Veterum sapientia (Wortlaut)

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Apostolische Konstitution
Veterum sapientia

von Papst
Johannes XXIII.
über die Förderung des Studiums der lateinischen Sprache
22. Februar 1962

(Offizieller lateinischer Text: AAS LIV [1962] 129-135)

(Quelle: Herder-Korrespondenz, Herder Verlag, Sechszehnter Jahrgang 1961/62; Siebtes Heft, April 1962, S. 318-321, eigene Übersetzung; am 24. Februar 1962 im "Osservatore Romano" in lateinischer Sprache veröffentlicht)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Erhabenheit und Werte der lateinischen Sprache

Die in den Sprachdenkmälern der Griechen und Römer enthaltene Weisheit der Alten und ebenso das hochbedeutsame Lehrgut der alten Völker muss gleichsam als eine der Wahrheit des Evangeliums voraufgehende Morgenröte angesehen werden; Vorbotin jener Wahrheit, die Gottes Sohn "als Richter und Lehrer der Gnade und Zucht und als Erleuchter und Führer des Menschengeschlechts" (Tertull., Apol. 21; Migne PL 1, 394) auf dieser Erde verkündet hat. Denn die Kirchenväter und -lehrer sahen in den hervorragendsten Denkmälern jener alten Zeiten eine Art Vorbereitung der Seelen für die Aufnahme der himmlischen Reichtümer, die Christus Jesus, "als die Fülle der Zeit gekommen war" (Eph. 1, 10), den sterblichen Menschen mitgeteilt hat. Darauf ist es offensidltlich zurückzuführen, dass in der erneuerten Ordnung der christlichen Welt nichts verloren gegangen ist, was die früheren Jahrhunderte an Wahrem und Gerechtem, an Edlem und schließlich an Schönem hervorgebracht hatten.

Eine kostbare Erbschaft der Kirche

Deshalb hat die heilige Kirche die Denkmäler jener Weisheit und vor allem die griechische und lateinische Sprache, die gleichsam das goldene Gewand jener Weisheit bilden, besonders hoch in Ehren gehalten. Und sie nahm auch die anderen ehrwürdigen Sprachen, die in den Gegenden des Ostens blühten, in Gebrauch, da sie nicht wenig zum Fortschritt des Menschengeschlechtes und zur Vereinheitlichung des Lebensstils beigetragen haben. Diese Sprachen sind sowohl im Gottesdienst wie in der Auslegung der heiligen Schriften in manchen Gegenden bis zur gegenwärtigen Zeit beibehalten worden und sind nie verstummende Stimmen einer lebendigen Vergangenheit.

Aus der Vielfalt der Sprachen ragt nun vor allem jene hervor, die im Gebiet von Latium entstanden ist und die dann später in wunderbarer Weise zur Ausbreitung des christlichen Namens in den westlichen Ländern beigetragen hat. So geschah es nicht ohne göttliche Fügung, dass jene Sprache, die eine überaus große Zahl von Völkern unter der Herrschaft des Römischen Reiches durch so viele Jahrhunderte zusammengehalten hatte, zur Amtssprache des Apostolischen Stuhles wurde (Epist. S. Congr. Stud. Vehementer sane, ad Ep. universos, 1. Juli 1908, Ench. Cler., Nr. 820. Vgl. auch Epist. Ap. Pius' XI. Unigenitus Dei Filius, 19. März 1924, AAS 16 [1924] 141) und, indem sie der Nachwelt erhalten blieb, die christlichen Völker Europas untereinander in enger Einheit verband.

Auf Grund ihres natürlichen Charakters ist die lateinische Sprache ganz hervorragend geeignet, bei allen Völkern jedwede Art von Kultur zu fördern. Denn sie erweckt keinen Neid, ist allen Völkern gleich zugänglich, ergreift für niemanden Partei und ist allen eine angenehme Freundin. Es darf auch nicht übersehen werden, dass ihr eine edle Gestalt und Art eigen ist: "ein gedrängter, reicher, majestätischer und würdiger Stil", der in 'einzigartiger Weise sowohl der Genauigkeit wie dem Ernst dient (Pius XL, Epist. Ap. Officiorum omnium, 1. August 1922, AAS 14 [1922] 452-453).

Die Wesenszüge des Lateinischen und das Wesen der Kirche

Aus diesem Grunde hat es der Apostolische Stuhl zu keiner Zeit versäumt, für die eifrige Pflege der lateinischen Sprache zu sorgen. Und er hat sie, "als herrliches Gewand der himmlischen Lehre und der hochheiligen Gesetze" (Pius XI., Motu proprio Litterarum latinarum, 20. Okt. 1924, AAS 16 [1924] 417) für würdig gehalten, sich ihrer in der Ausübung des Lehramtes zu bedienen und sie durch die Diener des Heiligtums verwenden zu lassen. Die Geistlichen aller Völker können sich wegen des Gebrauchs der Sprache der Römer schneller aneignen, was vom Heiligen Stuhle mitgeteilt wird, und leichter mit ihm und unter sich in Verbindung treten.

Da diese Sprache so sehr mit dem Leben der Kirche verbunden ist, "ist ihre volle Kenntnis und ihr Gebrauch nicht so sehr von humanistischem und literarischem als vielmehr von religiösem Interesse" (Pius XL, Epist. Ap. Officiorum omnium, 1. August 1922, AAS 14 [1922] 452), wie Unser Vorgänger Pius XI. mahnend schrieb. Nachdem er die Frage methodisch und sachlich geprüft hatte, hob er drei Vorzüge dieser Sprache hervor, die mit der Natur der Kirche wunderbar übereinstimmen: "Da nämlich die Kirche alle Völker in sich vereinigt und bis zum Ende der Zeiten bestehenbleiben wird, braucht sie auf Grund ihrer Natur eine universale und unveränderliche Sprache, die keine Volkssprache ist" (ebd.).

Universale Sprache

Wenn "mit der römischen Kirche alle Kirchen übereinstimmen müssen" (S. Iren., Adv. Haer. 3, 3, 2; Migne PG 7, 848) und die Päpste "eine wirklich episkopale, ordentliche und unmittelbare Gewalt ausüben, sowohl über jede einzelne Kirche als auch über alle einzelnen Hirten und Gläubigen" (vgl. CIC can. 218 § 2) jedes Ritus, jeder Nation und jeder Sprache, dann ist es angebracht, ein allgemein verwendbares Instrument im gegenseitigen Verkehr zu besitzen, besonders zwischen dem Apostolischen Stuhl und den Kirchen des lateinischen Ritus. Deswegen bedienen sich die Päpste, wenn sie das katholische Volk über etwas belehren wollen, und die Kongregationen der Römischen Kurie, wenn sie irgendwelche Geschäfte abwickeln oder Dekrete erlassen, die alle Gläubigen angehen, immer der lateinischen Sprache, damit die Stimme der Kirche von unzähligen Völkern verstanden werde.

Unveränderliche Sprache

Aber die Kirche muss nicht nur eine universale, sondern auch eine unveränderliche Sprache gebrauchen. Wenn nämlich die Wahrheit der Kirche durch einige oder viele veränderliche moderne Sprachen überliefert würde, von denen keine den anderen an Ansehen überlegen wäre, so würde das natürlich zur Folge haben, dass, da sie eben verschieden sind, die Bedeutung der Wahrheit nicht deutlich und nicht genau genug von allen verstanden würde. So gäbe es keine gemeinsame und dauerhafte Norm, nach der sich der Sinn der übrigen Sprachen auszurichten hätte. Die lateinische Sprache muss, da sie gegen Veränderungen, die der tägliche Gebrauch in die Bedeutung der Worte einzuführen pflegt, längst geschützt ist, als eindeutig und unveränderlich angesehen werden, während die neuere Bedeutung einiger lateinischer Worte, die durch die Entfaltung des christlichen Lehrguts, dessen Darlegung und Verteidigung notwendig geworden ist, seit langem feststeht und anerkannt ist.

Weil schließlich die Katholische Kirche, da sie von Christus dem Herrn gegründet ist, alle anderen menschlichen Gesellschaften bei weitem an Würde überragt, so geziemt es sich durchaus, dass sie sich einer Sprache voll Adel und Majestät bedient, die keine Volkssprache ist.

Ein unvergleichlicher Schatz und Schlüssel der Tradition

Da die lateinische Sprache, die wir "mit Recht als die katholische bezeichnen können" (vgl. Pius XI., Epist. Ap. officiorum omnium, 1. August 1922, AAS 14 [1922] 453), durch den immerwährenden Gebrauch seitens des Heiligen Stuhles, der Mutter und Lehrmeisterin aller Kirchen, geheiligt ist, muss sie als "Schatz ... von unvergleichlichem Wert" (Pius XII., Alloc. Magis quam, 23. Nov. 1951, AAS 43 [1951] 737) angesehen werden. Sie bildet auch gleichsam eine Pforte, durch die der Zugang zu den seit alters überlieferten Wahrheiten selbst und zum Verständnis des Lehrgutes der Kirche sich öffnet Leo XIII., Ep. Enc. Depuis le jour, 8. Sept. 1899, Acta Leonis XIII. 19 [1899] 166). Sie ist schließlich ein vortreffliches Band, durch das das gegenwärtige Zeitalter der Kirche mit der Vergangenheit und der Zukunft wunderbar verbunden wird.

Der Bildungswert des Lateinischen

Es kann auch niemand bezweifeln, dass die Sprache und das wertvolle Schrifttum der Römer für den Unterricht und die geistige Bildung der Jugend überaus geeignet ist, weil dadurch die wichtigsten seelischen und geistigen Talente geübt, entfaltet und vervollkommnet werden. Ebenso wird das Denk- und Urteilsvermögen geschärft. Schließlich wird der jugendliche Intellekt in der rechten Weise dazu angeleitet, alles recht zu erfassen und einzuschätzen. Auch lernt er dabei exaktes Denken und Reden.

Die Kirche bleibt beim Latein wegen seiner Vorzüge

Auf Grund der erwähnten Sachverhalte versteht man ohne weiteres, warum die Päpste den Wert und die Bedeutung der lateinischen Sprache nicht nur mit soviel Lob herausgestellt, sondern auch deren Studium und Gebrauch dem Welt- und Ordensklerus vorgeschrieben und auf die Gefahren hingewiesen haben, die aus ihrer Vernachlässigung entstehen.

Aus ähnlichen Gründen wie Unsere Vorgänger und die Provinzialsynoden (vgl. Collectio Lacensis, bes. vol. III, 1018f. [Cone. Provo West-monasteriense, a. 1859]; vol. IV, 29 [Cone. Provo Parisiense, a. 1849]; vol. IV, 149, 153 [Cone. Provo Rhemense, a. 1849]; vol. IV, 359, 361 [Cone. Provo Avenionense, a. 1849]; vol. IV, 394, 396 [Conc. Provo Burdigalense, a. 1850]; vol. V, 61 [Cone. Provo Strigoniense, a. 1858]; vol. V, 664 [Conc. Provo Colocense, a. 1863 ]; vol. VI, 619 [Synod. Vicariatus Suchnensis, a. 1803]) geben auch Wir Unseren festen Willen kund, dass dieser Sprache wieder ihr Rang zurückgegeben und ihr Studium und ihre Pflege immer mehr betrieben werde. Da nämlich heute der Gebrauch der römischen Sprache in vielen Gegenden in Frage gestellt zu werden beginnt und viele wissen wollen, was der Apostolische Stuhl davon denkt, haben Wir durch die in diesem schwerwiegenden Dokument erlassenen zweckdienlichen Normen dafür Sorge tragen wollen, dass der alte und niemals unterbrochene Gebrauch der lateinischen Sprache beibehalten und, wo er vernachlässigt worden ist, voll wiederhergestellt wird.

Was Wir selbst über diese Sache denken, haben Wir, so scheint Uns, genügend klar ausgesprochen, als Wir folgende Worte an die Latinisten richteten: "Leider gibt es viele, die sich vom technischen Fortschritt über das Maß hinreißen lassen und das Lateinstudium und andere Lehrfächer dieser Art abschaffen oder einschränken wollen. Angesichts dieses Notzustandes glauben Wir, in entgegengesetzter Richtung wirken zu müssen. Weil gerade das in der Seele haftet, was mehr der Natur und der Würde des Menschen entspricht, darum muss besonders zu eigen erworben werden, was den Geist bildet und schmückt, damit der Mensch nicht so wird wie die Maschine: kalt, hart und lieblos" (Ansprache an die Internationale Tagung zur Förderung der Ciceronianischen Studien, 7. Sept. 1959. In: Papst Johannes XXIII., Discorsi, Messaggi, Colloqui I, 234f.; vgl. Ansprache an Pilger von Piacenza, 15. April 1959, "Osservatore Romano", 16. 4. 59; Epist. Pater misericordiarum, 22. August 1961, AAS 53 [1961] 677; Ansprache zur Eröffnung des Philippinischen Kollegs in Rom, 7. Okt. 1961, "Osservatore Romano", 9./10. Oktober 1961; Epist. Jucunda laudatio, 8. Dez. 1961, AAS 53 [1961] 812).

Anordnungen zur Wiederbelebung des Studiums und des Gebrauchs der lateinischen Sprache

Nachdem Wir die Dinge aufmerksam geprüft und überlegt haben, legen Wir im Bewusstsein Unseres Amtes und Unserer Autorität folgendes fest und ordnen an:

1. Die Bischöfe und ebenso die Generaloberen der Orden mögen darauf achten, dass in den Seminarien und Schulen, in denen die jungen Leute auf das Priestertum vorbereitet werden, in dieser Sache alle dem Willen des Apostolischen Stuhles folgen und diesen Unseren Vorschriften genauestens gehorchen.

2. Mit derselben väterlichen Sorge mögen sie darauf achten, dass keiner ihrer Untergebenen aus Neuerungssucht gegen den Gebrauch der lateinischen Sprache im höheren theologischen Unterricht oder in der Liturgie schreibe oder aus einer vorgefassten Meinung die Bestimmung des Apostolischen Stuhles abschwäche oder verfälsche.

3. Wie es durch den CIC (can, 1364) und durch Bestimmung Unserer Vorgänger festgelegt ist, müssen die Priesterkandidaten, bevor sie die eigentlichen theologischen Studien beginnen, von erfahrenen Lehrern in der rechten Weise und Methode und in einem ausreichenden Zeitraum genauestens in der lateinischen Sprache unterrichtet werden, "das auch deswegen, damit sie nach Aufnahme der höheren Studien nicht etwa wegen Unkenntnis der Sprache nicht zum vollen Verständnis der Lehre gelangen oder sich nicht in jenen scholastischen Disputationen üben können, in denen der junge Intellekt für die Verteidigung der Wahrheit vorzüglich geschärft wird" (Pius XL, Epist. Ap. Officiorum omnium, 1. August 1922, AAS 14 [1922] 453). Das gilt auch für jene, die erst im späteren Alter von Gott zum heiligen Dienst berufen worden sind und keine oder zu wenig humanistische Studien absolviert haben. Keiner soll nämlich zu den philosophischen oder theologischen Vorlesungen zugelassen werden, wenn er nicht vollkommen in dieser Sprache bewandert ist und mit ihr umzugehen versteht.

4. Dort aber, wo man wegen der Anpassung der Schulprogramme an die öffentlichen Staatsschulen in der Pflege der lateinischen Sprache ein wenig nachgelassen hat, zum Schaden der reinen und gesunden Bildung, soll der traditionelle Unterricht in dieser Sprache voll wiederhergestellt werden. Jeder muss davon überzeugt sein, dass auch in dieser Sache die Ordnung der priesterlichen Ausbildung genau zu beachten ist, nicht nur was die Zahl und Art der Fächer, sondern auch was die für den Unterricht zur Verfügung stehende Zeit betrifft. Wenn zeitliche oder örtliche Umstände die Einfügung anderer Fächer notwendig machen, dann muss man das Studium verlängern, die betreffenden Fächer kürzer fassen oder schließlich ihren Unterricht in eine andere Zeit verlegen.

5. Die Hauptdisziplinen der Theologie müssen, wie schon öfter vorgeschrieben, in lateinischer Sprache erteilt werden. Diese ist, wie wir aus einer Erfahrung von mehreren Jahrhunderten wissen, "als besonders geeignet anzusehen, die schwierigsten und subtilsten Sachverhalte und Begriffe sehr gut und verständlich zu erklären" (Epist. S. Congr, Stud. Vehementer sane, 1. Juli 1908, Ench. Cler., Nr. 821). Da sie schon seit längerer Zeit um jene bestimmten Ausdrücke bereichert worden ist, die für die Bewahrung der Integrität des katholischen Glaubens besser geeignet sind, so dient sie nicht wenig auch dazu, die nutzlose Geschwätzigkeit zu mindern. Deswegen müssen jene, die an den Universitäten oder in den Seminarien diese Fächer lehren, dazu angehalten werden, lateinisch zu sprechen und nur Schulbücher zu verwenden, die in lateinischer Sprache abgefasst sind. Wenn sie wegen Unkenntnis der lateinischen Sprache nicht in der Lage sind, diesen Vorschriften des Heiligen Stuhles zu entsprechen, so mögen sie nach und nach durch Gelehrte ersetzt werden, die dazu imstande sind. Wenn Schwierigkeiten bei Schülern oder Professoren entstehen, so müssen diese einerseits durch Festigkeit der Bischöfe und Vorgesetzten, anderseits durch den guten Willen der Lehrer überwunden werden.

Ein neues akademisches Institut

6. Weil die lateinische Sprache die lebendige Sprache der Kirche ist, muss sie jeweils den veränderten Bedürfnissen des Ausdrucks angepasst und um die entsprechenden neuen und geeigneten Ausdrücke erweitert werden. Diese müssen richtig und allgemein anwendbar sein sowie mit dem Geist der ursprünglichen lateinischen Sprache übereinstimmen - eine Methode, die bereits von den heiligen Vätern und den besten scholastischen Schriftstellern angewandt worden ist. Wir beauftragen deshalb die Heilige Kongregation für die Seminarien und Studien mit der Gründung eines akademischen Institutes zur Pflege des Latein. Dieses Institut, dessen Gelehrtenkollegium die besten Latinisten und Gräzisten aus der ganzen Welt umfassen soll, wird vornehmlich die Aufgabe haben, gleich wie die nationalen Institute zur Pflege der entsprechenden Sprachen eine geregelte Entfaltung der lateinischen Sprache zu ermöglichen, indem es, soweit notwendig, das Lexikon um Ausdrücke bereichert, die dem Charakter und dem Kolorit des Lateinischen entsprechen. Außerdem sollen ihm Schulen angegliedert werden für jede Zeitepoche der lateinischen Sprache, vor allem für die christliche Epoche. In diesen Schulen sollen diejenigen eine vollständigere Kenntnis der lateinischen Sprache, ihren Gebrauch und einen eigenen und eleganten Stil erlernen, die für den Unterricht der lateinischen Sprache in den Seminarien oder kirchlichen Kollegien oder zur Abfassung von Dekreten und Urteilen oder zur Abwicklung des Briefwechsels in den Kongregationen des Heiligen Stuhls, in den Ordinariaten und den Ämtern der Orden bestimmt werden.

7. Da aber die lateinische Sprache mit der griechischen engstens verbunden ist sowohl durch den Sprachcharakter wie durch das Gewicht der seit alters überlieferten Schriften, so ist es, wie Unsere Vorgänger wiederholt bestimmt haben, notwendig, dass die zukünftigen Priester bereits auf der unteren und mittleren Schulstufe in ihr unterrichtet werden, damit sie, wenn sie die höheren Fächer studieren und besonders wenn sie akademische Grade in der Bibelwissenschaft oder in der Theologie anstreben, die Fähigkeit besitzen, nicht nur die griechischen Quellen der scholastischen Philosophie, sondern auch die ersten Codices der Heiligen Schriften, der Liturgie und der griechischen Väter sich anzueignen und hinreichend zu verstehen (Leo XIII., Litt, Enc. Providentissimus Deus, 18. Nov, 1893, Acta Leonis XIII. 13 [1893] 342; Epist, Plane quidem intelligis, 20. Mai 1885, Acta 5, 63-64; Pius XII. Alloc. Magisquam, 23. Sept. 1951, AAS43 [1951] 737),

8. Derselben Kongregation geben Wir überdies den Auftrag, eine Studienordnung für die lateinische Sprache auszuarbeiten, die von allen sorgfältig zu beachten sein wird, um allen, die sich danach richten, eine ausreichende Kenntnis des Lateinischen und die Fähigkeit zu seinem Gebrauch zu vermitteln. Diese Ordnung kann, wenn es die örtlichen Verhältnisse fordern, von den Bischofskonferenzen abgewandelt werden, aber nie darf ihr Charakter geschwächt oder geändert werden. Die Ordinarien dürfen keine Entscheidungen treffen, ohne dass sie der Heiligen Kongregation bekannt und von dieser gebilligt worden sind. Schließlich befehlen Wir auf Grund Unserer Apostolischen Autorität, dass alles, was Wir in dieser Unserer Konstitution festgelegt, bestimmt, erlassen oder aufgetragen haben, fest und unerschütterlich Geltung habe und bestehen bleibe und dass entgegengesetzte Bestimmungen, auch wenn sie besonderer Erwähnung wert sind, außer Kraft gesetzt werden.

Gegeben zu Rom, bei St. Peter, am 22, Februar 1962, am Feste Petri Stuhlfeier,

im vierten Jahre Unseres Pontifikates

Johannes XXIII. PP.

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