Bischofsweihe: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Bischofsweihe''' ist die höchste Stufe des [[Weihe]]-[[Sakrament]]es. Sie erteilt dieses in seiner ganzen Fülle. Die [[Bischöfe]] treten als [[Priesteramt|Priester]], [[Lehramt|Lehrer]] und [[Hirtenamt|Hirten]] an die Stelle der [[Apostel]], die geeint unter dem [[Primat]] des Nachfolgers des heiligem [[Petrus (Apostel)|Apostels Petrus]] die Kontinuität der von [[Jesus Christus]] begründeten Kirche garantieren. Aus einer inneren [[Logik]] heraus darf eine Bischofsweihe nur dort vorgenommen werden, wo der [[Papst|päpstliche]] Auftrag feststeht (can 1013 CIC). Die Bischofsweihe kann nur von einem rechtmäßig geweihten [[Bischof]] gültig gespendet werden. Dem eigentlichen [[Konsekrator]] stehen nach uraltem Brauch zwei weitere Bischöfe als Mitkonsekratoren zur Seite, um die [[Sukzession]] absolut sicherzustellen. | Die '''Bischofsweihe''' ist die höchste Stufe des [[Weihe]]-[[Sakrament]]es. Sie erteilt dieses in seiner ganzen Fülle. Die [[Bischöfe]] treten als [[Priesteramt|Priester]], [[Lehramt|Lehrer]] und [[Hirtenamt|Hirten]] an die Stelle der [[Apostel]], die geeint unter dem [[Primat]] des Nachfolgers des heiligem [[Petrus (Apostel)|Apostels Petrus]] die Kontinuität der von [[Jesus Christus]] begründeten Kirche garantieren. Aus einer inneren [[Logik]] heraus darf eine Bischofsweihe nur dort vorgenommen werden, wo der [[Papst|päpstliche]] Auftrag feststeht (can 1013 CIC). Die Bischofsweihe kann nur von einem rechtmäßig geweihten [[Bischof]] gültig gespendet werden. Dem eigentlichen [[Konsekrator]] stehen nach uraltem Brauch zwei weitere Bischöfe als Mitkonsekratoren zur Seite, um die [[Sukzession]] absolut sicherzustellen. | ||
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Dem Urbestand des Ritus der Bischofsweihe, Handauflegung und Gebet, sind später vor allem zwei Riten zugewachsen: die erstmals in den [[Apostolische Konstitution|Apostolischen Konstitution]] (VIII 4, 6: F. X. [[Funk]], Didascalia et const. Apost. I [T 1905] 472) bezeugte Ausbreitung des geöffneten Evangelienbuches über dem Ordinanden (zum Sinn: Lecuyer u. Botte) und die früh-mittelalterliche Salbung des Hauptes und der Hände (vgl. Andrieu). [[Pius XII.]] hat am 30. November 1944 die Rolle der Kon-[[Konsekration|Konsekratoren]] in der Apostolischen Konstitution ''[[Episcopalis consecrationis]]'' neu festgelegt ([[AAS]] 37 [1945] 131-132) und 1947 in der Konstitution ''[[Sacramentum ordinis]]'' [[Materie und Form der Sakramente|Materie und Form]] genau umschrieben ([[DH]] 3857-3861); die entsprechenden Änderungen in den [[Rubrik]]en des [[Pontificale]] erfolgten 1950 ([[AAS]] 42 [1950] 452-455).<ref>Balthasar Fischer in: [[LThK]], 2. Auflage, Band 6, Sp. 476.</ref> | Dem Urbestand des Ritus der Bischofsweihe, Handauflegung und Gebet, sind später vor allem zwei Riten zugewachsen: die erstmals in den [[Apostolische Konstitution|Apostolischen Konstitution]] (VIII 4, 6: F. X. [[Funk]], Didascalia et const. Apost. I [T 1905] 472) bezeugte Ausbreitung des geöffneten Evangelienbuches über dem Ordinanden (zum Sinn: Lecuyer u. Botte) und die früh-mittelalterliche Salbung des Hauptes und der Hände (vgl. Andrieu). [[Pius XII.]] hat am 30. November 1944 die Rolle der Kon-[[Konsekration|Konsekratoren]] in der Apostolischen Konstitution ''[[Episcopalis consecrationis]]'' neu festgelegt ([[AAS]] 37 [1945] 131-132) und 1947 in der Konstitution ''[[Sacramentum ordinis]]'' [[Materie und Form der Sakramente|Materie und Form]] genau umschrieben ([[DH]] 3857-3861); die entsprechenden Änderungen in den [[Rubrik]]en des [[Pontificale]] erfolgten 1950 ([[AAS]] 42 [1950] 452-455).<ref>Balthasar Fischer in: [[LThK]], 2. Auflage, Band 6, Sp. 476.</ref> | ||
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+ | ==Literatur== | ||
+ | * [[Martin Ramm]]: Heilige Berufung. Die [[Weihesakrament|niederen und die höheren Weihen]] nach der überlieferten Form in ihren Riten erklärt, [[Wigratzbad]] 2010 (80 Seiten; [[Imprimatur]] Ordinarius Episcopalis Curiensis Curiae, die 14 Aprilis 2010). | ||
+ | * ''Die Erteilung der heiligen Weihen in der Katholischen Kirche'' (Tonsur und die sieben Weihen) nach dem [[Pontificale Romanum|Römischen Pontifikale]] von 1962, [[lateinisch]]-[[deutsch]], [[Kirchheim Verlag]] & Co Mainz 1965, nachgedruckt von der [[Priesterbruderschaft St. Petrus]] (DIN A 6, 93 Seiten, [[mprimatur]] Monguntiae, die 30.10.1946 W. Kastell Vic. gen. et can. cap. cathedr. mongunt.). | ||
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+ | == Weblinks == | ||
+ | * [https://www.domradio.de/sites/default/files/pdf/weiheheft_inhalt_rz.pdf Feier einer Bischofsweihe] | ||
== Anmerkungen == | == Anmerkungen == |
Aktuelle Version vom 14. Dezember 2021, 11:58 Uhr
Die Sakramente |
Ursprung der Sakramente |
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Die sieben Sakramente |
Sakramentalien |
Die Bischofsweihe ist die höchste Stufe des Weihe-Sakramentes. Sie erteilt dieses in seiner ganzen Fülle. Die Bischöfe treten als Priester, Lehrer und Hirten an die Stelle der Apostel, die geeint unter dem Primat des Nachfolgers des heiligem Apostels Petrus die Kontinuität der von Jesus Christus begründeten Kirche garantieren. Aus einer inneren Logik heraus darf eine Bischofsweihe nur dort vorgenommen werden, wo der päpstliche Auftrag feststeht (can 1013 CIC). Die Bischofsweihe kann nur von einem rechtmäßig geweihten Bischof gültig gespendet werden. Dem eigentlichen Konsekrator stehen nach uraltem Brauch zwei weitere Bischöfe als Mitkonsekratoren zur Seite, um die Sukzession absolut sicherzustellen.
Inhaltsverzeichnis
Bedingungen zur Bischofsweihe
Als wichtigste Bedingungen für die Eignung eines Kandidaten zur Bischofsweihe nennt das kirchliche Recht: "festen Glauben, gute Sitten, Frömmigkeit, Seeleneifer, Klugheit sowie menschliche Tugenden" und "einen guten Ruf" (can 378 CIC).
Der päpstliche Auftrag
Eine Bischofsweihe ohne oder gar gegen das Mandat des Papstes wäre ein grober Verstoß gegen die Einheit der Kirche und wird mit schweren Strafen geahndet: "Ein Bischof, der jemanden ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer von ihm die Weihe empfängt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu." (can 1382 CIC). Deshalb stellt der weihende Bischof gleich zu Beginn die Frage nach dem päpstlichen Mandat, um so die Legitimität der Weihehandlung festzustellen.
Der Ritus der Bischofsweihe
Der Ritus der Bischofsweihe ist sehr komplex und reich an Symbolik. An dieser Stelle wir hier nur einen Überblick über die wichtigsten Abläufe gegeben.
Nach der Verlesung des päpstlichen Mandates wird der Erwählte in achtzehn Fragen über seinen Glauben und über seine Sitten befragt. Er muss den Willen bekunden, mit seiner ganzen Person der Wahrheit des Evangeliums zu dienen, das Volk durch Wort und Beispiel zu belehren, sich von allem Bösen fern zu halten, Keuschheit, Mäßigung, Demut und Geduld zu üben, sowie den katholischen Glauben ganz und unverkürzt zu bewahren und zu verkünden.
Nun beginnt die Heilige Messe (mit dem Stufengebet). Gleich danach wird der Erwählte ohne weitere Zeremonien mit den bischöflichen Gewändern bekleidet. Die eigentliche Weihehandlung wird vor dem letzten Vers des Graduale eingeschoben.
Belehrung
Die Belehrung über die bischöflichen Amtspflichten fällt sehr knapp aus: "Dem Bischof kommt es zu, zu richten, auszulegen, zu weihen, die Priesterweihe zu spenden, zu opfern, zu taufen und zu firmen." Dann fordert der weihende Bischof die Umstehenden zum Gebet auf: "Lasset uns beten, auf dass der allmächtige Gott ... diesem Erwählten die Fülle seiner Gnade verleihe." Der Erwählte legt sich zur Allerheiligenlitanei vor dem Altar flach auf den Boden und empfängt den dreimaligen Segen des Bischofs: "Dass du den hier gegenwärtigen Erwählten segnen, heiligen und weihen wollest.
Allerheiligenlitanei
Nach der Allerheiligenlitanei erheben sich alle und der Konsekrator legt dem Erwählten vor dem Altar schweigend das aufgeschlagene Evangelienbuch auf den Nacken. Dadurch wird veranschaulicht, dass das Lehramt als schwere Amtspflicht auf den Schultern des Bischofs ruht. Ein Kleriker hält das Buch fest, bis es nach vollzogener Weihe dem Neugeweihten übergeben wird.
Handauflegung
Danach folgt der wesentliche Weiheakt der Handauflegung. Der Konsekrator und die anderen beiden Bischöfe legen ihre Hände auf das Haupt des Erwählten und sprechen dabei zusammen: "Accipe Spiritum Sanctumi -Empfange den Heiligen Geist!" Der Konsekrator betet dann allein das Bittgebet und die Weihepräfation, welche beide bereits im 5. Jahrhundert bezeugt sind: "Gieße über diesen Deinen Diener, über den Du das Füllhorn Deiner priesterlichen Gnaden geneigt hast, die Kraft Deines Segens aus."
Salbung
In Erinnerung daran, wie Moses den Aaron zum Hohenpriester gesalbt hat, wird die Weihepräfation nach der ersten Hälfte unterbrochen und nach Anrufung des Heiligen Geistes die Salbung des Hauptes mit Chrisam eingefügt: "Gesalbt und geweiht werde dein Haupt mit himmlischer Segnung zur hohepriesterlichen Würde. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes." In der Fortsetzung der Weihepräfation heißt es: "Er sei unverdrossen in der Mühsal, voll glühenden Geistes! Er hasse den Hochmut, er liebe die Demut und die Wahrheit und weiche nie von ihr, weder durch Lob noch durch Furcht besiegt."
Nach der Präfation werden die Hände des Neugeweihten, in denen nun die Fülle der Weihe- und Segensgewalt liegt, mit Chrisam gesalbt. Es folgt die Übergabe des Bischofsstabes und des bischöflichen Ringes. Der Stab versinnbildet das Hirtenamt, der Ring die Treue zur Braut Christi. Dann wird das Evangelienbuch von seinen Schultern genommen und ihm überreicht mit den Worten: "Nimm hin das Evangelium! Geh und predige es dem dir anvertrauten Volk!" Der Priester hat das Evangelium nur berührt. Der Bischof bekommt es überreicht. Man denkt an die Worte des heiligen Apostels in 1 Kor 9,16: "Wehe mir, wenn ich das Evangelium nicht verkündigte!"
Die Heilige Messe wird fortgesetzt mit dem letzten Vers des Graduale. Zur Opferung bringt der Neugeweihte als Opfergabe zwei große angezündete Wachskerzen, zwei Brote und zwei Gefäße mit Wein. Dann begibt er sich auf die Epistelseite des Altares, umgemeinsam mit dem Konsekrator das heilige Opfer zu vollziehen.
Beauftragung
Nach dem Ite missa est und dem feierlichen Segen tritt der neugeweihte Bischof noch einmal vor den Konsekrator, um feierlich die bischöfliche Mitra zu empfangen, die gedeutet wird als "Helm der Stärke und des Heiles", sowie die bischöflichen Handschuhe, die Lauterkeit im Denken und Handeln in der Verwaltung des bischöflichen Amtes versinnbilden. Danach geleitet der Konsekrator den neuen Bischof zum bischöflichen Thron, damit er Besitz ergreife von seiner Diözese. Endlich stimmt der Konsekrator das Te Deum, das feierliche Lob- und Danklied, an. Der neugeweihte Bischof aber schreitet segnend durch die Reihen der Gläubigen. Zum Altar zurückgekehrt spendet er zum ersten Mal den feierlichen Pontifikalsegen.
Den Schluss der Bischofsweihe bildet die dreimalige Anrufung (Akklamation) des neugeweihten Bischofs an seinen Konsekrator: "Ad multos annos! (Auf viele Jahre!)“
Geschichtliches
Dem Urbestand des Ritus der Bischofsweihe, Handauflegung und Gebet, sind später vor allem zwei Riten zugewachsen: die erstmals in den Apostolischen Konstitution (VIII 4, 6: F. X. Funk, Didascalia et const. Apost. I [T 1905] 472) bezeugte Ausbreitung des geöffneten Evangelienbuches über dem Ordinanden (zum Sinn: Lecuyer u. Botte) und die früh-mittelalterliche Salbung des Hauptes und der Hände (vgl. Andrieu). Pius XII. hat am 30. November 1944 die Rolle der Kon-Konsekratoren in der Apostolischen Konstitution Episcopalis consecrationis neu festgelegt (AAS 37 [1945] 131-132) und 1947 in der Konstitution Sacramentum ordinis Materie und Form genau umschrieben (DH 3857-3861); die entsprechenden Änderungen in den Rubriken des Pontificale erfolgten 1950 (AAS 42 [1950] 452-455).<ref>Balthasar Fischer in: LThK, 2. Auflage, Band 6, Sp. 476.</ref>
Literatur
- Martin Ramm: Heilige Berufung. Die niederen und die höheren Weihen nach der überlieferten Form in ihren Riten erklärt, Wigratzbad 2010 (80 Seiten; Imprimatur Ordinarius Episcopalis Curiensis Curiae, die 14 Aprilis 2010).
- Die Erteilung der heiligen Weihen in der Katholischen Kirche (Tonsur und die sieben Weihen) nach dem Römischen Pontifikale von 1962, lateinisch-deutsch, Kirchheim Verlag & Co Mainz 1965, nachgedruckt von der Priesterbruderschaft St. Petrus (DIN A 6, 93 Seiten, mprimatur Monguntiae, die 30.10.1946 W. Kastell Vic. gen. et can. cap. cathedr. mongunt.).
Weblinks
Anmerkungen
<references />