Konsistorium (Kardinalsversammlung): Unterschied zwischen den Versionen

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*Angelo Comastri, Erzpriester der Petersbasilika
 
*Angelo Comastri, Erzpriester der Petersbasilika
 
*Stanislaw Rylko aus Polen, Präsident des Päpstlichen Laienrats
 
*Stanislaw Rylko aus Polen, Präsident des Päpstlichen Laienrats
*Raffaele Farina, Direktor der Vatikanbibliothek, „Archivar und Bibliothekar der Heiligen Römischen Kirche“
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*Raffaele Farina, ehem. Präfekt der Vatikanbibliothek, jetzt „Archivar und Bibliothekar der Heiligen Römischen Kirche“
 
*Agustin Garcia-Gasco Vicente, Valencia (Spanien)
 
*Agustin Garcia-Gasco Vicente, Valencia (Spanien)
 
*Sean Babtist Brady, Armagh (Irland)
 
*Sean Babtist Brady, Armagh (Irland)

Version vom 17. Oktober 2007, 11:12 Uhr

Konsistorium, in der kath. Kirche die beratende Vollversammlung der Kardinäle, die vom Papst einberufen und geleitet wird.

Ursprünglich war das Konsistorium eine feierliche öffentliche Gerichtsverhandlung, an der neben dem Papst und den Kardinälen auch andere Prozessteilnehmer anwesend waren. Im Mittelalter wurde das Konsistorium in erweiterter Bedeutung zum Beratungsgremium des Papstes durch die Kardinäle. Es ist wöchentlich mehrmals zusammengetreten, hat wichtige Fragen beraten und Beschlüsse gefasst.

Mit der weiteren Ausformung der Kurie durch die Institutionalisierung der Kardinalskongregationen ist die Einrichtung des Konsistoriums seit dem 16. Jh. langsam zurückgedrängt worden. Es dient heute vornehmlich als feierliches Forum zur Vornahme päpstlicher Regierungsakte oder zur Bekanntgabe bereits getroffener Entscheidungen.

Arten

Mit dem neuen Kirchenrecht von 1983 ist auch das Konsistorium neu geregelt worden. Hatte es bis dahin drei Formen gegeben (das geheime bzw. ordentliche, das öffentliche bzw. außerordentliche und das halb öffentliche Konsistorium), so gibt es jetzt gemäß can. 353 CIC nur noch zwei Arten:

Ordentliches Konsistorium: Zur Beratung "gewisser schwerwiegender Angelegenheiten" oder "zur Durchführung gewisser besonders feierl. Akte" werden alle Kardinäle eingeladen, zumindest die in Rom anwesenden. (§ 2). Neben der Beratung wichtiger Kirchenangelegenheiten kann hier der Papst auch Entscheidungen bekannt geben, wie zum Beispiel die Ernennung neuer Kardinäle oder Angelegenheiten im Rahmen von Selig- und Heiligsprechungen. Ein solches ordentliches Konsistorium kann öffentlich sein, nämlich dann wenn dort "irgendwelche feierlichen Akte vorgenommen werden (z.B. Kardinalsernennungen mit Übergabe der Insignien und Titelkirche) und wenn dort auch andere "Prälaten, Gesandte weltl. Mächte oder andere hierzu Geladene Zutritt erhalten." (§ 4).

Außerordentliches Konsistorium: Hier werden alle Kardinäle einberufen, "wenn besondere Erfordernisse der Kirche oder die Behandlung schwerwiegenderer Angelegenheiten dies ratsam erscheinen lassen." (§ 3)

Aktuell

Papst Benedikt hat am 17. Oktober 2007 für den 24. November 2007 ein neues, sein zweites Konsistorium einberufen.

Er wird dann folgende Kardinäle kreieren:

  • Leonardo Sandri, Präfekt der Kongregation für die Ostkirchen
  • John Patrick Foley, Pro-Großmeister des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem, langjähriger Leiter des Päpstlichen Medienrates
  • Giovanni Lajolo, Präsident der Päpstlichen Kommission für den Vatikanstaat und Präsident des vatikanischen Governatorats, zuvor "Außenminister" des Vatikans und Nuntius in Deutschland
  • Paul Josef Cordes aus dem Erzbistum Paderborn, Präsident des päpstlichen Hilfswerks Cor Unum
  • Angelo Comastri, Erzpriester der Petersbasilika
  • Stanislaw Rylko aus Polen, Präsident des Päpstlichen Laienrats
  • Raffaele Farina, ehem. Präfekt der Vatikanbibliothek, jetzt „Archivar und Bibliothekar der Heiligen Römischen Kirche“
  • Agustin Garcia-Gasco Vicente, Valencia (Spanien)
  • Sean Babtist Brady, Armagh (Irland)
  • Lluís Martínez Sistach, Barcelona (Spanien)
  • André Vingt-Trois, Paris (Frankreich)
  • Angelo Bagnasco, Genua (Italien), Präsident der Italienischen Bischofskonferenz
  • Théodere-Adrien Sarr, Dakar (Senegal)
  • Oswald Gracias, Bombay (Indien)
  • Francisco Robles Ortega, Monterrey (Mexiko)
  • Daniel N. DiNardo, Galveston-Houston (USA)
  • Odilio Pedro Scherer, Sao Paolo (Brasilien)
  • John Njue, Nairobi (Kenia)

Diese 18 neuen Kardinäle sind jünger als 80 Jahre und z.Zt. bei einem Konklave wahlberechtigt.

Wegen ihrer besonderen Verdienste um die katholische Kirche, so der Papst, ernenne er folgende ältere Männer zu Kardinälen:

  • Emmanuel III. Delly, Patriarch der chaldäischen Kirche
  • Giovanni Coppa, ehem. Nuntius in Tschechien
  • P. Urbano Navarrete SJ, Argentiener und früherer Rektor der Päpstlichen Universität Gregoriana
  • Estanislao Esteban Karlic, emeritierter Erzbischof von Parana, Argentinien.
  • P. Umberto Betti, O.F.M., früherer Rektor der Päpstlichen Lateran-Universität

Papst Benedikt wollte auch, wie Radio Vatikan meldet, den emeritierten Bischof Ignacy Jez aus dem polnischen Bistum Köslin zum Kardinal ernennen. Jez starb jedoch am 16. Oktober 2007 im Alter von 93 Jahren.