Peregrinans in terra (Wortlaut): Unterschied zwischen den Versionen
Oswald (Diskussion | Beiträge) (w) |
Oswald (Diskussion | Beiträge) (link) |
||
Zeile 396: | Zeile 396: | ||
<center> J. Kard. VILLOT</center> | <center> J. Kard. VILLOT</center> | ||
<center> Präfekt </center> | <center> Präfekt </center> | ||
− | <center> | + | <center> [[Pietro Palazzini]], </center> |
<center> Sekretär </center> | <center> Sekretär </center> | ||
Version vom 20. Mai 2019, 18:10 Uhr
Peregrinans in terra |
---|
Kongregation für den Klerus
im Pontifikat von Papst
Paul VI.
für die Touristenseelsorge
29. April 1969
(Quelle: Nachkonziliare Dokumentation – im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, Band 22, Lateinisch und deutscher Text, S. 36-103, Imprimatur Nr. 16/70 Treveris, die 7 m. Aprilis 1970 Vicarius Generalis Hofmann, Paulinus VerlagTrier 1970).
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
Inhaltsverzeichnis
- 1 I. DIE KIRCHE UND DER TOURISMUS
- 2 II. PASTORALE PRAXIS (32)
- 3 SCHLUSSWORT
I. DIE KIRCHE UND DER TOURISMUS
In Fortsetzung des Werkes Christi, der in die Welt gekommen ist, um sie zu retten und nicht um sie zu verdammen (Joh 3, 17), ist die Kirche auf ihrer irdischen Wanderschaft beauftragt, aller Welt die Frohbotschaft zu künden (Mk 16,15). Sie will dem Menschen dienlich sein in jener konkreten Situation, in der er sich heute befindet und welche die jetzige Kultur bestimmt (1). Sie bemüht sich also auch, jene neuen Lebensformen (2) näher zu überprüfen, die uns Zeugnis von einem neuen Humanismus geben (3). Da sie in der Gesellschaft lebt, nimmt sie bei ihrer Umwandlung Anteil an ihren Erwartungen und Bestrebungen (4), und so betrachtet sie mit tiefem Verständnis und aufrichtiger Bewunderung die gesamte Welt (5) mit ihren Veränderungen und ihren großen sozialen Erscheinungen, um ihr zur Vervollkommnung und zum Heil zu verhelfen.
Unter diesen kommt dem Tourismus eine besondere Bedeutung zu; er stellt in vielen Ländern bereits ein "Massenphänomen" dar, in anderen dagegen ist er noch im Anfangsstadium oder bereits in steigender Entwicklung begriffen. In der Art, wie er sich verwirklicht, erreicht der Fremdenverkehr gleichsam "planetarische Ausmaßes" und bringt Menschen aller Kulturen und Religionen in Berührung miteinander.
1. NEUE FORMEN DER SEELSORGE
Die Kirche muss sich Gedanken machen angesichts einer solchen Weite und Vielschichtigkeit dieser neuen Formen der Freizeitgestaltung, die sich zunächst in einer Ortsveränderung vom gewohnten Wohnsitz zu In- und Auslandsreisen äußert, die nicht ausschließlich der Arbeit und dem Erwerb dienen (7). In diesem Sinne sucht die Kirche ihrerseits mitzuhelfen, dass der Fremdenverkehr, "immer getragen von höheren Gesichtspunkten und edlen Absichten:
-ein wertvoller Beitrag zur Gestaltung der modernen Kultur;
-ein Band des Wohlwollens zwischen den Völkern und des internationalen Friedens und
-eine Lebensform werde, die imstande ist, den Geist zu erhebenden Höhen zu führen, würdig des Segens Gottes (8)",
Der vielen Probleme wohl bewusst, die dieses Phänomen, das ein "Zeichen unserer Zeit" ist, in der Seelsorge mit sich bringt, weist die Kirche trotzdem entmutigende Diagnosen zurück und will vielmehr ermutigende Mittel anbieten, um die Bestrebungen der heutigen Gesellschaft zu läutern und gutheißen zu können, diese im Sinne des Evangeliums zu vertiefen, und so mit der Gesellschaft bei ihrer schnellen und steten Veränderung heilbringend Schritt zu halten (9). Die Kirche meint, dass die menschlichen und christlichen Werte nicht durch den modernen Tourismus, sondern eher durch den Mangel einer angemessenen geistigen Reife in Frage gestellt werden (10), die nicht allein bei den Touristen fehlt (oder jenen, die in den verschiedenen Bereichen des Fremdenverkehrs tätig sind), sondern auch in den Gemeinden, aus denen der Reisende kommt oder in die er sich begibt.
Die Kirche lässt gewiss die krassen wirtschaftlichen und sozialen Gegensätze, die einen Großteil der Erde bedrücken, nicht außer acht, und verschließt sich auch nicht gegenüber den zahlreichen beunruhigenden Aspekten des modernen Tourismus; sie verkennt aber auch keineswegs die tiefen Werte und die dem Fortschritt dienenden Elemente, die der Tourismus durch eine neue Ordnung der menschlichen Beziehungen fördern kann.
Selbst das 2. Vatikanische Konzil hat die Gläubigen aufgefordert, einen gesunden Tourismus zu pflegen: "Die Freizeit benutze man zur Bereicherung des Geistes, zur Stärkung der Gesundheit, der Seele und des Leibes, durch beliebig gewählte Betätigung und Interessenpflege, durch Reisen in andere Länder (Tourismus), durch die sich der menschliche Geist weitet und die Menschen sich gegenseitig kennenlernen und so bereichern, desgleichen durch sportliche Wettkämpfe und Spiele, die mithelfen, das seelische Gleichgewicht auch innerhalb der Gesellschaft aufrechtzuerhalten, und freundschaftliche Beziehungen zwischen Menschen aller Lebensverhältnisse, Nationen und Rassen anzuknüpfen(11),"
Die wachsende Ausdehnung des Tourismus, seine internationale Ausweitung und seine ungeheure Dynamik, die bedeutsamen Veränderungen, die er hervorruft, und die schwerwiegenden Fragen, die er aufwirft, beunruhigen die Kirche und spornen sie an, "nicht auf traditionellen Einstellungen zu beharren, sondern nach neuen Formen der Seelsorge zu suchen(12)". Sie muss zur rechten Zeit sowohl für die Reisenden wie auch für jene, denen der Tourismus Lebensunterhalt und Arbeitsmöglichkeiten bietet, geeignete Hilfsmittel bereithalten, so dass die Menschen von heute, die heute auch gerade wegen dieser neuen Zeiterscheinungen „durch vielfältige, soziale, technische und kulturelle Bande enger miteinander verbunden sind, auch die volle Einheit in Christus erlangen (13)".
Die Überprüfung der Entwicklungsrichtung der modernen menschlichen Gesellschaft läßt in der Tat voraussehen, dass die Freizeit -und der Tourismus als ihr wichtiger Bestandteil - ein großes Problem für den Menschen der Zukunft darstellen wird, mit dessen Lösung die Bewältigung vieler bedrängender Sorgen der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Neuordnung in den verschiedenen Ländern zusammenhängt; wird der Mensch von morgen, der sich, wenn auch in verschiedenem Maße, stets größerer Freizeit erfreut, dadurch fähiger im Gebrauch der Vernunft und der Gaben Gottes oder verfällt er dann einer noch radikaleren Entmenschlichung?
Die Seelsorger und jeder mündige Christ haben daher, je nach ihrer Zuständigkeit, die Pflicht, sich dafür einzusetzen, dass die Freizeit eine Zeit sinnvoller Auswertung der reichen wirtschaftlichen und kulturellen Hilfsquellen werde, der Herzens- und Geistesbildung diene und so die Zeit der Reise und Erholung zu einer echten Heilszeit werde.
2. VERANTWORTUNG DER GEMEINSCHAFT
Die "Evangelisierung" dieser "sozialen Zeiterscheinung (14)" ist Aufgabe des gesamten Volkes Gottes, Klerus wie Laien, je nach ihrer besonderen Verantwortung, und muss Erweis einer neuen Größe der Liebe (15) und der Sorge um eine neue Struktur und Form der christlichen Gesellschaft sein, zu deren Dynamik, Ausbreitung und Umgestaltung der Tourismus beiträgt.
Die Pflichten, die sich daraus ergeben, sind vielfältig und klar ersichtlich, wenn man nur ohne Vorurteil die tiefgreifenden Veränderungen beobachten will, die diese moderne Form der "Völkerwanderung" hervorruft, in besonderem Ausmaß unter der jungen Generation und an den Orten, die entweder Ausgangs- oder Zielpunkt des Tourismus sind.
Das 2. Vatikanische Konzil hat die Hierarchie aufgefordert, besondere Sorge denjenigen Gläubigen zu widmen, die "auf Grund ihrer Lebensbedingungen den ordentlichen Hirtendienst der Pfarrer nicht in Anspruch nehmen können oder ihn überhaupt entbehren, wie so viele Auswanderer, Flüchtlinge, Seeleute, Flugpersonal, Nichtseßhafte und andere Gruppen ähnlicher Art. Desgleichen sollen für die geistliche Betreuung der erholungsuchenden Reisenden geeignete Methoden entwickelt werden. Die Nationalen Bischofskonferenzen mögen ihr besonderes Augenmerk auf die vordringlichsten Probleme hinsichtlich der vorher genannten Gruppen von Menschen richten, und mit geeigneten Mitteln und Einrichtungen einmütig alle Kraft aufbieten, um ihnen eine angemessene geistliche Betreuung zukommen zu lassen. Dabei mögen sie beachten die Bestimmungen, die vom Heiligen Stuhl erlassen worden sind und noch gegeben werden, und sie auf die verschiedenen Gegebenheiten der Zeit, des Ortes und der Personen sinngemäß anwenden (16)".
Was die christliche Gemeinschaft selbst anbelangt, so muss sie ihre Verantwortung gegenüber all denen bedenken, die sie im Zuge des Tourismus, wenn auch nur für kurze Zeit, beherbergt, welcher Kultur und Religion sie auch angehören mögen. Die Gemeinschaft ist also verpflichtet, sie „im Sinne tätiger Gastfreundschaft" aufzunehmen (17), und ihnen ein echtes Zeugnis des Glaubens und der Liebe zu geben.
Das 2. Vaticanum erinnert die Laien darüber hinaus nicht nur an ihre Pflicht, die Welt mit „christlichem Geist zu beleben (18)", sondern auch an ihre Aufgabe, sich als „wandernde Boten Christi (19)" zu verhalten, wenn sie sich auf Urlaubsreisen befinden.
Das gilt auch für die im Fremdenyerkehr Beschäftigten, die im Laufe ihrer Tätigkeit vielleicht stärker als andere erfahren, welchen Einsatzes es bedarf, um den Glauben mit echter Überzeugung zu leben und ein Zeugnis dafür zu geben.
3. WERTE DES TOURISMUS
Die vorangegangenen Überlegungen finden im folgenden ihre Bestätigung. Das Volk Gottes ist entweder mittelbar oder unmittelbar, wenn auch in verschiedenem Maß und verschiedener Weise, am Fremdenverkehr beteiligt. Es muss daher für die echten Werte, die der Tourismus in sich trägt, empfänglich gemacht werden, nicht allein in geistlicher, sondern auch in allgemein menschlicher Hinsicht. Denn der Tourismus ist unter anderem ein Mittel für:
- die Einheit der Menschheitsfamilie, besonders für ihre gesellschaftliche Umgestaltung und den sozialen Aufstieg;
- die Verbundenheit des Menschen mit der ganzen Welt;
- für die Wiederherstellung der menschlichen Persönlichkeit. Genauer bestimmt:
a) Tourismus als Symptom der Einheit und als Antrieb der sozialen Umgestaltung und des sozialen Aufstiegs
Der im positiven Sinn gepflegte Tourismus:
- trägt bei zum gegenseitigen Kennenlernen der Menschen und zur Entwicklung des Sinnes für die Gastfreundschaft;
- verringert den Abstand zwischen den Gesellschaftsschichten und die Rassentrennung (20);
- überwindet die Absonderung der Völker, indem er durch die Begegnung von verschiedenen Zivilisationen und Kulturen unheilvolle Vorurteile abbaut;
- verschafft zahlreichen Nationen wirtschaftlichen Aufschwung, schafft neue Arbeitsplätze und verringert damit in manchen Gegenden die Abwanderung;
- beschleunigt die Bestrebungen nach Einheit, zu denen das ganze Volk Gottes berufen ist (21). Der Tourismus kann so nicht nur zu einem Werkzeug des Friedens und der Verbrüderung zwischen den Völkern werden, sondern auch zu Anders- und Ungläubigen echte Beziehungen herstellen. Er wird so zum Ferment der Ökumenischen Bewegung und des Dialogs im Geiste der Liebe und Hoffnung (22).
b) Verbundenheit des Menschen' mit der gesamten Welt
Besonders in einigen Formen gibt der Tourismus dem Menschen die Gelegenheit, mit der Natur in Berührung zu kommen, und fördert so die Wertschätzung des Reichtums, der in der Natur selber liegt. Er stellt somit die gegenseitige Verbindung zwischen Mensch und Natur wieder her, die durch die Technik allzuleicht bedroht ist, er macht die Schönheiten der Schöpfung sichtbar und zugänglich, die über die Erde verstreut; eine gemeinsame Erbschaft darstellen, die der ganzen Menschheit gehört (23).
Solche Verbindungen liegen in der Ordnung der Vorsehung, die dem Menschen das Werk der Schöpfung anvertraut hat (24), indem „durch seine Leiblichkeit die Elemente der stofflichen Welt im Menschen ihren Gipfelpunkt erreichen und ihre Stimme zum freien Lob des Schöpfers erheben" (Dan 3, 57 bis 90) (25).
Gut und recht ist daher das menschliche Verlangen, die geschaffenen Dinge in gesunder Freiheit zu genießen, auf die sich der Tourismus stützt und die er fördert. "Der Mensch ist nämlich von Christus erlöst und im Heiligen Geist eine neue Kreatur geworden. So kann und muss er die von Gott geschaffenen Dinge lieben. Er hat sie nämlich von Gott empfangen, er betrachtet und schätzt sie als Gaben aus Gottes Hand. Er dankt seinem Wohltäter für diese Gaben und gebraucht und genießt das Geschaffene in Armut und Freiheit des Geistes; so kommt er in den wahren Besitz der Welt als einer, der nichts hat und doch alles besitzt" (2 Kor 6,10)28.
c) Wiederherstellung der menschlichen Persönlichkeit
Man kann den Tourismus auch als einen Faktor zur Wiederherstellung der menschlichen Persönlichkeit betrachten. Durch ihn werden nämlich Leib und Seele gesunden, die durch Arbeit und Anstrengung im Rhythmus des täglichen Lebens erschöpft sind; der Mensch ergänzt hier seinen Mangel an Freiheit und Beweglichkeit und stellt die zwischenpersönlichen Beziehungen wieder her in einer heiteren Gelöstheit, mit größerer Zuversicht und in aufrichtiger Bereitschaft zur Begegnung und zum Dialog.
Der recht gepflegte Tourismus führt auch zu einer Art der Selbsterziehung und der personalen Erfüllung, insbesondere kraft seiner kulturellen Elemente. Er ist daher nicht bloße Flucht oder einfachhin Zerstreuung aus der Monotonie des oft entnervenden Arbeitsalltags, sondern kann eine „wertvolle Wiederherstellung des inneren Gleichgewichts" sein (27).
Er fördert das Bewusstsein der Selbständigkeit und die Ehrfurcht gegenüber anderen; er hält die Fähigkeit und Bereitschaft zu Bewunderung und Interessiertheit wach, nicht zuletzt indem er die Entspannung des Geistes fördert, und dadurch manche Bereiche der Persönlichkeit entfaltet, die sonst verkümmern würden (28).
Es sei daher auf die Forderung des 2. Vaticanums hingewiesen: "... dass nämlich die Arbeiter die Möglichkeit haben sollen, sich freien Beschäftigungen widmen zu können, um diejenigen Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, zu deren Entfaltung ihre berufliche Tätigkeit vielleicht nur wenig Gelegenheit bietet (29)."
Für gewöhnlich erhält der Tourismus seine Gestalt durch die geistige Bildung derer, die ihn ausüben. Er wird also dann zum Element der Entwicklung, wenn der Mensch ihn im Geiste der Wiederherstellung lebt und ihn im Sinne der von Christus durch die Auferstehung begonnenen Neuordnung pflegt (30).
Das setzt voraus, dass der Christ erzogen ist, seine persönliche Verantwortung in freien Entscheidungen zu verwirklichen und seine Freiheit persönlich zu gestalten. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der größeren Freiheit, die er genießt, wenn er sich weit von seinem gewohnten Wohnsitz entfernt aufhält. Wenn es dem Menschen dagegen an einer gesunden sittlichen Bildung fehlt, kann er auf Reisen ein Sonderling, ein Vagabund, ein Abgehetzter und ein Sklave der Verkehrsmittel werden, die ihm der stets wachsende technische Fortschritt zur Verfügung stellt. Er wird nur noch mehr oberflächlich und unfähig zu menschlichem Dialog, ohne Sinn für die Schönheiten der Natur und die Kulturgüter des Menschen jagt er dann begierig niedrigen Vergnügungen und Sensationen nach, und missbraucht nur die Gastfreundschaft, die ihm geboten wird (31).
II. PASTORALE PRAXIS (32)
Eine wirksame, organische Seelsorge in bezug auf den Tourismus erfordert die sorgfältige Zusammenarbeit auf folgenden Ebenen:
a) Kongregation für den Klerus (Abteilung für Touristenseelsorge) ;
b) Bischofskonferenzen;
c) Diözesen.
1. DIE KONGREGATION FÜR DEN KLERUS: ABTEILUNG FÜR TOURISTENSEELSORGE
Kraft der Apostolischen Konstitution "Regimini Ecclesiae Universae" fällt die Touristenseelsorge unter die Zuständigkeit, die Verantwortung und den Tätigkeitsbereich der Kongregation für den Klerus. Hier ist für die Seelsorge im Fremdenverkehr eine besondere Abteilung im Büro Nr. 2 angegliedert.
Die Hauptaufgaben dieser Abteilung sind:
- die Auswirkungen des Tourismus auf das geistliche Leben der Gläubigen33 und auf das Gefüge der Gemeinschaft zu untersuchen;
- die „apostolischen Bemühungen gegenüber den neuen Anforderungen sowohl der Touristen, als auch aller, die ihnen dienen", zu koordinieren (34);
- für Verbindung mit den Organen des Heiligen Stuhles zu sorgen, die sich aus verschiedenen Gründen interessieren für die vom Tourismus in der ganzen Welt gestellten Probleme (35), sowie mit den Delegaten oder Kommissionen der Bischofskonferenzen für die Pastoral des Tourismus;
- internationale und nationale Kongresse zur Modernisierung der Seelsorge im Fremdenverkehr zu fördern, wertvolle Beziehungen zu pflegen mit den internationalen Organisationen der getrennten Mitbrüder oder mit nichtkirchlichen Einrichtungen mit dem Ziel. einer guten Zusammenarbeit, zur Verbreitung der geistigen Werte des Tourismus, ein Anliegen, das alle Menschen guten Willens angeht.
2. DIE AUFGABE DER BISCHOFSKONFERENZEN
Wie vom Motu Proprio "Ecclesiae Sanctae" Nr. 9 vorgesehen und im Sinne des Dekrets "Christus Dominus" Nr. l.8, ist es vor allem nötig, dass die einzelnen Bischofskonferenzen, denen es zukommt, die Art und Weise der Seelsorge zu bestimmen, sich einer Kommission oder eines delegierten Priesters bedienen, die den Auftrag haben, die pastoralen Bedürfnisse des Tourismus auf Grund zuverlässiger Statistiken zu studieren, damit alle eingesetzten Kräfte auf die wirklichen Erfordernisse der Fremdenverkehrsseelsorge ausgerichtet seien. Das erfordert jedoch:
a) das Studium der „neuen Formen der Präsenz und Verkündigung des Evangeliums (36)", sei es um den geistlichen Bedürfnissen der christlichen Touristen entgegenzukommen, sei es um allen Reisenden guten Willens die Möglichkeit zur Begegnung und zum Dialog zu bieten;
b) Errichtung, Anregung, Modernisierung und Koordination der Seelsorge des Tourismus für eine gesamte Nation, auch durch Zusammenkünfte von Klerus und Laien, damit keine Seite des Tourismus übersehen werde;
c) Auswahl und Ausbildung einer angemessenen Anzahl von Priestern, auch ausländischer (37), zum Dienst in den Diözesen mit starkem Fremdenverkehr;
d) gegebenenfalls die Förderung von internationalen Kongressen der verschiedenen Bischofskonferenzen, die an der Seelsorge des Tourismus interessiert sind.
Die vorher genannte Kommission oder der Delegierte sollen sich nicht nur auf entsprechend ausgebildete Priester, sondern auch und in erster Linie auf sachverständige Laien stützen. Unter diesen sind zu nennen: Vertreter der Soziologie, Personen des kulturellen Lebens und Praktiker des Fremdenverkehrs, besonders qualifizierte Vertreter der Gesellschaften für Luft- und Schifffahrt, der großen Reisebüros, des Hotelfachs, führende Männer des Fremdenverkehrs und Reise-Journalisten.
Darüber hinaus sind die Bischofskonferenzen eingeladen, die bestehenden kirchenrechtlichen Verordnungen auf ihre größtmögliche Erweiterungsfähigkeit zu untersuchen. Wenigstens in der Hauptsaison des Fremdenverkehrs gebe man die Beichtjurisdiktion den Priestern, die sie schon in ihrer Diözese besitzen, auch für Reisen im gesamten Inland und in besonderen Fällen auch für Auslandsreisen.
Derartige Vollmachten sollten auch für Predigt und Eucharistiefeier vorgesehen sein, unter Wahrung der Rechte des Ortsordinarius.
Man möge auch mit den getrennten Brüdern Kontakt aufnehmen durch entsprechend organisierte Zusammenkünfte, um eine Zusammenarbeit auf dem weiten Feld der Touristenseelsorge möglich zu machen, gemäß den Verordnungen des Sekretariats für die Einheit der Christen.
3. DIE AUFGABE DER DIÖZESEN
A) Allgemeines
Da die pastoralen Probleme in bezug auf den modernen Reiseverkehr durch einzelne Seelsorger allein nicht gelöst werden können, sollen pastorale Initiativen in diesem Bereich nicht den Bemühungen des einzelnen überlassen bleiben; sie können nur durch eine gemeinsame und koordinierte Aktion verwirklicht werden.
Der Ortsordinarius soll deshalb nach Beratung mit seinem Pastoralrat konkrete, pastorale Richtlinien aufstellen, indem er alle zur Verfügung stehenden Kräfte entsprechend einsetzt, damit ein wirklich erfolgreicher Dienst und ein echter Dialog mit den Touristen zustandekomme.
Touristenseelsorge erfordert sowohl in den Diözesen der Entsendegegenden wie in denen der Aufnahme der Gäste eine Gesamtheit von Vorkehrungen und eine sich daraus ergebende Zusammenarbeit beim Einsatz von seiten der Gemeinschaft, „damit die Seelsorge die nötige Einheit und größere Wirksamkeit habe (38)" durch die „Einheitlichkeit der Aktion (39)" und ihre Zweckdienlichkeit. In der Tat beeinflusst und verflicht sich der Tourismus mit einem Großteil des sozialen Gefüges je nach „den Sitten und der Einstellung (40)".
Diese Verpflichtung von seiten der Diözesen gilt auch im Falle, dass nicht alle ihre Pfarreien Touristenzentren sind (41).
Die Seelsorge im Fremdenverkehr ist also als ordentlicher und wesentlicher Bestandteil der Diözesanseelsorge zu betrachten, vor allem im Hinblick auf Folgendes:
a) Initiativen zur Herausstellung der hohen Werte, die der Tourismus für alle Menschen hat;
b) Vorbereitung und Schulung der Christen zu einem gesunden Gebrauch des Tourismus;
c) Erziehung der Gläubigen in der Richtung, dass sie ihren Aufwand für den Tourismus nicht zu einem Verstoß gegen die Armut werden lassen, sondern im Gegenteil zur Verwirklichung jener Werte beitragen, die zum Gewinn für den einzelnen und die Gemeinschaft werden;
d) geistliche Betreuung für die Touristen und alle im Fremdenverkehr Tätigen oder von ihm Abhängigen;
e) Belebung des Laienapostolats im Fremdenverkehr (42).
f) Vorkehrungen, um die getrennten Brüder bei ihrer Kultausübung zu unterstützen, wie gleich näher bestimmt werden soll.
Folglich:
1. Ist es notwendig, vor allem mit Hilfe der Predigt und der Katechese, das Bewusstsein für die positiven, menschlichen und christlichen Werte des Tourismus zu wecken, so dass dieser in froher Teilnahme und Vereinigung mit dem auferstandenen Herrn erlebt werde.
2. Um dem Christen zu helfen, seine Pflichten mit größerem persönlichem und aktivem Interesse zu erfüllen, wird die Einführung in diese Werte bereits im Religionsunterricht in den Schulen, aber auch vermittels der Kommunikationsmittel zu versuchen sein. Das wird zur Bildung eines menschlichen und christlichen Gewissens beitragen, das fähiger sein wird, „die vielen sittlichen Probleme aufrecht zu bewältigen, die sich im Leben des einzelnen und der Gemeinschaft stellen (43)", auch und so oft auf der Basis des Tourismus.
3. Klerus und Laien sollen sich zusammenschließen, um in Kenntnis dieses Phänomens sowie seiner positiven und negativen Einflüsse auf Seelsorge und Gemeinde mit einer Fülle wirksamer Mittel den geistlichen Forderungen, die der Tourismus heute stellt, zu begegnen. So wird die Kirche befähigt, sich auch in dieses Gebiet der menschlichen Gemeinschaft (44) im Geiste des Dienens Zutritt zu verschaffen.
4. Die Erziehung der Christen für den Tourismus wird vollendet in der Feier der Eucharistie, dem „Quell und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens (45)". In der heiligen Eucharistie bringen die Reisenden und die Angestellten des Fremdenverkehrs Gott die göttliche Opfergabe dar, und vereint mit ihm, sich selber (46), in ihrer besonderen Situation der Freude und der Freiheit und des speziellen Genusses der Geschenke der Schöpfung beziehungsweise im Dienstverhältnis zum Wohle des Mitmenschen.
Aus der Verbindung mit dem Leibe Christi erhalten sie die Kraft, stets würdig der Taufgnade und im Einklang mit dem Lebensgesetz zu leben (47), und das Apostolat zu erfüllen, das ihnen die Kirche anvertraut hat und von ihnen erwartet. Der Tourismus als Zeichen der Einheit und des Friedens findet seinen Kernpunkt in der Eucharistie, die „Zeichen der Einheit und Band der Liebe" des Gottesvolkes (48) ist und Quellgrund jener Freiheit, die nur Gutes zu tun imstande ist.
Darüber hinaus wird der Christ durch die Teilnahme an der Eucharistiefeier den Emmausjüngern ähnlich (Lk 24, 13-32), und so auf seiner Reise all die Menschen, die ihn begleiten und ihm begegnen oder denen er dient, als Brüder in Christus erkennen.
B) Besondere Empfehlungen
Da es nötig ist, dass die Kirche ständig ihre Seelsorgemethoden neuen Anforderungen der Zeit anpasse und angesichts der Umwälzungen des heutigen Lebens ihrerseits dazu beitrage, dass „unverdrossen nach einer vollkommeneren Ordnung im irdischen Bereich gestrebt werde (49)", hält es dieses Direktorium für nützlich, gewisse konkrete Regelungen anzuregen, die jedoch den einzelnen Diözesen anzupassen sind, nach dem klaren Urteil des Ordinarius und gemäß der Eigenart der Seelsorge, die sich bekanntlich in den einzelnen Regionen - zuweilen sehr stark - voneinander unterscheiden (50).
Der Ortsordinarius möge daher sorgen für:
a) Bezüglich der Ausbildung des Klerus im allgemeinen:
- Vorlesungen zur Orientierung über die Touristenseelsorge. Auch desgleichen Übungen (51) (zum Beispiel Reisen kulturellen Charakters), um die zukünftigen Priester mit der pastoralen Praxis auf diesem Sektor bekannt zu machen (52),
- Förderung der Fremdsprachenkenntnis im Klerus (53).
- Einschärfung der Tatsache, dass Unterlassen oder Vernachlässigung des Dialogs mit Touristen und dem Fremdenverkehrsgewerbe - vor allem mit jenen, die religiös kaum praktizieren – nicht weniger schwer wiegt als eine bloß mittelmäßige Gastfreundschaft.
b) Bezüglich der priesterlichen Aufgaben:
- Für die Seelsorger im Fremdenverkehr sind Fortbildungskurse und Studientage einzurichten, sowohl für den Diözesan- wie für den Ordensklerus, auch zusammen mit katholischen Laien. Dabei sollen die Erfahrungen ausgetauscht werden und auch jene Hilfsmittel aufgezeigt werden, die Bischofskonferenzen gegebenenfalls zu einer angemessenen geistlichen Betreuung der Touristen, auch aus dem Ausland, leisten können (54).
- Wenn es nötig ist, erbitte man bei der Bischofskonferenz einheimische oder fremde Priester, die in der Reisesaison in den Pfarreien der Fremdenverkehrsorte Aushilfe leisten, damit es nicht an "Priestern fehle, die in genügender Zahl und Eignung bereit sind, dem Volk Gottes geistliche Sorge zukommen zu lassen (55)".
- Zur Zeit des größten Reiseverkehrs sollte die wirksame Anwesenheit des Ortsklerus gewährleistet sein, ohne deshalb jedem Priester zu anderer Jahreszeit den gebührenden Urlaub zu versagen (58).
- Mit Rücksicht auf den internationalen Charakter des Tourismus und zur leichteren Verwaltung des Bußsakramentes sollten die Pfarrer die Vollmacht besitzen, Priester zu delegieren, die zur Zeit in ihrem Sprengel weilen, wenn sie in ihren eigenen Diözesen die reguläre Vollmacht haben, um auch ausländischen Touristen zu festgesetzten Stunden Beichte hören zu können. - Die Pfarrer seien angewiesen, bereitwillig auf Vorschläge zur Touristenseelsorge einzugehen, die von Laien vorgetragen werden, handle es sich nun um Pfarrangehörige, oder um Touristen, die sich alljährlich auf Monate hinaus in der Pfarrei aufhalten.
- Die Seelsorger sind anzuregen, nach Möglichkeit direkt oder indirekt in angemessener Weise eine möglichst große Anzahl von Touristen und Angestellten zu erreichen, ohne Andersgläubige zu übersehen.
- Reisende Priester sind darauf aufmerksam zu machen, das heilige Öl für die Krankensalbung bei sich zu tragen.
c) Bezüglich der Gottesdienste in den touristischen Zentren:
- Mit Rücksicht auf den erhebenden Eindruck, den ein würdiger Kultraum auf alle macht, soll seine Würde und Instandhaltung gewährleistet sein.
- Für würdig gestaltete liturgische Feiern soll zu passender Stunde Gewähr gegeben sein, ebenso für eine Predigt, die den geistlichen Bedürfnissen der Gäste angepaßt ist (57).
- Die Feier der Festtagsmessen und die Möglichkeit zum Empfang des Bußsakramentes in den bei den Touristen geläufigsten Sprachen sollen geboten und durch geeignete Ankündigungen bekanntgemacht werden, nötigenfalls auch in mehreren Sprachen (58).
- Die Feier von Abendmessen an Festtagen und ihren Vortagen soll gefördert, desgleichen wenigstens eine werktägliche Abendmesse in den Pfarreien der Fremdenverkehrsorte gefeiert werden, wobei es - wie die Erfahrung gezeigt hat – von Nutzen ist, eine Homilie zu halten.
- Man prüfe unter Auswertung genauer Statistiken, ob es angebracht sei, die heilige Messe für Sonn- und Feiertage schon am Vorabend zu feiern (59).
- Auf Campingplätzen soll an Sonn- und Feiertagen eine Messfeier stattfinden, und zwar an einem passend gewählten Ort, eventuell unter Einsatz von Kapellenwagen und besonderer Gruppen, damit den Touristen in solcher Umgebung ein echtes Zeugnis geboten wird.
- Von seiten der Pfarrer soll, besonders an Feiertagen, eine bestimmte Ordnung gewährleistet werden für die Zelebration der durchreisenden oder zeitweilig sich in ihrer Pfarrei aufhaltenden Priester.
- Im Gebet der Gläubigen sollen während der Saison nicht nur Fürbitten für die Anliegen der Touristen enthalten sein, sondern die Sorgen jener, die sich wegen Armut oder Arbeit keinen Urlaub leisten können.
- Die Gotteshäuser sollen den ganzen Tag über offen bleiben, um den Gläubigen bei ihrer Frömmigkeit entgegenzukommen, und um etwaige Kunstwerke, die darin aufbewahrt werden, der Besichtigung freizugeben.
- Ein Teil der Kollekte, die in der Kirche gesammelt wird, verwende man für die notwendigen Dienstleistungen bei der Seelsorge oder zur Förderung des Dialogs mit den Touristen.
- Die kontemplativen Klöster sind eingeladen, die Seelsorge im Tourismus mit ihrem Gebet zu unterstützen.
d) Bezüglich Pilger- und Wallfahrten:
- Zu pflegen sind jene Wallfahrten, bei denen das geistliche Element und die religiöse Eigenart der traditionellen lokalen Feste gewahrt bleiben.
- Man halte die in der Diözese vorhandenen Heiligtümer in Ehren in Anbetracht des großen Beitrags, den sie bei der Verwaltung des Buß- und Eucharistiesakramentes leisten und wegen der Anziehungskraft, die sie auf religiös nicht praktizierende Besucher ausüben.
e) In bezug auf das christliche Volk:
- Man denke daran, dass die pastorale Tätigkeit wertlos wäre, wenn die wirksame Mitarbeit der Gläubigen fehlte, und wenn nicht ihre persönliche und familiäre Lebensführung schon von sich aus ein lebendiges Zeugnis darstellte;
- man sorge, besonders in den touristischen Zentren, nicht nur für Vermeidung des Unguten, sondern auch für Abhilfe, indem man vor und nach der Reisesaison die gastgebende Bevölkerung dazu anhält, das Zeugnis eines christlichen Lebens zu geben, die religiösen Pflichten treu zu erfüllen, in Liebe Gastfreundschaft zu üben und neuen Ansichten und Sitten gegenüber kluge Zurückhaltung zu üben;
- wo es möglich ist, besonders in den Fremdenverkehrsorten der Gebirge und in Bädern, sollen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationen kulturelle und religiöse Vorträge und Veranstaltungen geboten werden, auch außerhalb der Kirche, um vor allem die "Fernstehenden" in ihrem eigenen Milieu zu erfassen (60). Zu diesem Zweck wird auch die Zusammenarbeit mit Dozenten von Bildungsinstituten (Universitäten, Seminare) wertvoll sein.
- Auch das missionarische Element der Touristenseelsorge ist zu pflegen durch eine entsprechende Vorbereitung derer, die Länder der Nichtchristen oder Ungläubigen bereisen wollen, damit sie durch ihre Lebensführung ein lebendiges Zeugnis für den Glauben, der Liebe und bürgerlichen Tugenden geben;
- man bestärke die apostolische Zusammenarbeit der katholischen Laienverbände mit der Seelsorge im Reiseverkehr, besonders für Jugendreisen. - Auch Gesellschaftsreisen können wertvoll sein, insofern sie zur Entwicklung der Grundwerte der Persönlichkeit und eines echten Gemeinschaftslebens beitragen (61).
- Direkt oder indirekt werde "auch jenen, denen es an entsprechenden Mitteln fehlt, Gelegenheit geboten, Erholung zu finden in geeigneten Ferienheimen, auf organisierten Reisen oder in ,Feriendörfern' für ihre Kinder (62)".
- Die in der Diözese vorhandenen christlichen Kunstwerke stelle man ins rechte Licht, auch durch eine gehaltvolle Darstellung ihrer religiösen Bedeutung. Daher achte man auf die kulturelle und geistige Ausbildung der Fremdenführer, sowie auf sorgfältige Bereitstellung technischer Mittel, die der Erläuterung dieser Kunstwerke und ihrer christlichen Gehalte dienen (63);
- man verhindere, dass in Fremdenverkehrsorten Sammlungen ungeziemende Formen annehmen;
- man trage, eventuell durch einen" Tag des Straßenverkehrs", dazu bei, die Gläubigen zu verantwortungsvollem Verhalten im Straßenverkehr zu ermahnen, vor allem durch Rücksicht beim Autofahren auf das Leben des Nächsten (84);
- die Verbreitung der SOS-Zeichen auf Autos werde gefördert, wie es schon in mehreren Ländern gebräuchlich ist, damit bei schweren Unfällen geistlicher Beistand eher gewährleistet ist.
f) Die Fremdenverkehrsberufe:
- Mit allen im Tourismus Beschäftigten, welcher Religion sie auch angehören, werde ein liebevoller Dialog gepflegt.
- Man kümmere sich um die geistige Ausbildung jener Katholiken, die in den verschiedenen Zweigen des Fremdenverkehrs tätig sind (wie zum Beispiel Bergführer, Skilehrer, Bademeister, Sportlehrer usw.) und lasse der Hotellerie und Gastronomie sowie ihrem Personal die nötige geistliche Betreuung zukommen (65).
- Wo immer möglich, übernehme man durch qualifizierte Priester die berufsethische Ausbildung in den Fachschulen für den Fremdenverkehr.
- Man organisiere Zusammenkünfte mit den im Tourismus Beschäftigten, damit ihre Arbeit vom Geist des Evangeliums beseelt werde:
- Um vor allem ihre geistlichen Bedürfnisse kennenzulernen,
- um ihre Beziehungen zur Kirche zu intensivieren,
- um ihnen ihre Verantwortung für die Sittlichkeit im Tourismus bewußtzumachen (68).
- Die Hotellerie möge angeregt werden, in ihren Fremdenzimmern die Bibel aufzulegen, wie es schon in vielen Ländern geschieht, möglichst in den Hauptsprachen des Touristenstromes und in Einheit mit den Geistlichen der getrennten Brüder.
g) Die getrennten Brüder:
- Es sei außerdem, was schon vorher gesagt worden ist, daran erinnert:
a) dass den nichtkatholischen Christen Kulträume zur Verfügung gestellt werden, gemäß den Vorschriften des Ökumenischen Direktoriums (67).
b) Die Seelsorger werden aufgefordert, nichtkatholische Christen ihrem eigenen Seelsorger oder ihrer Kultstätte, soweit im Gebiet vorhanden, zuzuführen, im Geiste der Vorschriften des erwähnten Direktoriums, für die Orientalen in Artikel 53 und 54 (68) und für die übrigen Christen in Artikel 62 und 63 (69).
Zusammenfassung
Es ist nötig, dass der Ortsordinarius von seinemKlerus erreicht, auf die Touristen jeder Nation, jeden Berufes und Alters, jeder Religion, Rücksicht zu nehmen, sind sie doch hingeordnet auf das Gottesvolk und niemals Fremdkörper in der Gemeinde, deren Hirt und Seelsorger er ist (70).
Damit der Ordinarius ausführen kann, was oben (71) zum Zweck einer geeigneten geistlichen Betreuung (72) aufgezeigt wurde, wie auch im Motu Proprio "Ecclesiae Sanctae" Art. 9 (vgl. Art. 15), setze er für diese Aufgabe einen Priester oder eine Kommission ein. Diese soll auch Laien umfassen, die Sachverständige des Fremdenverkehrs sind. Ferner sollen sie regelmäßige Beziehungen pflegen zum Landesdelegaten beziehungsweise der nationalen Kommission für Touristenseelsorge.
Darüber hinaus wird empfohlen, dass einige Mitglieder der genannten Kommission und vor allem ihr Vorsitzender (wenn keine Kommission besteht, dann obengenannter Delegat) auch Vollmitglieder des diözesanen Priester- und Seelsorgerates seien.
Schließlich sollen alle Gemeinden, um so eifriger, je mehr sie am Tourismus interessiert sind, ihr Apostolat gemäß den Anforderungen erfüllen, die von der zunehmenden Verbindung der Völker untereinander gestellt sind. Das verlangt ein geistiges Offensein und eine Ausbildung, deren Fortschritt und Weite abhängen vom Grad jener Liebe, die sie selbst belebt und die danach „streben muss, das Herz der Kirche zu erweitern, damit sie das weltweite Maß des Planes und der Liebe Christi vermittle (73)".
4. BEITRAG DER ORDENSLEUTE ZUR TOURISTENSEELSORGE
Die Ordensleute, die "kraft ihrer Berufung und Standesgnade dem Wohl der ganzen Kirche dienen (74)", können der Seelsorge im Tourismus kräftig zu Hilfe kommen durch ihr Gebet (vgl. Art. 23), durch die Lehrtätigkeit in ihren Schulen und auf verschiedensten Gebieten, und auch durch die Kommunikationsmittel, die ihnen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus muss sich die Pastoral des Tourismus, insofern sie Bestandteil der allgemeinen Seelsorge bildet, sowohl auf die Mitwirkung der Ordenspriester (75), als auch auf die Zusammenarbeit der Säkularinstitute und Ordensgemeinschaften verlassen können.
Im einzelnen kann man den Apostolatsdienst an den Touristen auch von Priestern aus Orden wie aus anderen religiösen Instituten nicht nur rechtmäßig erwarten, weil die Ordensleute "dem Kollegium der Bischöfe zugeordnet (78)" sind wie alle Priester, sondern auch, weil ihre besondere Verfügbarkeit, welche die Gründer ja oft ihren religiösen Gemeinschaften geben wollten, speziell geeignet erscheint für pastorale Zusammenarbeit, die tatsächlich und lebendig den Forderungen ihrer apostolischen Berufung entspricht. So sind also alle Ordensleute aufgerufen, als Mitarbeiter der Bischöfe den Bedürfnissen des Gottesvolkes zu begegnen, unbeschadet der Eigenart eines jeden Instituts, seiner besonderen Aufgabe, seiner gesunden Traditionen, der inneren Disziplin und Autorität der Oberen; besonders dort, wo viele Gläubige auf den gewöhnlichen Wegen der ordentlichen Seelsorge nicht erreicht werden können.
Die Ordensoberen werden außerdem eingeladen:
a) wertvolle Mitarbeiter für diese so moderne Seelsorge vorzubereiten und als Spezialisten heranzubilden, entweder durch eine entsprechende Einrichtung in Bildungsinstituten für die Seelsorge im Tourismus oder durch Teilnahme an Kongressen, die zur Ausbildung des Klerus für solche Apostolatsformen einberufen werden;
b) in den Pfarreien mit großem Fremdenverkehr, die Ordensleuten anvertraut sind, gut ausgebildete Priester einzusetzen, die den geistlichen Anforderungen dieses Phänomens gewachsen sind. Besonders nützlich wird auch die Mithilfe von Säkularinstituten sein, sei es als "Dienstleistung" oder als "christliches Zeugnis".
Zudem sollen die Häuser von Schwestern, die als Pensionen oder Heime in den Gegenden des Tourismus geführt werden, vorbildlich sein, auch in der Ankündigung von Gottesdiensten. In den einzelnen Zimmern möge die Bibel oder wenigstens das Neue Testament aufliegen. Vor allem schaffe man eine herzliche Atmosphäre, die wirklich alle zu brüderlicher Begegnung einlädt.
5. DIAKONE IN DER TOURISTENSEELSORGE
Wo der ständige Diakonat von den Bischofskonferenzen mit Zustimmung des Heiligen Stuhles (vgl. Sacrum Diaconatus Ordinem I, 1) eingeführt ist, sind die hauptamtlichen Diakone unter Leitung ihrer zuständigen Oberen auch in der Pastoral des Tourismus eine wertvolle Hilfe. „Durch die sakramentale Gnade gestärkt, sind sie im Verein mit dem Bischof und seinen Priestern im Dienst der Liturgie, des Wortes und der Liebe (77)" echte Helfer. Damit sie diesen Erwartungen entsprechen können, müssen die Diözesen für ihre Spezialausbildung auf diesem Gebiet der Pastoral sorgen.
6. AKTIVE LAIEN UND TOURISTENSEELSORGE
Das Apostolat der Laien ist von größter Wichtigkeit in der gesamten Seelsorge des Fremdenverkehrs, weil vor allem Laien den Tourismus bilden und weil die ganze Verkehrsindustrie und -organisation in Händen von Laien liegt (78).
Die Kirche erwartet daher von den aktiven Laien nicht nur ihr Zeugnis, sondern auch eine kluge und eifrige Mitarbeit auf den verschiedenen Gebieten des Touristenapostolats.
Diese Mitarbeit unterscheidet sich je nach der Verschiedenheit der Möglichkeiten und Situationen der einzelnen Personen und ihrer unterschiedlichen Ausbildung. "Die Laien aber, die am ganzen Leben der Kirche ihren aktiven Anteil haben, sind nicht nur gehalten, die 'Velt mit christlichem Geist zu durchdringen, sondern sie sind auch dazu berufen, überall, und zwar mitten in der menschlichen Schicksalsgemeinschaft, Christi Zeugen zu sein (79)."
Von großer Bedeutung sind auch folgende Worte des 2. Vaticanums: "Sie mögen den Sinn für das ganze Bistum pflegen... immer bereit, auf die Einladung ihres Bischofs auch für die diözesanen Unternehmungen ihre Kräfte einzusetzen... Dies um so mehr, als die von Tag zu Tag zunehmende Wanderung der Menschen und Völker, die Zunahme der gegenseitigen Verbundenheit und die Leichtigkeit des Nachrichtenaustausches es nicht mehr zulassen, dass irgendein Teil der Gesellschaft in sich abgeschlossen weiterlebt. So sollen sie sich um die Nöte des über den ganzen Erdkreis verstreuten Volkes Gottes kümmem (80)", um so mehr, als die Laien "im Bereich. ..der Freizeit eher imstande sind, ihren Brüdern zu helien (81)".
Da sie in der Tat sowohl zum Gottesvolk als auch zur bürgerlichen Gesellschaft gehören (82), haben sie häufiger und leichter Gelegenheit zum Dialog mit den anderen, als der Klerus.
Es ist sogar wünschenswert, dass Laien sich spezialisieren und sich als Direktoren oder Angestellte auf den verschiedenen Arbeitsgebieten, die der Tourismus bietet, einzusetzen, damit sie den guten Sauerteig in der Masse darstellen (Mt 13, 33). Genauso ist es wünschenswert, dass in nichtchristlichen Ländern, die von katholischen Reisenden besucht werden, sich aktive Laien in Fremdenverkehrsbetrieben betätigen (83).
Die Mitarbeit der Laien ist im Besonderen geboten zur Förderung:
a) der Unterweisung auf allen Gebieten über vernünftige Freizeitgestaltung und damit auch über den Tourismus;
b) der Verbreitung der Erkenntnisse seiner positiven Werte mit Hilfe aller Kommunikationsmittel;
c) der kulturellen Vertiefung, um das Leben des Menschen zu bereichern;
d) der geistigen Bildung der Berufsgruppen.
Außerdem sollen die Laien, besonders die aktiven, davon überzeugt sein, dass ein gesunder Tourismus nicht nur die koordinierte Zusammenarbeit der einzelnen, sondern auch die Anstrengung ganzer Gruppen verlangt. Es stellt sich nämlich als unmöglich heraus, durch individuelle und vereinzelte Bemühungen ein so dynamisches und unaufhaltsames Phänomen menschenwürdig zu gestalten.
Wenn es auch letztlich Aufgabe der Hierarchie ist, in authentischer Weise die auf diesem Gebiet zu befolgenden Grundsätze zu lehren und zu interpretieren, sowie auch die nötigen Strukturreformen zu veranlassen, die sich aus einem eifrigeren Dienst gegenüber den vielfachen Einflüssen des Tourismus auf die Seelsorge ergeben, so ist es doch vornehmlich die Aufgabe der Laien in freier Initiative und ohne passiv auf Aufträge und Direktiven zu warten (84), Einstellungen und Gebräuche, Gesetze und Gewohnheiten der Gesellschaft mit christlichem Geist zu durchdringen und den Tourismus mit wahrhaft menschlicher und christlicher Hingabe zu verwirklichen.
In der Tat "kann man die Kirche nicht als solid gegründet, als in vollem Maße lebendig, noch als vollkommenes Zeichen der Gegenwart Christi betrachten, wenn der Hierarchie nicht ein wahrer Laienstand mit aktiver Mitarbeit zur Seite steht (85)".
Deshalb empfiehlt dieses Direktorium, den Mitarbeitern des National- oder Diözesanbeauftragten für die Touristenseelsorge (oder den Mitgliedern der Kommission für diese Seelsorge) gut ausgebildete Laien beizuordnen, wie es das 2. Vaticanum für die Pastoralkommission der Diözese vorsieht (88).
SCHLUSSWORT
Im Verlauf der obigen Abhandlung wurde mehrere Male klar erwiesen, dass der Tourismus als solcher dem heutigen und noch mehr dem zukünftigen Menschen die Gelegenheit bietet, die ganze Welt, die ihm in gewissem Sinne schon zu eng geworden ist, zu bereisen und kennenzulernen, vornehmlich aber mit anderen Menschen in Berührung zu kommen.
Diese grundlegende Wirklichkeit macht es der Kirche zur drängenden Aufgabe, mündige Christen zu erziehen, die immer und überall das Zeugnis ihres Glaubens geben. Die Pastoral des Tourismus in ihrer vielseitigen Entwicklung und in ihren neuen Anforderungen kann in den gegebenen Anweisungen nicllt ausgeschöpft werden, da sie ständig in Bewegung ist.
Trotzdem sind diese Anweisungen die Frucht schon weitgehend erprobter Erfahrungen aus folgenden Tatsachen:
- aus der allgemeinen Erkenntnis, „dass der menschliche Fortschritt dem Glück des Menschen dienen kann (87)";
- in der Aneignung alles Guten, das im modernen Fortschritt zu finden ist;
- in der Voraussicht, dass sich der Tourismus stets weiter auf alle Länder und Bereiche der Menschheitsfamilie ausdehnt, insofern nicht Hass und Kriege die Welt mit Blut beflecken;
- schließlich sei daran erinnert, dass der Tourismus den sozialen Aufstieg fördert, der auch dem Ökumenismus und der Vereinigung der Völker dienen kann.
Diese Anweisungen sollen eine Hilfe für die Seelsorger sein, um die herkömmliche Seelsorge auf die neuen sozialen Zusammenhänge, die der Tourismus mitbestimmt, anzupassen und in sie einzuordnen.
Außerdem möchten sie die Gläubigen, die sich am Tourismus erfreuen oder für ihn arbeiten, begeistern für die Verbindung mit Gott - der die Liebe ist; denn
"von Ihm sich abwenden heißt fallen;
zu Ihm sich hinwenden heißt aufstehen;
in Ihm bleiben heißt bestehen.
Von Ihm fortgehen bedeutet sterben;
zu Ihm zurückkehren bedeutet wiederaufleben;
in Ihm wohnen bedeutet leben (88) !"
Das vorliegende Allgemeine Direktorium wurde von Papst Paul VI. durch ein Schreiben seines Staatssekretariats Nr. 128984/SI am 27. März 1969 approbiert, durch seine Autorität bestätigt und zur Veröffentlichung bestimmt.