Vatikanstaat

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Koordinaten: <geo>41 54 9 N 12 27 6 E</geo>

Wappen der Vatikanstadt
Vatikanflagge

Der Vatikanstaat, eigentlich Staat der Vatikanstadt (Stato della Città del Vaticano) ist mit einer Oberfläche von einem halben Quadratkilometer, genaugenommen 44 Hektar, der kleinste Staat der Welt. Das Staatsoberhaupt ist der Papst.

Der Vatikanstaat wurde 1929 von Papst Pius XI. gegründet und mit den zuvor geschlossenen Lateranverträgen zwischen dem Papst und dem Königreich Italien vom italienischen Staatsgebiet formell-rechtlich unabhängig. Der kleine Staat, der den Vatikan samt Nebengebäuden, Gärten, Petersbasilika und Petersplatz umfasst, dazu den päpstlichen Sommersitz Castel Gandolfo sowie etliche extraterritoriale Immobilien in Rom, unterstreicht die völkerrechtliche Unabhängigkeit des Papstes von jedem anderen Souverän. So hat der Vatikanstaat in moderner Weise das von Gregor VII. 1075 formulierte Prinzip bestätigt: "Der Papst wird von niemandem gerichtet", er ist keiner Staatsgewalt untergeben. Der Papst übt hingegen im Vatikanstaat absolute Staatsgewalt aus und ist damit (neben dem Fürsten von Monaco) der letzte absolute Herrscher in Europa, der selbst an keine Verfassung gebunden ist (sondern auch Verfassungsgesetzgeber ist).

Geschichte

Im September 1870, währen des Ersten Vatikanischen Konzils, hatten Truppen des Freiheitshelden Guiseppe Garibaldi den Kirchenstaat aufgelöst und Rom eingenommen. Seitdem blieb die Römische Frage offen. Erst knapp 60 Jahre danach unterzeichneten 1929 der Heilige Stuhl unter Pius XI. und das Königreich Italien unter Benito Mussolini die Lateranverträge, wobei der Vatikanstaat rechtlich offiziell unabhängig wurde. Der Vatikan wurde zum neuen Staat, der Papst zum Staatsoberhaupt. So erklärt sich die Stellung des Heiligen Stuhs als Völkerrechtssubjekt, etwa bei den Vereinten Nationen, sowie der Rang der Apostolischen Nuntien als Botschaften.

Wichtiger als der Überrest dieser, ehedem im ausgedehnten Kirchenstaat bestehenden, "zeitlichen Macht" des Papstes über seinen Kleinstaat ist jedoch die Souveränität des Heiligen Stuhls. Das bedeutet, dass die kirchliche Sonderstellung des Papstes zugleich als Subjekt des Völkerrechts (heute fast allgemein) anerkannt ist. Die Staaten unterhalten Beziehungen mit dem Papsttum in seiner selbst definierten öffentlichen Funktion, nicht mit dem Vatikanstaat. Die im 20. Jahrhundert wieder errungene, um 1800 fast ausgelöschte, Akzeptanz der petrinischen Funktion in der politischen Weltöffentlichkeit fand mehrfach vehementen Ausdruck: Schon Benedikt XV. hatte als Friedenspapst hohe Reputation erlangt und seinem Nachfolger Pius XI. den Weg für die Lösung der Römischen Frage geebnet. Er gab nach dem Abschluss der Lateranverträge den Auftrag zum Bau des Governatoratsgebäudes, des Gerichtsgebäudes, des Bahnhofes, von Radio Vatikan, zur Errichtung eines neuen Eingangs zu den Vatikanischen Museen sowie zum Umbau der Akademie der Wissenschatten. Außerdem brauchte man ein Büro für technische Dienste, einen Autopark, ein Geschäft für die Versorgung mit Lebensmitteln (Annona), eine Apotheke und eine Ambulanz für die Angestellten, ein zentrales Postgebäude, Druckerei und vor allem neue Eingangstore. Sie grenzten zusammen mit den Vatikanmauern das souveräne Territorium ab. Auch die Sommerresidenz in Castel Gandolfo musste den veränderten Gegebenheiten angepasst werden. Pius XI. wurde bei seinem jähen Tod 1939 mit seit Jahrhunderten nicht erlebter internationaler Aufmerksamkeit bedacht, die später zunächst 1963 von Johannes XXIII. und 2005 von Johannes Paul II. noch je übertroffen wurde. Paul VI. erntete 1965 vor den Vereinten Nationen ungeteilte Aufmerksamkeit, als er sich, "Experte der Humanität", den versammelten Nationen empfahl und ihnen die Botschaft des Konzils überbrachte. Ausgesät hatten beide Vorgänger, jeder auf seine Art. Auch Pius XII. hatte in der unmittelbaren Nachkriegszeit eine weltweite Hochachtung gefunden, die man seinerzeit für kaum überbietbar hielt. Es hat den Anschein, dass die geniale Idee Pius XI., den "pouvoir temporel" des Papstes (dem Leo XIII. noch soviel Energie widmete) auf die nahezu symbolische Größe des Vatikanstaats zu beschränken, diesen enormen Anstieg des päpstlichen Ansehens erst möglich gemacht hat. Im 17. und 18. Jahrhundert war bisweilen kaum zu erkennen, ob sich die Päpste mehr mit dem Kirchenstaat befassen müssen oder ihre spirituellen Rechte andernorts noch zur Geltung bringen können. Das 19. Jahrhundert hat dann eine Unterscheidung der Bereiche erzwungen, die seither zunehmenden Zuspruch des gesamten Erdkreises findet. Seit Pius X. bewähren sich die modernen Päpste mehr und mehr in universaler Vaterschaft, auch zugunster derer, die ihre religiöse Mission zwar nicht in dogmatischer Hinsicht zu billigen vermögen, aber die guten Früchte sehen.

Weihe des Vatikan an den heiligen Josef und dem Erzengel Michael

Papst Franziskus und sein Vorgänger Benedikt XVI. segneten am 5. Juli 2013 gemeinsam eine Statue und weihten den Vatikan dem Heiligen Josef und dem Erzengel Michael. Gerade im "Jahr des Glaubens" habe die Weihe des Vatikanstaates an den Erzengel Michael, der für Gott gegen den Teufel kämpfte, hohe Bedeutung. Der heilige Josef sei der Beschützer der Familie Jesu gewesen. "Möge er uns Kraft und Mut geben, Raum für Gott in unseren Leben zu schaffen, und immer das Böse mit dem Guten zu besiegen" .<ref> Franziskus und Benedikt XVI. weihen Vatikan St. Michael und St. Josef Kath.net am 5. Juli 2013</ref>

Päpstliche Schreiben

  • 11. Juli 2013 Motu proprio Ai nostri tempi über die Gerichtsbarkeit der Rechtsorgane des Staates der Vatikanstadt im Bereich des Strafrechts.

Literatur

  • Jean d'Hospital, Drei Päpste, München-Wien 1971.

Siehe auch: Vatikan

Weblinks

Anmerkungen

<references />