Erzbistum: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. August 2006, 10:37 Uhr

Ein Erzbistum ist Bistum dem ein oder mehrere sog. Suffraganbistümer unterstellt sind. Dem Erzbistum steht als Metropolit ein Erzbischof mit bestimmten kirchenrechtlichen Befugnissen vor.