Sacrosancta oecumenica (5) (Wortlaut)

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16. Sitzung
Sacrosancta oecumenica (5)

des heiligen, allgültigen und allgemeinen Conciliums von Trient
unter Papst
Julius III.
28. April 1552

über die Suspension des Konzils

(Quelle: Das heilige allgültige und allgemeine Concilium von Trient, Beschlüsse und heil. Canones nebst den betreffenden Bullen treu übersetzt von Jodoc Egli; Verlag Xaver Meyer Luzern 1832 [2. Auflage], S. 153-155; Empfehlung des Bischofs von Basel Joseph Anton, Solothurn, den 25. Hornung 1832; [in deutscher Sprache mit gebrochenen Buchstaben abgedruckt]).

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Der hochheilige, allgültige und allgemeine, rechtmäßig im heiligen Geist versammelte Kirchenrat von Trient, unter dem Vorsitze des ehrwürdigsten Herrn Sebastianus, Erzbischof von Siponte Aloisius, Bischof von Verona, , apostollischen Nuntien – sowohl in ihrem eigenen, als im Namen des ehrwürdigsten und durchlauchtigsten seiner schweren Krankheit wegen abwesenden Herrn Gesandten Marcellus Crescentius, zu Sankt Marcellus der Heiligen Römischen Kirche Kardinals – hält außer Zweifel, es sei allen Christen bekannt, dass dieses allgemeine Konzil von Trient zuerst von den Papste Paulus, seligen Andenkens, zusammenberufen und versammelt, nachher von unserm Heiligen Vater Julius III. auf dringliches Bitten Karl des V., mächtigsten Kaisers, vorzüglich aus der Ursache wieder hergestellt wurde, damit es die in vielen Erteilen, besonders in Deutschland, in verschiedenen Meinungen zerrissene Religion wieder in den ehevorigen Zustand zurückbringen und die Missbräuche und äußerst verdorbenen Sitten der Christen verbessern möchte. Und da, um dieses zu bewirken, sehr viele Väter, ohne ihren Mühen und Gefahren Rechnung zu tragen, schleunig aus verschiedenen Gegenden zusammenströmten und die Sache, unter großem Zusammenlaufe der Gläubigen tätig und glücklich vorwärts ging und nicht geringe Hoffnung da war, dass jene Deutschen, welche jene Neuerungen erweckt hatten zum Konzil kommen und so gestimmt sein werden, dass sie den wahrhaften Gründen der Kirche einmütig beipflichten würden. Und daher endlich den Dingen einiges Licht zuzuleuchten schien und die vorher niedergeschlagene und bedrängte Christenheit, das Haupt wieder empor zu heben begann. So entbrannten plötzlich durch die Arglist des Feindes der Menschheit jene Empörungen und jene Kriege wieder, so dass das Konzil, widrig genug, gleichsam stecken zu bleiben und seinen Gang zu unterbrechen gezwungen und alle Hoffnung zu weiterem Fortschreiten in dieser Zeit zernichtet wurde. So ferne war es, dass der heilige Kirchenrat den Übeln und Bedrängnissen der Christen steuerte, dass er wieder die Absicht seiner Seele die Gemüter wieder vieler vielmehr aufreizte, als besänftigte. Da also derselbe heilige Kirchenrat alles und vorzüglich Deutschland von Waffen und Zwietracht entbrannt und fast alle Deutschen Bischöfe, besonders die Kurfürsten, um für ihre Kirchen zu sorgen, aus dem Konzil abgereist sah. So beschloss er, solcher Not nicht zu widerstreben und Aufschub auf bessere Zeiten zu nehmen, damit die Väter, was ihnen jetzt zu tun nicht zustehe, zur Vorsorge für ihre Schafe zu ihren Kirchen zurückkehren können und nicht länger von einer beiderseits unnützen Muße dahingehalten werden. Und weil es der Zustand der Zeiten so mit sich brachte, so beschließt er also, dass die Fortsetzung des allgültigen Trientinischen Conciliums auf zwei Jahre suspendiert werden soll, sowie er es durch den gegenwärtigen Beschluss suspendiert. Doch mit der Bedingung, dass, wenn früher der Friede hergestellt werde und die vorige Ruhe zurückkehre, wie er es hofft, dass es durch des besten und größten Gottes Wohltat nach Kurzem geschehen werde – sodann zu gleicher Zeit die Fortsetzung desselben Konzils für in ihrer Kraft, Festigkeit und Gültigkeit bestehen gehalten werden soll. Falls aber, was Gott abwenden wolle, nach Verfluss der zwei Jahre die vorgenannten rechtmäßigen Hindernisse noch nicht entfernt sind, so soll, sobald sie aufhören, diese Suspension dadurch selbst für aufgehoben erachtet und dem Konzil seine Gültigkeit und Kraft, ohne eine andere neue Zusammenrufung des Konzils wieder zurückgestellt sein und dafür angesehen werden, wofern diesem Beschlusse die Einstimmung und Autorität seiner Heiligkeit und des heiligen Apostolischen Stuhles beitritt.

Unterdessen ermahnt jedoch der nämlich heilige Kirchenrat alle christlichen Fürsten und alle Prälaten, dass sie alles und jedes, was bis dahin durch dieses heilige, allgültige Konzil verordnet und beschlossen worden ist, beobachten und Beziehungsweise, soweit es sie betrifft, in ihren Reichen, Herrschaften und Kirchen zur Beobachtung bringen sollen.

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