Sittliches Gesetz

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Ein sittliches Gesetz ist eine Weisung, die sich an den frei entscheidenden Menschen richtet und von ihm eine Verhaltensregel fordert, die zur Verwirklichung seiner wesentlichen Bestimmung (Endziel oder Ewige Seligkeit) notwendig ist.<ref>vgl. Sittliches Gesetz im Lexikon der christlichen Moral von Karl Hörmann.</ref> Es verbietet das Tun des Bösen, das Gott und seiner Liebe wegführt (vgl. KKK 1950). Es fallen darunter Weisungen, die keine unter Sünde bindende Kraft besitzen, z.B. die Normen sittlicher Vollkommenheit, jenseits des Bereichs strenger Pflicht.<ref>Joseph Braun: Handlexikon der katholischen Dogmatik, Herder & Co., Freiburg im Breisgau 1926, S. 266 - Sittengesetz‚ weiterer Sinn (Imprimatur Friburgi, die 17. Iulii 1926 Dr. Sester, Vic. Gen.).</ref>

Das sittliche Gesetz ist Werk der göttlichen Weisheit. Man kann es im biblischen Sinn als eine väterliche Unterweisung, eine Pädagogik Gottes bezeichnen. Es ist zugleich fest in seinen Geboten und liebenswert in seinen Verheißungen(vgl. KKK 1950).

Einteilungen<ref>Bernard Kälin: Lehrbuch der Philosophie, Ethik, umgearbeitet von Raphael Fäh OSB, Selbstverlag Benediktinerkolleg Sarnen 1954, Nr. 86 (2. Auflage; Imprimatur Curiae, die 8, Juni 1954 † Christianus Caminada Episcopus); KKK 1952.</ref>

Man unterscheidet eine objektive und eine subjektive Sittennorm (= Sittengesetz):

1. Die objektive Sittennorm hat unabhängig vom menschlichen Denken und Wollen Bestand und verpflichtende Geltung.

Sie wird eingeteilt in eine höchste (oberste) und eine nähere Sittennorm.

a) Die oberste objektive Sittennorm hat keine andere höhere über sich, trägt also den Grund ihrer Verpflichtung in sich selber; von ihr ist jede andere Sittennorm abhängig. Sie heißt auch höchstes Moralprinzip. Die oberste objektive Sittennorm ist der ewige Vernunftwille Gottes, das ewige Gesetz, sofern es die vernunftbegabten Geschöpfe auf ihr letztes Ziel hinordnet.

b) Die nähere objektive Sittennorm ist jene, aus der die menschliche Erkenntnis die Sittengesetze unmittelbar schöpft.

ba) Es ist das natürliche Sittengesetz (Naturgesetz), das der Mensch mit dem Licht der Vernunft aus seiner Natur abliest oder ableitet. Dazu gehört das geoffenbarte Wort des mosaischen Gesetzes, das mehrere Wahrheiten zum Ausdruck bringt, die der Vernunft von Natur aus einsichtig sind, jedoch innerhalb des Heilsbundes bekanntgemacht und beglaubigt wurden (KKK 1961). Vom natürlichen Sittengesetz leiten sich die staatlichen Gesetze ab.

bb) Es ist das christliche Sittengesetz, das der Mensch durch den Glauben an Christus annimmt. Das sittliche Gesetz findet in Christus seine Fülle und Einheit. Jesus Christus ist in Person der Weg zur Vollkommenheit. Er ist das Ende des Gesetzes, denn er allein lehrt und schenkt die Gerechtigkeit Gottes: „Christus ist das Ende des Gesetzes, und jeder, der an ihn glaubt, wird gerecht“ (Röm 10,4) (KKK 1953). Von christlichen Sittengesetz leiten sich die kirchlichen Gesetze ab.

2. Die subjektive Sittennorm ist jenes Urteil der praktischen Vernunft, das die objektive Sittennorm in der konkreten Einzelhandlung zur Anwendung bringt. Es ist das Gewissensurteil.

Für die subjektive Sittennorm ist die objektive maßgebend !

Päpstliche Schreiben

Johannes Paul II.

Weblinks

Anmerkungen

<references />