Koadjutor: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Dezember 2007, 16:01 Uhr
Ein Koadjutor ist ein Weihbischof, der das Recht zur Nachfolge beim Ausscheiden des Diözesanbischofs aus seinem Amt (z.B. durch Heimgang) hat. Ist die Diözese (Bistum) ein Erzdiözese, hat der Koadjutor das Recht, der Erzbischof dieser Erzdiözese (Erzbistums) zu werden.