Wille: Unterschied zwischen den Versionen

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2. ''Unfreie und freie Akte''' jene werden ohne Überlegung und Wahl gesetzt, diese aber mit Überlegung und Selbstbestimmung.
 
2. ''Unfreie und freie Akte''' jene werden ohne Überlegung und Wahl gesetzt, diese aber mit Überlegung und Selbstbestimmung.
  
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1. Verhältnis von Verstand und Willen <br>
 
1. Verhältnis von Verstand und Willen <br>
 
Bekanntlich ist die Bewertung dieser beiden Kräfte je nach den Denkrichtungen und Schulen sehr verschieden. Die einen (hl. [[Thomas von Aquin]] und seine Schule) geben dem Verstand den Vorzug aus folgenden Gründen:
 
Bekanntlich ist die Bewertung dieser beiden Kräfte je nach den Denkrichtungen und Schulen sehr verschieden. Die einen (hl. [[Thomas von Aquin]] und seine Schule) geben dem Verstand den Vorzug aus folgenden Gründen:

Version vom 5. Mai 2008, 15:52 Uhr

Der Wille oder das geistige Streben (Begehren) ist ein geistiges Begehrungsvermögen, das die von der Verstandeserkenntnis erfassten Güter anzustreben vermag. Er ist ein unorganisches Vermögen und einer Person eigen

Existenz des Willens.

Dass der Mensch neben dem sinnlichen auch ein höheres, geistiges Streben besitzt, ergibt sich::
1. Aus der Innenerfahrung, die uns bezeugt, dass wir nicht bloß sinnliche, sondern auch geistige Güter anstreben wie Wissenschaft, Tugend, Ehre, Glückseligkeit, Gott. Ferner zeigt die Erfahrung, dass der Mensch auch die sinnlichen Güter unter dem allgemeinen Gesichtspunkt des Guten begehrt, z. B. Reichtum, Sinnengenuss als solche. Nur daraus ist nämlich die Tatsache zu erklären, dass der Mensch unbegrenzt und maßlos nach Geld, Besitz, sinnlicher Lust im Trinken, Essen und dergleichen verlangen kann. Für das Tier gibt es keine Habsucht, Trunksucht. Da aber nur ein geistiges Streben das Gute im allgemeinen oder rein geistige Güter begehren kann, so muss es eine geistige Strebekraft geben, und diese heißt Wille.
2.Wie dem sinnlichen Erkennen ein sinnliches Begehren entspricht, so muss dem Verstandeserkennen ein geistiges Streben zugeordnet sein, sonst wäre gerade der edlere Teil des Seelenlebens unvollkommener ausgerüstet als der sinnliche,

Objekt des Willens

Alles Begehren ist Hinneigung zu einem zusagenden Gut (Wert). Da alle Strebeakte durch eine vorausgehende Erkenntnis bedingt sind, so ist der Gegenstand des Willens aus dem Zusammenhang mit der Verstandeserkenntnis zu bestimmen. Der Verstand nun erkennt die Dinge nach ihrem innern Seins- oder Wesensgehalt. Alles Seiende aber ist nach dem Grad seiner Seinsvollkommenheit ein Gut (Wert). Der Wille vermag daher alles zu lieben oder zu erstreben, soweit der Verstand etwas als gut oder werthaltig erfasst. Das Gegenstandsgebiet des Willens ist somit unbeschränkt und allumfassend wie das des Verstandes, während das sinnliche Begehren auf ganz bestimmte Bereiche des sinnlich Angenehmen eingeengt ist.

Formalobjekt des Willens

Das Formalobjekt des Willens ist darum das Gute als solches oder das Gute im allgemeinen. Das heißt nun aber nicht, der Wille strebe nur nach allgemeinen und nicht nach Einzelgütern, sondern damit wird ausgedrückt, dass der Wille alle Dinge die er begehrt, immer unter dem allgemeinen Gesichtspunkt des Guten, Wertvollen als solchen anstrebt. Darauf ist der Wille durch seine innere Natur, also notwendig hingeordnet. Das Übel, Böse oder Mangelhafte als solches kann er gar nicht begehren oder wollen, sondern nur meiden und fliehen. Wenn der Wille etwas Böses, ein Übel will, dann nur soweit der Verstand es als scheinbares Gut darstellt.

Materialobjekt des Willens

Das Materialobjekt des Willens ist alles Seiende, soweit immer es gut und werthaltig ist, sei es körperlich oder geistig, unerschaffen oder erschaffen, nützlich oder angenehm, Mittel oder Zweck. Da jedoch alle geschaffenen Dinge oder Wesen nur Teilgüter sind, weil sie nicht die gesamte Seinsfülle, sondern nur eine beschränkte Vollkommenheit enthalten, können diese die allumfassende Hinordnung des Willens auf das Gute als solches nicht vollkommen erfüllen und befriedigen. Nur das unendliche Gut, das alle Seinsvollkommenheit in sich verwirklicht, ist dazu fähig, und das ist nur Gott. Diese Hinordnung zum höchsten Gut liegt daher infolge der allumfassenden Neigung zum Guten im allgemeinen dem Willen von Natur aus inne. Gott ist somit das adäquate Objekt des Willens. Allein, da Gott von uns in diesem Leben nicht in seiner unendlichen Seinsfülle wesenhaft geschaut wird, sondern mittelst der sehr unvollkommenen, aus der Körperwelt geschöpften Begriffe, so vermag diese beschränkte Gotteserkenntnis den Willen nicht zum Streben nach Gott innerlich zu nötigen. Wegen dieser beschränkten Erkenntnis gehört auch Gott in gewissem Sinn zu den Teilgütern unseres Willens, obschon er tatsächlich das schlechthin vollkommene Gut ist.

Akte des Willens

Wie die Akte des sinnlichen Begehrens nach Gegenstand und Erlebnisstärke sehr mannigfaltig sind, so trifft das noch mehr bei den Willenshandlungen zu. Als wichtigste Unterscheidungen kann man folgende nennen:

1. Vom Willen vollzogene Akte und vom Willen befohlene Akte. Die vollzogenen Akte sind Tätigkeiten, die der Wille selber ausübt; wie Liebe, Verlangen, Hass. Die befohlenen Handlungen sind zwar vom Willen angeregt und verursacht, werden aber von andern Fähigkeiten oder Kräften ausgeführt. Wenn z. B. der Mensch denken, sehen, gehen will, so ist das Wollen ein im Willen selber vollzogener Akt, das Denken, Sehen, Gehen aber wird vom Denk-, Seh- oder Bewegungsvermögen unter dem Einfluss des Willens betätigt. Die vom Willen vollzogenen Akte können wieder nach den gleichen Gesichtspunkten unterschieden werden wie beim sinnlichen Begehren, nämlich in Akte des Wohlgefallens (Liebe) und Missfallens (Hass, Abneigung), des Verlangens, der Freude, Trauer, Hoffnung, Furcht usw. Natürlich beziehen sich diese Willensakte auf geistig erfasste Güter oder Übel und sind durch ein unorganisches, geistiges Vermögen vollzogen. Jedoch sei daran erinnert, dass die Willensakte auch das sinnliche Begehren anregen können .

2. Unfreie und freie Akte' jene werden ohne Überlegung und Wahl gesetzt, diese aber mit Überlegung und Selbstbestimmung.

Anmerkungen

1. Verhältnis von Verstand und Willen
Bekanntlich ist die Bewertung dieser beiden Kräfte je nach den Denkrichtungen und Schulen sehr verschieden. Die einen (hl. Thomas von Aquin und seine Schule) geben dem Verstand den Vorzug aus folgenden Gründen:

a) Weil der Formalgegenstand des Verstandes allgemeiner, umfassender ist als der des Willens. Der Verstand ist auf alles Seiende ohne Einschränkung hingeordnet, der Wille hingegen auf das Seiende, sofern es dem Begehrenden angemessen ist.

b) Aus dem verschiedenen Verhalten zum Objekt. Der Verstand nimmt den Gegenstand in sich hinein, indem er ihm eine immaterielle Seinsweise verleiht; der Wille hingegen strebt auf die realen Dinge hin.

c) Aus der Abhängigkeit des Willens vom Verstand; denn der Wille kann sich nur betätigen, wenn das Denken vorangeht.

In einer gewissen Beziehung ist die Willensbetätigung dem Verstandeserkennen vorzuziehen. Während nämlich der Verstand allen Gegenständen in sich ein seiner Natur entsprechendes immaterielles Sein verleiht - den vollkommeneren, geistigen Wesen (Gott, Engel) also ein unvollkommeneres Sein als sie in sich haben, den niedrigeren Dingen (Körperwelt) ein vollkommeneres Sein als sie in sich haben -, strebt der Wille immer auf die Dinge und Wesen in ihrem Wirklichsein. Liebt der Wille jene Güter, die höher sind als der Mensch, so sind diese Akte des Willens vollkommener als das bloße Erkennen dieser Dinge; darum ist in diesem Leben die Liebe Gottes vollkommener als die Erkenntnis. Hinsichtlich der niedrigeren Dinge hingegen ist es besser, sie zu erkennen als sie zu lieben und nach ihnen zu verlangen.

2. Aus einer falschen Vorrangstellung des Erkennens oder Wollens (Begehrens) sind die Systeme des einseitigen Intellektualismus und Voluntarismus hervorgegangen.

Der einseitige Intellektualismus sucht alle psychischen Tätigkeiten auf Denken, Empfindungen, Vorstellungen, kurz auf Erkenntnistätigkeiten zurückzuführen: so Herbart, Münsterberg, Ziehen und andere.

Der Voluntarismus will umgekehrt alles auf Tätigkeiten des Wollens oder Begehrens zurückführen.

a) Der psychologische oder empirische Voluntarismus erklärt alles Seelenleben als Strebetätigkeiten (z. B. Wundt).

b) Der metaphysische oder ontologische Voluntarismus lehrt, das Wesen der gesamten Welt sei der Wille, die einzelnen Dinge seien nur Erscheinungen des allgemeinen Willens. So meint Schopenhauer, der allgemeine Urwille sei die einzige Substanz, aus der alles hervorgehe; es ist also eine Form von Pantheismus (Panthelismus).

3. Da das Objekt des Willens alles Gute (Werte) in jeder Hinsicht sein kann, braucht man beim geistigen Streben nicht wie beim sinnlichen ein begehrendes und zornmütiges Vermögen zu unterscheiden, sondern das eine Vermögen vermag wegen des umfassenden Formalgegenstandes alle noch so verschiedenen Güter zu erstreben.