht ist die Ordnung der Freiheit, durch die in einer Gesellschaft die Interessen aller miteinander zur Geltung gebracht werden können. Je mehr die konkrete Rechtsordnung den allgemeinen Rechtsgedanken verwirklicht, also Gerechtigkeit gewährleistet, umso seltener sind die Konfliktfälle, in denen Einzelnen unangemessenes Unrecht widerfährt. Im Interesse der Aufrechterhaltung der Ordnung sind Fälle, in denen die zuständige Autorität zwar "ungerecht" aber immerhin: entscheidet so gering wie möglich zu halten. Dafür sieht der moderne Rechrsstaat Gerichte vor, die von der Gesetzgebung und Verwaltung unabhängig sein sollen undem einzelnen Rechtsunterworfenen bestimmte Verfahrensgarantien zubilligen. Im Staat ist die Rechtsordnung mit der Befugnis verbunden, Zwang auf die äußere Willensbetätigung auszuüben.
Das Kirchenrecht als Rechtsmaterie eigener Art, muss überdies mstande sein, nicht nur die berechtigten Interessen der Gläibigen zum Ausgleich zu gvingen, sindern den höheren Zweck der Kirche zu verwirkolichen. Es kann daher nicht von der Hierarchie losgelöst und der Staatsordnung überantwirtet werden. Wo dies doch geschieht, unter Verstzoß gegen "göttlivches