Dekret: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Juli 2008, 09:15 Uhr
Ein Dekret ist im Kirchenrecht eine Einzelfallentscheidung einer zuständigen Behörde (des Papstes), während eine Instruktion eine allgemeine Anweisung zur Regelung einer größeren Zahl allgemeiner Fälle ist.