Utrum doctrina

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Antwort auf den Zweifel
Utrum doctrina

Kongregation für die Glaubenslehre
von Papst
Johannes Paul II.

bezüglich der im Apostolischen Schreiben »Ordinatio sacerdotalis« vorgelegten Lehre
28. Oktober 1995

(Offizieller lateinischer Text AAS 87 [1995] 1114)
(
Quelle: L’’Osservatore Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache, 1995, Nr. 47, S. 4)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Zweifel: Ob die Lehre, die im Apostolischen Schreiben Ordinatio sacerdotalis als endgültig zu haltende vorgelegt worden ist, nach der die Kirche nicht die Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, als zum Glaubensgut gehörend zu betrachten ist.   Antwort: Ja.
Diese Lehre fordert eine endgültige Zustimmung, weil sie, auf dem geschriebenen Wort Gottes gegründet und in der Überlieferung der Kirche von Anfang an beständig bewahrt und angewandt, vom ordentlichen und universalen Lehramt unfehlbar vorgetragen worden ist (vgl. Il. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 25,2). Aus diesem Grund hat der Papst angesichts der gegenwärtigen Lage in Ausübung seines eigentlichen Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), die gleiche Lehre mit einer förmlichen Erklärung vorgelegt in ausdrücklicher Darlegung dessen, was immer, überall und von allen Gläubigen festzuhalten ist, insofern es zum Glaubensgut gehört.   Papst Johannes Paul II. hat in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten gewährten Audienz die vorliegende Antwort, die in der ordentlichen Versammlung dieser Kongregation beschlossen worden war, gebilligt und zu veröffentlichen angeordnet.   Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, den 28. Oktober 1995, am Fest der Hll. Apostel Simon und Judas.

Joseph Kardinal Ratzinger
Präfekt
Tarcisio Bertone SDB
em. Erzbischof von Vercelli
Sekretär

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Zur dieser Antwort der Glaubenskongregation

Anläßlich der Veröffentlichung der Antwort der Kongregation für die Glaubenslehre zu einem Zweifel bezüglich des Grundes, dessentwegen die im Apostolischen Schreiben «Ordinatio sacerdotalis» dargelegte Lehre als endgültig zu haltende (“definitive tenenda”) zu betrachten ist, scheinen einige Überlegungen angebracht.

Die ekklesiologische Bedeutung des genannten Apostolischen Schreibens wurde schon durch das Datum der Veröffentlichung unterstrichen: An diesem Tag, dem 22. Mai 1994, kehrte das Pfingstfest wieder. Diese Bedeutung konnte man aber vor allem in den abschließenden Worten des Schreibens entdecken: “Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben” (Nr. 4).

Das Eingreifen des Papstes war notwendig geworden nicht bloß, um die Gültigkeit einer Disziplin, die von der Kirche von Anfang an befolgt worden war, einzuschärfen, sondern um eine Lehre (vgl. Nr. 4) zu bestätigen, die “von der beständigen und umfassenden Überlieferung der Kirche bewahrt” und “vom Lehramt in den Dokumenten der jüngeren Vergangenheit mit Beständigkeit gelehrt worden ist” - eine Lehre, die “die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft” (ebd.). In diesem Sinn wollte der Heilige Vater klären, daß man die Lehre über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe nicht für “diskutierbar” halten und daß man dieser Entscheidung der Kirche nicht “lediglich eine disziplinare Bedeutung” (ebd.) zuschreiben dürfte.

In der Zeit, die seit der Veröffentlichung des Schreibens verstrichen ist, haben sich dessen Früchte gezeigt. Viele Gewissen, die sich guten Glaubens vielleicht sehr vom Zweifel der Unsicherheit erschüttern ließen, haben dank der Lehre des Heiligen Vaters die innere Ruhe wiedergefunden. Doch ist die Unschlüssigkeit nicht geringer geworden - nicht nur von Seiten jener, die dem katholischen Glauben fernstehen und das Bestehen einer Lehrautorität in der Kirche, nämlich des sakramental mit der Autorität Christi ausgestatteten Lehramtes (vgl. Konst. «Lumen gentium», Nr. 21), nicht annehmen, sondern auch von einigen Gläubigen, die nach wie vor der Meinung sind, daß der Ausschluß vom Amtspriestertum eine Ungerechtigkeit oder eine Diskriminierung den Frauen gegenüber darstelle. Manche wenden ein, aus der Offenbarung gehe nicht hervor, daß ein derartiger Ausschluß Wille Christi für seine Kirche gewesen sei; und andere fragen sich, welche Zustimmung der Lehre des Schreibens geschuldet ist.

Gewiß können die Gründe, deretwegen die Kirche nicht die Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, noch vertieft werden; Gründe wurden bereits vorgetragen zum Beispiel in der von Paul VI. gebilligten Erklärung «Inter insigniores» (15.10.1976) von der Kongregation für die Glaubenslehre und in verschiedenen Dokumenten von Johannes Paul II. (wie etwa im Apost. Schreiben «Christifideles laici», Nr. 51; und im Apost. Schreiben «Mulieris dignitatem», Nr. 26) sowie im Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1577. In jedem Fall darf aber nicht vergessen werden, daß die Kirche als eine absolut fundamentale Wahrheit christlicher Anthropologie die gleiche personale Würde von Mann und Frau lehrt - sowie die Notwendigkeit, “jede Art von Diskriminierung in den fundamentalen Rechten” (Konst. «Gaudium et spes», Nr. 29) zu überwinden und zu beseitigen. Im Licht dieser Wahrheit kann man versuchen, die Lehre besser zu verstehen, gemäß der die Frau die Priesterweihe nicht empfangen kann. Eine korrekte Theologie kann weder von der einen noch von der anderen Lehre absehen, sondern muß beide zusammensehen; nur dann wird sie die Pläne Gottes über die Frau und über das Priestertum - und dann auch über die Sendung der Frau in der Kirche - vertiefen können. Wenn jedoch jemand, der sich vielleicht zu sehr von der Mode oder vom Zeitgeist bestimmen läßt, die Behauptung aufstellte, die beiden Wahrheiten widersprächen einander, wäre der Weg eines Fortschrittes in der Erkenntnis des Glaubens verloren.

Im Schreiben «Ordinatio sacerdotalis» richtet der Papst seine Betrachtung in paradigmatischer Weise auf die Person der seligen Jungfrau Maria, der Mutter Gottes und Mutter der Kirche: Die Tatsache, daß sie “nicht den eigentlichen Sendungsauftrag der Apostel und auch nicht das Amtspriestertum erhalten hat, zeigt mit aller Klarheit, daß die Nichtzulassung der Frau zur Priesterweihe keine Minderung ihrer Würde und keine Diskriminierung ihr gegenüber bedeuten kann” (Nr. 3). Die Verschiedenheit in bezug auf die Sendung verletzt nicht die Gleichheit in der personalen Würde.

Um zu verstehen, daß es sich hier nicht um eine Ungerechtigkeit oder Diskriminierung den Frauen gegenüber handelt, muß man zudem auch die Natur des priesterlichen Amtes betrachten, das ein Dienst ist und nicht eine Position menschlicher Macht oder eines Vorranges über andere. Wer, ob Mann oder Frau, das Priestertum als persönliche Bestätigung, als Ziel oder gar als Ausgangspunkt einer menschlichen Erfolgskarriere versteht, unterliegt einem grundlegenden Irrtum, denn die wahre Bedeutung des christlichen Priestertums - sowohl des gemeinsamen Priestertums der Gläubigen als auch in ganz besonderer Weise des Amtspriestertums - kann man nur in der Hingabe der eigenen Existenz in Vereinigung mit Christus zum Dienst am Nächsten finden. Das priesterliche Amt kann nicht das allgemeine Ideal und noch weniger das Ziel des christlichen Lebens sein. In diesem Sinn ist es nicht überflüssig, noch einmal zu wiederholen, daß “das einzige höhere Charisma, das sehnlichst erstrebt werden darf und soll, die Liebe ist (vgl. 1 Kor 12-13)” (Erklärung «Inter insigniores», VI).

Was die Grundlage in der Heiligen Schrift und in der Tradition anbelangt, weist Johannes Paul II. darauf hin, daß Jesus nach dem Zeugnis des Neuen Testamentes nur Männer, und nicht Frauen, zum Weiheamt berief, und daß die Apostel “das gleiche taten, als sie Mitarbeiter wählten, die ihnen in ihrem Amt nachfolgen sollten” (Apost. Schreiben «Ordinatio sacerdotalis», Nr. 2; vgl. 1 Tim 3,lff., 2 Tim 1,6; Tit 1,5). Es gibt gültige Argumente dafür, daß die Vorgehensweise Christi nicht durch kulturelle Gründe bedingt war (vgl. Nr. 2), so wie auch hinreichende Gründe dafür vorhanden sind, daß die Tradition die vom Herrn getroffene Wahl als für die Kirche aller Zeiten bindend ausgelegt hat.

Hier stehen wir aber bereits vor der wesentlichen gegenseitigen Abhängigkeit von Heiliger Schrift und Tradition, einer Wechselbeziehung, die diese beiden Arten der Weitergabe des Evangeliums zu einer untrennbaren Einheit verbindet - zusammen mit dem Lehramt, das wesentlicher Bestandteil der Tradition und authentische Interpretationsinstanz des geschriebenen und überlieferten Wortes Gottes ist (vgl. Konst. «Dei Verbum», Nr. 9 und 10). Im spezifischen Fall der Priesterweihen haben die Nachfolger der Apostel stets die Norm befolgt, die Priesterweihe nur Männern zu spenden; und mit dem Beistand des Heiligen Geistes lehrt uns das Lehramt, daß dies nicht aus Zufall, nicht aus gewohnheitsmäßiger Wiederholung, nicht aus Abhängigkeit von den sozialen Bedingtheiten, und noch weniger aus einer angeblichen Unterlegenheit der Frau kommt, sondern weil “die Kirche stets als feststehende Norm die Vorgehensweise ihres Herrn bei der Erwählung der zwölf Männer anerkannt hat, die er als Grundsteine seiner Kirche gelegt hatte” (Apost. Schreiben «Ordinatio sacerdotalis», Nr. 2).

Bekanntlich gibt es Angemessenheitsgründe, mit denen die Theologie die Vernünftigkeit des Willens des Herrn zu verstehen suchte und sucht. Solche Gründe, die man etwa in der Erklärung «Inter insigniores» dargelegt findet, haben ohne Zweifel ihren Wert, sind aber nicht entworfen oder angewandt, als ob sie logische Aufweise oder zwingende Ableitungen von absoluten Prinzipien wären. Es ist jedoch wichtig, sich vor Augen zu halten, daß der menschliche Wille Christi nicht bloß nicht willkürlich ist, wie diese Angemessenheitsgründe in der Tat zu verstehen helfen, sondern daß er zutiefst mit dem göttlichen Willen des ewigen Sohnes vereint ist, von dem die ontologische und anthropologische Wahrheit der Schöpfung der beiden Geschlechter abhängt.

Angesichts des klaren Lehraktes des Papstes, der ausdrücklich an die ganze katholische Kirche gerichtet ist, haben alle Gläubigen ihre Zustimmung zur darin enthaltenen Lehre zu geben. Diesbezüglich hat die

Kongregation für die Glaubenslehre mit päpstlicher Billigung eine offizielle Antwort über die Natur dieser Zustimmung vorgelegt. Es handelt sich um eine volle definitive, d.h. unwiderrufliche Zustimmung zu einer von der Kirche unfehlbar vorgelegten Lehre. Wie nämlich die Antwort erklärt, leitet sich dieser endgültige Charakter von der Wahrheit der Lehre selber ab, denn - im geschriebenen Wort Gottes gegründet und von der Tradition der Kirche beständig bewahrt und angewandt - ist sie unfehlbar vom ordentlichen universalen Lehramt vorgetragen worden (vgl. Konst. «Lumen gentium», Nr. 25). Darum klärt die Antwort, daß diese Lehre zum Glaubensgut der Kirche gehört. Es wird also unterstrichen, daß der endgültige und unfehlbare Charakter dieser Lehre der Kirche nicht dem Schreiben «Ordinatio sacerdotalis» entspringt. Wie ebenso die Antwort der Kongregation für die Glaubenslehre erläutert, hat der Papst in diesem Schreiben angesichts der gegenwärtigen Lage diese Lehre durch eine förmliche Erklärung bekräftigt - in neuerlicher Darlegung dessen, was immer, überall und von allen zu halten ist, insofern es zum Glaubensgut gehört. In diesem Fall bekundet ein Akt des ordentlichen päpstlichen Lehramtes, der in sich selbst nicht unfehlbar ist, den unfehlbaren Charakter der Darlegung einer Lehre, die die Kirche schon besitzt.

Schließlich wurde in einigen Kommentaren zum Schreiben «Ordinatio sacerdotalis» behauptet, daß dieses ein weiteres und nicht angebrachtes Hindernis auf dem ohnedies schwierigen Weg der ökumenischen Bewegung bilde. Diesbezüglich darf nicht vergessen werden, daß der authentische ökumenische Einsatz, den die katholische Kirche nicht abbrechen will und nicht abbrechen kann, gemäß dem Buchstaben und dem Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils (vgl. Dekret «Unitatis redintegratio», Nr. 11) volle Aufrichtigkeit und Klarheit in der Darlegung der Identität des eigenen Glaubens verlangt. Zudem muß betont werden, daß die im Schreiben «Ordinatio sacerdotalis» wieder vorgelegte Lehre nicht anders als hilfreich sein kann bei der Suche nach der vollen Gemeinschaft mit den orthodoxen Kirchen, die in Übereinstimmung mit der Tradition diesselbe Lehre in Treue gewahrt haben und wahren.

Die einzigartige Originalität der Kirche und des Amtspriestertums in ihrem Inneren erfordert genaue und klare Kriterien. Konkret darf man nie aus den Augen verlieren, daß die Kirche die Quelle des eigenen Glaubens und der eigenen konstitutiven Struktur nicht in den Prinzipien des sozialen Lebens eines jeden geschichtlichen Momentes findet. Obwohl die Kirche mit Aufmerksamkeit auf die Welt blickt, in der sie lebt und für deren Heil sie wirkt, ist sie sich bewußt, Trägerin einer höheren Treue zu sein, an die sie gebunden ist. Es handelt sich um die radikale Treue zum Wort Gottes, das sie von derselben Kirche empfangen hat, die Jesus Christus bis zum Ende der Zeiten gegründet hat. Indem dieses Wort Gottes den wesentlichen Wert und die ewige Bestimmung jeder Person verkündet, offenbart es das letzte Fundament der Würde jedes Menschen, jeder Frau und jedes Mannes.

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