Pfarrei: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Bischof kann auch einer [[Ordensgemeinschaft]] eine Pfarrei übertragen. Dabei muss jedoch klar sein, welches Mitglied des Ordens gegenüber dem Bischof die Verantwortung übernimmt. | Der Bischof kann auch einer [[Ordensgemeinschaft]] eine Pfarrei übertragen. Dabei muss jedoch klar sein, welches Mitglied des Ordens gegenüber dem Bischof die Verantwortung übernimmt. | ||
Leitet ein [[Ordenspriester]] eine Pfarrei, ist er rechtlich ein Pfarradministrator, von den Gläubigen jedoch Pfarrer genannt. Wenn der Diözesanbischof wegen Priestermangels glaubt, einen [[Diakon]] oder eine andere Person, die nicht die [[Priesterweihe]] empfangen hat, oder eine Gemeinschaft von Personen an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarrei beteiligen zu müssen, hat er einen [[Priester]] zu bestimmen, der, mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet, die [[Seelsorge]] leitet. | Leitet ein [[Ordenspriester]] eine Pfarrei, ist er rechtlich ein Pfarradministrator, von den Gläubigen jedoch Pfarrer genannt. Wenn der Diözesanbischof wegen Priestermangels glaubt, einen [[Diakon]] oder eine andere Person, die nicht die [[Priesterweihe]] empfangen hat, oder eine Gemeinschaft von Personen an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarrei beteiligen zu müssen, hat er einen [[Priester]] zu bestimmen, der, mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet, die [[Seelsorge]] leitet. | ||
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+ | Das geistliche Zentrum der Pfarrei soll die Feier der [[Heilige Messe|Heiligen Messe]] sein. "Der Pfarrer" habe "Sorge zu tragen, dass die heiligste Eucharistie zum Mittelpunkt der pfarrlichen Gemeinschaft der Gläubigen" werde. Er habe sich darum zu bemühen, "die Gläubigen durch eine ehrfürchtige Feier der Sakramente zu weiden, in besonderer Weise aber darum, daß sie häufig die [[Sakrament]]e der [[Sakramentale Kommunion|heiligsten Eucharistie]] und [[Beichte|der Buße]] empfangen" ([[Codex des kanonischen Rechtes 1983#KAPITEL VI: PFARREIEN, PFARRER UND PFARRVIKARE|CIC can. 528 — § 2]]). | ||
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Mehrere Gemeinden werden im deutschsprachigen Raum gegenwärtig immer öfter zu einem ''Pastoralverbund'' oder ''pastoralen Raum'' zusammengeführt. Diesem steht in der Regel ein Priester als Pfarrer aller (kirchenrechtlich nach wie vor existenten) Gemeinden vor. Weitere Priester können ihn als Kapläne/[[Vikar]]e und [[Subsidiar]]e unterstützen. Aufgrund des durch diese Vorgehensweise entstehenden Verwaltungsaufwand geht man mittlerweile vielerorts jedoch dazu über, Gemeinden aufzulösen, und die bestehende Kirche als Filialkirche einer Pfarrei anzugliedern. Mitunter werden die beiden Lösungsansätze auch kombiniert, so dass Pastoralverbünde entstehen, die sich aus mehreren Pfarreien zusammensetzen, denen wiederum Filialkirchen angegliedert sind. | Mehrere Gemeinden werden im deutschsprachigen Raum gegenwärtig immer öfter zu einem ''Pastoralverbund'' oder ''pastoralen Raum'' zusammengeführt. Diesem steht in der Regel ein Priester als Pfarrer aller (kirchenrechtlich nach wie vor existenten) Gemeinden vor. Weitere Priester können ihn als Kapläne/[[Vikar]]e und [[Subsidiar]]e unterstützen. Aufgrund des durch diese Vorgehensweise entstehenden Verwaltungsaufwand geht man mittlerweile vielerorts jedoch dazu über, Gemeinden aufzulösen, und die bestehende Kirche als Filialkirche einer Pfarrei anzugliedern. Mitunter werden die beiden Lösungsansätze auch kombiniert, so dass Pastoralverbünde entstehen, die sich aus mehreren Pfarreien zusammensetzen, denen wiederum Filialkirchen angegliedert sind. | ||
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+ | In zahlreichen Bistümern übernimmt die kirchenmusikalische Betreuung für den Pastoralverbund der [[Kantor|Seelsorgebereichskantor]], unter dessen Leitung und Schulung weitere nebenamtliche Kirchenmusiker tätig sind. | ||
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+ | Auf weltkirchlicher Ebene äußerte sich erstmals das ''Direktorium zum Hirtendienst der Bischöfe'' zu den Seelsorgeeinheiten: | ||
+ | {{Zitat|Eine immer stärkere Verbreitung finden die so genannten ‚Seelsorgeeinheiten‘, mit deren Hilfe man Formen der organischen Zusammenarbeit zwischen benachbarten Pfarreien als Ausdruck einer gemeinschaftlichen Seelsorge forciert. Wenn der Bischof die Errichtung solcher Strukturen für angemessen hält, dann soll er die folgenden Kriterien beachten: Die territorialen Bereiche müssen, auch in soziologischer Hinsicht, in homogener Weise abgegrenzt sein; die beteiligten Pfarreien sollen eine wirkliche gemeinsame Pastoral verwirklichen; die pastoralen Dienste müssen für alle Pfarreien in diesem Gebiet wirksam sichergestellt sein. Die andersartige Organisation der pastoralen Dienste darf nicht vergessen lassen, dass jede Gemeinde, auch wenn sie klein ist, ein Recht auf einen wirklichen und wirksamen pastoralen Dienst hat.|Direktorium zum Hirtendienst der Bischöfe|Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles, Nr. 173, 22. Februar 2004}} | ||
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+ | == Päpstliche Schreiben == | ||
+ | '''[[Johannes Paul II.]]''' | ||
+ | * [[2. Mai]] [[1982]] [[Kongregation für die Orientalischen Kirchen]], [[Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens|Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]], [[Kongregation für die Evangelisierung der Völker|Kongregation für die Glaubensverbreitung]] und der [[Kongregation für das katholische Bildungswesen]]: Übergabe des Schlussdokumentes des [[Kongress]]es für geistliche Berufungen am 10.-16.5.1981 mit dem Thema: ''[[Entwicklung der Pastoral geistlicher Berufungen in den Ortskirchen 1981|Entwicklung der Pastoral geistlicher Berufungen in den Ortskirchen]]'': Erfahrungen aus der Vergangenheit und Pläne für die Zukunft. | ||
+ | * 19. März 1999 [[Kongregation für den Klerus]]: [[Der Priester, Lehrer des Wortes, Diener der Sakramente und Leiter der Gemeinde]] für das dritts christliche Jahrtausend. | ||
+ | * 4. August 2002 [[Kongregation für den Klerus]], [[Instruktion]] [[Der Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde]] | ||
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+ | '''[[Franziskus (Papst)|Franziskus XVI.]]''' | ||
+ | * 29. Juni 2020 [[Kongregation für den Klerus]]: [[Instruktion]] [[Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche]]. | ||
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+ | ==Literatur== | ||
+ | * [[James Mallon]]: ''Divine Renovation. Wenn [[Gott]] sein Haus saniert. Von einer bewahrenden zu einer missionarischen Kirchengemeinde'', D&D Medien 2017 (363 Seiten, ISBN 978-3-86400-017-1). | ||
+ | * [[Ludwig Schick]]: Die Pfarrei : Betrachtungen zu einer theologisch-kanonistischen Ortsbestimmung. [[EOS Verlag St. Ottilien]] 1988 (35 Seiten; ISBN 3-88096-426-2). | ||
==Medien== | ==Medien== | ||
* [[Peter Christoph Düren]]: DVD (60 min.): Das Verschwinden von [[Pfarrer]] und Pfarrei - Die Gefahren pastoraler Umstrukturierungenam Beispiel des Bistums Aachen (erhältlich beim [[Dominus-Verlag]]). | * [[Peter Christoph Düren]]: DVD (60 min.): Das Verschwinden von [[Pfarrer]] und Pfarrei - Die Gefahren pastoraler Umstrukturierungenam Beispiel des Bistums Aachen (erhältlich beim [[Dominus-Verlag]]). | ||
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+ | == Weblinks == | ||
+ | * [https://www.vaticannews.va/de/welt/news/2021-08/lima-peru-erzbischof-castillo-seelsorge-reform-laien-pfarrei.html Erlaubt der Vatikan Weltchristen als Leiter von Pfarreien ?] [[Vatican News]] am 14. August 2021 | ||
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+ | → [[Adonai Music]], Pfarrei der Woche bei [[Radio Horeb]] ([https://www.horeb.org/programm/projekte-on-air/pfarrei-der-woche/]) | ||
[[Kategorie:Kirche]] | [[Kategorie:Kirche]] |
Version vom 14. August 2021, 18:29 Uhr
Eine Pfarrei (österr. Pfarre, auch Gemeinde oder Kirchengemeinde) ist eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die in einer Teilkirche, also einer Diözese oder einer vergleichbaren hierarchischen Institution, auf Dauer errichtet ist und deren Seelsorge unter der Autorität des Diözesanbischofs einem Pfarrer als ihrem eigenen Hirten anvertraut wird.
Die Pfarrei ist in aller Regel territorial abgegrenzt und umfasst alle Gläubigen eines bestimmten Gebietes. Wo es jedoch angezeigt ist, können Personalpfarreien errichtet werden.
Inhaltsverzeichnis
Leitung der Pfarrei
Zur Teilhabe am Amt Christi ist der Pfarrer, der gemäß Kirchenrecht Priester ist, berufen, um für diese Gemeinschaft die Dienste des Lehrens, des Heiligens und des Leitens auszuüben, wobei auch andere Priester oder Diakone mitwirken sowie Laien nach Maßgabe des Rechts mithelfen. Die Pfarrei besitzt Rechtspersönlichkeit und ist Rechtsträger, vertreten durch den Pfarrer. Die Mitverantwortung der Laien erfolgt im Pfarrgemeinderat bzw. Kirchengemeinderat für den Bereich der Seelsorge und christlichen Weltverantwortung und im Kirchenvorstand bzw. Pfarrverwaltungsrat für den Bereich der Vermögensverwaltung und der Verantwortung für Gebäude und Personal.
Der Bischof kann auch einer Ordensgemeinschaft eine Pfarrei übertragen. Dabei muss jedoch klar sein, welches Mitglied des Ordens gegenüber dem Bischof die Verantwortung übernimmt. Leitet ein Ordenspriester eine Pfarrei, ist er rechtlich ein Pfarradministrator, von den Gläubigen jedoch Pfarrer genannt. Wenn der Diözesanbischof wegen Priestermangels glaubt, einen Diakon oder eine andere Person, die nicht die Priesterweihe empfangen hat, oder eine Gemeinschaft von Personen an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarrei beteiligen zu müssen, hat er einen Priester zu bestimmen, der, mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet, die Seelsorge leitet.
Das geistliche Zentrum der Pfarrei soll die Feier der Heiligen Messe sein. "Der Pfarrer" habe "Sorge zu tragen, dass die heiligste Eucharistie zum Mittelpunkt der pfarrlichen Gemeinschaft der Gläubigen" werde. Er habe sich darum zu bemühen, "die Gläubigen durch eine ehrfürchtige Feier der Sakramente zu weiden, in besonderer Weise aber darum, daß sie häufig die Sakramente der heiligsten Eucharistie und der Buße empfangen" (CIC can. 528 — § 2).
Errichtung
Pfarreien zu errichten, aufzuheben oder sie zu verändern, ist allein Sache des Diözesanbischofs, der keine Pfarreien errichten oder aufheben oder nennenswert verändern darf, ohne den Priesterrat gehört zu haben.
Pastoralverbünde
Mehrere Gemeinden werden im deutschsprachigen Raum gegenwärtig immer öfter zu einem Pastoralverbund oder pastoralen Raum zusammengeführt. Diesem steht in der Regel ein Priester als Pfarrer aller (kirchenrechtlich nach wie vor existenten) Gemeinden vor. Weitere Priester können ihn als Kapläne/Vikare und Subsidiare unterstützen. Aufgrund des durch diese Vorgehensweise entstehenden Verwaltungsaufwand geht man mittlerweile vielerorts jedoch dazu über, Gemeinden aufzulösen, und die bestehende Kirche als Filialkirche einer Pfarrei anzugliedern. Mitunter werden die beiden Lösungsansätze auch kombiniert, so dass Pastoralverbünde entstehen, die sich aus mehreren Pfarreien zusammensetzen, denen wiederum Filialkirchen angegliedert sind.
In zahlreichen Bistümern übernimmt die kirchenmusikalische Betreuung für den Pastoralverbund der Seelsorgebereichskantor, unter dessen Leitung und Schulung weitere nebenamtliche Kirchenmusiker tätig sind.
Auf weltkirchlicher Ebene äußerte sich erstmals das Direktorium zum Hirtendienst der Bischöfe zu den Seelsorgeeinheiten:
„Eine immer stärkere Verbreitung finden die so genannten ‚Seelsorgeeinheiten‘, mit deren Hilfe man Formen der organischen Zusammenarbeit zwischen benachbarten Pfarreien als Ausdruck einer gemeinschaftlichen Seelsorge forciert. Wenn der Bischof die Errichtung solcher Strukturen für angemessen hält, dann soll er die folgenden Kriterien beachten: Die territorialen Bereiche müssen, auch in soziologischer Hinsicht, in homogener Weise abgegrenzt sein; die beteiligten Pfarreien sollen eine wirkliche gemeinsame Pastoral verwirklichen; die pastoralen Dienste müssen für alle Pfarreien in diesem Gebiet wirksam sichergestellt sein. Die andersartige Organisation der pastoralen Dienste darf nicht vergessen lassen, dass jede Gemeinde, auch wenn sie klein ist, ein Recht auf einen wirklichen und wirksamen pastoralen Dienst hat.“{{#if: Direktorium zum Hirtendienst der BischöfeVerlautbarungen des Apostolischen Stuhles, Nr. 173, 22. Februar 2004 || }}
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– Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles, Nr. 173, 22. Februar 2004
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Päpstliche Schreiben
- 2. Mai 1982 Kongregation für die Orientalischen Kirchen, Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute, Kongregation für die Glaubensverbreitung und der Kongregation für das katholische Bildungswesen: Übergabe des Schlussdokumentes des Kongresses für geistliche Berufungen am 10.-16.5.1981 mit dem Thema: Entwicklung der Pastoral geistlicher Berufungen in den Ortskirchen: Erfahrungen aus der Vergangenheit und Pläne für die Zukunft.
- 19. März 1999 Kongregation für den Klerus: Der Priester, Lehrer des Wortes, Diener der Sakramente und Leiter der Gemeinde für das dritts christliche Jahrtausend.
- 4. August 2002 Kongregation für den Klerus, Instruktion Der Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde
- 29. Juni 2020 Kongregation für den Klerus: Instruktion Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche.
Literatur
- James Mallon: Divine Renovation. Wenn Gott sein Haus saniert. Von einer bewahrenden zu einer missionarischen Kirchengemeinde, D&D Medien 2017 (363 Seiten, ISBN 978-3-86400-017-1).
- Ludwig Schick: Die Pfarrei : Betrachtungen zu einer theologisch-kanonistischen Ortsbestimmung. EOS Verlag St. Ottilien 1988 (35 Seiten; ISBN 3-88096-426-2).
Medien
- Peter Christoph Düren: DVD (60 min.): Das Verschwinden von Pfarrer und Pfarrei - Die Gefahren pastoraler Umstrukturierungenam Beispiel des Bistums Aachen (erhältlich beim Dominus-Verlag).
Weblinks
- Erlaubt der Vatikan Weltchristen als Leiter von Pfarreien ? Vatican News am 14. August 2021
→ Adonai Music, Pfarrei der Woche bei Radio Horeb ([1])