Quattuor abhinc annos (Wortlaut)

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Apostolischer Brief
Quattuor abhinc annos

Kongregation für den Gottesdienst
im Pontifikat von Papst
Johannes Paul II.
an an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen
über die Gewährung des Indultes, die Messe nach dem Missale Romanum in der Ausgabe von 1962 feiern zu dürfen
3. Oktober 1984

(Offizieller lateinischer Text: AAS 76 [1984] 1088f)

(Quelle: Der Apostolische Stuhl 1984, S. 1833-1834; siehe auch: Der englische Text bei www.ewtn.com)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Vor vier Jahren wurden auf besonderen Wunsch von Papst Johannes Paul II. die Bischöfe der ganzen Kirche aufgefordert, Bericht zu erstatten:

- über die Art und Weise, wie Priester und Gläubige in ihren Diözesen das von Papst Paul VI. promulgierte Missale in genauer Befolgung der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils angenommen haben;

- über die Schwierigkeiten bei der Durchführung der Liturgiereform;

- über eventuelle Widerstände, die es zu überwinden galt.

Das Ergebnis dieser Umfrage wurde an alle Bischöfe gesandt (vgl. Notitiae, Nr. 185, Dezember 1981). Aufgrund ihrer Antworten schien das Problem der Priester und Gläubigen, die dem sogenannten "tridentinischen Ritus" verbunden geblieben waren, fast vollständig gelöst.

Da aber das Problem weiterbesteht, gibt der Heilige Vater in dem Wunsch, diesen Gruppen entgegenzukommen, den Diözesanbischöfen die Vollmacht, von dem Indult Gebrauch zu machen, aufgrund dessen Priester und Gläubige, die in dem an den eigenen Bischof zu richtenden Gesuch genau anzugeben sind, die Messe nach dem Missale Romanum in seiner Ausgabe von 1962 feiern dürfen, wobei jedoch die folgenden Bestimmungen beachtet werden müssen:

a) Es muss eindeutig und öffentlich feststehen, dass der jeweilige Priester und die jeweiligen Gläubigen in keiner Weise die Positionen derjenigen teilen, die die Legitimität und Rechtgläubigkeit des Missale Romanum in Zweifel ziehen, das Papst Paul VI. 1970 promulgiert hat.

b) Die Feier soll ausschließlich den Gruppen vorbehalten sein, die darum ersuchen; in Kirchen und Oratorien, die der Bischof bestimmt (nicht jedoch in Pfarrkirchen, es sei denn, dass der Bischof dies in außerordentlichen Fällen eigens erlaubt); an den Tagen und unter den Bedingungen, die vom Bischof nach Art einer Gewohnheit oder durch einen eigenen Akt approbiert sind.

c) Diese Feiern müssen nach dem Missale von 1962 und in lateinischer Sprache gehalten werden.

d) Es soll keine Vermischung zwischen Riten und Texten der beiden Missale erfolgen.

e) Jeder Bischof soll diese Kongregation über die von ihm gegebenen Erlaubnisse informieren und nach Ablauf eines Jahres seit der Gewährung des Indults über das Ergebnis seiner Anwendung berichten.

Diese Erlaubnis, die kennzeichnend ist für die Sorge des gemeinsamen Vaters um alle seine Söhne, muss in einer Weise benutzt werden, die die Befolgung der Liturgiereform im Leben der jeweiligen kirchlichen Gemeinschaften nicht beeinträchtigt.

Gern benutze ich die Gelegenheit, Ihnen meine Verbundenheit im Herrn zu bekunden.

Erzbischof Augustinus Mayer,

Pro-Präfekt,
Erzbischof Virgilio Noé,

Sekretär.