Priesterausbildung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
(Gemischte Ausbildung: Private Betrachtungen entfernt.)
(Päpstliche Schreiben)
Zeile 22: Zeile 22:
 
* [[Pius IX.]] [[18. September]] [[1861]] [[Kongregation für die Glaubenslehre|Kongregation des Heiligen Offiziums]], Dekret „Errores ontologistarum“.
 
* [[Pius IX.]] [[18. September]] [[1861]] [[Kongregation für die Glaubenslehre|Kongregation des Heiligen Offiziums]], Dekret „Errores ontologistarum“.
  
* [[Leo XIII.]] [[4. August]] [[1879]] [[Enzyklika]] [[Aeterni Patris|AETERNI PATRIS]] Der Wert der Philospohie, um den Glauben zu sichern; die [[Scholastik|scholastische]] Methode des Heiligen [[Thomas von Aquin]].
+
* [[Leo XIII.]] [[4. August]] [[1879]] [[Enzyklika]] [[Aeterni patris]] Der Wert der Philospohie, um den Glauben zu sichern; die [[Scholastik|scholastische]] Methode des Heiligen [[Thomas von Aquin]].
* [[7. März]] [[1880]] Ansprache [[Pergratus nobis]] an eine Deputation von Gelehrten über die Notwendigkeit des Studiums der Philosophie des heiligen Thomas von Auin.
+
* [[7. März]] [[1880]] Ansprache "Pergratus nobis" an eine Deputation von Gelehrten über die Notwendigkeit des Studiums der Philosophie des heiligen Thomas von Auin.
* [[4. August]] [[1880]] Breve [[Cum hoc sit]] – Einsetzung: St. [[Thomas von Aquin]] als Schutzpatron aller katholischen Schulen.
+
* [[4. August]] [[1880]] Breve "Cum hoc sit" – Einsetzung: St. [[Thomas von Aquin]] als Schutzpatron aller katholischen Schulen.
* [[8. September]] [[1899]] Enzyklika [[Depuis le jour]] an die französischen Bischöfe über die Erziehung des Klerus: Er beschreibt die „Summa theologiae“ als „le livre par exellence“ für die Priesterstudenten.
+
* [[8. September]] [[1899]] Enzyklika "Depuis le jour" an die französischen Bischöfe über die Erziehung des Klerus: Er beschreibt die „Summa theologiae“ als „le livre par exellence“ für die Priesterstudenten.
  
* [[Pius X.]]  [[29. Juni]] [[1914]] [[Motu proprio]] [[Doctoris angelici]] zur Bestärkung die Philosophie des Heiligen Thomas von Aquin in den Schulen zu studieren.
+
* [[Pius X.]]  [[29. Juni]] [[1914]] [[Motu proprio]] "Doctoris angelici" zur Bestärkung die Philosophie des Heiligen Thomas von Aquin in den Schulen zu studieren.
 
* [[27. Juli]] [[1914]] [[Kongregation für die Studien]], [[Dekret]] Thesen der thomistischen [[Philosophie]]. Der Papst lässt die Hauptsätze der thomistischen [[Metaphysik]] für gutheißen.
 
* [[27. Juli]] [[1914]] [[Kongregation für die Studien]], [[Dekret]] Thesen der thomistischen [[Philosophie]]. Der Papst lässt die Hauptsätze der thomistischen [[Metaphysik]] für gutheißen.
 
* [[Benedikt XV.]] [[Codex Iuris Canonici]] 15. September 1917, can. 1366 § 2.
 
* [[Benedikt XV.]] [[Codex Iuris Canonici]] 15. September 1917, can. 1366 § 2.

Version vom 30. Oktober 2008, 19:50 Uhr

Die Priesterausbildung in der heutigen Zeit, fußt auf der Ausbildung der philosophischen und theologischen Tradition und den neuen Herausforderungen der Gegenwart. Beim Zweiten Vatikanischen Konzils wurde ein Dekret mit dem Namen Optatam totius über die Ausbildung der Priester vom 28. Oktober 1965 gegeben, das durch Papst Paul VI. angenommen wurde.

Geschichte

Der Hauptgegenstand des Ersten Vatikanischen Konzils, war die Abwehr der das Christentum ablehnenden philosophischen Systeme der Neuzeit. Da dieses Konzil nicht vollendet werden konnte, gab Leo XIII. am Beginn seines Pontifikates die Enzyklika Aeterni patris (4. august 1879) heraus, indem er die Ursache der Übel der Zeit in der falschen Philospphie brandmarkt und die scholastische Philosophie, welche ein Zusammentragen der verstreuten Lehre der (katholischen) Väter sei, sammelt. Er erwähnt darin, dass die Päpste den heiligen Thomas von Aquin gelobt und Konzilien ihn geehrt haben. Er ordnet dieses Lehrsystem in den Priesterausbildungsstätten an.

Papst Pius XI. forderte in der Enzyklika Studiorem ducem vom 29. Juni 1923 die Professoren auf, sie mögen die Studenten der der systematischen Philosophie und Theologie sowie die Ausbildung der Priesteramtskandidaten in diesem Sinne, nach der Lehre und den Prinzipien des engelhaften Lehrers durchführen und diese Prinzipien heilig halten (vgl. auch CIC 1917 can. 1366 § 2).

Die Scholastik, Grundlage klaren Denkens

In der Enzyklika Ad catholici sacerdotii über die Heiligkeit des Priesterlebens vom 20. Dezember 1935, schreibt Pius XI. (Nr. 68):

Damit die künftigen Priester jenes zeitgemäße Wissen besitzen, ist es von höchster Bedeutung, daß sie nach einer gründlichen Ausbildung in den klassischen Studien auch gut in der scholastischen Philosophie „nach Art, Lehre und Grundsätzen des "Doctor angelicus" (Cod. Iur. Can. can. 1366, § 2) unterrichtet und geübt werden. Diese Philosophia perennis, wie sie Unser großer Vorgänger Leo XIII. genannt hat, ist ihnen nicht nur für die Vertiefung des Dogmas nötig, sondern bewahrt sie auch wirksam gegen alle Arten moderner Irrtümer: sie befähigt ihren Geist, das Wahre vom Falschen genau zu unterscheiden, und verleiht ihnen in den verschiedensten Fragen oder späteren Studien eine Klarheit des Denkens, die dem anderer, die diese philosophische Schulung nicht erhalten haben, weit überlegen ist, auch wenn diese mit einem ausgedehnteren Einzelwissen ausgerüstet sind.

Pius XII. sagt in der Ansprache an die Kleriker von Rom vom 24. Juni 1939 in Nr. 4: Ferner ist die wohlweisliche Vorschrift (vgl. CIC 1917 can. 1366 § 2) genau zu befolgen, die besagt: «Die Professoren der Philosophie und der Theologie sollen bei ihren Forschungen und Vorlesungen die Methode, die Lehre und die Grundsätze des heiligen Thomas befolgen und sich gewissenhaft daran halten». Darin besteht ja das Merkmal der Philosophie des Aquinaten, daß sie die menschlichen Vernunftwahrheiten ins hellste Licht rückt und deren harmonische Beziehungen mit Geschick aufzeigt, dass sie ferner im höchsten Maße geeignet ist zur Darlegung und Verteidigung der Glaubensdogmen und schließlich eine wirksame Waffe bietet zur Widerlegung der Grundirrtümer aller Zeiten und zu ihrer erfolgreichen Überwindung.

Die Scholastik, stets gültige philosophische Erbe

Das Zweite Vatikanische Konzil ist das Erste Konzil, das ein Lehrsystem anordnet, wenn es im Dokument über die Priesterausbildung „Optatam totius“, Nr. 15 heißt: "Die philosophischen Disziplinen sollen so dargeboten werden, daß die Alumnen vor allem zu einem gründlichen und zusammenhängenden Wissen über Mensch, Welt und Gott hingeführt werden. Sie sollen sich dabei auf das stets gültige philosophische Erbe (patrimonio philosophico valido) stützen (Vgl. Pius XII., Enz. Humani generis, 31 12. Aug. 1950: AAS 42 (1950) 571-575.). Weiter heißt in Nr. 16: "sodann sollen sie lernen, mit dem heiligen Thomas als Meister (Doctor communis), die Heilsgeheimnisse in ihrer Ganzheit spekulativ tiefer zu durchdringen und ihren Zusammenhang zu verstehen, um sie, soweit möglich, zu erhellen."

Gemischte Ausbildung

Im Kirchenrecht von 1983 can. 250 heißt es, dass die philosophischen und theologischen Studien im Seminar gemäß der Ordnung für die Priesterausbildung nacheinander oder miteinander verbunden erfolgen können. Im Rechtsbuch von 1917 war vorgeschrieben, dass die philosophische Ausbildung der theologischen vorausgehen musste.

Päpstliche Schreiben

  • Pius XII. 24. Juni 1939 Ansprache an die Kleriker und Alumnen von Rom, über das Studium und Gebet. Empfehlung des Heiligen Thomas zur Glaubensverbreitung.
  • 29. Juni 1943 Enzyklika Mystici corporis über den Geheimnisvollen Leib Christi.
  • 12. August 1950 Enzyklika Humani generis über einige falsche Ansichten, die die Grundlagen der Katholischen Lehre zu untergraben drohen (heutige gefährliche philosophische Tendenzen; Prinzipien einer gesunden Philosophie).
  • Paul VI. 4. November 1963, Apostolischer Brief Summi Dei Verbum über die tridentinischen Seminare und ihren bleibenden Wert und dass Theologie und Philosophie den Prinzipien und Methoden des Heiligen Thomas folgen sollen.
  • 12. März 1964 Ansprache für Dozenten der Römischen Hochschule Gregoriana.
  • 20. Mai 1968 Kongregation für das Katholische Bildungswesen Normae quaedam Normen zur Revision der Apostolischen Konstitution Deus scientiarum dominus über die kirchlichen akademischen Studien.
  • 20. April 1972 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Habilitation oder die Berufung von Nichtpriestern an den Katholisch-Theologischen Fakultäten und Philosophisch-Theologischen Hochschulen.
  • 3. Juni 1979 Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Instruktion In ecclesiasticam futurorum über die liturgische Ausbildung der Priesteramtskandidaten (N 15 [1979] 526-565).
  • 6. Januar 1980 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Rundschreiben Aktuelle Hinweise vom 6. Januar 1980 für die Einführung der Priesteramtskandidaten in das geistliche Leben]].
  • Johannes Paul II. 25. Januar 1983, Codex Iuris Canonici, Ausbildung der Kleriker can. 232-264
can 245 § 2. Die Alumnen sind so zu bilden, dass sie, von der LIEBE zur KIRCHE CHRISTI erfüllt, dem Papst als Nachfolger Petri in demütiger und kindlicher LIEBE ergeben sind und dem eigenen Bischof als dessen treue Mitarbeiter anhangen und gemeinsam mit den Mitbrüdern ihren Dienst
Can. 250 – Die philosophischen und theologischen Studien im Seminar können gemäß der Ordnung für die Priesterausbildung nacheinander oder miteinander verbunden erfolgen; die Studien haben insgesamt wenigstens sechs Jahre zu dauern, und zwar so, dass die Zeit für die philosophischen Studien volle zwei Jahre, für die theologischen Studien volle vier Jahre umfaßt.
Can. 251 – Die philosophische Ausbildung, die sich auf das immer gültige philosophiscbe Erbe stützen muß auch Rücksicht auf die philosophische Forschung der fortschreitenden Zeit nehmen muss, ist so zu vermitteln, dass sie die menschliche Bildung der Alumnen vervollkommnet, ihren Verstand schärft und sie für die theologischen Studien fähiger macht.
Can. 252 § 1. Die theologische Ausbildung ist im Lichte des Glaubens unter der Führung des Lehramtes so zu erteilen, dass die Alumnen die ganze katholische auf göttlicher Offenbarung beruhende Lehre kennen lernen, sie zur Nahrung des eigenen geistlichen Lebens machen und bei der Ausübung ihres Dienstes in rechter Weise verkündigen und schützen können.
§ 2. In der Heiligen Schrift sind die Alumnen mit besonderer Sorgfalt zu unterrichten, so dass sie einen Überblick über die ganze Heilige Schrift erlangen.
§ 3. Es sind Vorlesungen in dogmatischer Theologie zu halten, die sich immer auf das geschriebene Wort GOTTES zusammen mit der heiligen Tradition stützen; mit deren Hilfe sollen die Alumnen die Heilsgeheimnisse, vor allem unter Anleitung des heilige Thomas als Lehrer, tiefer zu durchdringen lernen; ebenso muss es gemäß den Vorschriften der Ordnung für die Priesterausbildung Vorlesungen geben in Moraltheologie, Pastoraltheologie, Kirchenrecht, Liturgiewissenschaft, Kirchengeschichte und in Hilfs- und Spezialwissenschaften.
  • 19. März 1985 Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Tria iam lustra Neuausgabe der Grundordnung für die Ausbildung der Priester "Ratio fundamentalis institutionis sacersotalis von 1970". Diese Neufassung ergänzt die „RATIO“ vom 6. Januar 1970 durch nötige Änderungen durch den CIC und weitere Dokumente des Apostolischen Stuhls
  • 19. März 1986 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Leitlinien vom 19. März 1986 für die Ausbildung der künftigen Priester in den Medien der Sozialen Kommunikation (Vatikanstadt [1]
  • 25. März 1988 Kongregation für das Katholische Bildungswesen, A segunda Die Jungfrau Maria in der intellektuellen und spirituellen Ausbildung.
  • 27. Juni 1989 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Leitlinien vom 27. Juni 1989 für das Studium und den Unterricht der Soziallehre der Kirche in der Priesterausbildung]] (dt.: VAS 91).
  • 10. November 1989 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Instruktion Inspectis dierum über das Studium der Kirchenväter in der Priesterausbildung ( AAS 82 [1990] 607-636; dt.: VAS 96).
  • 25. März 1992 Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis der VIII. Ordentlichen Generalversammlung zur Welt-Bischofssynode vom 30. September - 28. Oktober 1990 über die Priesterbildung im Kontext der Gegenwart an die Bischöfe, Priester und Gläubigen (AAS 84 [1992] 657-804; dt.: VAS 105).
  • 29. März 1992 Gründonnerstagsschreiben Ego sum vitis an alle Priester der Kirche indem er das Apostolische Mahnschreiben über die Priesterbildung erläutert (lat.: AAS 84 [1992] 572 f).
  • 15.10.1992 Schreiben Päpstliche Kommission für die Erhaltung des künstlerischen und geschichtlichen Erbes Il santo padre an alle residierenden Bischöfe, mit dem die Verantwortlichen für die Ausbildung der Kandidaten für das Priestertum bei der Vorbereitung der zukünftigen Priester auf ihre Aufgaben bezüglich des kunstgeschichtlichen Erbes in der Kirche unterstützt werden sollen.
  • 17. Juli 2004 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Leitlinien für die Ausbildung der künftigen Priester in den Medien der Sozialen Kommunikation.

Siehe auch: Thomismus, Priesterseminar, Priester, Zölibat.

Weblinks