Pontifikat Johannes' XXIII.

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Der heilige Johannes XXIII.
oboedientia et pax
Papst Johannes XXIII.

(1958-1963)

Eine Dokumentation seines Pontifikates

(Quelle: Herder-Korrespondenz, Herder Verlag, Siebzehnter Jahrgang 1962/63; Zehntes Heft, Juli 1963, S. 449-476. Die Abkürzung "HK" bedeutet Herder-Korrespondenz)

Vorspann

"Meine Gelassenheit, die so großen Eindruck auf die Welt macht, liegt ganz und gar darin: . gehorsam zu sein, wie ich es immer gewesen bin, und weder zu wünschen noch darum zu beten, auch nur einen Tag länger zu leben, wenn der Engel des Todes kommt, mich ruft und ins Paradies mitnimmt, wie es mein Glaube will. Das entbindet mich nicht, dem Herrn zu danken, dass es ihm gefallen hat, in Brusico und Colombera den zu erwählen, der sich selbst den Nachfolger so vieler Päpste über zwanzig Jahrhunderte nennt und den Namen des Statthalters Jesu Christi auf Erden trägt.": Johannes XXIII.

Bei der Besitzergreifung der Lateran-Basilika, der Kathedrale von Rom, am 23. November 1958, sagte Papst Johannes XXIII.: "Wir haben nicht das Recht, einen langen Weg vor Uns zu sehen." Er zitierte die Worte aus dem Hymnus der Non des Breviers, die zur neunten Stunde altrömischer Tageszeit gebetet wird: "Largire lumen vespere: quo vita nusquam decidat." Schenke uns Licht für den Abend, und möge unser Leben ihm nirgends entgleiten! Dann fügte er hinzu: "Wer seinen Blick immer vertrauensvoll auf Gott richtet, für den gibt es keine Überraschungen, nicht einmal die Überraschungen des Todes. Der Tod ist heilig, weil er den Weg zur Herrlichkeit und zur ewigen Seligkeit auftut." Eine Woche später machte er bei einem Besuch im römischen Kolleg der Propaganda Fide die Bemerkung: "Es ist jetzt ein Monat seit Beginn des Pontifikates vergangen, das in der Fortsetzung des Hirtenamtes des heiligen Petrus, nachdem es Unsere Person nur eben berührt hat, seinen Weg nehmen wird bis zum Ende der Zeiten." Diese Bemerkungen zeigen, dass der Heilige Vater selbst nicht mit einer langen Dauer seines Pontifikates gerechnet hat. Er sollte darin recht behalten.

Gleichwohl wird die folgende Dokumentation erweisen, in welchem Ausmaß dieses kurze Pontifikat in die Geschichte der Kirche eingegangen ist. Freilich kann eine Darstellung, die sich in der Hauptsache auf schriftliche Dokumente stützt, nicht den Anspruch erheben, die einzigartige Wirkung gerade dieses Papstes auf seine Mitwelt gebührend aufzuweisen, geschweige denn zu würdigen. Sie vermag ja nicht jenes Fluidum der Persönlichkeit dieses Papstes wiederzugeben, das seiner Amtsführung ihr Gepräge und einen bedeutenden Teil ihrer Wirkung auf die vielen Menschen gab, als deren "pastor et nauta" er - nach der Weissagung des Malachias - bestellt war.

Der Lebenslauf von Angelo Giuseppe Roncalli

Angelo Giuseppe Roncalli wurde am 25. November 1881 in dem Dorf Sotto il Monte in der Provinz und Diözese Bergamo als drittes von dreizehn Kindern des Bauern Giovanni Roncalli und der Maria Anna geb. Mazzola geboren. Drei seiner Brüder und eine Schwester haben ihn überlebt.

Angelo ging den Weg eines Knaben vom Lande, der Priester werden will. 1892 trat er in das Gymnasialseminar seiner Diözese ein. Im Jahre 1900 durfte er in Rom seine theologischen Studien beginnen, die freilich im folgenden Jahr durch eine einjährige Militärdienstzeit unterbrochen wurden. Am 10. August 1904 empfing er in Rom die Priesterweihe. Seine Primiz feierte er im kleinsten Kreise; seine Angehörigen konnten wegen der Kosten für Fahrt und Aufenthalt nicht nach Rom kommen. Er vollendete seine theologischen Studien mit dem Doktorat und hatte danach soeben mit dem Studium des Kanonischen Rechtes begonnen, als sein Bischof Giacomo Radini-Tedeschi ihn zu seinem Sekretär ernannte. Zehn Jahre lang, von 1905 bis 1914, diente er in dieser Stellung seinem Bischof, mit dem ihn ein tiefes Vertrauensverhältnis verband. Zur gleichen Zeit lehrte er Fundamentaltheologie und Kirchengeschichte am Priesterseminar in Bergamo. In diesen Jahren begann er auch, und das ist nicht unwesentlich für seinen priesterlichen Charakter, sich mit der Persönlichkeit und Wirksamkeit des heiligen Karl Borromäus zu beschäftigen. In fünf Bänden, von denen der letzte erschien, nachdem er schon den Stuhl Petri bestiegen hatte, gab er die Visitationsakten des großen Exekutors der tridentinischen Reformen heraus.

Im Juni 1915 wurde er zum Militärdienst einberufen; er ging als Sanitätsunteroffizier einer Infanterieeinheit in den Krieg und wurde 1916 zum Lazarettpfarrer ernannt. Jahre später hat er einmal geschrieben, sein Dienst an den verwundeten Soldaten habe ihm tiefe Einsicht in das Leben und in das Wesen des priesterlichen Apostolates vermittelt. Nach Kriegsende kehrte er in sein Amt als Professor am Priesterseminar zurück.

Die Stunde seiner Berufung zu einem umfassenderen Dienst schlug, als Benedikt XV. ihn am 7. Mai 1921 zum Präsidenten des Päpstlichen Werkes für die Glaubensverbreitung in Italien berief. So kam er nach Rom. Nach vierjährigem Wirken in diesem Amt wurde er am 19. März 1925 zum Erzbischof erhoben und mit dem schwierigen Auftrag eines Apostolischen Visitators nach Bulgarien entsandt. Damit begann jene Zeit seines Lebens, die er später einmal die fruchtbarste genannt hat. Er hat sich den Ländern, Völkern und der Christenheit des Ostens mit seiner ganzen Seele geöffnet, und die Liebe zu ihnen wurde zu einem Merkmal seines Wesens. Am 16. Oktober 1931 erhob ihn Papst Pius XI. zum Apostolischen Delegaten in Bulgarien. Die Möglichkeit zur Errichtung eines solchen Amtes in Sofia, das zwar keinen diplomatischen Charakter hat, aber doch politische Kontakte voraussetzte und nach sich zog, war nicht zuletzt seinem vermittelnden und ausgleichenden Wesen zu danken. Am 21. November 1934 vertauschte er dieses Amt mit dem des Apostolischen Delegaten für die Türkei und Griechenland, das ihn in neue und noch bedeutendere Verbindung mit der Griechisch-Orthodoxen Kirche und dem ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel brachte.

Fast genau zehn Jahre später, am 22. Dezember 1944, rief Pius XII. ihn auf ein neues, ganz anders gelagertes und damals überaus schwieriges Wirkungsfeld. Er wurde Nuntius in Frankreich, dessen Volk damals zutiefst zerrissen und schwer heimgesucht war. An anderer Stelle wird zu berichten sein, was der Nuntius Roncalli über seine eigentliche Mission hinaus für Deutschland, besonders für die deutschen Kriegsgefangenen, getan hat. Was Frankreich selbst betrifft, bedurfte es zunächst sehr großen Taktes, um das Ressentiment weiter und vor allem politisch führender Kreise gegen den Episkopat und den Vatikan abzubauen, denen man vorwarf, das VichyRegime mindestens toleriert zu haben. Dem Nuntius gelang das. Er fand ein überaus freundliches Verhältnis zu dem Volk, bei dem er den Papst zu vertreten hatte. Bezeichnend dafür mag es sein, dass er 85 von den 87 französischen Diözesen persönlich besuchte. Auch innerkirchliche Krisen, vor allem die um die Arbeiterpriester, bereiteten ihm manche schwere Sorge, bestätigten aber auch seinen Ruf, vermittelnd und ausgleichend eingegriffen zu haben.

Im Juni 1951 wurde der Nuntius zugleich zum ersten ständigen Beobachter des Heiligen Stuhles bei der UNESCO ernannt.

Am 12. Januar 1953 wurde Roncalli zur Würde des Kardinalates erhoben. An demselben Tage, als Präsident Auriol ihm das Kardinalsbirett überreichte, erhielt er auch die am 15. Januar vollzogene Ernennung zum Patriarchen von Venedig, wo er am 15. März seinen Einzug hielt. Schon in Venedig hielt er, wie später in Rom, nach kurzer Amtszeit eine Diözesansynode ab. Ein Monument seines Wirkens ist auch die Restauration des Markusdomes. Zweimal noch vertrat er den Papst als Legatus a latere: im Oktober 1954 beim Marianischen Kongress in Beirut und am 25. März 1958 bei der Hundertjahrfeier der Erscheinungen von Lourdes zur Konsekration der unterirdischen Basilika des hl. Pius X. Es war sein letztes Wiedersehen mit Frankreich.

Am 25. Oktober 1958 trat er ins Konklave ein, und am 28. Oktober ging er als Papst Johannes XXIII. daraus hervor. Er wählte diesen Namen im Andenken an seinen Vater und seine Pfarrkirche, unter anderm aber auch deshalb, weil fast alle Johannes-Päpste nur kurze Zeit regiert haben. Zum Wahlspruch nahm er die Worte: Oboedientia et Pax. Am 4. November, dem Tag des hl. Karl Borromäus, wurde er gekrönt. Sein Pontifikat dauerte 4 Jahre, 7 Monate und 7 Tage. Am Pfingstmontag, dem 3. Juni 1963, um 19.49 Uhr, ging er heim zu Gott.

Pastor et nauta

1. "Jedes Pontifikat erhält seine Züge und sein Gesicht von dem, der es verkörpert und ihm seine Eigenart aufprägt" (Krönungshomilie). Dieser Ausspruch des verstorbenen Papstes gilt für sein Pontifikat insofern in besonderer Weise, als das Wirken dieses Papstes weitgehend Ausfluss seines Charismas war. Dessen natürlichen Wurzelgrund bildete die bäuerliche Welt, der er entstammte: ihre Einfachheit und Armut, ihre Abhängigkeit von dienenden Menschen und von dem, der Sonne und Regen schickt. Johannes wußte darum, was diese Welt für sein Leben bedeutete. In seinen nachgelassenen Tagebüchern heißt es: "Ich bin aus der Armut und den kleinen Verhältnissen von Sotto il Monte hervorgegangen; ich habe immer versucht, mich niemals davon zu entfernen." Seine Vorliebe für die einfachen Leute, aber auch für die unscheinbaren Großen der Kirche, den hl. Josef, den hl. Markus und den Pfarrer von Ars, erklärt sich aus dieser Bescheidenheit. Dazu trat die Erfahrung späterer Jahre, besonders während der beiden Weltkriege. Auch davon berichten die Tagebücher: "Ich habe wieder einmal mein Buch gelesen, das ich auf der Höhe des ersten Weltkrieges geschrieben habe: die letzten Tage Bischof Radinis, sein letzter Ausruf: Friede, Friede ... ich möchte, dass dies auch meine letzte Bitte als Papst sei."

Der Wille Johannes' XXIII., zu dienen, Einheit und Frieden zu stiften, ließe sich leicht aus den Erfahrungen seiner Kindheit und seiner Mannesjahre begründen, doch erschlösse ein solcher Versuch seine Persönlichkeit niemals vollständig. Was das Charisma dieses Papstes ausmachte, das war die in seltener Weise geglückte Einheit von natürlichen und übernatürlichen Gaben, die bruchlose Einverleibung menschlich-geschichtlicher Erfahrung in eine tiefgläubige Existenz, die ganz aus der Heiligen Schrift lebte. Seine Reden und Ansprachen bezeugen das fortgesetzt. Bereits in seiner ersten Radiobotschaft vom 30. Oktober 1958 heißt es: "Wir umarmen die gesamte Kirche des Ostens genauso wie die des Westens mit warmer väterlicher Liebe; und auch jenen, die von diesem Apostolischen Stuhl getrennt sind ... , auch jenen öffnen Wir voll Liebe Unser Herz und Unsere Arme. Wir wünschen glühend ihre Heimkehr in das Haus des gemeinsamen Vaters, und Wir wiederholen die Worte des Erlösers: ,Heiliger Vater, bewahre sie in deinem Namen, die du mir gegeben hast; lass sie eins seien, wie wir eins sind' (Joh. 17, 11)." Und wenige Sätze später wendet er sich in der gleichen Botschaft an die "Anführer aller Nationen": "Warum legt man nicht endlich die Streitigkeiten und Spannungen in gerechter Weise bei? .. Was verlangen, was erflehen die Menschen von euch? Nicht neue Monsterwaffen, die unsere Zeit ängstigen und die Ursache von Brudermord und allgemeiner Vernichtung werden können, sondern Frieden, Frieden ... Doch muss man ernstlich bedenken, was die Engel über der Wiege des göttlichen Kindes sangen: ,Ehre sei Gott in der Höhe und Friede den Menschen, die guten Willens sind' (Luk. 2, 14). Denn es gibt keinen wahren Frieden für die Bürger, die Völker, die Rassen, wenn er nicht zuerst ihren Seelen geschenkt wird ... In dieser ernsten Stunde wiederholen Wir die Worte Christi: ,Den Frieden hinterlasse ich euch, meinen Frieden gebe ich euch' (Joh. 14,17)." In der Krönungshomilie am 4. November 1958 stellte Johannes XXIII. die Frage nach dem Ideal des Papstes, wie er es sah. Und er antwortete: "Der neue Papst gleicht auf Grund seines ganzen Lebens Joseph, dem Sohne Jakobs, der seine von schwerem Unglück betroffenen Brüder vor sich kommen lässt und sich ihnen voll Liebe und Mitleid offenbart: ,Ich bin Joseph, euer Bruder' (Gen. 45,4)." Im gleichen Atemzug stellte er neben die Gestalt des alttestamentlichen Joseph ihre Erfüllung im Neuen Testament: den Guten Hirten (Joh. 10, 1-21). Bruder und Hirt in einem, das war sein Papstideal. Er hat es in seinen Reden immer wieder entwickelt und ausgeführt, in mancherlei Variationen, seine Josephsnachfolge am ergreifendsten beim Empfang von 53 amerikanischen Rabbinern: "Ich bin Joseph, euer Bruder." Zitate vom Guten Hirten finden sich in fast allen seinen Reden. Brudersein und Hirtendienst drängten ihn unablässig dazu, Einheit zu suchen und Frieden zu stiften, wie er es in seiner ersten Weihnachtsbotschaft 1958 ausgeführt hat. Alle seine Weihnachtsbotschaften behandeln das gleiche Thema in seinen verschiedenen Entfaltungen; fast hymnisch pries er Frieden und Einheit in seiner letzten Weihnachtsbotschaft 1962.

Er entzog sich nicht seinem Auftrag: "verbum et exemplum" (Ansprache zum Jahrestag seiner Krönung 1959). Er ging zu den ihm anvertrauten Schafen und suchte ihr Vertrauen zu gewinnen. Dabei kamen ihm seine Einfachheit, seine natürliche Herzlichkeit und sein gesunder Humor sehr zustatten. Insbesondere seine kräftige, fast derbe Sprache, die frei war von jeder Stilisierung und jedem Pathos, gewann ihm die Herzen. Die Anekdoten aus der ersten Zeit seines Pontifikates sind zahllos. Er besuchte die Waisen und Kranken, verbrachte Stunden mit den Gefangenen von Regina Coeli und erzählte ihnen die trostreiche Geschichte von seinem Onkel, der wegen Wilddieberei ebenfalls hatte sitzen müssen; er verlangte auch, zu den Schwerverbrechern geführt zu werden; einer von ihnen erklärte nach dem Besuch: Die Stunde war mehr wert als eine ganze Enzyklika. Die ungewöhnliche Form seiner Seelsorge sicherte ihm das Herz des einfachen Mannes und gewann ihm nach und nach auch die Sympathie der kritisch Abwartenden. Die folgende Stelle aus seinem Tagebuch mag daher ein wenig befremden: "In den ersten Tagen meines Pontifikats gab ich mir nicht volle Rechenschaft über das, was es heißen will, Bischof von Rom zu sein und damit Hirt der universalen Kirche. Dann, eine Woche nach der anderen, wurde es mir ganz klar, und ich fühlte mich wie zu Hause, so als ob ich nichts anderes während meines Lebens getan hätte." Man kann diese Selbstkritik nur dahin verstehen, dass ihm trotz aller Kontakte, die er mit der Bevölkerung aufnahm und die er in den folgenden Jahren immer beibehielt, indem er bei seinen Fahrten durch Rom seine Begleitung stehenliess und sich in den Nebenstraßen unter das Volk mischte ("applaudiert nicht soviel, dann können wir uns länger unterhalten", mahnte er häufig), noch nicht ganz klar war, wie er der Hirte der Seelen werden könne. Aber nach Ausweis des Tagebuches wußte er das bald.

Als erstes führte er in Rom für die Sonntage der Fastenzeit die Stationsgottesdienste wieder ein; sie wurden seit dem 15. Jahrhundert nicht mehr gefeiert: Johannes als Bischof inmitten der Gemeinde, zu Fuß in der Prozession singend und betend, jeweils in verschiedenen Kirchen der Stadt. Das römische Volk war tief bewegt. Der Eindruck steigerte sich, als Johannes zum ersten Mal seit Pius IX. am Gründonnerstag öffentlich die Feier der Fußwaschung vollzog, am Karfreitag in Santa Croce di Gerusalemme an der Kreuzverehrung teilnahm (bei dieser Gelegenheit wurde das "perfidis Judaeis" durch "Judaeis" ersetzt) und in der Osternacht in der Lateran-Basilika persönlich die Prophetien rezitierte und das Taufwasser weihte. In ähnlicher Weise und mit ähnlichem Erfolg führte Johannes auch die öffentliche Fronleichnamsprozession wieder für sein Bistum ein. Er dekretierte nicht nur, er ging zu seiner Herde. Seit 1724 war keine Prozession mehr durch die Straßen der Stadt gezogen. Ein Jahr später überschritt der Bischof die Grenzen der Innenstadt. Er feierte die heiligen Geheimnisse während der Fastenzeit mit den Arbeitern der Quartiere von Centocelle, Tiburtina und Garbatella. Die Notwendigkeit, die Seelsorge den veränderten Verhältnissen des modernen Rom anzupassen, veranlasste ihn, die Römische Diözesansynode, die erste in der Geschichte der Stadt, einzuberufen und durchzuführen. Über sie wird noch in anderem Zusammenhang zu berichten sein. Das alles war neu für Rom und kam unerwartet. Doch waren die Umstände günstig, und die Zeit hatte vorgearbeitet. Die lastenden Spannungen zwischen dem italienischen Staat und dem Vatikan gehörten der Vergangenheit an, die Erbschaft des Faschismus, des Krieges und der ersten Nachkriegsnot, die die Pontifikate Pius' XI. und Pius' XII. überschattet hatte, war weithin getilgt. Der Bischof von Rom erfasste die Gunst der Stunde und wurde nicht enttäuscht. Sichtbarsten Ausdruck fand das neue Verhältnis zwischen Kirche und Staat in der Fahrt des Papstes am 4. Oktober 1962 durch das Gebiet des ehemaligen Kirchenstaates, nach Assisi und Loreto.

Il pàrroco del mondo

2. Was Rom und die Welt im ersten Jahre seines Pontifikates erlebten, entsprach in vielem dem, was sich der Papst als Bruder und Hirte zum Ziele gesetzt hatte: Heilung durch dienendes Beispiel und Bescheidenheit. So wünschte er von dem Hauptschriftleiter des "Osservatore Romano", dass alles Herausstellen seiner Person in der Zeitung in Zukunft unterbleiben solle; aus einer seiner Biografien, die für die Übersetzung ins Deutsche vorgesehen war, strich er eigenhändig alle Beiwörter heraus, die seine Person und sein Pontifikat schmückten. Aber es wurde vielfach noch nicht in diesem Sinne von der Welt verstanden. Man jubelte über den "neuen Stil", die "frische Luft" im Vatikan, das Beiseiteschieben des Protokolls, der zeitlich gebundenen Tradition, des Zopfes und rümpfte anderseits allzu leicht die Nase - zumal in den transalpinen Ländern - über manche der Regierungsmaßnahmen des Papstes, mit anderen Worten: man erfreute sich an dem Hirten und ließ ihn gern gelten, nicht aber immer den Steuermann des Schiffes Petri.

Das lag zum Teil daran, dass man, gewohnt an eine straffe Führung durch die zentralen Behörden der Kirche, die sichtbaren Früchte einer solchen Führung nicht missen wollte, sosehr man zuweilen unter ihr auch seufzte. Es lag aber anderseits auch an der Persönlichkeit des Papstes selbst. Einer seiner Freunde hat ihn einmal einen Mann von Entschlussfreudigkeit genannt, der zugleich auch sehr lange warten und zusehen konnte: ein Mann, entschieden und zugreifend in den entscheidenden Fragen, anderseits langmütig und gelassen in allen Fragen zweiter Ordnung. Dafür gibt es viele Belege aus seinem Leben, auch aus seinem Umgang mit den kurialen Kongregationen. Er nahm die Dinge nicht wichtiger, als sie sind, und am wenigsten nahm er sich selbst wichtig. Einem Bischof erzählte er: wenn er nachts vor Sorgen um die Kirche nicht schlafen könne, dann ließe er "den Papst" sagen: Angelo, nimm dich nicht zu wichtig. So konnte leicht der Eindruck entstehen, dem Papst entglitte zuweilen die Führung. Der Verlauf des Pontifikates hat erwiesen, dass diese Annahme irrig war. Johannes hat schon sehr früh in der für seinen Regierungsstil außerordentlich aufschlussreichen Ansprache an die lateinamerikanischen Bischöfe vom 15. November 1958 über "die besonderen Mittel für die besondere Situation" gehandelt. Auf die kürzeste Formel gebracht, lauten sie: Sehen, Urteilen, Handeln, die gleichen Mittel also, die er zwei Jahre später in seiner Enzyklika Mater et magistra empfahl, und der zweite Hauptsatz der Ansprache ist noch bezeichnender für seine Regierung. Er sagte: "Man muss sich klar und fest ein doppeltes Programm vornehmen: eines, das Wir das ,auf weite Sicht' nennen könnten, und ein anderes unmittelbarer Verwirklichung."

Es gibt ausreichend Hinweise dafür, dass diese beiden Methodensätze die Frucht der langen historischen Studien des Papstes waren. Er pflegte häufig seine Reden und Ansprachen mit geschichtlichen und persönlichen Reminiszenzen einzuleiten. Zwei seiner acht Enzykliken knüpfen an die Lebensbilder großer Heiliger an. Fast plaudernd legte er dar, wie sich Geschichte in der konkreten Situation vollzieht und wie der einzelne sie sinnvoll, zum Wohle der Kirche und der Menschen, beeinflussen kann. Von daher erklärt sich der ganz eigene, immer von der Geschichte und der persönlichen Erfahrung mitgeprägte Ton seiner Lehrschreiben. Der Papst wußte: es ist nicht alles Erstrebenswerte zu jeder Zeit und in jeder Situation zu erreichen. Man muss sich bescheiden können. Das Mögliche ist immer das beste (vgl. Princeps pastorum). Was aber das Mögliche jeweils ist, muss durch Versuche erkundet werden. Das hat er gewagt, als Bischof von Rom und als Hirte der Welt, und der Erfolg bahnte sich an. Weder die Vorbereitung noch die begonnene Durchführung des Konzils noch seine letzten Versuche, den 65 Millionen Katholiken hinter dem Eisernen Vorhang zu Hilfe zu kommen, sind ohne seinen Mut zum Wagnis denkbar. Ihn empfing er aus einem tiefen Gottvertrauen und aus seinem durch die Erfahrung bestätigten Glauben an den guten Kern im Menschen. Sein Optimismus wuchs, als er feststellte, auf welch fruchtbaren Boden seine Bemühungen fielen. So sagte er anlässlich der Eröffnung der Zweiten Session der Zentralkommission für die Konzilsvorbereitung am 7. November 1961: "Aus der Tatsache, dass das Wirken der Kirche und ihre Dokumente auf der ganzen Erde nicht nur Katholiken, sondern auch die Außenstehenden stark bewegen, die sich weniger darum kümmern könnten, darf man den Schluss ziehen, dass dieser Eifer nicht erlahmt, sondern steigt, je mehr die Angst und die Skepsis wachsen ... " In der Apostolischen Konstitution Humanae salutis vom 25. Dezember 1961 schrieb er: "Ja, Wir möchten Uns die Forderung Christi zu eigen machen, die ,Zeichen der Zeit' (Matth. 16, 4) zu unterscheiden, und glauben deshalb, in all der großen Finsternis nicht wenige Anzeichen zu sehen, die eine bessere Zukunft der Kirche und der menschlichen Gesellschaft erhoffen lassen." Er nannte als Ursachen dafür die beiden Kriege, die Schäden der falschen Ideologien und den wissenschaftlichen Fortschritt mit seinen furchtbaren Waffen. "Er hat den Menschen in der gegenwärtigen sorgenvollen Lage zum Nachdenken veranlasst ... All das erleichtert ohne Zweifel die apostolische Arbeit der Kirche. Denn viele, die bisher von ihrer hohen Sendung vielleicht keine Kenntnis hatten, sind heute, durch die Erfahrung eines Besseren belehrt, eher bereit, ihre Mahnung zu hören." Am eindeutigsten kommt der Optimismus des Papstes zum Ausdruck in seiner Eröffnungsansprache an das Konzil am 11. Oktober 1962: "In der täglichen Ausübung Unseres apostolischen Hirtenamtes geschieht es oft, dass bisweilen Stimmen solcher Personen Unser Ohr betrüben, die zwar von religiösem Eifer brennen, aber nicht genügend Sinn für die rechte Beurteilung der Dinge noch ein kluges Urteil walten lassen. Sie meinen nämlich, in den heutigen Verhältnissen der menschlichen Gesellschaft nur Untergang und Unheil zu erkennen. Sie reden unablässig davon, dass unsere Zeit im Vergleich zur Vergangenheit dauernd zum Schlechteren abgeglitten sei. Sie benehmen sich so, als hätten sie nichts aus der Geschichte gelernt, die eine Lehrmeisterin des Lebens ist, und als sei in den Zeiten früherer Konzilien, was die christliche Lehre, die Sitten und die Freiheit der Kirche betrifft, alles sauber und recht zugegangen ... Wir aber sind völlig anderer Meinung als diese Unglückspropheten ... In der gegenwärtigen Entwicklung der menschlichen Ereignisse, durch welche die Menschheit in eine neue Ordnung einzutreten scheint, muss man viel eher einen verborgenen Plan der göttlichen Vorsehung anerkennen. Dieser verfolgt mit dem Ablauf der Zeiten, durch die Werke der Menschen und meistens über ihre Erwartungen hinaus sein eigenes Ziel, und alles, auch die entgegengesetzten menschlichen Interessen, lenkt er weise zum Heile der Kirche."

Diese Sätze lassen klar erkennen, in welchem Sinne Papst Johannes die Geschichte als Lehrmeisterin verstand. Ihm ging es bei ihrem Studium vor allem um die Erkenntnis dessen, wie sich die Vorsehung in der Zeit durchsetzt. Und er gab sich keiner Täuschung hin, dass nicht jedermann ihn bei seinem Wagnis, dem Willen Gottes die Wege zu ebnen, sofort verstünde. In sein Tagebuch schrieb er nach Erscheinen von Pacem in terris: "Die Welt ist aufgewacht. Allmählich wird die reine Lehre der Enzyklika den Zugang zu den Gewissen finden. Nein, es bekümmert mich nicht, was über mich geschrieben und gesagt worden ist. Es ist viel zuwenig im Vergleich zu den Ängsten Jesu, des Gottessohnes, während seines Lebens und seines Kreuzes." Der Papst nahm die Verkennung seiner Absichten auf sich, er wußte, dass das Erforschen der Pläne Gottes, ihr Sichtbarmachen und Durchsetzen, die Veränderung des Status quo ante immer zunächst Spannungen erzeugen wird. Er war bereit, dafür das Opfer seines Lebens zu bringen. Während seiner letzten Krankheit schrieb er in sein Tagebuch: "Dieses Bett ist ein Altar, der Altar verlangt ein Opfer. Hier bin ich, bereit. Ich habe vor mir ein klares Bild von meiner Seele, von meinem Priestertum, vom Konzil und der universalen Kirche."

Das Konzil

3. Wie sah Papst Johannes das Konzil, wie die universale Kirche? Befragt man die zahlreichen Verlautbarungen und Äußerungen, die er im Laufe von fast vier Jahren dazu gemacht hat, so stellt man fest: Das Bild war nicht von Anfang an in seinen Einzelheiten vorhanden. Es entstand nach und nach, erhielt Retuschen, bedingt durch Umstände und Situationen, denen der Papst im einzelnen wohl nachgab, ohne indessen jemals das große Ziel aus den Augen zu verlieren. Im folgenden soll keine vollständige Dokumentation des Konzils geboten werden. Sie wurde bereits in dieser Zeitschrift versucht. Es soll lediglich der Versuch gemacht werden, an Hand des Konzilsgeschehens und seiner Vorbereitung Einblicke in das Denken und Handeln des verstorbenen Papstes zu gewinnen sowie in seine Vorstellungen von den Aufgaben der Kirche in unserer Zeit.

Von den drei großen Aufgaben, die sich der Papst für die Zeit seines Pontifikates gestellt hatte: das Ökumenische Konzil, die Römische Diözesansynode und die Neukodifizierung des Kanonischen Rechts, und die er am 25. Januar 1959 ankündigte, hat er die letzte bis auf die Einsetzung einer Kommission nicht mehr in Angriff nehmen können. Von der ersten und wichtigsten, dem Konzil, hat er die Vorarbeiten, die Durchführung der Ersten Session und die erste Zwischenzeit bis zur Zweiten Session geleitet. Allein der Römischen Diözesansynode hat er von Beginn bis Ende vorstehen können. Der Papst hatte am 25. Januar 1959 eindeutig erklärt, dass beide Vorhaben "aus der doppelten Aufgabe, die einem Nachfolger des heiligen Petrus anvertraut ist", erwachsen: "aus der doppelten Verantwortlichkeit als Bischof von Rom und als Hirte der universalen Kirche". Er hat später mehrfach erklärt, dass er die Römische Diözesansynode als einen Modellfall für das spätere Konzil betrachte, am eindeutigsten in seiner Ansprache aus Anlass der Promulgierung der Synodalstatuten am 28. Juni 1960, wo er sagte: "Die Synode will eine Hinführung (avviamento) sein zu der Feier, die von erheblich größerer Bedeutung für die Gesamtkirche sein wird, nämlich zum Zweiten Vatikanischen Konzil." Aus dem Verlauf und den Ergebnissen der Synode, die nach Ansicht des Papstes ihr Ziel voll erreicht hat, lassen sich - trotz der beträchtlichen Unterschiede zwischen beiden Ereignissen - einige Aufschlüsse über seine Vorstellungen von der innerkirchlichen Reformarbeit des Konzils und noch mehr von der von ihm geplanten Neukodifizierung des CIC gewinnen. Da die Synodalstatuten Gesetzeswerk sind, sind diese Vorstellungen allein zu gewinnen durch einen genauen Textvergleich mit einem entsprechenden Gesetzeswerk der Kirche, dem derzeit gültigen CIC. Der Vergleich wurde durchgeführt von Ivo Fürer. Ein Resümee findet sich in der Zeitschrift "Civitas" (Januar 1962). Die Hauptergebnisse lauten: Im Gegensatz zum CIC ist in den Synodalstatuten das Priesterideal grundsätzlich auf die Seelsorge ausgerichtet. Auch das Ordensideal ist apostolisch orientiert, woraus sich der direkte und indirekte Einbezug der Orden in die Seelsorgearbeit ergibt. Texte über Prozessverfahren und Strafen fehlen in den Synodalbestimmungen. Von Privilegien des Klerus wird nicht gehandelt; das Wort Privileg kommt nicht mehr vor. Im Gegensatz zum CIC werden in den Statuten Würde und Aufgaben der Laien in der Kirche und Welt umschrieben und geklärt. Großes Gewicht wird auf eine effektive Koordination der vorhandenen Kräfte und auf eine richtige Planung gelegt. Die Synodalstatuten sind nicht defensiv, sie nehmen den modernen Möglichkeiten gegenüber eine positive Haltung ein, auf die Gefahren wird erst in zweiter Linie hingewiesen. Den Exkommunizierten und Suspendierten gegenüber herrscht Milde vor. Die Statuten unterstreichen mehrfach: ein Fortschritt der Kirche ist weniger von sensationellen Neuerungen als von geistiger Vertiefung der Verantwortung für das Reich Gottes zu erwarten. Eine gesamtheitliche Koordinierung der Kräfte ist wichtiger als dringliche Reformwünsche auf einzelnen Gebieten.

Es darf als sicher gelten, dass der Geist, der aus den Statuten der Römischen Synode spricht, nach Wunsch und Willen des Papstes auch die Arbeit des Konzils bestimmen sollte.

Über die Entstehung des dreifachen Planes: Konzil, Synode und Neukodifizierung des CIC, hat der Papst in seinem Tagebuch folgendes mitgeteilt: "Ohne jemals zuvor daran gedacht zu haben, erwähnte ich in einem früheren Gespräch mit meinem Staatssekretär am 20. Januar 1959 das Wort vom Ökumenischen Konzil, der Diözesansynode und der Reform des Kanonischen Rechts, ohne jemals zuvor daran gedacht zu haben und im Gegensatz zu allem, was ich mir vorgenommen oder über diesen Punkt vorgestellt hatte. Der erste, der überrascht war von meinem Vorschlag, war ich selbst, bevor noch irgend jemand anderes in der Lage war, Anzeichen seiner Reaktion zu geben." In seiner Ansprache an venezianische Pilger vom 8. Mai 1962 hat der Papst die Entstehung des Konzilsplanes mit ähnlichen Worten geschildert, ergänzt um den wichtigen Zusatz, dass er sich an jenem Tage mit dem damaligen Staatssekretär Tardini über die Frage unterhielt, ob angesichts der Lage der Welt "die Kirche ein Spielball der Fluten bleiben dürfe" oder ob man von ihr nicht "das Licht eines großen Beispiels" erwarten müsse, und nicht nur Mahnungen.

"Die Kirche als Spielball der Fluten", so beurteilte Papst Johannes die faktische Lage der Kirche in der modernen Welt; das darf wohl dahin interpretiert werden, dass sie in seinen Augen für die Welt nicht mehr das war, was sie ihrem Auftrag gemäß hätte sein sollen. So kam es am 25. Januar 1959 zur Ankündigung des Konzils. Der genaue Wortlaut der Ankündigungsrede, die frei gesprochen wurde, wird sich niemals mehr ermitteln lassen, denn der Text der Ansprache in San Paolo fuori le Mura wurde zunächst nicht veröffentlicht. Das Kommunique des "Osservatore Romano" (26./27. 1. 1959) lautete: "Was die Feier des Ökumenischen Konzils betrifft, so soll es nach Ansicht des Papstes nicht nur der Erbauung des christlichen Volkes dienen, sondern zugleich soll es eine Einladung an die getrennten Gemeinschaften zur Suche nach der Einheit sein ... "

Die doppelte AufgabensteIlung des Konzils wurde vom Papst am 30. Januar 1959 bestätigt, ja sogar in Richtung auf die "Einheit" akzentuiert, als er vor Pfarrern in S. Giovanni e Paolo erklärte: "Wir wollen keinen historischen Prozess aufziehen, Wir wollen nicht aufzuzeigen suchen, wer Recht und wer Unrecht hatte. Die Verantwortung ist geteilt. Wir wollen nur sagen: Kommen wir zusammen, machen wir den Spaltungen ein Ende."

Eine erste Präzisierung, wie die Einheit mit den getrennten Christen angebahnt werden könnte, erfolgte in der Rede an den venetianischen Klerus vom 24. April 1959: "Für den Osten zunächst die Annäherung (avvicinamento), dann das Zusammengehen (viaccostamento) und schließlich die vollkommene Wiedervereinigung (unità perfetta) so vieler getrennter Brüder mit der alten gemeinsamen Mutter; und für den Westen die hochherzige seelsorgliche Zusammenarbeit der beiden Klerus, des weltlichen und des Ordensklerus, unter dem Auge und unter der Leitung des Bischofs ... " Es fällt auf, dass die getrennten Christen des Westens in dieser Ansprache noch nicht erwähnt werden.

Nach der Einsetzung der Ersten Vorbereitenden Kommission (commissione antipreparatoria) zu Pfingsten 1959, die die erste Phase der Konzilsvorbereitung einleitete, kam es zu einer weiteren Klärung der Zielsetzungen des Konzils, wie sie sich in der Ansprache an das Päpstliche Griechische Kolleg am 14. Juni 1959 bekundete: Danach hat der Heilige Vater von Anfang an im Auge gehabt, dass das Konzil ausschließlich die katholische Kirche betreffen sollte. Sie müsse sich anpassen; in diesem Zusammenhang fiel zum ersten Mal das Wort aggiornamento. Es habe sich soviel in der modernen Welt gewandelt, sowohl unter den Gläubigen wie auch in der Lebensweise, die sie führen müssen. Wenn die Kirche das aggiornamento geleistet habe, dann könne sie sich den getrennten Brüdern zuwenden und ihnen sagen: Seht, was die Kirche ist, was sie tut, wie sie aussieht. Wenn die Kirche so in gesundem Maße modernisiert und verjüngt erscheint, dann erst könne sie zu den getrennten Brüdern sagen: Kommt zu uns. "Heute, das ist klar, ist es unmöglich und vergeblich, Diskussionen ohne Ende anzufangen, die zu nichts führen würden."

In seiner Antrittsenzyklika Ad Petra cathedram umschrieb dementsprechend der Papst das Ziel des Konzils wie folgt: "Das Hauptziel des Konzils besteht darin, die Entwicklung des katholischen Glaubens zu fördern, das christliche Leben der Gläubigen zu erneuern und die kirchliche Disziplin den Bedingungen unserer Zeit anzupassen. Das Konzil wird sicherlich ein großartiges Schauspiel der Wahrheit, Einheit und Liebe sein, ein Schauspiel, dessen Anblick für diejenigen, die von diesem Apostolischen Stuhl getrennt sind, eine milde Einladung sein wird, diese Einladung zu suchen und zu finden ... " Noch einmal unterstrich Johannes XXIII. das Nacheinander der Zielsetzungen in seiner Ansprache an die Diözesanpräsidenten der Katholischen Aktion Italiens Anfang August 1959.

In seiner Pfingstbotschaft 1960, unmittelbar nach Veröffentlichung des Motu proprio Superno die nutu, durch das die zweite und abschließende Phase der Konzilsvorbereitung eingeleitet wurde: Bildung der Kommissionen und des Sekretariates zur Förderung der Einheit der Christen sowie der Zentralkommission, traf der Papst zwei weitere Feststellungen in Hinblick auf das Konzil: ,,1. Das Ökumenische Konzil hat eine ihm eigene Struktur und Organisation, die nicht zusammengeworfen werden darf mit der ordentlichen und charakteristischen Funktion der verschiedenen Behörden und Kongregationen, die die Römische Kurie bilden ... Hier besteht ein klarer Unterschied: Etwas anderes ist die ordentliche Regierung der Kirche, etwas anderes das Konzil. 2. Das Ökumenische Konzil wird konstituiert durch die Gegenwart und Teilnahme der Bischöfe und Prälaten, die die lebendige Repräsentation der weltweiten katholischen Kirche darstellen ... "

Diese Gesichtspunkte und Feststellungen zusammenfassend und sie noch weiterführend, erklärte der Papst zu Beginn der Zweiten Phase der Konzilsvorbereitung am 14. November 1960: "Die Ökumenischen Konzile der Vergangenheit gaben vorwiegend Antworten auf die verschiedensten dringenden, die ,lex credendi' betreffenden Fragen der reinen Lehre in Hinblick auf Irrlehren und Irrtümer ... In der modernen Epoche einer Welt mit tief veränderten Gesichtszügen... handelt es sich um mehr als um den einen oder anderen Gegenstand der Lehre oder der Disziplin, den man wieder an die reinen Quellen der Offenbarung und der Überlieferung zurückrufen müsste, es handelt sich um die Substanz des menschlichen und christlichen Denkens und Lebens, deren überzeitliche Treuhänderin und Lehrerin die Kirche ist und die wieder zur Geltung und zum Leuchten gebracht werden muss ... Das Konzil hat jedoch eine ihm eigene Begrenzung, als ,Stadt auf dem Berge', sich zunächst ausschließlich mit dem zu beschäftigen, was unsere Mutter, die katholische Kirche, und ihre innere gegenwärtige Organisation betrifft ... Die Feier eines Konzils der Katholischen Kirche begreift in sich das Studium eines ganzen Komplexes von Beziehungen auf der Ebene nicht nur der Individuen und Familien, sondern auch aller Nationen, auf denen das Zusammenleben der Menschheit beruht." Über die Aufgaben des Sekretariates zur Förderung der Einheit der Christen sagte der Papst in der gleichen Rede, er habe ein Sekretariat vorgesehen, "das die Wünsche nach Information von Seiten unserer Brüder, die, obwohl getrennt - wie man zu sagen pflegt -, doch sehr wohl Unserer Achtung würdig sind, wenn sie das Verlangen haben, die Arbeit des Konzils zu verfolgen, im Lichte der Wahrheit, nach Maßgabe der Klugheit und mit liebenswürdigem Takt beantworten kann."

In der Schlussansprache zur Ersten Session der Zentralkommission für die Konzilsvorbereitung am 12. Juni 1961 brachte der Papst die Ziele des Konzils auf folgende knappe Formel: "dass der Klerus aller Grade in neuer Heiligkeit erstrahle; dass dem Volk Gottes die christlichen Wahrheiten und Gebote in möglichst geeigneter Weise verkündet werden; dass die neue Generation der Jugend ... zum rechten Leben angehalten werde; dass die Werke des sozialen Apostolates gefördert werden und dass der Missionseifer gestärkt wird, das heißt der Eifer, sich allen als Brüder und Freunde zu erweisen". Dann fragte der Papst: "Wie steht es um unsere geliebten Brüder, die vom Hort der Kirche getrennt sind? Wie steht es um die große Zahl von Menschen, die das Zeichen Christi nicht auf der Stirne tragen und doch Gottes Geschöpfe sind?" Er antwortete: "Ihr sollt gewiss sein, dass Wir ihre Stimmen und Aufmerksamkeiten aufrichtig schätzen. Auch im Hinblick darauf ist das Konzil keine spekulative Versammlung, sondern vielmehr ein lebendiger Organismus, der seinen Blick auf die ganze Welt richtet und sie umarmt. Das Haus, ... es ist die Kirche, die alle Menschen an ihre Brust einlädt."

Noch einmal kam der Papst in der Enzyklika Aeterna Dei auf das Konzil und die getrennten Christen zu sprechen: "Wir vertrauen fest darauf, dass eine so feierliche Versammlung der Bischöfe nicht nur jene Einheit im Glauben, im Kult und in der Leitung bestärken und festigen werde ... , sondern auch die Blicke von vielen auf sich ziehen werde, die den Namen Christen tragen, und sie alle dazu aufrufen werde, sich um den ,erhabenen Hirten der Herde' (Hebr. 13, 20) zu sammeln, der dem Petrus und seinen Nachfolgern seine Herde für immer zur Führung anvertraut hat (vgl. Joh. 21, 15-17)."

In der Apostolischen Konstitution Humanae salutis zur Einberufung des Konzils vom 25. Dezember 1961 wurden nochmals alle Gesichtspunkte und Gründe für die Einberufung des Konzils zusammengefasst. Besonders unterstrichen wurde die Notwendigkeit einer Verdeutlichung der fundamentalen Wahrheiten zur Ebnung des Weges für die Getrennten. Es wurde außerdem dem Konzil eine weitere konkrete Aufgabe gestellt: "der ganzen Welt, auf der die Ungewissheit und Angst vor ständig neu aufbrechenden schrecklichen Konflikten lastet, allen Menschen guten Willens eine Möglichkeit zu bieten, Ratschläge für den Frieden zu erarbeiten und deren Verwirklichung die Wege zu bereiten".

Diesem letzten, dritten Themenkreis des Konzils war fast ausschließlich die Rundfunkbotschaft des Papstes an die Katholiken der Welt vom 11. September 1962 gewidmet. Der Papst sprach in ihr nur kurz über die verschiedenen Lebensäußerungen der Kirche nach innen (ad intra), behandelte dagegen ausführlicher jene nach außen (ad extra) mit beschwörenden Worten: die Notwendigkeit der Lösung der sozialen Frage, das Verhältnis von Kirche und Staat, das Recht auf religiöse Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden. Die Versammlung der Väter antwortete auf den Ruf des Papstes in ihrer ersten Konzilsbotschaft an die Welt vom 20. Oktober 1962 mit ihrer Bereitschaft, den Frieden und die Gerechtigkeit durch dienende Liebe zu fördern.

In seiner denkwürdigen Rede zur Eröffnung des Konzils am 11. Oktober 1962 gab der Papst den versammelten Vätern schließlich Einblick in das, was er unter Schutz und Verbreitung der Lehre heute versteht: "Das 21. Ökumenische Konzil ... will die katholische Lehre rein, unvermindert und ohne Entstellung überliefern, so wie sie trotz Schwierigkeiten und Kontroversen gleichsam ein gemeinsames Erbe der Menschheit geworden ist. Dieses Erbe ist nicht allen genehm, aber es wird allen, die guten Willens sind, als ein überreicher und kostbarer Schatz angeboten. ... Doch ist es nicht unsere Aufgabe, diesen kostbaren Schatz nur zu bewahren, als ob wir uns einzig und allein für das interessieren, was alt ist, sondern wir wollen jetzt freudig und furchtlos an das Werk gehen, das unsere Zeit erfordert, und den Weg fortsetzen, den die Kirche seit zwanzig Jahrhunderten zurückgelegt hat .... Es ist auch nicht unsere Sache, gleichsam in erster Linie einige Hauptpunkte der kirchlichen Lehre zu behandeln und die Lehre der Väter wie der alten und neueren Theologen weitläufig zu wiederholen, denn Wir glauben, dass Ihr diese Lehren kennt und sie Eurem Geiste wohl vertraut sind. Denn für eine solche Disputation musste man kein Ökumenisches Konzil einberufen. Heute ist es wahrhaftig nötig, dass die gesamte christliche Lehre ohne Abstrich in der heutigen Zeit von allen durch ein neues Bemühen angenommen werde. Heiter und ruhigen Gewissens müssen die überlieferten Aussagen, die aus den Akten des Tridentinums und des Ersten Vatikanums hervorgehen, daraufhin genau geprüft und interpretiert werden. Es muss, was alle ernsthaften Bekenner des christlichen, katholischen und apostolischen Glaubens leidenschaftlich erwarten, diese Lehre in ihrer ganzen Fülle und Tiefe erkannt werden, um die Herzen vollkommener zu entflammen und zu durchdringen. Ja, diese sichere und beständige Lehre, der gläubig zu gehorchen ist, muss so erforscht und ausgelegt werden, wie unsere Zeit es verlangt... Denn etwas anderes ist das Depositum Fidei oder die Wahrheiten, die in der zu verehrenden Lehre enthalten sind, und etwas anderes ist die Art und Weise, wie sie verkündet werden, freilich im gleichen Sinn und derselben Bedeutung. Hierauf ist viel Aufmerksamkeit zu verwenden; und wenn es not tut, muss geduldig daran gearbeitet werden, das heißt, alle Gründe müssen erwogen werden, um die Fragen zu klären, wie es einem Lehramt entspricht, dessen Wesen vorwiegend pastoral ist."

Über die Irrlehren in unserer Zeit und ihre Überwindung sagte der Papst: "Die Kirche hat den Irrtümern zu allen Zeiten widerstanden, oft hat sie sie auch verurteilt, manchmal mit großer Strenge. Heute dagegen möchte die Braut Christi lieber das Heilmittel der Barmherzigkeit anwenden als die Waffe der Strenge erheben. Sie glaubt, es sei den heutigen Notwendigkeiten angemessener, die Kraft ihrer Lehre ausgiebig zu erklären, als zu verurteilen. Das bedeutet nicht, dass es keine falschen Lehren und keine gefährlichen Meinungen gebe, die man vermeiden und zerstreuen muss. Aber diese widerstreiten so offensichtlich den rechten Grundsätzen der Ehrbarkeit, und sie haben so verheerende Früchte gezeitigt, dass heute bereits die Menschen von sich aus solche Lehren verurteilen ... Was aber am meisten zählt: sie haben aus Erfahrung gelernt, dass die Anwendung äußerer Gewalt gegen andere, das Potential der Rüstungen und politische Vorherrschaft nicht genügen, um die ihnen aufliegenden schweren Probleme glücklich zu lösen ... " Noch einmal beklagte der Papst, dass die "sichtbare Einheit in der Wahrheit" von der "gesamten christlichen Familie noch nicht in Vollendung und Vollkommenheit erreicht" sei, wie auch, dass "bisher der größte Teil der Menschheit noch nicht von den Quellen der göttlichen Gnade lebt, die in der Katholischen Kirche fließen, obwohl alle Menschen von Geburt an durch das Blut Christi erlöst sind". Und er fasste zusammen: "Dieses ist die Absicht des Zweiten Vatikanischen Ökumenischen Konzils: da es die hervorragendsten Kräfte der Kirche vereint und da es sich eifrig bemüht, dass die Heilsbotschaft von den Menschen bereitwillig aufgenommen werde, bereitet und festigt es auf diese Weise den Weg zu jener Einheit des Menschengeschlechtes, die das notwendige Fundament bildet für eine Verähnlichung der irdischen mit der himmlischen Stadt. .. "

Aus jenen nach und nach entwickelten und präzisierten Vorstellungen, die der Papst von den Aufgaben des Konzils gegenüber unserer Zeit hatte, geht eindeutig hervor, dass er die Anstrengungen der Kirche nicht auf diese allein beschränkt sehen wollte. Sie sollte vielmehr, ihrem Wesen entsprechend, den Weg zu den Herzen der Getrennten und zu der angstvoll stöhnenden Menschheit suchen, den ihr Stifter und Meister gegangen ist. Sein Vermächtnis, dessen Neuerfahrung und Vertiefung, das ist die Rettung!

Berücksichtigt man alle Dokumente des Papstes während der letzten zwei Jahre seines Pontifikates, so darf wohl behauptet werden, dass der dritte Themenkreis, den er dem Konzil zur besonderen Beachtung aufgetragen hatte: das Verhältnis von Kirche und Welt, mit fortschreitender Zeit für ihn an Bedeutung gewann und dass es ihm noch zu Lebzeiten vergönnt war, festzustellen, wie es die weltweite Resonanz auf Mater et magistra und Pacem in terris beweist, dass "die Kirche weder ein Anhängsel von Zeitläuften noch deren missliebiger Opponent ist, sondern die Vorkämpferin für grundlegende Änderung". Sie ist "kein Spielball der Fluten" mehr.

Die Art und Weise, wie der Papst sein großes Ziel ansteuerte, lässt sich nur mittelbar seinen Ansprachen entnehmen. Aufschlussreicher dafür ist, was er während der drei Jahre der Konzilsvorbereitung, während der Ersten Session und danach tat und wie er sich in den verschiedenen Phasen verhielt. Denn der Weg von jenem einfallenden Blitz am 20. Januar 1959 bis zur Eröffnung des Konzils am 11. Oktober 1962 war weit und beschwerlich und nicht frei von Widerständen und Hindernissen.

Der Papst ging klug vor, bedächtig und doch wieder auch rasch zugreifend, wenn nötig. Er wollte ein Konzil der ganzen Kirche. Daher forderte er die Episkopate, die Orden, Universitäten und theologischen Fakultäten der ganzen Welt auf, ihre Wünsche zu benennen und ihre Meinung zu sagen. Er war erfahren genug, zu wissen, dass das zu sammelnde und gesammelte Material im Umfang von zehn dicken Folianten innerhalb der von ihm gesetzten Frist unmöglich gründlich durchgearbeitet werden konnte. Er ließ den zehn Kommissionen bei der Vorbereitung der Schemata freie Hand, er intervenierte nicht, als sich Spannungen zwischen einzelnen Vorbereitenden Kommissionen abzeichneten. Seine Führung der Zentralkommission bei der Verabschiedung der Schemata war alles andere als straff. Er ließ es zu, dass verschiedene kuriale Kongregationen durch Dekrete und Verordnungen die Konzilsarbeit zu präjudizieren versuchten. Nur in einem zeigte er sich unerbittlich: Das Konzil muss stattfinden ("Il concilio si deve fare malgrado la curia"), und er setzte den von ihm vorgesehenen Zeitplan durch.

In die Arbeiten der Ersten Session griff er zunächst nicht ein. Die Debatten flossen umständlich dahin. Er ließ es zu. Warum? Er wußte: zum ersten Male in der Geschichte der Kirche war ein Konzil Forum der Väter der ganzen Welt, einer Kirche, die sich heute wirklich erstreckt bis an die Grenzen der Erde. Die Expansion der Kirche während der letzten fünfzig Jahre vollzog sich unter dem Druck weltpolitischer Entwicklung äußerst rasch. Querverbindungen konnten, wenn überhaupt, nur mühsam und rein äußerlich geknüpft werden. Eine wichtige, wenn nicht die schwerwiegendste Folge jener Entwicklung war das Auseinandertreten der verschiedensten Denkrichtungen innerhalb der universalen Kirche, ohne dass dies an ihrer Peripherie zu Bewusstsein kam oder, was noch gravierender war, dass die verschiedenen Aspekte theologischer und pastoraler Natur hart gegeneinanderstanden, ohne dass die Gegensätze ausgetragen wurden, wodurch die Stoßkraft des apostolischen Willens geschwächt wurde. Der Papst hat sich immer als Papst aller verstanden. Gerade deshalb wollte er, dass sich die Väterversammlung in der Begegnung und Auseinandersetzung der verschiedenen Sichten der Situation der Kirche von heute bewusst würde. Nur aus der Erkenntnis der Gründe für die Entortung der Kirche in der modernen Welt, der faktisch weitgehenden Unwirksamkeit ihrer Verkündigung - nichts anderes besagt ja das Wort des Papstes von der Kirche "als Spielball der Fluten" -, war nach seiner Überzeugung ein gereinigtes Bild der Kirche im Ganzen der heutigen Welt zu gewinnen.

Der entscheidende Eingriff des Papstes erfolgte am 20. November 1962. Er setzte das Schema über die Quellen der Offenbarung trotz fehlender Zweidrittelmehrheit ab und berief eine Gemischte Kommission zur Ausarbeitung eines neuen Schemas unter der Leitung der Kardinäle Ottaviani und Bea. Nachdem sich die Versammlung der Väter am 4. Dezember durch den Mund des Kardinals Suenens zu der doppelten Aufgabe des Konzils bekannt hatte, die in den Monaten zuvor mehrfach vom Papste dargelegt worden waren: die Kirche ad intra, die Kirche ad extra, in einer veränderten Welt, erfolgte nach Ende der Ersten Session sehr rasch die Straffung der Konzilsmaterien, die Einsetzung der Gemischten Kommissionen und einer Koordinierungskommission, kurzum: die notwendige Transmission für eine fruchtbare Vor- und Weiterarbeit zur Zweiten Session. Die zwischenkonziliäre Apparatur begann zu arbeiten. Da starb der Papst. Das Konzil wurde suspendiert.

Es ist bisher Stückwerk geblieben. Trotzdem zeitigte es Wirkung, eine Wirkung, wie sie sich niemand vor dem Konzil vorzustellen gewagt hätte. Offensichtlich hatte die Vorsehung Gottes dem Mann, unter dessen Namen das 21. Konzil in die Geschichte eingehen wird, so viel Zeit zugemessen, dass er die Absichten seines Pontifikates aller Welt deutlich machen konnte: die Öffnung der Kirche nach außen, nach allen Seiten und Fronten, per verbum und exemplum: Ich bin der gute Hirt, ich bin Joseph, euer Bruder - und zugleich so kurz, um zu zeigen: bei Gott ist kein Ding unmöglich.

Nach dem Tode Johannes' haben die Väter der Kirche sich zu dem Programm des Papstes bekannt; sie haben sein Pontifikat als den Beginn einer neuen Epoche der Kirche gerühmt. Einer der Kardinäle, die sehr bald nach dem Tode des Papstes in Rom eintrafen, erklärte: "Was die Zukunft betrifft, so handelt es sich darum, fortzusetzen, was schon in die Wege geleitet worden ist, und zwar in einer Form, dass es wirklich etwas Neues wird, ohne dass dadurch der Zusammenhang mit der Vergangenheit geschwächt wird."

Papst Johannes hatte keine Gegner, wohl aber manches von dem, was er tat und wollte. Dieses unausweichliche Los einer jeden geschichtlichen Leistung zu ihrer Zeit fasste eine international angesehene Zeitung mit folgenden Worten zusammen: "Die Ausstrahlungskraft Papst Johannes' auf die Seelen war groß. Sein Pontifikat lässt sich erst nach Jahren beurteilen. Und man weiß, dass sich der geschichtliche Erfolg nicht an den Hosiannarufen messen lässt. Oberhirten, denen die Nachwelt ein Denkmal der Dankbarkeit errichtete, hatten zu Lebzeiten von der Welt ähnliche Schmach erlitten wie ihr göttlicher Meister." Nach dem Tode des Papstes wurde mehrtägige Staatstrauer ausgerufen, u. a. auf den Philippinen, in Libanon, Spanien, Portugal, Italien, Liechtenstein und mehreren lateinamerikanischen Staaten, darunter Kuba und Brasilien. Die Anteilnahme des römischen, französischen, nordamerikanischen und polnischen Volkes und vieler anderer an den letzten Tagen des Papstes und seinem Tod war überwältigend. Die Fahnen standen auf halbmast sowohl auf dem Buckingham-Palace, dem Wohnsitz des Oberhaupts der Kirche von England und Schottland, wie auf dem Glaspalast der Vereinten Nationen. Der Weltrat der Kirchen, die Vertreter der Judenheit und die muslimischen Nationen gedachten dankbar des Toten.

Zu Person und Wesen des Pontifikates:

Krönungshomilie, AAS 1958, 884-888 (HK XIII /116-117).

Besitzergreifung der Lateran-Basilika, AAS 1958, 909-921 (HK XIII / 175).

Erste Rundfunkbotschaft, AAS 1958, 838-841 (HK XIII/114-115).

Weihnachtsbotschaft 1958, AAS 1959, 5-12 (HK XIII/239-242).

Weihnachtsbotschaft 1959, AAS 1960, 27-35 (HK XIV/226-229).

Weihnachtsbotschaft 1960, AAS 1961, 5-15 (HK XV / 221-225).

Weihnachtsbotschaft 1961, AAS 1962, 46-48 (HK XVI/228-231).

Weihnachtsbotschaft 1962, AAS 1963, 13-19 (HK XVII/231-233).

Osterbotschaft 1961, AAS 1961, 193-197 (HK XVI/369-370).

Osterbotschaft 1962, AAS 1962,291-295 (HK XVI/406-407).

Pfingsthomilie 1962, AAS 1962, 437-447 (HK XVI/502-505).

Ansprache zum Jahrestag seiner Krönung 1959, AAS 1959, 814-818 (HK XIV/123-125).

An die lateinamerikanische Bischofskonferenz, AAS 1958, 997-1005 (HK XlII/181-182).

Enz. Sacerdotii nostri primordia, AAS 1959, 545-579 (HK XIV/28-38).

Enz. Aeterna dei, AAS 1961, 758-803 (HK XVI/218-224).

Enz. Ad Petri cathedram, AAS 1959, 497-531 (HK XIII/538-548).

Enz. Princeps pastorum, AAS 1959, 833-864 (HK XIV/ 170-150). Enz. Pacem in terris, AAS 1963, 257-304 (HK XVII/476-492).

Ansprache an die Zweite Session der Zentralkommission zur Vorbereitung des Konzils, AAS 1961, 728-731 (HK XVI/151-152).

Apostolische Konstitution Humanae salutis, AAS 1962, 5-13 (HK XVI/ 225-228).

Eröffnungsansprache an das Konzil, AAS 1962, 786-796 (HK XVII/85-88).

Zur Erneuerung des Kanonischen Rechts:

Die Kommission für die Revision des Kirchenrechtskodex, AAS 1963, 363-364 (HK XVII/395).

Die Römische Diözesansynode:

Ankündigung, AAS 1959, 65-69 (HK XIII/272; HK XIII/387-388).

Handschreiben v. 2. 2. und 18. 2. 1959 (HK XIII/322).

An die Katholische Aktion (HK XIII/368-369).

Vorbereitung der Unterkommissionen (HK XIII/465).

An die Synode, AAS 1960, 180-309 (HK XIV/275-278).

Promulgation der Statuten, AAS 1960, 551-554, 563-567 (HK XIV/498).

Das Zweite Vatikanische Ökumenische Konzil (die wichtigsten Dokumente):

Ankündigung, AAS 1959, 65-69 (HK XIII/272; XIII / 387-388).

Erläuterung v. 30. 1. 1959 (HK XIII/274).

An die Vertreter der Katholischen Universitäten, AAS 1959, 299-301 (HK XIII/368).

An den venetianischen Klerus, AAS 1959, 375-381 (HK XIII/413-414).

Ernennung der commissione antipreparatoria, AAS 1959, 419-422 (HK XIII/464).

Pfingstansprache 1959, AAS 1959, 419-422. Abklärung der Ziele (HK XIII/514-515).

Ansprache an das Griechische Kolleg v. 14.6.1959 (HK XIII/515-516).

An die Diözesanleiter der Katholischen Aktion Italiens (HK XIV/8-9).

Motu proprio Superno Dei nutu, AAS 1960, 433-437 (HK XIV/513-514).

Pfingstbotschaft 1960, AAS 1960, 517-526 (HK XIV/494-496).

Zur Eröffnung der Arbeit der Vorbereitenden Konzilskornmissionen, AAS 1960, 1004-1014 (HK XV/166-170).

An das Konsistorium v. 16. 1. 1961, AAS 1961, 66-70 (HK XV/268-269).

Brief zum Josefstag 1961, AAS 1961, 205-213 (HK XV/343-344).

Ansprache zur Ersten Session der Zentralkommission für die Konzilsvorbereitung, AAS 1961, 495-499; 499-503 (HK XV/508-509).

Ansprache zur Zweiten Session der Zentralkommission für die Konzilsvorbereitung, AAS 1961, 728-733 (HK XVI/151-152).

Enz. Aeterna Dei, AAS 1961, 785-803 (HK XVI/218-224).

Apostolische Konstitution [[Humanae salutis[[, AAS 1962, 5-13 (HK XVII 225-228).

Motu proprio Consilium, AAS 1962, 65-66 (HK XVI/271).

Schlussansprache an die Dritte Session der Zentralkommission für die Konzilsvorbereitung, AAS 1962,97-101 (HK XVI/278-280).

Exhortatio Apostolica Sacrae laudis, AAS 1962, 66-75 (HK XVI/321-324).

Über die Entstehung des Konzils (HK XVI/440).

Enz. Paenitentiam agere, AAS 1962, 481-491 (HK XVI/545-548).

Motu proprio Appropinquante concilio, AAS 1962, 609-631 (HK XVII /42-43).

Rundfunkbotschaft an die Katholiken der Welt, AAS 1962, 678-685 (HK XVII/43-46).

Botsthaft zur Eröffnung des Konzils, AAS 1962, 786-795 (HK XVII/84-88). Ansprache an die Konzilsbeobachter, AAS 1962,814-819 (HK XVII/90-91).

An die staatlichen Delegationen, AAS 1962, 807-810 (HK XVII/94-95).

Zum Ausklang der Ersten Konzilssession (HK XVII/191-193).

Epistula Mirabilis ille, AAS 1963, 149-159 (HK XVII/276-280).

Das dogmatische Lehramt

Das Pontifikat Johannes' XXIII. hat bestimmte Verlautbarungen zu theologischen Fragen gezeitigt. Aber man muss wohl unterscheiden zwischen Dokumenten einer kanonischen Tradition, die weitgehend von zuständigen Kurialbehörden entworfen und vom Papst bestätigt oder durch zahlreiche biblische Zitierungen belebt worden sind, und seinen Zeugnissen einer nicht definierten Theologie, die sich in der Vorbereitung des Ökumenischen Konzils wie in seinem Verfahren ausspricht, wahrhaft apostolisch und missionarisch, insofern auch dynamisch und pastoral zu wirken (vgl. obenstehend die Dokumente über das Konzil). Im Mittelpunkt seiner ganzen Tätigkeit steht die Hirtensorge des Papstes. Er will nicht nur überlieferte Wahrheiten neu einprägen oder sie bloß wiederholen, er sucht auch nach neuen Formen der Verkündigung sowie nach den aktuellen Zeichen Gottes, auf die das Hirtenamt der Kirche, der Papst voran, achten muss.

1. Der Orgelpunkt seiner Theologie im traditionellen wie neuartigen Sinne ist der missionarische Auftrag der von Jesus Christus gewollten Einheit der Katholischen Kirche. Sie ist Einheit in Christus, Einheit nach ihrer hierarchischen Struktur, Einheit für die Katholiken, Einheit für alle Christen, ja für alle Völker und Rassen, Einheit des Friedens und der Brüderlichkeit. Das ist das Generalthema der Ansprachen zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten. Der Friede wird ständig als theologisch-prophetisches wie als politisches Ziel gesehen, dem Scheinfrieden wird abgesagt. Es spricht darin ein starkes hierarchisches Bewusstsein von der Rolle des Nachfolgers Petri und der Bischöfe, ohne die niemand ganz mit Christus vereinigt werden kann (an Kardinal Tien, 29.6.1961), am strengsten formuliert in Ad Petra cathedram, als wären die Worte vom "Bruder Joseph" nie gefallen. Der Papst vermeidet aber nach Möglichkeit, von den Rechten und Privilegien der Kirche zu sprechen, beredt dagegen wird er, den Dienst der Kirche an der Menschheit zu schildern, ihre Fähigkeit, in jeder Not zu helfen aus ihrer Liebesfülle (z. B. Mirabilis ille, 6. 1. 1963). Der Papst bezeugt geradeheraus: "Die Welt braucht in der Tat Christus, und es ist die Kirche, die der Welt Christus bringen muss" durch "die Pflicht des Dienstes und der geistlichen Leitung des Apostolischen Stuhles, der über das Schicksal der ganzen Menschheit erhoben ist" (Rundfunkbotschaft vom 11.9.1962). Im Bewusstsein vom Vorrang der Kirche hält er von Anfang bis zu Ende das Thema von ihrer Fähigkeit durch, auf der Grundlage der Wahrheit Einheit, Eintracht und Frieden zu stiften. Während die Einheit der Leitung anfangs in Ad Petri cathedram sehr hierarchisch gestuft wird: " ... wie die Gläubigen den Priestern, die Priester den Bischöfen unterstehen, genauso sind alle einzelnen Bischöfe unterworfen dem römischen Papst ... ", erscheint das Konzil später als "die brüderliche Versammlung der Bischöfe". Der Papst hatte inzwischen den kurialen Primatsgedanken in der Praxis zu der evangelischen Form seines brüderlichen Herzens umgeformt (Weihnachtsbotschaft 1962). Auch Mater et magistra ist aus der Liebespflicht der Kirche konzipiert.

Unter den theologischen Besonderheiten sind neben dem offensichtlich gewollten Zurücktreten mariologischer Tendenzen, die auch nicht durch die Wallfahrt nach Loreto am 4. Oktober 1962 und die offenkundige kindliche Haltung, die sich wiederholt recht intensiv zur "Mater Dei et mater nostra" bekennt, verstärkt werden, einige traditionelle Akzentuierungen zu berichten: die Erneuerung des Dekrets des Heiligen Offiziums von 1949 am 2. April 1959 gegen die Unterstützung des Kommunismus durch Katholiken und die Ablehnung eines Scheinfriedens mit dem Kommunismus, stark modifiziert durch die Haltung gegenüber dem Osten seit den letzten Wochen vor Beginn des Zweiten Vatikanischen Konzils; ferner das Monitum des Heiligen Offiziums zur Vorsicht an die Exegeten des Neuen Testaments vom 20. Juni 1961, durch die Berufung des Rektors des angegriffenen Päpstlichen Bibelinstituts in die Vorbereitende theologische Konzilskommission interpretiert und später durch die Intervention gegen das Offenbarungsschema vom 20. November 1962 weiter modifiziert. Neben der Apostolischen Konstitution Veterum sapientia zur Förderung der "unveränderlichen Sprache" des Latein mit seinen Vorzügen für die Reinerhaltung der Offenbarung (22. 2. 1962) steht der Versuch, für die "äußere Übermittlung und Einkleidung der lebendigen Substanz des Lehrgutes verschiedene Formen und Haltungen" zu finden bzw. zeitgeschichtlich bedingte Formulierungen in pastoralem Interesse aufzugeben (vgl. Einheit der Christen). Das Monitum des Heiligen Offiziums vom 30. Juni 1962 mit dem offiziellen Kommentar im "Osservatore Romano" (30. 6. /1. 7. 62) vor den Gefahren der theologischen Deutung des Werkes von Teilhard der Chardin wahrte das Dogma vor unzulässigen" Transpositionen".

2. Auf dem Gebiet der Liturgie tritt das Kirchenbewusstsein Johannes' XXIII. sogleich bei seiner Feier der Karwoche in St. Peter 1959 in Erscheinung, wo der Papst (zum ersten Mal seit 90 Jahren) die Fußwaschung an jungen Priestern öffentlich vollzog und dabei alle Zeichen seiner Würde ablegte. In den Fürbitten am Karfreitag änderte er das Gebet "pro perfidis Judaeis" in "pro Judaeis" ab. In allen liturgischen Veranstaltungen der heiligen Woche wurde er als Bischof von Rom inmitten seines Volkes präsent. Im Weihegebet an Christus den König strich er die kränkende Bezugnahme auf den Islam und das "ehemals auserwählte Volk" (18.7. 1959). Der Apostolische Brief über die Verehrung des Kostbaren Blutes Jesu (30.6.1960) dient wesentlich einer biblischen Vertiefung in das Erlösungswerk Jesu. Lange vor dem Konzil sprach sich der Papst in einer Entscheidung vom 31. März 1960 an Patriarch Maximos IV. Saigh für die Landessprache in der Liturgie aus. Ein Apostolischer Brief vom 19. März 1961 bereitete die Aufnahme des hl. Joseph in den Kanon der Messe vor. Ein Brief zur 50- Jahr-Feier des Päpstlichen Instituts für Kirchenmusik begrüßte die Pflege der lateinischen Sprache in der Liturgia solemnis, wünschte aber eine bessere Form liturgischer Katechese und den stärkeren Gebrauch liturgischer Andachtsbücher. Während der ersten Wochen des Konzils würdigte der Papst die wechselnden Riten bei der täglichen Messe in der Konzilsaula als Zeichen der Einheit und Katholizität (Ansprache zum Krönungstage am 4. 11. 1962). Das umfassendste liturgische Dokument ist die mit Motu proprio vom 25. Juli 1960 eingeleitete vorläufige Reform der Rubriken im römischen Brevier und Missale, die sich freilich nur auf Teile erstreckt. Sie ist nicht nur eine Kodifizierung der Dekrete früherer Päpste, sondern auch eine Verkürzung des Breviers und in etwa eine Vereinfachung, die aber keine grundlegenden Änderungen brachte. Nützlich für Seelsorger, förderte sie keinen Minimalismus bezüglich des offiziellen Gebets. Dieses Werk, das weniger wohl dem Wunsch des Papstes entsprang als einem kurialen Versuch, dem Konzil vorzugreifen, löste beim Klerus eine gewisse Unsicherheit aus. Das Dekret des Heiligen Offiziums vom 21. März 1960, das die Kommunionausteilung am Nachmittag oder Abend auch ohne vorherige Messe erlaubt, zeigt indessen, wie weit die Kirche auf Betreiben des Papstes den Gläubigen den Zugang zur Gnadengemeinschaft mit Christus öffnet.

3. Am stärksten in seinem Element war der Papst bei der Vertiefung des Priester- und Ordenslebens. Seine Ansprache vom 10. Februar 1959 an die römischen Fastenprediger gab die von ihm gewünschte und von ihm selber praktizierte Weisung für die Verkündigung: solide Vorbereitung und Bildung, Einfachheit und vor allem Liebe aus demütigem Herzen, die allein überzeugen kann: "Sprecht genauso, wie Jesus zum Volk gesprochen hat!" Das Herzstück dieser Unterweisung des Papstes ist die Enzyklika Sacerdotii nostri primordia zum 100. Todestag des hl. Pfarrers von Ars (1. 8. 1959). Sie führt die Gedanken Pius' XII. in Menti nostrae fort: Vorbild evangelischer Armut als sicherstes Mittel gegen die Wohlstandssucht der Gläubigen, Gehorsam gegenüber der kirchlichen Autorität, eucharistische Frömmigkeit, unermüdlicher Seeleneifer, vor allem die Wissenschaft vom Kreuz und stellvertretendes Sühneleiden für die Sünder. In diesem Sinne sprach sich der Papst über die Erziehung des Priesternachwuchses "gegen die nicht immer annehmbaren Richtlinien moderner pädagogischer Strömungen" aus. Daher die präzisen und strengen Forderungen der Religiosenkongregation vom 2. Februar 1961 für die Ausbildung und Auswahl der Kandidaten zum Ordens- und Priesterstand. Daher wehrte ein Rundschreiben der Studienkongregation die Zulassung "auch nur der Mittelmäßigen" zur Weihe als unverantwortbar ab. Ein Brief Johannes' XXIII. an die Ordensfrauen (2. 7. 1962) stellte diese in den Dienst des Konzils, warnte sie vor der "Häresie der Aktion" und mahnte, das Gebet stets "aus den Quellen der Heiligen Schrift, vor allem dem Neuen Testament" sowie aus der Liturgie und Lehre der Kirche in ihrer ganzen Fülle zu nähren. In das erste Regierungsjahr des Papstes fällt die Entscheidung des Heiligen Offiziums vom 3. Juli 1959 zur Ablösung der französischen Arbeiterpriester durch Laien trotz aller Vorstellungen des Kardinals Feltin, eine Entscheidung, die - wie man heute weiß - vom Programm zur Erneuerung der ganzen Kirche und ihrer Initiative bei der Führung der Welt her zu verstehen ist.

Zu 1: Weihnachtsbotschaft 1958, AAS 1959, 5-15 (HK XIII/239-242); Weihnachtsbotschaft 1959, AAS 1960, 27-35 (HK XIV/226-229); Apostolischer Brief Quotiescumque an Kardinal Tien Chen-sin v. 29. 6. 1961, AAS 1961, 465-469 (HK XV/55S-559); Enz. Ad Petri cathedram, AAS 1959, 497-531 (HK XIII/538-54S); Epistula Mirabilis ille an die Bischöfe v. 6. 1. 1963, AAS 1963, 149-159 (HK XVII/276-280); Pfingsthomilie 1962, AAS 1962, 437-447 (HK XVI/502-505); Enz. Aeterna Dei, AAS 1961, 785-S03 (HK XVI/21S-224); Rundfunkbotschaft v. 11. 9. 1962, AAS 1962, 67S-685 (HK XVIl/43-46); Weihnachtsbotschaft 1962, AAS 1963, 13-19 (HK XVII/231-233); Enz. Mater et magistra, AAS 1961, 401-464 (HK XV/536-55S); Dekret v. 4.4. 1959 über politische Wahlen, AAS 1959, 271-272 (HK XIII/414»; Gegen den Scheinfrieden: Allgemeine Gebetsmeinung für August 1961 (HK XV/433-435); Monitum zur Exegese des Neuen Testaments, AAS 1961, 507 (HK XV/4S6); Apostolische Konstitution Veterum sapientia, AAS 1962, 129-135 (HK XVI/318-321); Ansprache zum Jahrestag der Krönung v. 4.11. 1962, AAS 1962, S51-859 (HK XVII/134 bis 137); Monitum betr. Teilhard de Chardin v. 30.6.1962, AAS 1962,526.

Zu 2: Änderung des Weihegebetes an Christus den König v. 18.7. 1959, AAS 1959, 595-596 (HK XIV/54); Apostolischer Brief Inde a primis über die Verehrung des Kostbaren Blutes, AAS 1960, 545-550 (HK XV/72-74); Brief an Patriarch Maximos IV. Saigh v. 31. 3. 1960 (HK XV/61); Apostolisches Schreiben Le voci über den hl. Joseph, AAS 1961, 205-213 (HK XV/343-344); Schreiben Iucunda laudatio an das Päpstliche Institut für Kirchenmusik v. 8.12.1961, AAS 1961, 810-S13 (HK XVI/24S-249); Ansprache zum Jahrestag der Krönung v. 4.11. 1962, AAS 1962, 851-S59 (HK XVII/134-137); Motu proprio Rubricarum instructum, AAS 1960, 593-595 (HK XV/174-1S0); Dekret über den Kommunionempfang am Abend v. 21. 3. 1960, AAS 1960, 355-356 (HK XIV/342-343).

Zu 3: Ansprache an die Fastenprediger Roms v. 10.2. 1959, AAS 1959, 190-195 (HK XIII/320-322); Enz. Sacerdotii nostri primordia, AAS 1959, 545-579 (HK XIV/28-38); Ansprache über den Priesternachwuchs für Italien (HK XIlI/468); Rundschreiben der Studienkongregation über Grundsätze für Auswahl und Bildung des Priesternachwuchses (HK XV/199-200); Brief an die Ordensfrauen v. 2.7.1962, AAS 1962, 50S-517 (HK XVI/549-552); Dekret über die Arbeiterpriester v. 3.7. 1959 (HK XIV/76-78).

Das pastorale Lehramt

1. Im Lehramt Johannes' XXIII. tritt das pastorale Moment stärker hervor als das dogmatische. Das bezeugen die vielen improvisierten Ansprachen, die nicht einmal im "Osservatore Romano" wörtlich wiedergegeben wurden und auch in den Acta Apostolicae Sedis nicht enthalten sind. Wenn die folgende Behauptung auch nicht im einzelnen beweisbar ist, so hatte man doch den Eindruck, dass der Heilige Vater nie eine Gelegenheit vorübergehen ließ, wenn sie sich ihm bot, einem Menschen oder einer Gruppe von Menschen, denen er begegnete, einige seelsorgliche Worte zu sagen, und zwar so, wie sie ihm gerade aus dem Herzen und in den Sinn kamen. Es waren inhaltlich zumeist schlichte Gedanken und Worte, die er bei solchen Gelegenheiten aussprach, "parole di circostanza", wie die Italiener sagen, Worte, deren stärkste Wirkung von der Persönlichkeit dessen ausgingen, der sie gerade im rechten Augenblick auszusprechen verstand. Sie sind in dieser Dokumentation nicht mehr zu erfassen.

2. Von seinen Enzykliken sind es besonders Ad Petri cathedram, Grata recordatio, Princeps pastorum und Paenitentiam agere, die diesen pastoralen Zug an sich tragen. In seiner Antrittsenzyklika ermahnt der Papst die Gläubigen, ihr Herz der Wahrheit zu erschließen: "Lasst uns die Wahrheit in der Liebe erfüllen, und wir werden in ihn hineinwachsen, der das Haupt ist: Christus." Indem er das aussprach, kamen ihm sogleich die Presse, der Rundfunk, der Film und das Fernsehen in den Sinn, die der Wahrheit heute auf allen Gebieten des Lebens am wirksamsten die Bahn brechen könnten. Schon damals sah er die Wahrheit im Dienst des Friedens, der Einheit und Eintracht unter den Menschen, den Ständen und Klassen sowie den Völkern. In dem berühmten Wort, das er in diesem Zusammenhang niederschrieb: "Gott hat die Menschen nicht als Feinde erschaffen, sondern als Brüder", spricht wieder der Hirte. Er spricht auch in dem glühenden Wunsch, dem der dritte Teil der Enzyklika gewidmet ist und der, wie es scheint, sein Herzenswunsch war: "ut omnes unum sint." Dazu sagt er: "Diese süße Hoffnung hat Uns dazu ermutigt, öffentlich Unsere Absicht zu bekunden, ein Ökumenisches Konzil einzuberufen." Das aggiornamento der Kirche betrachtete er als einen ersten Schritt.

Die Enzyklika Grata recordatio über das Rosenkranzgebet erinnert ein wenig an Pius V., der mit dem Rosenkranz in der Hand den Einbruch der Türken nach Europa aufzuhalten hoffte. Johannes XXIII. nennt in diesem Rundschreiben ebenfalls Intentionen: die Mission und den Frieden. Das sind für ihn die Gnaden, die die Mutter Gottes unserer Zeit erflehen möge. In der Missionsenzyklika Princeps pastorum kam er auf seine Sorge um die Missionen zurück, die er schon beim Antritt seines Amtes als sein wichtigstes Anliegen genannt hatte, und zwar in dem Sinne, ut omnes unum sinnt.

Das Rundschreiben Paenitentiam agere ist eines der wichtigsten Dokumente der pastoralen Lehre Johannes' XXIII. Er wollte, dass das Ökumenische Konzil durch die Buße der Gläubigen vorbereitet werde; denn jedes kirchliche und jedes christliche Werk beginnt mit Buße. Er hat in dieser Enzyklika den Sinn und die Formen der Buße in einer Form erläutert, dass man bei der Erörterung dieses Themas mit Nutzen an dieses Dokument anknüpfen kann.

3. Ein sehr großer Teil der pastoralen Lehre Johannes' XXIII. ist in den Rundfunkbotschaften enthalten, die er an den hohen Festen der Welt übermittelte. Hier können nur die großen Anliegen dieser Reden aufgezählt werden: Neben dem Gedanken an die Einheit der Christen, der in fast allen diesen Botschaften anklingt, tritt das Motiv des Friedens von Jahr zu Jahr mehr in den Vordergrund. Beide Anliegen sind eng miteinander verbunden; die Einheit ist die Voraussetzung des wahren Friedens in Gerechtigkeit und Brüderlichkeit, und dieser erscheint als Frucht der Einheit. Diese Leitmotive seiner Hirtensorge weiten auch im Laufe des Pontifikates immer mehr den Kreis der Menschen, für die der Papst sich verantwortlich fühlte. In seiner Rede zur Eröffnung des Konzils fand das den bemerkenswertesten Ausdruck, als er davon sprach, dass die Einheit, die Jesus Christus seiner Kirche schenkte, in einem dreifachen Licht erstrahlt: als "Einheit der Katholiken untereinander, die als leuchtendes Beispiel ganz fest bewahrt bleiben muss", als "Einheit, die im Gebet und den leidenschaftlichen Erwartungen der vom Apostolischen Stuhl getrennten Christen besteht", und endlich als "Einheit der Hochachtung und Ehrfurcht gegenüber der katholischen Kirche, die ihr von anderen, noch nicht christlichen Religionen erwiesen wird". Auch darin sah der Papst eine Ausstrahlung der göttlichen Gnade und einen Anfang zur Verwirklichung des großen Ziels.

Dass neben diesen sozialen Anliegen auch die Sorge um das persönliche Heil der Gläubigen in den Ansprachen an ihre Gesamtheit zum Ausdruck kam, ist bei ihm, den man den "parroco del mondo" genannt hat, nicht verwunderlich. So rief er in der Osteransprache 1959 die Gläubigen auf, die österlichen Sakramente nicht zu vergessen, und schloss diesen Teil seiner Ansprache mit den Worten: "Der Herr ist wahrhaft auferstanden! Das muss man auch von jedem einzelnen seiner Brüder sagen können: Er ist wahrhaft auferstanden, der in der Sünde war. Es sind auferstanden die Zweifelnden, die Misstrauischen, die Furchtsamen, die Lauen! Es sind auferstanden die Kummervollen, die Leidenden, die Bedrängten, die Elenden! Dies ist der Wunsch, den Wir euch entbieten, geliebte Söhne, in der väterlichen Liebe Unseres Herzens!" "Euer Leben ist mit Christus geborgen in Gott!"

In der Homilie am ersten Jahrestag seiner Krönung erinnerte der Heilige Vater daran, dass er am Tage seiner Wahl "die Seelen zu dem göttlichen Gebet des Vaterunsers" gelenkt habe, weil es "das Wesentliche" enthält, um das wir bitten müssen und das uns gegeben wird. Einen ganz pastoralen Ton schlug der Papst in seiner Weihnachtsbotschaft im Jahre 1960 an: "Wir müssen euch gestehen, dass Unser Sinnen sich vor allem zur Wahrheit hingezogen fühlt, und zwar um so mehr, als die Erfahrung des Seelsorgerlebens immer deutlichere Beispiele liefert für das, was vor allem wichtig und der Vertiefung bedürftig ist." Diesem Nachsinnen folgte der Aufruf, in der Wahrheit zu leben im Sinne der vierfachen Pflicht, die Wahrheit zu denken, zu ehren, zu sagen und zu tun. "Geliebte Söhne! Nein! Niemals gebt euch her zur Verfälschung der Wahrheit! Habt Abscheu davor!" Gnade und Wahrheit, das ist der Inbegriff dessen, was der Sohn Gottes uns durch seine Menschwerdung gebracht hat. Diese Weihnachtsbotschaft war eine der ergreifendsten Predigten, die der Papst gehalten hat.

In seinen österlichen Botschaften klang immer jener sieghafte Optimismus durch, der gewiss ein Wesenszug des verewigten Papstes war und den man am besten mit dem schlichten Wort "Gottvertrauen" benennt. Selbst wenn eine Osterbotschaft so wie die vom Jahre 1961 vorwiegend von den Sorgen um die Bedrängnisse der Kirche handelte, klang sie doch aus in der Zuversicht, dass Christus die Auferstehung und das Leben ist und dass wir unser eigenes persönliches und soziales Leben von diesem Gesichtspunkt aus betrachten müssen.

Zu Weihnachten 1961 stellte sich "der einfache Sohn aus dem Volke, der zur Leitung der Kirche berufen worden" war - auch eine so persönliche Bemerkung gehört in das Thema "Pastoral" -, "zum vierten mal in den Dienst der großen Friedensbotschaft" , und diesmal, um das Reich Christi als Reich der Güte und den Frieden als eine Frucht der Güte zu beschreiben. Beim Lesen der Festbotschaften fällt übrigens auf, wie oft und wie eindringlich Johannes XXIII. die Barmherzigkeit Gottes und seines Sohnes beschrieben hat. In dieser Weihnachtsbotschaft stehen die denkwürdigen Worte: "Übel beklagen macht traurig. Doch wissen Wir, dass Klagen allein Übel nicht beseitigen ... Die Güte muss verkündet werden."

Auch die Osterbotschaft 1962 begann der Papst mit einer persönlichen Reminiszenz, diesmal an Bulgarien und "die vielen und liebenswürdigen Menschen, denen Wir dort begegnet sind". In dieser Botschaft folgt dann das Bekenntnis zu der erhabensten Aufgabe des apostolischen Amtes, das ihm nach dem Willen des Herrn eigentlich seinen Charakter verleiht: "Der Dienst an den Seelen, der durch Unser Wort und jede andere Tätigkeit Unseres Amtes zum Ausdruck kommt, will Zeugnis der Auferstehung Jesu sein!" Das "Khristos woskreß", mit dem die slawischen Liturgien ihrem Osterjubel Ausdruck geben, erschien ihm als der prägnanteste Ausdruck des Glaubensbekenntnisses. Da Christus auferstanden ist, hält der Glaube der Geschichte stand. Auch das Konzil sollte, wie der Papst damals sagte, ein neues Ostern und Pfingsten für die Kirche werden. An diese Gedanke knüpfte er auch in der Pfingsthomilie desselben Jahres wieder an. Die Aufgabe unseres eigenen Lebens, des Lebens der Kirche, vor allem auch des kommenden Konzils besteht darin, dass Zeugnis abgelegt wird für Christus, den Herrn und Meister, den Hirten und den Priester sowie das Sühnopfer für die Menschheit.

Mit besonderer Ergriffenheit liest man die beiden letzten Festbotschaften des Heiligen Vaters zu Weihnachten 1962 und zu Ostern 1963. In der Weihnachtsbotschaft blickte der Papst auf das Konzil zurück, dessen Erste Session soeben zu Ende gegangen war: "Das charakteristischste Ereignis des Ökumenischen Konzils war das spontane, von nahezu allen unerwartete Sich-Öffnen des Sinnes für Einheit, besser würde man sagen: für eine bewusste, anerkannte und gut aufgenommene Ausrichtung auf die christliche Brüderlichkeit ... einer Kirche, die nicht zur Herrschaft über die Völker, sondern zum Dienst an den Völkern da ist und für welche der Plan Christi ein ehrlich erstrebtes Ziel ist ... " Und dann widmete er dem Ziel der Einheit noch einmal ergriffene und ergreifende Worte. Und die Osterbotschaft mündet in das Gebet: "Agnus Dei, qui tollis peccata mundi, dona nobis pacem ... damit in den Herzen, den Familien und in der Welt der Friede, dein Friede, herrsche!"

4. Wie es die Natur des päpstlichen Amtes mit sich bringt, empfing der Heilige Vater zahllose Gruppen von Rompilgern und Gläubigen aus der Ewigen Stadt selbst, aber auch Teilnehmer internationaler Ereignisse, wie bei der Olympiade, oder Gäste vielfältiger und vielgestaltiger Kongresse und Zusammenkünfte. Wie er sie empfing und was er ihnen sagte, das würde ebenfalls seine Hirtengestalt spiegeln, kann aber hier nur angedeutet werden. Schon in seiner ersten Enzyklika widmete er den letzten, verhältnismäßig umfangreichen Teil seiner Ermahnungen den verschiedenen Ständen und Klassen der Menschen, besonders den Bedrückten und Bekümmerten, den materiell Notleidenden, den Flüchtlingen und Auswanderern und den religiös Verfolgten. Besonders warmherzig aber identifizierte er sich in der letzten Weihnachtsansprache mit allen, denen die besondere Sorge des Hirten zusteht: den Familien und ihren Häusern, den Armen, den Arbeitern, den wissenschaftlich Tätigen, den Leidenden, den Alten, den Kindern, den Jugendlichen, den Vätern und den Müttern. Er rief ihnen mit Augustinus zu: "Entzünden wir die Liebe!" und wandte sich betend an den Herrn, den Sohn Gottes und Mariens, er möge alle Kinder seiner Erlösung mit Unsterblichkeit bekleiden, mit Liebe entflammen und durch die Bande seines mystischen Leibes vereinigen.

5. Zwei Berufsgruppen durften das Gefühl haben, dass der Papst sich ihnen besonders verbunden fühlte, die Arbeiter - oder sagen wir richtiger die Schaffenden; denn er vergaß nicht, immer auch an die Geistesarbeiter zu denken - und die Journalisten und Publizisten aller Gattungen.

Was ist bezeichnender für seine Wertschätzung der Arbeit, als dass er am 25. November 1961 durch die Pönitentiarie einen vollkommenen (!) Ablass - unter den üblichen Bedingungen - denjenigen verlieh, die in beliebiger, doch ausdrücklicher Form ihre Tagesarbeit, sei sie manuell oder geistig, am Morgen Gott aufopfern. In der Begründung heißt es: "damit die menschliche Arbeit durch die Hingabe an Gott mehr geadelt und auf das Religiöse bezogen werde". Wiewohl diese Anordnung und ihre Begründung ebenso in sich selbst bedeutsam wie für das Verständnis, das der Heilige Vater den arbeitsbesessenen Menschen unserer Tage entgegenbrachte, bezeichnend sind, ist sie bisher viel zuwenig beachtet und gewürdigt worden.

Eine der ersten Ansprachen an eine berufliche Gruppe richtete der Heilige Vater am 30. Januar 1959 an die Vereinigung christlicher Unternehmer Italiens. Darin steht der Satz, der für sämtliche Äußerungen zu sozialen Fragen in diesem Pontifikat beachtet werden muss: "Die Lehre des Papstes über soziale Zusammenarbeit und Tätigkeit empfängt ihr Licht vom Evangelium." Sie trägt in erster Linie nicht das Gepräge sozial philosophischer Doktrin, sondern das einer pastoralen Stellungnahme. So mahnte er schon damals die Unternehmer und Direktoren, nicht allein für das soziale Wohl, sondern auch um die höheren Güter besorgt zu sein, die uns alle erwarten, und legte Nachdruck auf die Mahnung zur Verständigung.

Ebenso sprach er am 1. Mai 1959 die Arbeiter an. "Ihr sollt wissen, dass der Papst mit euch ist." Er erzählte ihnen, wie er als junger Priester an der Seite seines sozial sehr tätigen Bischofs ein Herz für sie gewonnen habe, und lenkte ihre Gedanken dann sogleich auf ihre apostolische Aufgabe, sich ihrer Arbeitskollegen anzunehmen, die "Liebe und Verständnis" brauchen, weil ihr Glaube verschüttet ist. Die Rede schloss mit einer innigen Anrufung des heiligen Josef. Auch ein Jahr später stellte er das Beispiel der Heiligen Familie von Nazareth in die Mitte seiner Ausführungen über den Sinn der Arbeit in unserm Leben und betrachtete sie ganz vom Evangelium her. Von da nahm er auch den Maßstab zur Beurteilung der falschen Ideologien, die heute über die Arbeit und den Arbeiter verbreitet werden. Es gelte vor allem, unter der Arbeiterschaft die Lehre und den Frieden Christi zu verbreiten.

6. Die Journalisten sah der Papst als seine besonderen Verbündeten, ja er rechnete sie sogar unter seine wichtigsten Mitarbeiter im Kampf um Frieden und Einheit in der Welt. Er brachte ihnen allen, ob sie katholisch waren oder nicht, ob sie in Zeitschriften oder in Zeitungen schrieben oder am Rundfunk und Fernsehen tätig waren, eine aufrichtige Hochachtung entgegen, die in der Rede vom 4. Dezember 1960 einen prägnanten Ausdruck fand, als er sagte, der Journalist müsse "das Zartgefühl des Arztes, die Vielseitigkeit des Schriftstellers, die Umsicht des Juristen und das Verantwortungsbewusstsein des Erziehers" besitzen, und er hat einem großen Teil von ihnen öfters bestätigt, dass er diese Eigenschaften bei ihnen wirklich vorfinde.

Mit besonderm Nachdruck legte er ihnen ans Herz, bei der Wahrheit zu bleiben, die er als Grundlage sozialer Existenz betrachtete, ferner die Einheit und Einigkeit unter den Menschen und besonders unter den Katholiken zu fördern und sich von jenem "christlichen Empfinden" leiten zu lassen, das vor allen anderen das Gebot der Liebe beachtet. Dabei ging er oft ins einzelne und zeigte auch dadurch sein Interesse an der Presse. Er warnte vor unnützer Polemik, ebenso allerdings auch vor unangebrachter Kompromissbereitschaft, plädierte für Argumente statt der Phrasen, zeigte sich unangenehm berührt von aller Lobhudelei, besonders gegenüber lebenden Personen, aber auch von journalistischen Indiskretionen und Taktlosigkeiten. "Veritatem in caritate!" mahnte er am 2. April 1960 die Sportjournalisten. Am 24. Oktober 1961 gab er den römischen Auslandskorrespondenten den "freundschaftlichen Rat", alle ihre Kräfte in den Dienst der Wahrheit zu stellen; dann würden sie zugleich für die Brüderlichkeit tätig sein. Außerdem lobte er sie wegen des steigenden Niveaus der religiösen Berichterstattung auch in den neutralen Zeitungen. Die letzte Mahnung an die Verantwortung der katholischen Publizisten und auch das letzte Lob dafür, dass sie ihr im allgemeinen gerecht werden, sprach der Heilige Vater am 27. Januar 1963 in der Audienz für die Redaktion des "Osservatore Romano" und die mit ihr erschienenen katholischen Journalisten.

7. Wollte man noch einen Berufsstand herausheben, dem sich der Heilige Vater besonders verbunden fühlte, dann müsste es der Lehrstand sein. Neben zahlreichen kleineren Ansprachen an Lehrer und Erzieher verschiedenster Zweige dieses Standes möchten wir hier der Verheißung gedenken, die der Papst ihnen in der Ansprache vom 6. September 1959 machte: "Einen letzten Gedanken möchten Wir euch anvertrauen, und er möge euch in der Erfüllung der genannten Pflichten aufrichten. Indem ihr den Geist euerer Schüler entfaltet und ihre Seele bildet, bereitet ihr euch eine der herrlichsten unter den Kronen des Himmels." Er zitierte Chrysostomus, der das Wirken des Lehrers über alle Künste hinaushebt.

8. Dass die Familie einen besonderen Gegenstand seiner Hirtensorge bildete, davon zeugen fast alle wichtigeren Dokumente seines pastoralen Lehramtes. Nur zwei von ihnen mögen hier erwähnt werden. In einer Ansprache an italienische Frauen vom 1. März 1959 sang der Papst, wieder einmal ausgehend von seinen eigenen Kindheitserinnerungen, ein Hohes Lied auf die christliche Mutterschaft und ihren Inbegriff, die Liebe. Auch seine Einstellung gegenüber der Frauenarbeit erkannte zwar an, dass die Berufsarbeit der Frau heute vielfach notwendig ist und auch höchst wertvoll sein kann, dass aber doch ihre eigentliche Aufgabe, wenn sie nicht zum Ordensstand berufen sei, in der Mutterschaft liege. Am ausführlichsten hat sich der Papst, wenn wir nicht irren, in seiner Ansprache an die Rota Romana am 25. Oktober 1960 geäußert, in der er "auf das sehr ernste Problem der Heiligkeit der Ehe" zu sprechen kam und die Notwendigkeit der "Festigkeit der Doktrin" betonte. Diese Rede zeigt besonders eindringlich, wie sehr der Heilige Vater auch in Ausübung seines Hirtenamtes um die Wahrung der apostolischen Lehre besorgt und wie wenig er darin zu Kompromissen bereit war. Aber auch diese Rede schließt er mit der Bemerkung, er habe nur "einige Gedanken pastoraler Natur" aussprechen wollen.

9. Zum Schluss muss im Rahmen der pastoralen Lehre Johannes' XXIII. der freudigen Unterstützung gedacht werden, die er allen Werken und Gruppen der Katholischen Aktion entgegenbrachte. Sie lag ihm von Jugend an am Herzen, und schon als Patriarch von Venedig wollte er darüber ein längeres metropolitanes Hirtenschreiben veröffentlichen. Aber er ist damals ebenso wenig zur Ausführung dieses Planes gekommen wie später als Papst, obwohl er sich das nach seinen eigenen Worten ausdrücklich vorgenommen hatte. So bleiben uns nur seine pastoralen Mahnungen. Die Enzyklika Princeps pastorum wird hinsichtlich ihrer Lehren über die Mitarbeit der Laien in den Missionen an anderer Stelle gewürdigt. Besonders in den zwei Ansprachen vom 10. Januar 1960 und vom 13. Mai 1962 gab er den Teilnehmern der Audienz, im ersten Fall jungen Mädchen, im zweiten Falle den italienischen Männern, Weisungen für ihre Mitarbeit am hierarchischen Apostolat der Kirche. Sie müsse sich vor allem in vollkommenem Gehorsam gegenüber der Hierarchie vollziehen. Die Abhängigkeit von der Hierarchie sei ihr unterscheidendes Merkmal gegenüber anderen christlich-religiösen oder christlich-weltlichen Gemeinschaften. Das Ziel der Katholischen Aktion bestehe in dem Bemühen, dass die Vaterunserbitte "Zu uns komme dein Reich" sich erfülle, ein soziales Ziel, das den Aufbau und die Festigung der Kirche zum Gegenstand hat, und in der Rettung einzelner Seelen.

Daraus ergebe sich die Notwendigkeit eines innigen geistlichen Lebens für jedes Mitglied. Hier liege das Geheimnis der Fruchtbarkeit jedes apostolischen Wirkens; sie sei abhängig davon, dass man Ernst mache mit dem "Primat des Übernatürlichen". Und noch einmal klingen Leitmotive des Papstes an, da er zum Schluss seiner Ansprache ihre Bewegung eine Trägerin des Lichtes und des Friedens nennt.

Zu 2: Enz. Ad patri cathedram, AAS 1959, 497-531 (HK XIII / 538-548); Enz. Grata recordatio, AAS 1959, 673-678 (HK XIV/53); Enz. Princeps pastorum, AAS 1959, 833-864 (HK XIV/170-180); Enz. Paenitentiam agere, AAS 1962, 481-491 (HK XVI/545-548).

Zu 3: Weihnachtsbotschaft 1958, AAS 1959, 5-12 (HK XIII/239-242); Osterbotschaft 1959, AAS 1959, 241-245 (HK XIII/385-387); Homilie zum Osterfest 1959, AAS 1959, 245-252; Homilie zum 1. Jahrestag der Krönung, AAS 1959, 814-818 (HK XIV/123-125); Weihnachtsbotschaft 1959, AAS 1960, 27-35 (HK XIV / 226-229); Osterbotschaft 1960, AAS 1960, 369-371 (HK XIV/414-415); Pfingstbotschaft 1960, AAS 1960, 517-526 (HK XIV/494-496); Weihnachtsbotschaft 1960, AAS 1961, 5-15 (HK XV / 221-225); Osterbotschaft 1961, AAS 1961, 193-197 (HK XV/369-370); Ansprache am Jahrestag der Krönung 1961, AAS 1961, 760-770; Weihnachtsbotschaft 1961, AAS 1962, 14-22 (HK XVI/228-231); Osterbotschaft 1962, AAS 1962, 291-295 (HK XVI / 406-407); Pfingsthomilie 1962, AAS 1962, 437-447 (HK XVI/502-505); Homilie am Jahrestag der Krönung 1962, AAS 1962, 851-859; Weihnachtsbotschaft 1962, AAS 1963, 13-19 (HK XVII/231-233); Osterbotschaft 1963, (HK XVII / 371-372).

Zu 4: Ansprachen zu den Olympischen Spielen v. 24. 8. und 29. S. 1960, AAS 1960, 817-821.

Zu 5: Dekret der Apostolischen Pönitentiarie v. 25. 11. 1961, AAS 1961, 827; Ansprache an die christl. Unternehmervereinigung Italiens v. 30. 1. 1959, AAS 1959, 80-81; Botschaft an die Arbeiterschaft v. 1. 5. 1959, AAS 1959, 355-359; Ansprache an den Kongress für Humanisierung der Arbeit v. 17. 10. 1959, AAS 1959, 821-822; Botschaft an die Arbeiterschaft v. 1. 5. 1960, AAS 1960, 397-400 (HK XIV/396-397).

Zu 6: Ansprachen an Journalisten v. 4. 5. 1959, AAS 1959, 359-462; v. 2 .4. 1960, AAS 1960, 349-350; v. 4. 12. 1960, AAS 1960, 1014 bis 1019 (HK XV/197-199); v. 24. 10. 1961, AAS 1961, 721-724; v. 28. 5. 1962, AAS 1962, 455-457 (HK XVI /539-540); v. 13. 10. 1962, AAS 1962, 816-819 (HK XVII/95-96); v. 27. 1. 1963, AAS 1963, 99-105; Ansprache an den italienischen Juristenverband v. 8. 12. 1959, AAS 1960, 45-50.

Zu 7: Ansprache an die katholischen Lehrer Italiens v. 6.9.1959, AAS 1959, 703-706; Ansprache an die Schulbrüder v. 14. 6. 1961 (HK XV/485).

Zu 8: Ansprache an kath. Frauen Italiens v. 1. 3. 1959, AAS 1959, 195 bis 197; an die Römische Rota v. 25. 10. 1960, AAS 1960, 898-903 (HK XV /120-122); zur Frauenarbeit vgl. Ansprache v. 24. 4. 1960, AAS 1960, 390-393 (HK XIV/396-397) und v. 6. 9. 1961, AAS 1961, 610-612.

Zu 9: Enz. Ad Petri cathedram, AAS 1959, 497-531 (HK XIII/538-548); Princeps pastorum, AAS 1959, 833-864 (HK XIV/170-180); Ansprache v. 10. 1. 1960, AAS 1960, 83-90 (HK XIV / 248-249); Ansprache v. 10. 12. 1961, 11. 12. 1961 und 5. 1. 1962 (HK XVI/198-199); Ansprache v. 13. 5. 1962, AAS 1962, 400-404.

Die Regierung der Kirche

1. Johannes XXIII. hat in der Homilie bei seiner Krönungsmesse gesagt, er wolle in der Hauptsache nichts anderes als ein guter Hirte sein. Ihren entschlossensten und unserer Zeit aufgeschlossensten Ausdruck fand diese Absicht in der Einberufung und Eröffnung des Konzils, der größten Tat seiner Regierung. Von ihr war oben schon die Rede. An zweiter Stelle ist die Römische Diözesansynode vom 24. bis 31. Januar 1960 zu nennen. Sie war zwar ein Regierungsakt des Bischofs von Rom. Aber "mit dieser Kirche muss wegen ihres besonderen Vorranges jede Kirche übereinstimmen", wie Irenäus (Adv. haer. III 3,2) schon sagte. Wenn diese Übereinstimmung auch nicht im Sinne einer totalen Einförmigkeit ausgelegt werden darf, so ist doch die Art, in der der Papst das Bistum Rom leitet, für die ganze Kirche richtungweisend. Deshalb muss der Diözesansynode wenigstens nochmals gedacht werden. Das dritte große Ziel seines Pontifikates, die Revision des Kirchenrechtes, konnte der Papst nur noch in den allerersten Anfängen verwirklichen. Anfangs April 1963 ernannte er die Kommission, die dieses Werk in Angriff nehmen sollte.

2. Sieht man von diesen außerordentlichen Akten oder Vorhaben der Regierungstätigkeit des Papstes ab, dann sind als Ereignisse und Ergebnisse seiner normalen Ausübung des obersten Hirtenamtes eine Reihe kirchenrechtlicher und kirchenpolitischer Entscheidungen anzusprechen, die zum Teil in anderen Abschnitten dieses Berichtes behandelt werden. Doch muss zuvor und gerade im Hinblick auf manche Maßnahmen dieses Pontifex nochmals daran erinnert werden, dass er alle seine Entscheidungen am Leitbild des Guten Hirten zu messen suchte.

Als höchste Aufgabe des Hirten der Kirche erschien ihm die Vermittlung der Wahrheit. "Die höchste Ehre jedes Pontifikates liegt wirklich in der praktischen Übereinstimmung mit dem Befehl des Evangeliums: ,Gehet hin und lehret!'" Wenn auch die Lehre, die dieser Papst hinterlassen hat, gesondert dargestellt wird, sollen doch wenigstens seine acht Enzykliken als Akte seiner Regierung hier aufgezählt werden. Es sind die folgenden: Ad Petri cathedram vom 29. Juni 1959, zu seinem Regierungsantritt mit dem Thema: Wahrheit, Einheit, Eintracht, Friede, und väterlichen Mahnungen an viele Gruppen von Menschen; Sacerdotii nostri primordia vom 1. August 1959 über den heiligen Pfarrer von Ars; Grata recordatio vom 26. September 1959 über die Pflege des Rosenkranzgebetes; Princeps pastorum vom 28. November 1959 über die Missionen; Mater et magistra vom 15. Mai 1961 über die jüngsten Entwicklungen des gesellschaftlichen Lebens und seine Gestaltung im Licht der christlichen Lehre; Aeterna Dei vom 11. November 1961 über den heiligen Leo d. Gr. zum tausendfünfhundertsten Jahrestag seines Todes; Paenitentiam agere vom 1. Juli 1962 mit der Aufforderung, das Konzil durch Buße vorzubereiten, und endlich Pacem in terris vom 11. April 1963, die sozusagen das Vermächtnis des Papstes an alle Menschen guten Willens enthält.

3. Auch in den Selig- und Heiligsprechungen berühren sich das Hirtenamt und das Lehramt, da sie ja den Zweck verfolgen, den Gläubigen Vorbilder zu geben.

Es wurden heiliggesprochen: der Franziskaner Carolus a Setia und die selige Joachima de Vedruna, verwitwete de Mas, am 12. April 1959; der Kardinal Gregorio Barbarigo (Gregorius Barbadicus) am 26. Mai 1960; der Erzbischof von Valencia Johannes de Ribera am 12. Juni 1960; die Ordensschwester Maria Bertilla Boscardin am 11. Mai 1961; der Dominikaner Martino de Porres am 6. Mai 1962; der Priester Peter Julian Eymard, der Servit Antonio Maria Pucci und der Kapuzinerbruder Franciscus Maria a Camporubeo am 9. Dezember 1962, und zuletzt Vinzenz Pallotti, der Gründer der nach ihm benannten Missionsgesellschaft, am 20. Januar 1963. Dem heiligen Laurentius von Brindisi wurden am 18. März 1959 die Ehren eines Kirchenlehrers zuerkannt.

Seliggesprochen wurden: Helena Guerra, Gründerin einer Schwesterngenossenschaft, am 26. April 1959; Maria Margarita Dufrost de Lajemmerais, verwitwete d'Youville, ebenfalls Gründerin einer Schwestern gemeinschaft, am 3. Mai 1959; der Kapuziner Innocentius a Bertio am 12. November 1961; Frau Elisabeth Anna Bayley, verwitwete Seton, am 17. März 1963 und der Priester Aloysius Maria Palazzolo am 19. März 1963.

4. Zu den bedeutsamsten Ereignissen der letzten Pontifikate gehörte immer auch die Errichtung der ordentlichen Hierarchie in einzelnen Missionsländern.

Unter Johannes XXIII. wurde die Hierarchie errichtet in (Belgisch-)Kongo und Ruanda-Urundi am 10. November 1959; auf den Bahama-Inseln am 5. Juli 1960; in Vietnam am 24. November 1960; in Indonesien am 3. Januar 1961 und in Korea am 10. März 1962. Apostolische Delegaturen schuf der Papst für Skandinavien am 1. März 1960 und je eine für Ostafrika, Madagaskar, Westafrika und Mittel- Westafrika am 3. Mai 1960.

5. Besonders charakteristisch für den verstorbenen Papst ist es, dass er die Bedeutung des Kardinalskollegiums als eines wirklichen Senates, der dem Papst mit Rat und Tat zur Seite steht, erhöht hat. In seiner Ansprache beim Geheimen Konsistorium vom 19. März 1962 sprach er seine Auffassung vom Amt der Kardinäle aus. Das Purpurkleid ist nicht in erster Linie zur Belohnung von Verdiensten da, sondern es legt seinen Trägern die Verantwortung auf, alle Kräfte in den Dienst des Heiligen Stuhles zu stellen, mit dem das Heilige Kollegium die heute stark vermehrte Last der Leitung der Gesamtkirche zu tragen hat.

Wie der Papst damals sagte, war das der Grund, weshalb er die in can. 231 CIC fixierte Zahl von siebzig Kardinälen überschritten hat.

Er erhob zu Kardinälen:

Im Konsistorium vom 15. Dezember 1958:

1. Giovanni Montini, Erzbischof von Mailand,

2. Giovanni Urbani, Patriarch von Venedig,

3. Paolo Giobbe, Nuntius in den Niederlanden,

4. Giuseppe Fietta, Nuntius in Italien,

5. Fernando Cento, Nuntius in Portugal,

6. Carlo Chiarlo, Nuntius z. V.,

7. Amleto J. Cicognani, Apostolischer Delegat in den Vereinigten Staaten,

8. José Garibi y Rivera, Erzbischof von Guadalajara, Mexiko,

9. Antonio Maria Barbieri, Erzbischof von Montevideo,

10. William Godfrey, Erzbischof von Westminster,

11. Carlo Confalonieri, Sekretär der Studienkongregation,

12. Richard J. Cushing, Erzbischof von Boston,

13. Alfonso Castaldo, Erzbischof von Neapel,

14. Paul Marie Richaud, Erzbischof von Bordeaux,

15. John O'Hara, Erzbischof von Philadelphia,

16. Jose M. Bueno y Monreal, Erzbischof von Sevilla,

17. Franz König, Erzbischof von Wien,

18. Julius Döpfner, Bischof von Berlin,

19. Domenico Tardini, Staatssekretär,

20. Alberto di Jorio, Generalauditor der Apostolischen Kammer,

21. Francesco Bracci, Sekretär der Sakramentenkongregation,

22. Francesco Roberti, Sekretär der Konzilskongregation,

23. André Jullien, Dekan der Rota.

Im Konsistorium vom 14. Dezember 1959:

1. Paolo Marella, Nuntius in Frankreich,

2. Gustavo Testa, Nuntius in der Schweiz,

3. Alois Jos. Muench, Nuntius in Deutschland,

4. Albert Gregory Meyer, Erzbischof von Chikago,

5. Arcadio Larraona, Sekretär der Ordenskongregation,

6. Francesco Morano, Sekretär der Apostolischen Signatur,

7. William Theodore Heard, Dekan der Rota,

8. Augustinus Bea SJ.

Im Konsistorium vom 28. März 1960:

1. Luigi Traglia, Vizegerente von Rom,

2. Petrus Tatsuo Doi, Erzbischof von Tokio,

3. Joseph Lefebvre, Erzbischof von Bourges,

4. Bernhard Joh. Alfrink, Erzbischof von Utrecht,

5. Rufino 1. Santos, Erzbischof von Manila,

6. Laurian Rugambwa, Erzbischof von Rutabo,

7. Antonio Bacci, Sekretär der Breven an die Fürsten.

Im Konsistorium vom 16. Januar 1961:

1. Joseph Ritter, Erzbischof von St. Louis,

2. José Quintero, Erzbischof von Caracas,

3. Luis Concha Córdoba, Erzbischof von Bogota,

4. Giuseppe Ferretto, Assessor der Konsistorialkongregation.

Im Konsistorium vom 19. März 1962:

1. Joseph da Costa Núñez, Vizecamerlengo der Kirche,

2. Giovanni Panico, Nuntius in Portugal,

3. Ildebrando Antoniutti, Nuntius in Spanien,

4. Ephraim Forni, Nuntius in Belgien,

5. Juan Landázuri Ricketts, Erzbischof von Lima,

6. Gabriel Coussa, Prosekretär der Kongregation für die Orientalische Kirche,

7. Raul Silva Henríquez, Erzbischof von Santiago,

8. Leo Suenens, Erzbischof von Mecheln und Brüssel,

9. Michael Browne, General des Dominikanerordens,

10. Anselmo M. Albareda, Präfekt der Vatikanischen Bibliothek.

Die Zahl der Kardinäle, die der Papst ernannt hat, ist, gemessen an der Dauer seiner Amtszeit, groß. Unter ihnen befinden sich zahlreiche residierende Bischöfe, die Afrika, Asien und Amerika repräsentieren. Doch fällt der Blick vor allem auf die lange Liste der Kurienkardinäle.

6. Der Papst wollte die Römische Kurie regenerieren, da er es seinem Wesen nicht gemäß fand, ganz allein zu regieren. Er beschritt den umgekehrten Weg wie sein Vorgänger. Während Pius XII. die Zahl seiner engsten Mitarbeiter im Laufe seiner Amtszeit immer mehr zusammenschmelzen ließ, das Staatssekretariat persönlich leitete und einige der wenigen Kurienkardinäle mit dem Präsidium mehrerer Kongregationen und der Verwaltung mehrerer Ämter betraute, alle aber zur Mitarbeit in zahlreichen Kollegialbehörden nötigte, vermehrte Johannes XXIII. die Zahl der Kurienkardinäle allmählich so sehr, dass sie die Zahl der eigentlichen Kardinalsämter überstieg. Es gab nunmehr Kurienkardinäle, die ihre Tätigkeit ausschließlich der Mitarbeit in den Kongregationen widmen konnten und so deren Leiter entlasteten. Und wie Johannes XXIII. selbst gesagt hat, lag ihm nicht nur an dieser Mitarbeit, sondern vor allem am Rat der Mitglieder des Heiligen Kollegiums.

Zu seinen ersten Regierungsakten gehörte die Wiedereinführung der regelmäßigen Empfänge, der so genannten Tabellar-Audienzen aller höchsten Amtsträger, und die Wiederbesetzung der im Kirchenrecht vorgesehenen Ämter. Am 17. November 1958 ernannte er Monsignore Domenico Tardini zum Staatssekretär und verlieh ihm im nächsten Konsistorium die Kardinalswürde. Ihm folgte, nach seinem Tode, am 12. August 1961, Kardinal Amleto Cicognani in dieser dem Heiligen Vater am engsten verbundenen Stellung. Auch die frühere Struktur des Heiligen Offiziums stellte der Papst wieder her, indem er am 23. Oktober 1959 den bisherigen Erzbischof von Perugia, Pietro Parente, als Assessor in das zweithöchste Amt dieser obersten aller Römischen Kongregationen berief und wenige Tage später, nach dem Rücktritt des Kardinals Pizzardo, am 7. November 1959 den Kardinal Alfredo Ottaviani mit dem Amt des Sekretärs des Heiligen Offiziums betraute. In denselben Tagen wechselte auch die Leitung der Kongregation für die Ostkirche. Kardinal Tisserant trat zurück und wurde am 14. November 1959 in der Funktion des Sekretärs dieser Kongregation, deren oberste Leitung ebenso wie die des Heiligen Offiziums dem Papst persönlich obliegt, durch Kardinal Amleto Cicognani ersetzt. Nachdem dieser Staatssekretär geworden war, folgte ihm am 13. August 1961 ein Mitglied der Orientalischen Kirche, Erzbischof Gabriel Coussa, zunächst in der Stellung eines Pro-Sekretärs, nach seiner Erhebung zum Kardinal dann als Sekretär. Leider starb dieser für sein Amt geradezu prädestinierte Mann schon am 29. Juli 1962. Der Papst selbst hielt ihm am 1. August im Petersdom die Gedenkrede, wie er ihn auch am 16. April 1961 selbst zum Bischof geweiht hatte. Am 2. August 1962 ernannte der Papst dann den amtierenden Sekretär, Kardinal Gustavo Testa. Dagegen behielt der Kardinalstaatssekretär Cicognani bis zuletzt das Amt des Präsidenten der entsprechenden Kommission des ökumenischen Konzils, wohl deshalb, weil der Heilige Vater durch seinen engsten Mitarbeiter dieser Kommission besonders nahe verbunden bleiben wollte. An dieser Stelle möge auch vermerkt werden, dass der Papst am 24. Dezember 1959 verfügte, dass die Römischen Kongregationen künftig zu ihren Plenarsitzungen alle in Rom weilenden Erzbischöfe und Bischöfe der Welt, die Kardinäle sind, einzuladen haben und dass er noch am 19. März 1963 in Abweichung von allen Traditionen die fünf zur Zeit regierenden orientalischen und den lateinischen Patriarchen von Jerusalem zu ordentlichen Mitgliedern dieser Kongregation ernannte. Gemeinhin können nur Kardinäle Mitglieder von Kongregationen sein.

Als Maßnahme zur Anpassung kirchlicher Strukturen an die Zeitnotwendigkeiten müssen auch die Anordnungen für die suburbikarischen Bistümer erwähnt werden. Am 10. März 1961 schon schaffte der Papst das Optionsrecht der Kardinäle auf diese Bistümer ab und ersetzte so das Anciennitätsprinzip durch das Prinzip der Auswahl nach dem Gesichtspunkt der besonderen Eignung. Aber das genügte ihm nicht, um der Notwendigkeit einer wirklichen bischöflichen Hirtensorge in diesen an Einwohnerzahl stark gewachsenen Diözesen der Vororte Roms gerecht zu werden. Deshalb regelte er am 11. April 1962 die Dinge so, dass die Kardinalbischöfe nur noch Titularinhaber ihrer Bistümer sind, während sie von ordentlichen Bischöfen tatsächlich und rechtlich geleitet werden. Gleichzeitig fasste er die Bischöfe aller dieser Diözesen unter Leitung des Kardinalvikars von Rom in einer eigenen Bischofskonferenz zusammen.

Man mag das als einen Modellfall dafür ansehen, wie der Papst einerseits die Kurienkardinäle ganz für die Leitung der Gesamtkirche in Anspruch nehmen, anderseits in seinem eigenen Bistum und in seiner Kirchenprovinz für eine genügende und wirklich funktionierende bischöfliche Hirtentätigkeit und Zusammenarbeit unter den Bischöfen einer soziologischen Region Sorge tragen wollte. So ernannte er auch für das Bistum Rom selbst mehrere Weihbischöfe und erhob den Vizegeneralvikar Traglia zum Kardinal. Als letzte seiner Maßnahmen zur Erhöhung des Heiligen Kollegiums verzeichnen wir seine Anordnung vom 15. April 1962, dass künftig alle Kardinäle auch die Bischofswürde besitzen sollen. Er selbst erteilte den Kardinaldiakonen, die bisher noch nie in der Kirchengeschichte diese Würde erlangt hatten, am Gründonnerstag 1962 in Sankt Peter die Bischofsweihe.

7. Welche Hochschätzung der verstorbene Papst dem Amt der Bischöfe entgegenbrachte, das hat das Konzil so deutlich erwiesen, wie kein anderes Dokument es aufweisen kann. Er liebte es, sie als seine Brüder anzusprechen, und mit dieser Anrede eröffnete er das Konzil. Er sah sich inmitten des Episkopates und seine Verantwortung für die hirtenamtliche Leitung der Kirche, vereinigt mit der der Bischöfe, als ein Ganzes. Von dieser Gemeinsamkeit zeugt besonders der Brief, den der Heilige Vater am 15. April 1962 an die Bischöfe richtete und in dem er sie bat, sich auf das Konzil vorzubereiten. In diesem Schreiben mahnt er als Oberhaupt des Episkopates seine Amtsbrüder, der Größe der Verantwortung eingedenk zu sein, die das Bischofsamt seinen Trägern auferlegt. Aber er sandte diesen Brief nicht, wie sonst üblich, an den Episkopat der Welt im ganzen, sondern an jeden einzelnen Bischof persönlich, um jedem, wie er selbst schrieb, seine freundschaftliche Verbundenheit zu bekunden. Es gibt auch sonst sehr herzliche Briefe des Papstes an einzelne Bischöfe, die vom offiziellen Stil abweichen. Denken wir auch an den herzlichen Empfang, den er Kardinal Wyszynski bereitete.

Aber noch wichtiger scheint zu sein, wie der Papst sich bemühte, als Bischof von Rom seinen Brüdern das Hirtenamt vorzuleben, dessen wichtigster Teil vielleicht nicht in Regierungsakten, sondern im unmittelbaren Kontakt von Hirt und Herde besteht, durch den die Herde dann auch ansprechbar wird für das mahnende Wort des Hirten. Schon bald nach seinem Amtsantritt begann der Papst, in einem bisher ganz ungewohnten Ausmaß seinen Schäflein buchstäblich nachzugehen. Er besuchte Kranken- und Waisenhäuser, das römische Gefängnis, vor allem aber eine große Zahl von Pfarrgemeinden in der Bannmeile, er nahm teil an den Stationsgottesdiensten der Fastenzeit, und zwar niemals, ohne väterliche Worte der Ermahnung an die anwesenden Gläubigen zu richten. Es ist auch der Erwähnung wert, dass er für eine bessere Bezahlung der vatikanischen Angestellten und Arbeiter sorgte und die hermetische Absperrung der Vatikanischen Gärten beseitigte. Rom hat seinen Bischof verstanden. Das haben die Tage gezeigt, in denen eine Schar, die nach den Berichten in die Millionen ging, von dem Toten Abschied nahm.

8. Zur Regierung der Kirche gehört auch, was der Papst an Sorge für die Priester und Priesterkandidaten aufbrachte. Besonders in der Enzyklika Sacerdotii nostri primordia und in der Ansprache an den römischen Klerus beim Inkrafttreten der Synodalbestimmungen am 24. November 1960 erwies er ihnen den Dienst geistlicher Barmherzigkeit, zu raten, zu mahnen und vor allem zu verstehen. Einen besonders warmen Ton haben die Ansprachen bei den Besuchen, die er schon bald nach seinem Amtsantritt verschiedenen römischen Priesterbildungsstätten abstattete, so am 27. November 1958 dem Athenäum Lateranense, am 30. November dem Kolleg der Propaganda Fide, am 18. Januar 1959 der Gregoriana, am 11. Oktober 1959 dem Nordamerikanischen Kolleg, am 13. Oktober der Anima. Drei der römischen Institute hat er zu Universitäten erhoben: die Lateran-Universität am 17. Mai 1959, das Propaganda-Kolleg am 1. Oktober 1962 und das Angelicum der Dominikaner am 7. März 1963. Hier sei erwähnt, dass er auch die Zahl der katholischen Universitäten allgemeinen Charakters um drei vermehrte: Buenos Aires am 16. Juni 1960, Navarra am 6. Oktober 1960 und Valparaiso am 1. November 1961. Die Einstellung des Heiligen Vaters zur theologischen Wissenschaft, soweit sie sich disziplinarisch bekundete, fand zwar ihren Ausdruck in zwei Monita des Heiligen Offiziums. Das erste, vom 20. Juni 1961, warnte vor einem Minimalismus in der Exegese, besonders hinsichtlich der Geschichtlichkeit der Bibel, das andere, vom 30. Juni 1962, vor gewissen Auffassungen von Teilhard de Chardin. Aber es muss hier auch hingewiesen werden auf die Lobrede, die der Heilige Vater am 17. Februar 1960 dem Bibelinstitut zu dessen fünfzigjährigem Bestehen gehalten hat; dieses Institut ist ja bekanntlich in den letzten Jahren des Rationalismus beschuldigt worden. Den Spiritus rector des Bibelinstitutes während vieler Jahre, Pater Augustinus Bea, betraute er mit einer der wichtigsten Aufgaben, die er der Kirche heute gestellt sah. Im Zusammenhang mit der Priesterbildung ist schließlich das Eintreten des Papstes für die lateinische Sprache als Instrument der Theologie zu erwähnen; diesem Anliegen widmete er die Apostolische Konstitution Veterum sapientia vom 22. Februar 1962.

9. Zur Regierung der Kirche gehört auch die Gestaltung des Verhältnisses der Kirche und besonders des Heiligen Stuhles zu den Mächten dieser Welt. Die Appelle seines Lehramtes werden auf S. 472 ff. gesondert dargestellt. Hier handelt es sich um die Kontaktpflege, die eine Voraussetzung ihrer Wirkung ist.

Die Kirche erfreut sich heute diplomatischer Beziehungen zu den Staaten wie nie zuvor. Das geht vor allem auf die Bemühungen Pius' XI. und Pius' XII. zurück. Johannes XXIII. konnte dieses Netz nur noch wenig ausbauen. Eine besondere Freude mag ihm die Errichtung einer Internuntiatur in der Türkei mit dem Sitz in Konstantinopel bereitet haben, die er am 29. Februar 1960 vornehmen konnte. Am 17. November 1961 wurde eine Internuntiatur im Senegal errichtet und zwei Nuntiaturen in Burundi am 11. Februar 1963 und in Kongo-Léopoldville am 16. Februar 1963.

10. Staatsbesuche liegen im Zug der Zeit, und weil sie so zahlreich geworden sind, bewertet man sie allgemein nicht mehr sehr hoch. Dennoch muss man den Politikern zutrauen, dass sie um ihre Bedeutung wissen und gerade deshalb die persönliche Begegnung pflegen. Das gilt auch für die Besuche von Staatsoberhäuptern. Wir verzeichnen deshalb hier die Besuche, die dem Papst zuteil wurden.

Er empfing: den Schah von Persien Mohamed Reza Pahlevi (1. 12. 1958), Staatspräsident Gronchi von Italien (6.5.1959), Präsident Sukarno von Indonesien (14. 5. 1959), König Hussein I. von Jordanien (30.4.1959), die Capitani Reggenti von San Marino (18.5.1959), König Paul und Königin Friederike von Griechenland (22.5. 1959), den türkischen Präsidenten Bayar (11. 6. 1959), den Fürsten Rainer und Fürstin Gracia von Monaco (18.6. und 7.11.1959), Präsident de Gaulle (27.6. 1959), Präsident Bourgiba von Tunesien (19.7.1959), König Friedrich IX. und Königin Ingrid von Dänemark (10. 11. 1959), Präsident Eisenhower (6. 12. 1959), Präsident Prado von Peru (22. 2. 1960), Präsident Frondizi von Argentinien (18.6. 1960), König Bhumibol und Königin Sirikit von Thailand (1. 10. 1960), Fürst Franz Josef II. von Liechtcnstein (8. 10. 1960), König Gustav VI. Adolf und Königin Luise von Schweden (31. 10. 1960), Präsident Nardone von Uruguay (3. 12. 1960), Königin Elisabeth von Großbritannien und Prinz Philipp (5.5.1961), König Baudouin und Königin Fabiola von Belgien (8.6.1961), Präsident Yameogo von Ober-Volta (25.4. 1962), Präsident de Valera von Eire (17.3. 1962), Präsident Orlich von Costa Rica (18.3. 1962), den neugewählten italienischen Staatspräsidenten Segni (3.7.1962), Präsident Macapagal der Philippinen (9.7. 1962), Präsident Maga von Dahomey (25.9. 1962), Präsident Sedar Senghor von Senegal (5. 10. 1962) und König Mwambutsa IV. von Burundi (16. 12. 1962). Den Besuch des gegenwärtigen Präsidenten der Vereinigten Staaten, John F. Kennedy, der bereits angekündigt war, hat der Tod des Papstes verhindert. Außerdem empfing der Papst zahlreiche Regierungschefs und Minister. Wir erwähnen hier nur den Besuch von Bundeskanzler Konrad Adenauer und Bundeskanzler Julius Raab.

Zu den politischen Akten gehören auch die Botschaften, die der Papst den so genannten Entwicklungsländern widmete, wenn sie die volle Souveränität erlangt hatten. Sie waren zwar an die zuständigen Bischöfe gerichtet, galten aber den Völkern selbst.

Die Acta Apostolicae Sedis verzeichnen solche Freundschafts- und Segensbekundungen an die Völker von Togo (13.4. 1960), Kongo-Léopoldville (30. 6. 1960), Kongo-Brazzaville (7.11.1960), Ober-Volta (10.12.1961) und Niger (18.12. 1961).

Schließlich sind die Staatsverträge mit Österreich zu nennen, die am 23. Juni 1960 zur Regelung vermögensrechtlicher Fragen und über die Errichtung des Bistums Eisenstadt und am 9. Juli 1962 über die Schulfrage abgeschlossen wurden.

11. Die Frage, in der die Urteile über das Pontifikat Johannes' XXIII. am meisten schwanken, ist die nach dem Sinn seiner Politik gegenüber den Regierungen des Ostblocks; eine Frage, auf die man wohl nur dann eine sichere Antwort gefunden haben würde, wenn der Heilige Vater länger gelebt hätte. Doch das, was er hierüber gesagt oder auch nicht gesagt hat, und einzelne Handlungen, wie der Empfang des Schwiegersohnes von Chruschtschow im Frühjahr 1963 und vielleicht auch die Entsendung von Kardinal Franz König und die eines Beamten des Staatssekretariates nach Budapest, berechtigen wohl zu der Feststellung, dass der Papst elastischere Methoden zu finden suchte, als es die Methode der Selbstbeschränkung des Heiligen Stuhles auf die Verurteilung der kommunistischen Doktrin war. Übrigens wurde auch Pius XI. zu seinen Lebzeiten eine Äußerung nachgesagt, dass er sich vor Gesprächen mit niemandem gescheut haben würde, wenn er sich davon etwas hätte versprechen können. In der Sorge um die Menschen und um jene Werte, die der Kirche aufgetragen sind, entscheidet nicht der Erfolg, der allein bei Gott steht, sondern das Bemühen (vgl. 1 Kor. 3,6-8).

Zwei Tatsachen müssen zunächst festgehalten werden:

Kein Papst kann sich damit abfinden, dass die Kirche in einem Lande verfolgt, unterdrückt oder auch nur zum Schweigen verurteilt wird, und kein Papst kann einem religiösen oder sittlichen Irrtum zustimmen. Auch Papst Johannes XXIII. hat weder das erste noch das zweite getan. Die Kundgebungen seiner Anteilnahme am Schicksal der Gläubigen in jenen Ländern durchziehen die gesamte Regierung. In der ersten Rundfunkbotschaft an die Gläubigen in aller Welt am 29. Oktober 1958 fand er herzliche Worte dafür. Sogleich nach seinem Regierungsantritt sandte er den ihrer Freiheit beraubten Kardinälen Stepinac und Mindszenty anteilnehmende Telegramme. Im Konsistorium vom 15. Dezember 1958 und in der Weihnachtsbotschaft kam er wieder darauf zu sprechen. Seine Absicht, das Konzil abzuhalten, verkündete er gelegentlich einer Gebetsstunde für die Christen in China am 25. Januar 1959. Auch an die Christen einzelner Länder wendete er sich in dieser Sache, so in dem Brief an die deutschen Bischöfe vom 23. Dezember 1958, an die litauischen Bischöfe vom 8. Dezember 1959, an Erzbischof Beran vom 30. Mai 1961, an Kardinal Tien vom 29. Juni 1961, an die ungarischen Katholiken vom 8. Dezember 1962 und an die slawischen Bischöfe vom 11. Mai 1963. Im Jahre 1959 verfasste er ein eigenes Gebet für die Kirche des Schweigens. Auch in den weiteren Botschaften, so etwa in der Homilie in St. Paul am 10. April 1960 und in der Osterbotschaft dieses Jahres, tat er die Teilnahme für die bedrängten Christen ausdrücklich kund, und in denjenigen seiner Reden, die nicht ausdrücklich von ihnen sprachen, kann man leicht erkennen, wie sie in sein Herz eingeschlossen waren, so etwa in der Pfingsthomilie des Jahres 1962.

Die Wahrheit, das war ein Leitmotiv im Denken des Papstes, und er hat nicht gezögert, immer wieder zu sagen, dass die Kirche ihre vorzügliche Aufgabe darin zu sehen habe, sie zu verkünden. Doch hat die Eröffnungsrede zum Konzil unüberhörbar dargelegt, in welcher Form Johannes XXIII. sie verkündet zu hören wünschte, und danach hat er auch selbst gehandelt. Kurz gesagt, er optierte für eine positive Darlegung der Glaubens- und Sittenwahrheiten und gegen Verurteilungen, von denen er nicht viel erwartete, vor allem wenn sie namentlich und in einer die Betroffenen verletzenden Form erfolgten. Nur wenn es unbedingt notwendig war, stimmte er einem solchen Urteil zu, so dem Verbot des Heiligen Offiziums vom 4. April 1959, bei politischen Wahlen für Parteien zu stimmen, die der christlichen Doktrin widersprechen. Das Dekret bezog sich auf Italien.

Wer die Reden und Botschaften des Papstes nacheinander studiert, wird bemerken, dass sich von Jahr zu Jahr eine große Sorge seinem Herzen immer drückender aufnötigte: die Sorge um den Frieden in der Welt. Es ist wohl kaum daran zu zweifeln, dass dieses Motiv auch für sein Verhalten gegenüber den kommunistischen Regierungen das entscheidende war. Er hat wiederholt ausgesprochen, dass der Friede eines der höchsten Güter ist, aber auch ein unteilbares Gut, das deshalb auf allen Ebenen menschlichen Zusammenlebens und mit allen verfügbaren Mitteln angestrebt werden muss. Er glaubte seine Verpflichtung als pastor et nauta auf die Weise erfüllen zu müssen, dass er sich niemandem verweigerte, und er hat das in seiner letzten Enzyklika noch einmal feierlich bekräftigt.

Zu 1: Homilie in der Krönungsmesse am 4. 11. 1958, AAS 1958, 884-888 (HK XIIl/116-117); Einberufung der Diözesansynode am 16. 1. 1960, AAS 1960, 179; Akten der Synode v. 24.-31. 1. 1960, AAS 1960, 180-312 (HK XIV/274-278); Promulgation der Beschlüsse am 29. 6. 1960, AAS 1960, 551-554; Ansprache des Papstes, AAS 1960, 563-567; Kommission für die Revision des CIC, AAS 1963, 363-364 (HK XVIIl/395).

Zu 2: Rede zur Besitzergreifung des Lateran am 23. 11. 1958, AAS 1958, 917.

Enzykliken: Ad Petri cathedram, AAS 1959, 497-531 (HK XIII/538-548); Sacerdotii nostri primordia, AAS 1959, 545-579 (HK XIV/28-38); Grata recordatio, AAS 1959, 673-678 (HK XIV/53); Princeps pastorum, AAS 1959,833-864 (HK XIV/170-180); Mater et magistra, AAS 1961,401-464 (HK XV/536-558); Aeterna dei, AAS 1961, 785-803 (HK XVI/218-224); Paenitentiam agere, AAS 1962, 481-491 (HK XVI/545-549); Pacem in terris, AAS 1963, 257-304 (HK XVIl/476-492).

Zu 3: Heiligsprechungen usw.:

Carolus a Setia und Joachima de Vedruna, AAS 1959, 289-294 und 737-764;

Gregorio Barbarigo, AAS 1960, 437-445 und 453-462;

Johannes de Ribera, AAS 1960, 129-141 und 497-503;

Maria Boscardin, AAS 1961, 289-295 und 705-714;

Martin de Porres, AAS 1962, 305-309 und 1963, 193-204;

Peter Eymard, Antonio Pueei und Franciscus a Camporubeo, AAS 1963, 5-13;

Vinzenz Pallotti, AAS 1963, 65-74.

Hl. Laurentius von Brindisi, AAS 1959, 456-461.

Seligsprechungen:

Helena Guerra, AAS 1959, 337-342;

Maria Dufrost, AAS 1959, 343-348;

Innocentius a Bertio, AAS 1961, 803-808;

Elisabeth Bayley, AAS 1963, 306-311;

Aloysius Palazzolo, AAS 1963, 311-318.

Zu 4: Errichtung der Hierarchie: Kongo, AAS 1960, 372-377 (HK XlV / 317-319); Bahama, AAS 1961, 249-250; Vietnam, AAS 1961, 84-88 (HK XV/205) und AAS 1961, 84-88; Indonesien, AAS 1961, 244-248 und 296-299; Korea, AAS 1962, 552-555; Delegaturen f. Skandinavien, AAS 1960, 559-560; Afrika, AAS 1960, 1000-1003. '

Zu 5: Kardinalsernennungen: Dezember 1958, AAS 1958, 987-989 (HK XIII/123); Dezember 1959, AAS 1960, 11-12 (HK XIV/106-107); März 1960, AAS 1960, 326-327 (HK XIV/294-295); Januar 1961, AAS 1961, 71 (HK XV/197); März 1962, AAS 1962, 198-199 (HK XVI/301).

Zu 6: Schreiben an Msgr. Tardini zur Ernennung, AAS 1958, 905; an Kardinal Cicognani zur Ernennung, AAS 1961, 525-527; Umbesetzungen von Kurienärntern HK XIV/ 106; Teilnahme aller in Rom weilenden auswärtigen Kardinäle an den Plenarsitzungen der Kongregationen (HK XIV/ 203); Berufung der Patriarchen in die Ost-Kongregation, AAS 1963, 253 (HK XVII/358); Suburbikarische Bistümer, AAS 1961, 198 (HK XV/392 bis 393), AAS 1962, 253-256 (HK XVI/391); Bischofsweihe für alle Kardinäle, AAS 1962, 256-258 (HK XVI/390-391).

Zu 7: Brief an die Bischöfe v. 15. 4. 1962, AAS 1962, 559-565; an Kardinal Urban i v. 3. 1. 1959, AAS 1959, 16-18; an Erzbischof Beran v. 30.5. 1961, AAS 1961, 487-489 (HK XV/560-561).

Zu 8: Enzyklika Sacerdotii nostri primordia siehe zu 2; Ansprache an den römischen Klerus, AAS 1960, 967-979; Ansprache im Lateran-Kolleg, AAS 1958, 1006-1010; im Propaganda-Kolleg, AAS 1958, 1012-1017; in der Gregoriana, AAS 1959, 74-79 (HK XIII/271-272); Erhebung der Lateran-Universität, AAS 1959, 401-403; der Propaganda-Fide-Universität, AAS 1962,755-757; des Angelicum, AAS 1963, 205-208; Monitum S. Officii zur Bibelfrage, AAS 1961, 507 (HK XV/486); Teilhard de Chardin, AAS 1962, 526; Festrede zum Jubiläum des Bibelinstitutes, AAS 1960, 152-158; Ap. Konstitution Veterum sapienria, AAS 1962, 129-135 (HK XVI/318-321).

Zu 10: Botschaften an souverän gewordene Völker: Togo, AAS 1960, 403-404; Kongo-Léopoldville, AAS 1960, 567-570; Kongo-Brazzaville, AAS 1960, 950-951; Ober-Volta, AAS 1961, 820-821; Niger, AAS 1961, 822-823; Staatsvertrag mit Osterreich, AAS 1960, 933-941, 941-945 (HK XIV/493-494) und 1962, 641-652 (HK XVII/68-70).

Zu 11: Betreffend Adschubej, HK XVII/355-359; Botschaften an Stepinac und Mindszenty, AAS 1958, 904; Anspr. im Konsistorium v. 15. 12. 1958, AAS 1958, 983-985; Rundfunkbotschaft v. 29. 10. 1958, AAS 1958, 838-841 (HK XIII/114-115); Brief an Kardinal Micara über die Gebetsstunde in St. Paul, AAS 1959, 18-20; Weihnachtsbotschaft 1958, AAS 1959, 11 (HK XIII/242); Brief an die deutschen Bischöfe, AAS 1959, 12-15 (HK XIII/ 314-316), an die litauischen Bischöfe, AAS 1960, 40-42; an Erzbischof Beran, AAS 1961, 487-489 (HK XV/560-561); an Kardinal Tien, AAS 1961, 465-469 (HK XV/558-559); an die ungarischen Katholiken, AAS 1963,534; Gebet für die Kirche des Schweigens, AAS 1959, 112; Homilie in St. Paul, AAS 1960, 339-343; Osterbotschaft 1960, AAS 1960, 369-371; Pfingstansprache 1959, AAS 1959, 419-422; Pfingsthomilie 1962, AAS 1962, 437-447 (HK XVI/502-S0S); Verkündigung der Wahrheit, Eröffnungsrede an das Konzil, AAS 1962, 786-795 (HK XVII/85<-88); Dekret des Heiligen Offiziums zur Stimmabgabe bei Wahlen, AAS 1959, 271-272 (HK XIII/414); Apostolisch.er Brief Magnifici eventus an die slawischen Bischöfe (HK XVII/492-494).

Caritas

Johannes XXIII., den die Römer spontan "Papa della Bontà e Padre dei Poveri" nannten, mussten seiner Herkunft und seiner Veranlagung nach in besonderer Weise auch ein Papst der christlichen Caritas sein. In seinem Testament heißt es:

"Arm geboren, doch von ehrsamen und einfachen Leuten, bin ich besonders glücklich, auch arm zu sterben, nachdem ich alles verteilt habe, was in geringem Umfang während meines Priestertums und meines Episkopats in meine Hände gelangte - je nach den verschiedenen Bedürfnissen und Umständen meines einfachen Lebens, das ich ganz in den Dienst der Armen und der heiligen Kirche gestellt habe ... "

Als Apostolischer Delegat in Griechenland und in der Türkei (1934-1944) war Angelo Giuseppe Roncalli an seinen Amtssitzen um Vertriebene, Verfolgte und Flüchtlinge ständig bemüht; über ihn wurden zahlreiche Suchaktionen nach Vermissten und Kriegsgefangenen geleitet; seine Delegation war zusammen mit vatikanischen Vertretungen in Bern und anderen nicht vom Krieg heimgesuchten Ländern ein wichtiges Glied in dem weltweiten Informations- und Suchdienst, den sein Vorgänger Pius XII. im Vatikan für Gefangene, Vermisste und deren Angehörige eingerichtet hatte.

Als Nuntius wurde Msgr. Roncalli nach Paris versetzt (1944-1952). Hier galt seine Sorge in besonderer Weise den deutschen und italienischen Kriegsgefangenen in Frankreich. Lagerbesuche, Suchmeldungen, Nachrichtenvermittlung zwischen Gefangenen und deren Angehörigen, Büchersendungen und sonstige materielle Hilfe füllten einen guten Teil des Arbeitstages von Msgr. Roncalli.

Schutz und ständige Hilfe gewährte er dem unvergessenen deutschen Seelsorger in Paris, Abbe Franz Stock († 1948), bis u. a. das in seiner Art einmalige Kriegsgefangenen-Priesterseminar in Chartres geschaffen wurde: kriegsgefangene Theologiestudenten und Priester als Dozenten wurden aus anderen Lagern Frankreichs in Chartres zusammengezogen und konnten dort ihr Studium wiederaufnehmen. Nuntius Roncalli ebnete hierzu die Wege bei den französischen Militärbehörden und sorgte für die notwendigen Studienbücher und die Zusatzverpflegung.

Im Sommer 1960 kam eine Priestergruppe, die in Chartres studiert hatte, nach Rom, und die Audienz bei Johannes XXIII. war eine herzliche Wiedersehensfreude des Nuntius mit "seinem" Kriegsgefangenenseminar. Einen kostbaren Kelch, der als Dank von ehemaligen deutschen Kriegsgefangenen in Frankreich dem Heiligen Vater bei dieser Gelegenheit übergeben wurde, schenkte der Papst am 22. Oktober 1961 dem deutschten Campo Santo bei St. Peter, anlässlich des 500jährigen Bestehens der dortigen Bruderschaft.

Die von Pius XII. gewünschte Zusammenfassung der kirchlichen Liebestätigkeit in der "Caritas Internationalis" förderte Nuntius Roncalli von Anfang an. Auf einer vorbereitenden Tagung in Paris (1947) sprach er vor Delegierten aus 27 Ländern als "Bote" des Heiligen Vaters, begründete den Wunsch des Vatikans grundsätzlich mit dem Hinweis auf die Ordnung in der Urkirche und Rom als den" Vorsitz des Liebesbundes" (Ignatius von Antiodlien).

Schon damals formulierte er einen Grundgedanken, den er später in Audienzen, in Dokumenten, ja noch auf dem Krankenlager wiederholte und der ein Schlüssel zum Verständnis des Papstes ist: "Sucht immer das Einigende, nicht das Trennende; gebt dem Positiven den Vorrang; alle sind wir Kinder eines Vaters, als solche wollen wir uns zusammentun und, was Geist und Herz uns eingeben, vor den Heiligen Vater bringen; ihm obliegt es, die Hand zu heben, seinen Segen zu geben und etwas so Großes wachsen zu lassen, was vielleicht als das offensichtlichste Wunder der Kirche in unserer modernen Zeit angesehen werden kann."

In den Jahren seines Pontifikates hat Johannes XXIII. immer wieder in Audienzen und Botschaften auf die Wichtigkeit einer wohlgeordneten Liebestätigkeit als ein Wesensmerkmal des kirchlichen Lebens hingewiesen. Getreu den in den großen Enzykliken Princeps pastorum und Mater et magistra gegebenen Richtlinien, arbeitete der Papst unablässig daran, die Arbeit der Caritas Internationalis, die unter seinem Pontifikat inzwischen 73 nationale Landesgruppen umfasste, mehr und mehr auf die Hilfe in den Entwicklungsländern auszurichten, besonders in den neu zur politischen Unabhängigkeit gekommenen Ländern, in denen die Partnerschaft Staat - Kirche auf dem sozial-caritativen Sektor wie auf andern Gebieten noch im Werden ist. Die Sorge für die Völker in den Entwicklungsländern machte den Papst wiederholt zum Sprecher vor den Vertretern der FAO (Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen). Mit besonderen Botschaften setzte er sich für die Kampagne gegen den Hunger in der Welt ein, so wie er im Jahre zuvor das Weltflüchtlingsjahr durch Aufruf, Spenden und Sonderbriefmarken der Vatikanpost unterstützt hatte.

Beschränkt in den eigenen Mitteln, war es ihm Freude und Genugtuung, dass Bischöfe und Gläubige seine Bitten und Weisungen aufgriffen und heute besondere Werke, wie "Misereor" in Deutschland, "Entraide et Fraternität" in Belgien, Fastenactie in Holland und ähnliche Aktionen in Frankreich, Schweiz, Österreich, USA, Kanada usw., bestehen und sich mit sorgfältiger Planung für die sozial und wirtschaftlich schwächeren Völker einsetzen. Noch zu Beginn dieses Jahres kam seine Weisung, diese beachtliche, völlig freiwillige "Katholische Entwicklungshilfe" organisatorisch so zu koordinieren, dass mit den begrenzten Mitteln der höchstmögliche Nutzen erzielt werde.

Zugleich forderte er die Zusammenarbeit mit anderen nichtstaatlichen und überstaatlichen Organisationen überall dort, wo es zur Erreichung des gemeinsamen Zieles angebracht ist. "Wir begrüßen die internationalen Organisationen, die auf jedem Gebiet - Politik, Kultur, Wohlfahrt - dem Menschen dienen wollen, in seiner Würde als Person, als unser Bruder, als Kind Gottes. Bei diesem edlen Wettstreit sind die Katholiken präsent und aktiv; und Wir vertrauen darauf, dass die Zahl derer wachse, die mit apostolischem Geist diesen Dienst aufnehmen" (Osterbotschaft 1963).

Die caritative Tätigkeit des Papstes erschöpfte sich nicht in Weisungen und Ansporn an Gläubige und Organisationen. In Not- und Katastrophenfällen war Papst Johannes XXIII. stets unter den ersten, die mit einem Wort des Mitgefühls und einer Geldspende den Betroffenen zu Hilfe kamen.

1959 sandte er eine Erste Hilfe nach 24 Ländern, darunter: Argentinien und Brasilien (Überschwemmung), Korea (Taifun), Kuba (Opfer des Bürgerkrieges), Frankreich (Dammbruch Fréjus), Formosa (Überschwemmung), Japan (Wirbelsturm), Madagaskar (Überschwemmung). Aus ähnlichen Anlässen wurde 1960 in 17 Ländern vom Papst geholfen; darunter insbesondere bei dem großen See- und Erdbeben in Chile. Das Jahr 1961 verzeichnete größere Katastrophenhilfe des Heiligen Stuhles in 16 Ländern, darunter Burma (Überschwemmung), Korea und Griechenland (Wirbelstürme), Guatemala (Vulkanausbruch), Indien und Madagaskar (Überschwemmung). 1962 ging die Hilfe nach 15 Ländern, darunter Kolumbien (Erdbeben), Korea (Überschwemmung), Deutschland (Grubenunglück im Saargebiet), Iran (Erdbeben und Überschwemmung), Madagaskar und Ost-Pakistan (Wirbelsturm und Überschwemmung), Peru (Erdbeben), Jugoslawien (Erdbeben).

Zahlreich sind die einzelnen Bittsteller, die sich unmittelbar mit ihren Anliegen an Papst Johannes wandten. In seinem Auftrage bearbeitete die Commissione Soccorsi im Staatssekretariat mehr als 56000 Bittgesuche im Jahre 1959; 31000 im Jahre 1960; 53000 im Jahre 1961; 34227 im Jahre 1962.

Die Hilfesuchenden schrieben aus aller Welt. Für die Überprüfung und Erledigung der Eingänge stützt sich die Commissione Soccorsi auf die Elemosineria Apostolica für Rom, die Bischofsstadt des Papstes, auf die POA (Pontificia Opera Assistenza) für Italien, auf die Caritas Internationalis und ihre Landesorganisationen sowie die päpstlichen Vertretungen in den verschiedenen Ländern. In ganz persönlicher Weise interessierte sich Johannes XXIII. stets für jede Hilfe, die in irgendeiner Form der Kirche und den Menschen aller Religionen in den Ländern hinter dem Eisernen Vorhang gegeben werden konnte. Auch diese Hilfe war für den Papst ein Mittel, Tore zu öffnen und das Einigende über das Trennende zu stellen.

Papst Johannes hat sich mehrmals zu grundsätzlichen Fragen der Caritas geäußert. Über die Einheit in der Verschiedenheit christlicher Caritasdienste sagte er: "Das, was vor allem beeindruckt, bei der vielfältigen Art eurer Aufgaben und bei den verschiedenartigsten Einrichtungen, ist die Gesinnungsgleichheit, die alles verbindet und eint wie die vielfarbigen Fäden eines einzigen wunderbaren Gewebes. Angefangen mit der Verkündigung der Wahrheit - die Unwissenden belehren - bis zur traurigen Hilfe für die Seelen der Verstorbenen - die Toten begraben -, durchlaufen wir in allen Variationen die geistigen und materiellen Nöte des Nächsten, der bedürftig ist an Leib und Seele. Niemand ist von dieser christlichen Liebestätigkeit ausgeschlossen. Diejenigen, die diese Liebestätigkeit ausüben, dürfen nicht der Gnade entbehren, die diejenigen, die sich ausschließlich dem Gebet widmen, für sie erflehen. So sind im tiefsten die aktiven Organisationen mit den großen Gebetsgemeinschaften verbunden ... " (20. 2. 1960).

Über das übernatürliche Denken, das christliche Caritas beseelen muss, führte er aus: "Das, was euren Liebeswerken jedoch den wahren Wert verleiht ... ist das übernatürliche Denken. Hierin besteht der Unterschied zu allen anderen Hilfseinrichtungen und Werken der Nächstenliebe, denen Wir Achtung entgegenbringen und Erfolg wünschen. Wir sind von dem Wunsch beseelt, dass auch der Geist dieser Einrichtungen in vollkommenen Einklang gebracht wird mit der Lehre des ,Vater unser' ... Aber während für die rein weltlichen Einrichtungen die praktische Hilfeleistung das Endziel ist, bedeutet es für die christlichen ein zwar kostbares Mittel, aber immer nur ein Mittel, um den doppelten Auftrag der Caritas zu erfüllen: Du sollst den Herrn deinen Gott lieben mit deinem ganzen Herzen, mit deiner ganzen Seele und mit allen deinen Kräften ... Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst (Matth. 22, 37 39)."

Über die Caritas als wesentliche Tätigkeit des (Laien-) Apostolats sagte er: "Die geistige Schönheit christlicher Liebestätigkeit im Rahmen der Seelenbetreuung müssen wir immer vor Augen haben, um nicht den Eifer und die rechte geistige Gesinnung zu verlieren. Bisweilen sind wir bekümmert wegen der Leichtfertigkeit, mit der die falsche Auslegung der Zehn Gebote verbreitet wird, wegen der Weise, wie man sich der mächtigen, technischen Neuerungen unserer Zeit bedient, die vielmehr euren apostolischen und zivilisatorischen Aufgaben dienen sollten. Die Kirche hört nicht auf, ihre Stimme zu erheben und ihre Kinder zu beschwören, sich nicht ... beeinflussen zu lassen ...

Wenn auch Unser Abscheu fortbesteht, wollen Wir Uns nicht mit unnützen Worten aufhalten, sondern die Werke der Barmherzigkeit als Heilmittel gegen diese Missbräuche verkünden. Wir sind sicher, dass das Übel nicht durch Polemik, sondern durch einen christlichen und liebevollen Stolz, mit dem der Welt die Schätze des Christentums gezeigt werden, eingedämmt werden kann ...

Am 17. Dezember 1959 war es Uns eine Freude, bei dem öffentlichen Konsistorium die Peroratio des Heiligsprechungsprozesses von Friedrich Ozanam anzunehmen. Welches Beispiel ist uns noch heute dieser Apostel der Caritas. Er und seine Freunde vollbrachten schon im Jahre 1833 in Paris schöne und große Dinge, die junger christlicher Studierender würdig waren: sie bereiteten sich auf ihre künftigen Aufgaben in der Gesellschaft vor, indem sie sich edlen und hohen Studien widmeten. Aber der Glaube, von dem das Herz Friedrichs und seiner Freunde durchdrungen war, ließ sie begreifen, dass die geistige Bereicherung zu einer intelligenteren Ausübung der Caritas dienen müsse, denn nur auf diese Weise konnte die Welt, die durch die politischen und sozialen Umwälzungen jener Zeit wiedererwacht war, an die Vitalität des Christentums glauben und von ihm erobert werden. Bei allem, was Großes und Lobenswertes in der Welt getan wird, ist die gelebte und geübte Caritas das einzige, was bleibt und in reinstem Licht leuchtet bis in Ewigkeit" (20. 2. 1960).

Enzykliken:

Mater et magistra, AAS 1961, 401-464 (HK XV/536-558).

Pacem in terris, AAS 1963, 257-304 (HK XVII/476-492).

Ansprachen:

An die FAO v. 10. 11. 1959, AAS 1959, 865-867, v. 3. 5. 1960, AAS 1960, 463-465, v. 22. 11. 1961, AAS 1961, 814.

Rundfunkbotschaft :

An den Welternährungskongreß v. 14.3. 1963, AAS 1963,344-345.

Aus Anlass des Weltflüchtlingsjahres v. 28. 6. 1959, AAS 1959, 481-483 (HK XIII/522-523).

Osterbotschaft 1963 (HK XVII/371-372).

Brief v. 20. 2. 1960, AAS 1960, 147-150.

Der christliche Osten

Es ist nicht leicht, eine Bilanz des Pontifikates Johannes' XXIII. in bezug auf die Ostkirche aufzustellen. Einerseits hat dieses Pontifikat sehr wertvolle Richtpunkte für den Weg angegeben, der zur Wiederherstellung der kanonischen Einheit mit den Orthodoxen Kirchen führen kann, es hat einen Ausgangspunkt für Versuche geschaffen, die gegenwärtig in voller Entfaltung begriffen sind. Anderseits jedoch ist die Haltung des Heiligen Stuhles gegenüber den Orthodoxen Kirchen, trotz aller Erklärungen, trotz aller Zeichen des Wohlwollens von seiten des Papstes selber, nie ganz frei von Zurückhaltung, ja von Zweideutigkeit gewesen. Beim Tode Johannes' XXIII. erscheint es daher schwer, von einem bemerkenswerten Erfolg der Annäherungspolitik zu reden, die er gepredigt und ins Werk gesetzt hat.

Ein langer Aufenthalt als Apostolischer Delegat im Osten (zehn Jahre in Bulgarien und zehn Jahre in der Türkei und Griechenland) hatte dem zukünftigen Johannes XXIII. die Probleme der Ostkirche nahe gebracht wie keinem anderen Papst vor ihm. Gewiss, ein Leo XIII., ein Pius XI. waren auf diesem Gebiet außerordentlich aufgeschlossen gewesen und hatten auf Grund ihrer Einsicht vielversprechende Initiativen ergriffen; aber sie gingen dabei von größtenteils abstrakten Überlegungen aus. Es fehlte ihnen, was nur die erlebte Erfahrung geben kann. Diese Erfahrung zu machen war Msgr. Roncalli durch sein ungewöhnlich aufnahmebereites Temperament, das die Frucht seiner großen Demut war, ganz besonders geeignet. Wo andere, in den engen Kreis bequemer Vorurteile eingeschlossen, unachtsam vorbeigegangen wären, zeigte sich der künftige Johannes XXIII. offen und bereit, Menschen und Dinge objektiver und optimistischer zu betrachten.

Sein tiefes Verständnis für die charakteristischen traditionellen Züge der Kirchen des Ostens zeigte sich in erster Linie gegenüber den mit Rom unierten Ostkirchen. Die Herzlichkeit, mit der der Papst die Oberhirten dieser Kirchen empfing, musste diese ganze besonders berühren, da sie ja, wie man sich erinnern wird, durch gewisse kanonische Maßnahmen unter dem vorhergehenden Pontifikat sehr tief verletzt worden waren. Niemand hätte ihnen besser als Papst Johannes XXIII. die Gewissheit geben können, dass die Kirche von Rom entschlossen war, sie als vollgültige Katholiken zu betrachten, die sie ja sind. Die hohen Prälaten dieser Kirchen waren überwältigt von der Herzlichkeit der Audienzen, der Güte und dem Verständnis, das der Papst ihnen entgegenbrachte, und voller Hoffnung auf eine baldige Anerkennung der traditionellen Rechte, deren Ausübung sie mit aller Ehrerbietung für sich forderten. Diese Hoffnungen sind jedoch nicht alle sofort erfüllt worden. Soll man annehmen, dass Johannes XXIII. sich vorbehielt, diese Rechte aufs neue feierlich vom Konzil bestätigen zu lassen, was in seinen Augen mehr Gewicht gehabt hätte als eine persönliche Entscheidung seinerseits, die von einem seiner Nachfolger hätte widerrufen werden können? Das ist möglich; es wäre tatsächlich ganz in seinem Stil, ganz seiner Demut gemäß gewesen. Verhielt es sich aber auch wirklich so? Man kann es sich bei der Lektüre gewisser Stellen der Enzyklika Aeterna Dei sapientia (zum fünfzehnhundertsten Todestag Papst Leos des Großen) fragen; einige harte Wendungen darin erregten in vielen östlichen Kreisen, selbst bei Katholiken, schmerzliches Erstaunen: theologische Prinzipien, auf die mit Nutzen hingewiesen wurde in dem Augenblick, wo der Papst der Einheit sich zu Gesten von solcher Folgenschwere für die Wiedervereinigung der Christen anschickte, erschienen dort verquickt mit geschichtlichen Gegebenheiten, deren Zweideutigkeit auch heute noch das jahrhundertealte Drama der Spaltung der zwei Fraktionen der Christenheit, der östlichen und der westlichen, schwer belasten.

Auch die Entfernung Kardinal Tisserants von der Kongregation für die Orientalische Kirche, für die er 25 Jahre lang soviel getan hatte, sahen die unierten Ostkirchen nicht ohne großen Schmerz und eine gewisse Unruhe. Auch hier hatte jedoch Johannes XXIII. zweifellos seine Pläne. Nach einem kurzen Interim unter Kardinal A. Cicognani, bevor er Staatssekretär wurde, wurde der Posten des Sekretärs dieser Kongregation (deren Präfekt der Papst selber ist) einem orientalischen Prälaten anvertraut, der Assessor bei der gleichen Kongregation gewesen war. Johannes XXIII. begnügte sich nicht mit dieser Ernennung. Er erteilte ihm selber die Bischofsweihe, und zwar im Verlauf eines Pontifikalamts in byzantinischem Ritus, das er selber zelebrierte: alles nie dagewesene Ereignisse in den Annalen der Päpste. Nicht lange darauf wurde Bischof A. Coussa zum Kardinal ernannt. Aber Kardinal Coussa wurde schon wenige Wochen später vom Tode ereilt. Und nun ist auch Papst Johannes XXIII. dahingegangen, ohne die Absichten, die er mit der Orientalischen Kongregation hatte, preiszugeben, es sei denn durch die im März dieses Jahres erfolgte Aufnahme der orientalischen katholischen Patriarchen in die Ostkirchenkongregation.

Von seinem Aufenthalt im Osten datiert ohne jeden Zweifel Johannes' XXIII. tiefes und lebendiges Gefühl für die dringende Verpflichtung, für die Wiedervereinigung aller Christen zu arbeiten, ganz besonders derjenigen, die er am besten kannte und die uns durch ihr Glaubensbekenntnis, ihre Treue zur hierarchischen, sakramentalen Struktur der Kirche, durch den Schatz einer authentischen Eucharistie und aller Sakramente so nahe stehen. Man würde sich täuschen, wenn man diese Tendenz als bloße Gefühlssache, als bloßen Ausfluss seiner tiefen christlichen Liebe auffassen wollte. Von dieser Zeit an hatte Msgr. Roncalli vielmehr sehr bestimmte Anschauungen über das Problem der Wiedervereinigung mit den Orthodoxen Kirchen und die Methoden, durch die man diese fördern könne. Zum Teil stammten diese Anschauungen auch aus seiner Freundschaft mit einem großen Pionier des Wiedervereinigungsgedankens: Dom Lambert Beauduin. Doch so stark ihn auch sein langer Kontakt mit diesen Kirchen gezeichnet hatte, sosehr ihn die Überzeugung von ihrer größeren Nähe erfüllte, es bleibt um so bemerkenswerter, dass er sozusagen niemals das ökumenische Problem anders als in seiner ganzen Weite gestellt hat. Man kann wohl annehmen, dass das nicht geschah, weil er die tiefgehende Verschiedenheit nicht ermessen hätte, die das Schisma der Ostkirchen von der Abspaltung der aus der protestantischen Reformation hervorgegangenen Konfessionen unterscheidet. Vielmehr handelte es sich bei ihm um die berechtigte Sorge, nicht das Risiko einzugehen, die einen noch mehr von sich zu entfernen, indem man sich mehr um die anderen bemüht zeigte. Häufig musste man angesichts der Allgemeinheit seiner Aussagen über die Einheit aller Christen zuerst einmal nachdenken, um zu erfassen, dass damit in allererster Linie die getrennten Ostkirchen gemeint seien.

Selbst bei der Enzyklika Aeterna Dei sapientia erlaubt nur die geschichtliche Epoche, von der darin die Rede ist, die Unterstellung, dass sie vor allem diese Kirchen angeht.

Sei es nun durch eine Art Skrupel des Heiligen Vaters oder unter dem Einfluss irgend eines Ratgebers, Tatsache ist, dass er diese Sorge so weit getrieben hat, dass gewisse orthodoxe Kreise, zweifellos ganz zu Unrecht, misstrauisch wurden und der römischen Kirche vorwarfen, eine Ekklesiologie zu bekennen, die dieser Verschiedenheit nicht genug Rechnung trüge und dazu neige, ihren Schwestern im Osten - ekklesiologisch gesprochen nicht gerecht zu werden. Vielleicht hat dieses Gefühl eine Rolle gespielt bei der Absage, die der Ökumenische Sitz in Konstantinopel im Namen aller autokephalen Orthodoxen Kirchen auf die Einladung, Beobachter zum Konzil zu entsenden, erteilt hat. Man weiß, wie die Patriarchatskirche von Moskau sich im letzten Augenblick von dieser einstimmigen Antwort der Orthodoxie abgesetzt hat, und auch, wie die beiderseitige Seelengröße Papst Johannes' XXIII. und des Patriarchen Athenagoras I. sie diesen vorübergehenden Zwischenfall überwinden ließen, so dass man heute eine bessere Lösung der heiklen Frage der Beobachter voraussehen darf.

Man mag sich gewundert haben, dass sich die protestantischen Kreise in dieser Frage dem Anerbieten der römischen Kirche zugänglicher gezeigt haben als die orthodoxen Kreise. In Wirklichkeit sind auf orthodoxer Seite zwar die Grundschwierigkeiten weniger zahlreich und weniger ernst, die psychologischen Schwierigkeiten jedoch um so beträchtlicher; ganz zu schweigen davon, dass der so genannte "ökumenische Geist" sich in den letzten fünfzig Jahren im Osten unvergleichlich weniger entwickelt hat als im Westen. In diesem Bereich hat Johannes XXIII. gezeigt, dass er seiner Zeit voraus war, ebenso gegenüber seiner eigenen Kurie wie in bezug auf die orthodoxen Kreise. Indem er das Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen schuf, hat er nicht nur das Problem der Einheit bei der katholischen Hierarchie auf höchster Stufe heimisch gemacht, sondern auch das Konzil mit einem Instrument ausgestattet, das geeignet und dynamisch genug ist, die Sache der Einheit vorwärtszutreiben. Das Wirken des Sekretariats ist zweifellos in bezug auf die Beziehungen zu den Protestanten bereits sehr segensreich gewesen. Die Ergebnisse hinsichtlich der orientalischen Welt sind bisher viel geringer geblieben. Das beruht darauf, dass das Sekretariat während der Vorbereitungsarbeiten für das Konzil gegenüber der protestantischen Welt volle Freiheit hatte, da keine andere spezialisierte Einrichtung der Kurie (abgesehen von den allgemeinen Befugnissen des Heiligen Offiziums) darin Einblick zu nehmen begehrte. Gegenüber dem Orient dagegen führte die römische Kurie eine seit Jahrhunderten festgelegte Politik, nämlich die der Unierten Kirchen, und eben diese stößt bei den Orthodoxen auf leidenschaftliche Gegnerschaft. Diese Sachlage führte dazu, dass die Verantwortung für die Beziehungen zu den Orthodoxen Kirchen nicht dem Sekretariat anvertraut wurde, sondern der Vorbereitenden Kommission für die Orientalischen Kirchen. Es dauerte nicht lange, so erwies die Erfahrung, dass diese Zuteilung, die im übrigen auch dem Geist und dem Buchstaben des Motu proprio Superno Dei nutu vom 6. Juni 1960 widersprach, nicht glücklich war. Erst im Februar 1962 erlangte das Sekretariat für die Einheit volle Zuständigkeit für die Beziehungen zu den getrennten Ostkirchen, und erst von da ab konnte sein Sekretär, Msgr. Willebrands, die ersten offiziellen Schritte zur Einladung von Beobachtern unternehmen. Leider konnte die verlorene Zeit nicht wieder eingeholt werden. Und so kam es zu der bekannten ärgerlichen Situation, die beim Tode des Papstes noch nicht geklärt war. Johannes XXIII. hatte jedoch noch Zeit gehabt, die offizielle Einladung zu den orthodoxen Feierlichkeiten der Jahrtausendfeier des Mönchslebens auf dem Berge Athos durch deren Organisationskomitee günstig aufzunehmen. Die Einladung erging an die drei großen Ordensgemeinschaften des Westens: Benediktiner, Dominikaner und Franziskaner. Man kann darin ein Zeichen der Entspannung von seiten des Patriarchats von Konstantinopel erblicken, in dessen Namen die Einladungen übersandt wurden, so dass man heute hinsichtlich der Beziehungen zwischen der Kirche von Rom und ihren getrennten östlichen Schwestern hoffnungsvoller in die Zukunft blicken darf.

Eine der großen Tröstungen vor dem allzu frühen Ende seines Pontifikates wird für Johannes XXIII. die Freilassung Msgr. Slipyis, des Metropoliten der Unierten Kirche von Galizien, gewesen sein, der seit 17 Jahren in sowjetischer Gefangenschaft lebte. Dieses Ereignis zeugt nicht nur für die Bemühungen des Heiligen Stuhls um das Schicksal einer katholischen Ostkirche, es bezeugt auch einen Klimawechsel in den Beziehungen zu den Regierungen jenseits des Eisernen Vorhangs. Das gehört zweifellos zu einem anderen Aspekt, einer anderen Seite des Pontifikates Johannes' XXIII., doch darf man sich nicht verhehlen, dass sich daraus sehr komplizierte konfessionelle Verwicklungen ergeben können.

Kurz: wenn dieses Pontifikat in den Beziehungen zum christlichen Osten hinsichtlich der Einheit nicht all das hat verwirklichen können, was sich der Apostolische Delegat von Sofia, Istanbul und Athen erhofft haben mochte, so hat es doch wesentliche Grundlagen geschaffen und die ersten Schritte eingeleitet, die geeignet sind, zu späteren wichtigen Entwicklungen zu führen.

Wird das Sekretariat zur Förderung der Einheit sich zu einem ständigen Organismus der römischen Kurie festigen, wie es Johannes XXIII. von Beginn dieser Schöpfung an als seine Absicht bekundet hat? Der neue Papst wird das zu entscheiden haben. Eine Entscheidung, die um so leichter fällt, als alles zu diesem Zweck vorbereitet zu sein scheint. Wenn es dazu kommt, wie man wohl hoffen darf, so werden die Beziehungen zum orthodoxen Osten in diesem Sekretariat auf Grund der kürzlich erfolgten Bildung einer eigenen Sektion innerhalb seines Aufgabenbereichs für diese Beziehungen heute ein geeigneteres Instrument finden. Wie sich nun auch die konkreten Schritte gestalten mögen, die ein ständiges Sekretariat im Namen des Heiligen Stuhls beim Konzil unternehmen könnte: wirksamer als jeder Schritt, der gegenüber den Orthodoxen Kirchen unternommen werden kann, wird die Wiederherstellung einer tieferen theologischen Erkenntnis und institutionellen Gestaltung der Katholischen Kirche selber durch die Wiederaufwertung der kollegialen Verantwortung des Gesamtepiskopats und der sakramentalen Wirklichkeit der Kirche als Ganzes dazu beitragen, die Einheit mit den Kirchen des Ostens, die bisher getrennt sind, wiederherzustellen. Denn das sind die grundlegenden ekklesiologischen Tatsachen, denen der christliche Osten, sowohl der katholische wie der orthodoxe, tiefinnerlich und mit Recht treu geblieben ist. Es wird der unvergängliche Ruhm Johannes' XXIII. sein, diese Grundlagen der Annäherung und der Wiedervereinigung erkannt und durch die Einberufung des Konzils und das Ziel und die Richtung, die er diesem gab, geschaffen zu haben.

Enzykliken:

Ad Petri cathedram, AAS 1959, 497-531 (HK XIII/538-548). Aeterna Dei, AAS 1961, 785-803 (HK XVI/218-224).

Ansprachen:

An die Kardinäle v. 25. 1. 1959, AAS 1959, 65-69 (XIII/387-388).

Nach der Messfeier in byzantinisch-slawischen Ritus am 13.11. 1960 in St. Peter, AAS 1960, 959-964.

Zum Beginn der Konzilsvorbereitung am 14. 11. 1960, AAS 1960, 1004-1014 (HK XV/166-170).

Aus Anlass der Weihe Kardinal Coussas, AAS 1961, 265-268.

An die Vorsteher und Gläubigen aus den verschiedenen orientalisdlcn Riten, AAS 1961, 314-318.

An die Beobachter-Delegierten, AAS 1962, 814-816 (HK XVII/90-9J).

Motu proprio:

Superno Dei nutu, AAS 1960, 433-437 (HK XIV/513-514).

Brief an Patriarch Maximos IV. Saigh zugunsten der Landessprache in der Liturgie der unierten Kirchen v. 31. 3.1960 (HK XV/61).

Ernennung der Patriarchen der unierten orientalischen Kirchen zu Mitgliedern der Ostkirchenkongregation (HK XVII/358-359).

Weltmission

Von Benedikt XV. 1921 zum Präsidenten des Italienischen Werkes für die Glaubensverbreitung ernannt, gewann der spätere Papst während der folgenden vier Jahre einen umfassenden Einblick in die modernen Missionsprobleme und die Missionspolitik der Kurie. Seine Hochschätzung und seine Überzeugung von der Erstrangigkeit der Mission, die er in der Homilie bei seiner Krönung die wichtigste Aufgabe des Papstes nannte, stammen aus dieser Zeit.

Seine erste heilige Messe außerhalb des Vatikans feierte Papst Johannes in der Kapelle der Propaganda Fide.

In seiner Antrittsenzyklika Ad petri cathedram bestätigte Johannes XXIII. die Leitlinien der Missionspolitik seiner Vorgänger (Pius XII., Evangelii praecones und Fidei donum; Pius XI., Rerum ecclesiae).

Im Sinne Pius' XII. mahnte er von Anfang an, dass das Werk der Mission Aufgabe der Gesamtkirche sei. Daher forderte er immer wieder die Episkopate und Gläubigen der europäisch-westlichen Länder auf, den Missionskirchen geistig und materiell zu helfen, und ermahnte diese, sich der gebotenen Hilfen mit Rücksicht auf das Wohl der Gesamtkirche zu bedienen. Entsprechend der voranschreitenden Emanzipierung der afro-asiatischen Länder und der damit verbundenen "nationalistischen Welle" sowie ihrer Gefährdung oder Überflutung durch den Kommunismus beschleunigte Johannes XXIII. den von Pius XII. begonnenen Ausbau der einheimischen Hierarchien, insbesondere in Afrika, und die Internationalisierung des Kardinalkollegiums. Am 28. März 1960 erhielten zum ersten Mal in der Geschichte der Kirche ein Zentralafrikaner, Msgr. Rugambwa, und ein Japaner, Msgr. Tatsuo Doi, den Kardinalshut.

Seine Missionsenzyklika Princeps pastorum ist fast ausschließlich den Fragen der Einwurzelung und Konsolidierung der Kirche bei den unabhängig gewordenen Völkern gewidmet und behandelt unter Berücksichtigung der "heranwachsenden reichen Ernten" und ihrer "Gefährdung durch die Feinde Gottes" die Ausbildung des einheimischen Klerus und die Aufgaben der Laien in der Mission. Kernsätze der Enzyklika lauten:

Die einheimischen Priestertumskandidaten sollen nach Möglichkeit von einheimischen Priestern erzogen und geformt werden; sie müssen eine" vollkommene" priesterliche Bildung erhalten, sollen jedoch "nicht von ihrer sozialen Welt zu sehr abgesondert werden"; sie sollen "in den Genuss der erlaubten Freiheit des Denkens und Handelns kommen"; autochthone und ausländische Missionare sollen "volle Gleichberechtigung" genießen.

Der Unterricht und die Erziehung im christlichen Glauben darf sich nicht darauf beschränken, Katechismusformeln zu lehren und die wichtigsten sittlichen Gebote nur summarisch bekanntzumachen, denn das würde bedeuten, "der Kirche ein träges Volk zuzuführen". Die Vorbereitung für das Apostolat muss bei all den Völkern in besonderer Weise geschehen, "die besondere bodenständige Initiationsriten haben". Die Apostolatsart muss den örtlichen Bedingtheiten und Notwendigkeiten angepasst sein, "denn es ist einfach unmöglich, das, was sich an einer Stelle erfolgreich durchgesetzt hat, unterschiedslos irgendwohin zu übertragen". Da es schwierig ist, dem Schulunterricht allein die Ausbildung der Führungskräfte der Katholischen Aktion zu überlassen, sollen die Ortsordinarien "in richtiger Weise und der bestmöglichen Form Apostolatsschulen eröffnen, deren Bildungsplan sich von dem der eigentlichen Schule naturgemäß unterscheidet". In den Missionsländern ist die öffentliche Tätigkeit der christlichen Laien von ganz besonderer Bedeutung. In der Zusammenarbeit zwischen Priestern und Laien ist Arbeitsteilung anzustreben; so sollen soziale Werke und solche der Entwicklungshilfe "sobald wie möglich einheimischen Männern oder Frauen anvertraut werden, damit die Missionare ihre ganze Kraft der Verkündigung ... widmen können". Schließlich unterstreicht die Enzyklika die besondere Bedeutung der Kontaktaufnahme mit den Gebildeten und Intellektuellen, die Notwendigkeit von Zentren für Studien und Lehre, die Verbreitung und Vermehrung katholischen Schrifttums. Doch schränkt sie ein: "Nicht überall kann alles getan werden."

Das Drängen des Papstes auf verstärkte Einwurzelung der Missionskirchen und eine der geschichtlichen Stunde entsprechende Eigenverantwortung der asiatischen und afrikanischen Laien, Aufgaben, die nach seiner immer wieder bekundeten Überzeugung nur von der Weltkirche als ganzer geleistet werden können, beschränkte sich nicht auf den kirchlichen Raum. Wie keiner seiner Vorgänger betonte er den Zusammenhang und die Abhängigkeit zwischen sozialer Ordnung und Entfaltung geistlich-sittlichen Lebens. Daher folgte seinen Mahnungen an die Glieder der Kirche häufig ein Appell an die Staatsmänner, die sozialen und politischen Voraussetzungen zu schaffen und die Saat der Verkündigung nicht zu vernichten.

Dies gilt in besonderem Maße für seine Briefe und Botschaften an die lateinamerikanischen Länder, die bis zuletzt eine Sorge des Papstes waren. Noch am 31 Mai führte er mit dem Kardinalstaatssekretär ein Gespräch, in dem er Instruktionen gab, wie die bestehenden lateinamerikanischen Institutionen die Pastoral zu intensivieren hätten. Trotz der nur kurzen Zeit, die ihm zur Verfügung stand, haben seine Bemühungen in diesem Kontinent die sichtbarsten Früchte getragen: Priesteraustausch, Anpassung des hispanischen Erbes an die Erfordernisse der Gegenwart, Aktivierung der Orden. Für die Missionsfelder Asiens und Afrikas bleiben die Auswirkungen der Ersten Konzilsperiode, Kontaktnahmen und geplante Initiativen, vorläufig unübersehbar.

Der chinesischen Kirche in der Verbannung schenkte Papst Johannes XXIII. Pfingsten 1960 drei weitere einheimische Bischöfe, sie sollten der verfolgten Kirche Chinas ein Zeichen der Verheißung sein, dass sie wiederauflebe.

Missionsenzyklika:

Princeps pastorum, AAS 1959, 833-864 (HK XIV/170-180).

Enzykliken mit starken Bezügen zur Mission:

Ad Petri cathedram, AAS 1959, 497-531 (HK XIII/538-548). Sacerdotij nostri primordia, AAS 1959, 545-579 (HK XIV/28-38). Mater et magistra, AAS 1961, 401-464 (HK XV/536-558).

Pacem in terris, AAS 1963, 257-304 (HK XVII/476-492).

Apostolische Briefe:

Quotiescumque an Kardinal Tien Chen-sin AAS 1961, 465-469 (HK XV /558-559).

Quod dilectum an die Bischöfe Indiens v. 20. 8. 1960, AAS 1960, 805-808. Iam in Pontificatus an die Bischöfe Vietnams v. 14. 1. 1961, AAS 1961, 84-88.

Briefe:

Ad dilectos an die Bischöfe Lateinamerikas, AAS 1962, 28-31 (HK XVII 341-342).

Si ingratae an die Bischöfe von Argentinien v. 11. 5. 1959, AAS 1959, 417 bis 419.

An die deutschen Bischöfe über die geistliche Hilfe für Lateinamerika v. 11.1. 1961 (HK XV/484).

Bedeutsame Ansprachen:

An den IIT. Kongress der lateinamerikanischen Bischofskonferenz, AAS 1958, 997-1005 (HK XIII/118).

An das Geheime Konsistorium (über das chinesische Schisma) v. 15.12.1958, AAS 1958, 981-986 (HK XIIII224).

An Jungmissionare v. 11. 10. 1959, AAS 1959, 766-769 (HK XIV/53). An das Konsistorium v. 28.3. 1960, AAS 1960, 321-326 (HK XIV/343 bis 344).

An die Ordensoberen Lateinamerikas v. 25.3.1960, AAS 1960, 344-349 (HK XIV/344).

An neugeweihte Missionsbischöfe v. 8.5.1960, AAS 1960, 466-469 (HK XIV/540-541) und v. 21. 5. 1961, AAS 1961, 358-362.

An die Katholiken Afrikas v. 5. 6. 1960, AAS 1960, 474-477 (HK XIV / 541).

An das Konsistorium v. 16.1. 1961, AAS 1961, 66-70 (HK XV/268-269).

Dekrete und Verordnungen der Kongregationen:

Apostolischer Laieneinsatz in Lateinamerika (Kardinal Mimmi an Kardinal Cushing) (HK XV/156).

Dekret der Konsistorialkongregation über die liturgischen Privilegien in Lateinamerika und den Philippinen v. 8.8.1959, AAS 1959, 915-918.

Errichtung von Hierarchien in den Missionen vgl. Regierung der Kirche, zu 4.

Botschaften an souverän gewordene Völker vgl. Regierung der Kirche, zu 10.

Einheit der Christen

1. Die Einladung der getrennten Christen in die Einheit der Kirche war vom ersten Tage ein beherrschendes Leitmotiv des Papstes, er verstand es aus der Pflicht des Guten Hirten und Bruders aller, und zwar in dogmatischer Strenge: In den Schafstall Jesu Christi gelangt niemand, wenn nicht unter der Leitung des Papstes, ohne Gemeinschaft mit ihm kein sicheres Heil. Die erste Rundfunkbotschaft lud ausdrücklich "die gesamte Kirche des Ostens" zur baldigen, freiwilligen Heimkehr in das gemeinsame Vaterhaus. Das geschah mit betonter Sanftmut und Demut. Die erste Weihnachtsbotschaft wiederholte den Ruf, wieder mehr im Blick auf die Orthodoxen Kirchen. Die Ankündigung des Ökumenischen Konzils am 25. Januar 1959 sprach von der "Einladung an die getrennten Gemeinschaften zur Suche nach der Einheit", die spätere amtliche Veröffentlichung von der "erneuten Einladung an die Gläubigen der getrennten Gemeinschaften, dass auch sie Uns freundlich folgen mögen in diesem Suchen der Einheit und Gnade". Auch in den folgenden Ansprachen standen die Ostkirchen im Vordergrund, von ihnen galt: "Wir wollen keinen historischen Prozess aufziehen" und Recht oder Unrecht klären, denn die Verantwortung sei geteilt: "Kommen wir zusammen, und machen wir den Spaltungen ein Ende." Die Missverständnisse der Ökumene über den katholischen Charakter des Konzils klärte das Wort, das Konzil solle als Zeichen heiliger Eintracht "eine Einladung an die getrennten Brüder sein, die sich des christlichen Namens rühmen, damit sie zur allgemeinen Hürde, deren Leitung und Schutz Christus dem hl. Petrus in einem unerschütterlichen Befehl seines göttlichen Willens anvertraut hat, zurückkehren können". Für die Wiedervereinigung mit den Ostkirchen wurden die Etappen des Weges näher gekennzeichnet (erst Annäherung, dann Zusammenarbeit). Erst Ad Petri cathedram sprach im Abschnitt III über "Die Einheit der Kirche" vorsichtig auch die Ökumenische Bewegung an sowie die "Bewegung der Sympathie für den Glauben und die Institution der Katholischen Kirche und eine ständig wachsende Achtung vor dem Apostolischen Stuhl", unter strenger Entfaltung der traditionellen römischen Einheitsidee.

2. Die erste Allgemeine Gebetsmeinung Papst Johannes' XXIII. für Januar 1960 gibt sein durchhaltendes pastorales Motiv wieder: "Alle, die die wahre Kirche suchen, mögen das Verlangen des Herzens Jesu nach der Einheit der Seinen tiefer erkennen und dadurch zur Einheit geführt werden." über die ökumenische Prozedur teilte Kardinalstaatssekretär Tardini am 30. Oktober 1959 vor der Presse die grundsätzliche Linie mit: eine Einladung von Vertretern der getrennten Kirchen sei nicht wahrscheinlich, aber es könnten wohl diejenigen, die es wünschen, als Beobachter anwesend sein, jedenfalls würden ihnen die wichtigsten vorbereitenden Dokumente zur privaten Stellungnahme zugeleitet. Zur Durchführung dieser ökumenischen Zusammenarbeit für das Konzil wurde Pfingsten 1960, gleichzeitig mit den Konzilskommissionen, das Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen gegründet, "damit Unsere Liebe und Unser guter Wille gegenüber den vom Apostolischen Stuhl getrennten Christen noch sichtbarer hervortritt, diese die Arbeiten des Konzils verfolgen und leichter den Weg finden können, um jene Einheit zu erreichen, die Jesus von seinem himmlischen Vater erflehte". Ein erstes Ergebnis der Tätigkeit des Sekretariats, dessen Leitung Kardinal Bea anvertraut wurde, war der private Empfang des Primas der Kirche von England beim Papst, Erzbischof Geoffrey Fisher von Canterbury, am 2. Dezember 1960. Er führte zur Bestellung eines ständigen Vertreters des Erzbischofs von Canterbury beim Sekretariat für die Einheit und leitete zahlreiche weitere Besuche ökumenischer Kirchenführer ein, die alle auf eigene Initiative erfolgten, u. a. am 15. November 1961 Bischof Arthur Lichtenberger (Protestantische Episkopalkirche USA), am 20. Dezember 1961 D. Jackson, Präsident der nationalen Baptistenkonvention (USA), am 15. Oktober 1962 der Präsident der Weltkonferenz der Methodisten, Fred P. Corson (USA), am 8. Februar 1963 der Präsident der Methodistenkonferenz von Großbritannien, Leslie Davidson, am 25. Februar 1963 der Prior von Taize, Roger Schutz, und am 28. März 1963 der Moderator der Presbyterianischen Kirche von Schottland, Archibald C. Craig.

Kurz vorher hatte Papst Johannes XXIII. vor den Mitgliedern der Kommissionen ein pastorales Konzilsprogramm dargelegt, in dem die faszinierende Formel der Eröffnungsansprache vom 11. Oktober 1962 anklingt: es handele sich im Unterschied von früheren Konzilien diesmal um mehr als den einen oder anderen Gegenstand der Lehre oder der Disziplin, den man wieder an die reinen Quellen der Offenbarung und der Überlieferung zurückführen müsste, nämlich um "die Substanz des menschlichen und christlichen Denkens und Lebens", der "Angelpunkt, an dem jeder Getaufte festhalten muss", sei, dass die Zugehörigkeit zur Kirche nicht ein einfaches Merkmal individuellen Charakters in jedem einzelnen ist, sondern von eminent sozialem Charakter, und die Lehre des Apostels Paulus von der Kirche in 1 Kor. 12, sonst Beleg des evangelischen Kirchenideals, wurde als Zeugnis der katholischen Einheit zitiert, von der zahllose Gruppen getrennt sind und doch danach verlangen, zu ihr zurückzukehren.

3. Inzwischen entfaltete Kardinal Bea in Richtlinien die pastorale Methode des Papstes, durch Anerkennung der Taufe aller Christen und ihre Behandlung als "Brüder in Christus" eine Atmosphäre der "Christusgemeinschaft" herzustellen, damit die verschiedenen Gemeinschaften Vertrauen zum Papst gewannen und bereit wurden, Beobachter zum Konzil zu entsenden. Von möglichen Lehrgesprächen für eine Union war nicht die Rede, wohl von einer besseren Erklärung der Dogmen. Doch die Enzyklika Aeterna Dei über Papst Leo I. formulierte die Einheit der Kirche ebenso streng wie Ad Petri cathedram und forderte im Zeichen von Chalkedon zur Rückkehr und zum Anschluss an den Bischof von Rom auf, nachdem die Orthodoxen soeben in Neu-Delhi dem Weltrat der Kirchen beigetreten und das dogmatisch ungeklärte Dokument "Einheit" hatten hingehen lassen. Die Apostolische Konstitution Humanae salutis vom 25. Dezember 1961 über die Einberufung des Zweiten Vatikanischen Konzils erklärte, die fundamentalen Wahrheiten des Glaubens sollten besser verdeutlicht und die Voraussetzungen gegenseitiger Liebe geschaffen werden, "damit bei den vom Apostolischen Stuhl getrennten Christen der Wunsch nach Einheit lebendiger und ihnen dadurch der Weg zur Rückkehr geebnet werde".

Auf der Höhe des Pontifikats tritt der Gesichtspunkt hervor, dass den getrennten Christen der Weg zur Einheit auch durch eine Rückkehr der Kirche zur Reinheit ihres Ursprungs geebnet werde und dass sich die Katholiken um eine größere Wertschätzung und genauere Kenntnis der getrennten Christen bemühen sollen (Allgemeine Gebetsmeinung für Mai 1962). Auch verstärkte sich das Motiv, in den dogmatischen Formulierungen "zeit- und ideengeschichtliche Voraussetzungen" zuzugeben (Kardinal Bea am 22. Mai 1962 in München). Vor allem entfiel bei der Auswahl der einzuladenden christlichen Gemeinschaften jede ekklesiologische Bedingung, es sei denn die "einer gewissen Beständigkeit" sowie des Interesses an der Einladung und der Bereitschaft, die Vertraulichkeit zu wahren. Nur die nichtchristlichen Religionen einschließlich der Juden wurden nicht einbezogen. Kurz vor Beginn des Konzils gelang es dem Sekretariat Bea, zunächst einmal die Russisch-Orthodoxe Kirche durch Verhandlungen in Moskau für die Entsendung von Beobachtern zu gewinnen, da der Papst das ihm besonders teure ökumenische Anliegen mit einem Friedensplan verband.

Die vorläufige Methode der ökumenischen Zusammenarbeit zur Sichtbarmachung der Einheit der Christen fand der Papst mit dem allgemein befriedigenden Einbau der Beobachter in die Prozeduren des Konzils. Er gab ihnen Hoffnung durch die Erklärung der Eröffnungsansprache, dass man zwischen der Substanz der Lehre und ihrer zeitgeschichtlichen Formulierung unterscheiden müsse, sowie durch die Konzeption einer dreifach gestuften Einheit der Kirche mit allen Christen und den Menschen guten Willens, eine Vision, der Johannes XXIII. durch seine von Herzen kommenden väterlichen Worte auf dem "familiären und vertraulichen" Empfang der ökumenischen Beobachter am 13. Oktober 1962 einen überzeugenden Ausdruck verlieh und die später sein Gelöbnis auf dem Sterbebett beglaubigte: "Ich brenne darauf zu arbeiten und zu leiden für das Herannahen der Stunde, wo sich für alle das Gebet Jesu im Abendmahlssaal verwirklichen wird." Andere Dokumente fügten dem nichts wesentlich Neues hinzu, die Rede von der "Rückkehr" der Getrennten unterblieb sogar. Die Intervention des Papstes vom 20. November 1962 in die festgefahrene Konzilsabstimmung über das Offenbarungsschema zugunsten seiner Revision in dem von der Mehrheit der Väter gewünschten und von Kardinal Bea vertretenen ökumenischen Geist war die überzeugendste Tat Johannes' XXIII.

Enzyklika: Ad Petri cathedram, AAS 1959, 497-531 (HK XIII/538-548); Aeterna Dei, AAS 1961, 785-805 (HK XVI/218-224).

Motu proprio: Superno Dei nutu, AAS 1960, 433-437 (HK XIV/513-514). Apostolische Konstitution: Humanae salutis, AAS 1962, 5-13 (HK XVI / 225-228).

Ansprachen: Rundfunkbotschaft vom 29. 10. 1958, AAS 1958, 838-841 (HK XIII/114-115); Krönungshomilie, AAS 1958, 884-888 (HK XIII/ 116-117); Weihnachtsbotsduft 1958, AAS 1959, 5-12 (HK XIII/239-242); Ansprache in St. Paul mit Ankündigung des Konzils, AAS 1959, 65-69 (HK XIII/272-275); Ansprache an die Vertreter der kath. Universitäten, AAS 1959, 299-301 (HK XIII/368); Adhortatio an den venetianischen Klerus, AAS 1959, 375-381 (HK XIII/413-414); Ansprache an die Konzilskommissionen, AAS 1960, 1004-1014 (HK XV/166-170); Ansprache an die Beobachter-Delegierten beim Konzil, AAS 1962, 814-816 (HK XVII/90-91).

Pressekonferenz des Kardinals Tardini: HK XIV/ 103-106.

Einschlägige Reden von Kardinal Bea: HK XV/248-250; HK XVIl391-392 und 443-446.

Besuch des Erzbischofs von Canterbury: HK XV/163-164. Besuch des Moderators Craig: HK XVI/364-365.

Das Zusammenleben in Gerechtigkeit und Frieden

1. Die sozialen Themen nehmen in den lehr- und hirtenamtlichen Kundgebungen des verstorbenen Papstes einen sehr breiten Raum ein. Ihnen sind die beiden umfangreichsten und zugleich bedeutendsten Enzykliken des Pontifikates gewidmet. Doch schon die erste Enzyklika Ad Petri cathedram und zahlreiche spätere Gelegenheitsansprachen geben Zeugnis von dem Bemühen des Papstes, der Kirche und den Menschen guten Willens in den unüberschaubaren gesellschaflichen Wandlungen der Gegenwart den Weg zu weisen. Die Bestrebungen um eine der christlichen Botschaft entsprechende soziale Orientierung der Katholiken und um die Verdeutlichung der sozialen Sendung der Kirche, insbesondere der Laien, haben nicht zuletzt auf ausdrücklichen Wunsch des Papstes in die Vorbereitungsarbeiten und die Beratungen des Konzils Eingang gefunden. Entscheidend an der Darstellung der katholischen Soziallehre durch den Papst ist der Umstand, dass er trotz engster Verbundenheit mit der Tradition seiner Vorgänger erkannte, dass sich "die Lage in diesen letzten zwanzig Jahren erneut und grundlegend gewandelt" habe. Deshalb hat er sich um die Behandlung neuer Themen bemüht: strukturelle Reform der Landwirtschaft, wirtschaftlicher und sozialer Ausgleich zwischen Industie- und Entwicklungsländern, internationale Abrüstung und Rüstungskontrolle, Forderung nach einer weltumfassenden Organisation des universalen Gemeinwohls, die der ursprünglichen Einheit des Menschengeschlechtes und dem rapiden Zusammenwachsen von Ländern und Kontinenten in der Gegenwart entspricht. Andere, von seinen Vorgängern nur eben erwähnte, aber nicht näher ausgeführte Themen hat er ausführlicher behandelt. Vor allem aber hat er der katholischen Soziallehre in mehr als einer Frage neue Akzente zu geben vermocht.

Solche neue Akzente finden sich zahlreich in Mater et magistra und für den speziellen Gegenstand der Enzyklika noch deutlicher in Pacem in terris. Auf einige von ihnen, die zentrale Fragestellungen der katholischen Soziallehre betreffen und zugleich einen empfindlichen Entwicklungsnerv der gegenwärtigen Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur berühren, sei hier hingewiesen.

Es sind auf sozialwirtschaftlichem Gebiet ein modifiziertes und zugleich umfassenderes Verständnis unserer großbetrieblich organisierten Industriegesellschaft, eine klarere und der gegenwärtigen Entwicklung angepasste Stellungnahme zu einer ethisch und sachlich zu rechtfertigenden Unternehmensverfassung, ein mehr funktionell-dynamisches als juristisch-statisches Verständnis des "sehr schwierigen Problems" des Eigentums, auf gesellschaftlich-politischer Ebene eine genaue Abwägung der positiven und negativen Faktoren "der wachsenden Zahl gesellschaftlicher Verflechtungen", eine modifizierte Sicht des Staates und seiner Aufgaben in der Verwirklichung und Sicherung des Gemeinwohls, der überstaatlichen Organisationen und eine entsprechend positivere Stellung zu den gesellschaftlichen Zwischengebilden, Verbänden und Organisationen, vor allem den Gewerkschaften, und ihrem Beitrag zur Gestaltung eines friedlichen Zusammenlebens auf nationaler und internationaler Ebene.

2. Bereits seine Vorgänger, besonders Pius XII., haben zu landwirtschaftlichen Problemen, den Depressionserscheinungen in diesem Wirtschaftszweig und seiner Konkurrenzunfähigkeit gegenüber den anderen Produktionszweigen Stellung genommen. Eine Gesamtdarstellung des Problems, verbunden mit umfassenden und konkreten Reformvorschlägen, findet sich erst in Mater et magistra. Die Landflucht wird nicht mehr einfach als ein Streben nach größerem Gewinn und als Flucht vor der Verantwortung für den eigenen Stand, sondern als Massenphänomen bewertet, das trotz "mancherlei" anderen Gründen mit der Gesamtentwicklung der Wirtschaft zusammenhängt, in der der Landarbeiter sich "überall hinter der Entwicklung zurückgeblieben" sieht. Die geforderten Maßnahmen beschränken sich nicht auf einen bloßen Durchhalteappell, sondern mahnen zu einer auf dem landwirtschaftlichen Familienbetrieb als der für diesen Produktionszweig sachgerechten "Personengemeinschaft" aufbauenden "strukturellen Agrarpolitik", zu deren "endlicher" Verwirklichung die Bauernschaft, die landwirtschaftlichen "Förderungsgenossenschaften" und der Staat durch eine entsprechende Kredit- und Steuerpolitik und durch eine Marktordnung, die den Preis für die landwirtschaftlichen Produkte so bemisst, "dass alle in der Lage sind, sie zu kaufen", in gleicher Weise mithelfen müssen. Wie Pius XII. fordert Johannes XXIII. den Ausbau der Infrastrukturen und die technische Vervollkommnung der Produktion durch entsprechende Investitionen und fachliche Ausbildung der Bauern, zugleich aber verlangt er, den Zug zur Abwanderung als vorläufig nicht aufzuhebendes Phänomen voraussetzend, für die Abgewanderten "jede Art von Hilfe", deren sie bedürfen, "um sich in der neuen sozialen Umwelt einzugliedern".

3. Die Frage des wirtschaftlichen Ausgleichs zwischen Entwicklungsländern und modernen Industriestaaten, von Pius XI. nur am Rande erwähnt und von Pius XII. erst in den letzten Jahren seines Pontifikates der Sache nach behandelt, bildet für Johannes "eine der größten unserer Zeit gestellten Aufgaben". Zur Lösung des Problems fordert er, die bereits unternommenen Versuche durchaus anerkennend, eine weltweite" tätige Solidarität", zu der die einzelnen, die gesellschaftlichen Verbände und Organisationen und die Staaten gleichermaßen aufgerufen sind. Die Kirche ist verpflichtet, jede nur mögliche Hilfe zu leisten. Die so geforderte Solidarität muss sich in konkreten Hilfsmaßnahmen auswirken, wobei es "die Irrtümer der Vergangenheit" zu meiden gilt und "der wirtschaftliche und soziale Aufstieg" der Völker einander anzugleichen sind, ohne Gefahr zu laufen, "eine neue Form von Kolonialherrschaft aufzurichten", und ohne diese Völker "mit ihren ganz bestimmten, sie kennzeichnenden Merkmalen" wirtschaftlich oder kulturell zu vergewaltigen. Vielmehr sollten die fortgeschrittenen Länder den zurückgebliebenen neben wirtschaftlichen Hilfen auch echte geistige Werte vermitteln. Die Kirche muss sich als die Kirche aller, vornehmlich "als die Kirche der Armen" erweisen. Zum Gegensatz zwischen Überbevölkerung und dem Mangel an Unterhaltsmitteln äußert sich der Papst optimistisch: "In weltweitem Maßstab gesehen, dürfte das Verhältnis von Bevölkerungszahl und Versorgungsmöglichkeiten weder jetzt noch in absehbarer Zukunft zu ernstlichen Schwierigkeiten führen." Die Lösung der damit verbundenen Probleme sei eine Sache der Organisation, der gerechten Verteilung und der sittlichen Haltung.

4. Auch in der Forderung nach einer weltweiten Organisation des universalen Gemeinwohls, garantiert durch eine weltumfassende politische Koordinationsinstanz, geht Johannes sehr weit. Wohl schenkt er regionalen und politischen Zusammenschlüssen seine Aufmerksamkeit, konzentriert sie jedoch am stärksten auf die internationale Frage. Er sieht einen Zusammenschluss auf Weltebene nicht nur im Prinzip als realisierbar, sondern auch als vom Gemeinwohl gefordert an. Denn angesichts der internationalen Verflechtung von Wirtschaft, Kultur und Fortschritt "können die Lenker der einzelnen Nationen ... die Probleme doch nicht in genügender Weise lösen". Zur "Wahrung von Sicherheit und Frieden in der ganzen Welt" reichen weder regionale Zusammenschlüsse noch zwischenstaatliche Verträge aus. Doch schwebt ihm kein Weltstaat vor. Bei der Verwirklichung einer weltweiten Völkergemeinschaft muss trotz Einschränkung des Souveränitätsprinzips und regionaler Blockbildungen das Subsidiaritätsprinzip, das den einzelnen Staaten ihre wesentlichen Rechte belässt, beachtet werden und darf eine "politische Gewalt", "deren Macht überall auf Erden Geltung haben soll", nicht gegen den Willen der einzelnen Völker durchgesetzt werden. Der Papst verkennt nicht die enormen Schwierigkeiten einer solchen Institution, möchte aber die UN, in deren Menschenrechtsdeklaration er trotz notwendiger Korrekturen eine für alle akzeptierbare ethische Basis erblickt, als möglichen, ja gebotenen Ausgangspunkt für deren Verwirklichung gelten lassen.

5. Für die Weiterentwicklung der katholischen Soziallehre sind gewisse offenkundig gewordene Akzentverschiebungen innerhalb des traditionellen sozialen Lehrgutes der Kirche nicht weniger wichtig, und zwar im Sinne einer Konkretisierung und forschreitenden Anpassung an die vorgegebene Struktur der modernen Wirtschaftsgesellschaft. Das gilt zunächst für das Phänomen der Vergesellschaftung, deren wesentliche Momente bereits in dem Schreiben des Kardinalstaatssekretärs an die 47. Soziale Woche Frankreichs enthalten sind und in Mater et magistra weiter ausgeführt werden. Der Papst versucht diesem Phänomen in allen seinen Aspekten gerecht zu werden. Gefahren werden nicht verschwiegen: Eindringen von Gesellschaft und Staat in Bereiche, "die zum Persönlichsten des Menschen gehören", die Einengung des Freiheitsraumes für den einzelnen, wachsende gesellschaftliche Abhängigkeit des Individuums. Er stellt aber weniger die Gefährdungen in den Vordergrund als die durch den Prozess der Vergesellschaftung zahlreicher werdenden "Beziehungen und Bindungen", die "teils als Ergebnis, teils als Ausdruck eines sozusagen unwiderstehlichen Strebens der menschlichen Natur" anzusehen sind. Der Vergesellschaftungsprozess ist nicht "das Produkt unwiderstehlich wirkender Naturgewalten", sondern "eine Schöpfung des Menschen selbst", der "von Natur aus auf verantwortliches Handeln angelegt" ist. Er kann sich in einer Weise vollziehen, "die bei größtmöglicher Nutzung seiner Vorteile doch die mit ihm verbundenen Nachteile vermeidet oder mildert". Drei Voraussetzungen sind dafür notwendig: ein gesundes Sozialethos bei den einzelnen, bei den Gruppen und bei den öffentlichen (staatlichen) Behörden, eine dem subsidiären Aufbau der Gesellschaft entsprechende Autonomie der gesellschaftlichen Zwischengebilde und der Aufbau der primären Sozialkörper als Personengemeinschaften. Weiter ist für den Papst entscheidend, dass der Prozess nicht unter rein wirtschaftlichen Aspekten gesehen und vollzogen wird, sondern in ihm wirtschaftlicher Fortschritt und soziale Entwicklung einander entsprechen.

6. An den Forderungen nach Anpassung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt möchte der Papst das Verhältnis von Kapital und Arbeit orientiert wissen. Trotz der Feststellung, "dass in vielen Ländern und ganzen Erdteilen zahllosen Arbeitern ein Lohn gezahlt wird, der ihnen selbst und ihren Familien wirklich menschenunwürdige Lebensbedingungen aufzwingt", sieht er doch in einem weniger gespannten Verhältnis zwischen den "Gesellschaftsschichten" eines der erfreulichsten Zeichen unserer Zeit. Er erblickt in der großbetrieblichen Organisation der modernen Wirtschaftsgesellschaft ein normales und mit dem Gemeinwohl durchaus zu vereinbarendes Aufbauelement der Industriegesellschaft, gibt als erster Papst eine umfassende Strukturanalyse des Großbetriebes und stellt als oberste Maxime für eine gerechte Unternehmensverfassung die Umformung der Betriebe zu echten personalen Leistungsgemeinschaften heraus, damit nicht nur die Verteilung des Wirtschaftsertrages, sondern auch der gesamte Wirtschaftsvollzug den Forderungen der Gerechtigkeit entspreche.

Mit Nachdruck fordert Johannes XXIII., auf Pius XII. verweisend, eine aktive Beteiligung der Arbeiter "am Leben des sie beschäftigenden Unternehmens", räumt aber zugleich ein, dass die konkrete Form dieser Teilnahme nicht ein für allemal auszumachen sei, da die Voraussetzungen dafür sich sogar "in demselben Unternehmen rasch und grundlegend" ändern können. Mater et magistra vermeidet offenbar mit Absicht den mit vielen Fragen verbundenen Ausdruck " Mitbestimmung". Formal ist die Frage offen gelassen, wieweit es sich dabei um die Mitsprache in sozialen Fragen und solchen, die unmittelbar oder mittelbar die Leitung des Unternehmens betreffen (wirtschaftliche Mitbestimmung), handelt, doch der Zusammenhang lässt erkennen, dass trotz der Hervorhebung einer "wirksamen Einheitlichkeit der Unternehmensleitung" die Möglichkeit sowohl bestimmter Formen wirtschaftlicher Mitbestimmung wie des Miteigentums, wobei wiederum die konkrete Form der Verwirklichung offen gelassen wird, durchaus als möglich, unter Umständen sogar als erforderlich angesehen wird, denn "die weitere Verantwortung, die heute in verschiedenen Wirtschaftsunternehmen den Arbeitern übertragen werden soll, entspricht durchaus der menschlichen Natur". Die aktive Teilnahme der abhängigen Arbeiterschaft soll sich aber nicht auf den Betrieb beschränken. Sie soll ihre Meinung und ihr Gewicht "in allen Bereichen des Gesellschaftslebens zur Geltung bringen". Die Aufgabe der Gewerkschaften als legitime Vertretung der Arbeiter auf allen Ebenen wird ausdrücklich hervorgehoben, die christlichen Gewerkschaftler werden zu noch größerem Einsatz ermuntert. Auch jene Katholiken werden mit Lob bedacht, "die, von christlichen Grundsätzen durchdrungen, ausgezeichnete Arbeit in anderen Berufsorganisationen und Gewerkschaften leisten, die sich vom natürlichen Sittengesetz leiten lassen und die religiös-sittliche Freiheit ihrer Mitglieder achten".

7. In der Kennzeichnung der Beziehung zwischen Privatinitiative und staatlicher Intervention folgt Johannes XXIII. den Kundgebungen seiner Vorgänger. Dem Wirken der staatlichen Gewalt werden jedoch weitere Grenzen gesteckt und die erweiterten Wirkmöglichkeiten auch ausdrücklich anerkannt. Sie soll sich "in vielfältiger Weise, umfassender und planmäßiger als früher" wirtschaftspolitisch betätigen und dafür angepasste Einrichtungen und Verfahrensweisen ausbilden. Aber die staatlichen Eingriffe müssen letztlich die Ausweitung echter Privatinitiative und nicht deren Aufhebung zum Ziele haben. Ebenso entschieden wie für die Privatinitiative als Motor des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens setzt sich der Papst für das grundsätzliche Recht auf Privateigentum "auch an Produktionsmitteln" ein. Mit einer gewissen Anerkennung erwähnt er "politische Verbände und Organisationen, die früher das natürliche Recht auf Eigentum geleugnet", heute aber, "durch die soziale Entwicklung belehrt, dieses Recht durchaus anerkennen". Doch mit dem Eigentum ist die soziale Verpflichtung verbunden, die "aus dem Eigentumsrecht selbst" sich herleitet. Das erfordert eine breite Streuung und die Ausrichtung der Eigentumsverhältnisse auf die Bedürfnisse des arbeitenden Menschen, "lebt doch das Eigentum von der Fruchtbarkeit der Arbeit und erhält von ihr seine Bedeutung". In dem Umstand, dass heute viele ihre Zuversicht eher auf einen erlernten Beruf oder auf die verschiedenen Formen wirtschafts- und sozialpolitischer Versorgung richten als auf Vermögenserwerb, sieht der Papst trotz der daraus folgenden tiefgreifenden Umgestaltung der Eigentumsformen und -verhältnisse kein negatives Zeichen. Da der Staat "um des Gemeinwohls willen" immer größere Aufgaben zu übernehmen hat, ist auch gegen eine Ausweitung des öffentlichen Eigentums im Rahmen des Gemeinwohls nichts einzuwenden.

8. Die gesamte Soziallehre des Papstes fußt auf den Prinzipien der Personalität, der Subsidiarität, der Solidarität und des Gemeinwohles. In Pacem in terris wird aus diesen Prinzipien heraus, deutlicher noch als in Mater et magistra, ein Gesamtentwurf einer möglichen Gesellschafts- und Friedensordnung geboten. Auf den vier Prinzipien ruht die von Gott festgesetzte Ordnung des Universums. Alles Gesellschaftliche hat seinen Ursprung in der Personalität des Menschen, muss nach deren Gesetzen verstanden werden und nicht nach den "vernunftlosen Kräften und Elementen des Universums". Deshalb ist auch alles Gesellschaftliche auf die Person bezogen und muss zu deren Vervollkommnung dienen. Darauf beruht die wesentlich subsidiäre Stellung aller gesellschaftlichen Institutionen und Einrichtungen. Wie auf die Einzelperson sind auch auf alle gesellschaftlichen Gebilde: Gruppen, Organisationen, Staaten und Staatengemeinschaften, die ethischen Kategorien von Recht und Pflicht anzuwenden. Nur bei voller Kenntnis und Verwirklichung der Rechte und Pflichten des einzelnen und der verschiedenen gesellschaftlichen Gebilde kann eine universale Friedensordnung aufgebaut werden, in der das Gemeinwohl, in dessen Verwirklichung jede öffentliche Autorität ihren "Existenzgrund" hat, für alle garantiert ist.

Im Lichte der aus den Grundrechten - deren Katalog der Papst wesentlich erweitert - folgenden sozialen Imperative deutet er die "Zeichen der Zeit", wie sie im personalen, sozialen und internationalen Bereich in Erscheinung treten. Der Friede kann nur verwirklicht werden auf einer Gesellschaftsordnung, in der die Rechte und Pflichten des einzelnen, der gesellschaftlichen Gruppen und Verbände und der Staaten respektiert werden. Deswegen sind beim Aufbau einer solchen Friedensordnung wesentlich drei Aspekte zu berücksichtigen: ein personaler, ein sozialer und ein internationaler. Der Friede kann nicht das Ergebnis eines Gleichgewichtes zwischen politischen und militärischen Mächten sein, er ist letzten Endes vielmehr Ausdruck einer Friedenshaltung, die aus dem Ethos des einzelnen und der gesellschaftlichen Kräfte lebt.

9. Der Papst hat bei drohender Gefahr keine Gelegenheit versäumt, alle Verantwortlichen zur Erhaltung des Friedens zu ermahnen, und in zahlreichen Ansprachen auf die Abhängigkeit des internationalen Friedens vom "Frieden des Herzens" und dem sozialen Frieden hingewiesen. Bei allen konkreten Friedensbemühungen lässt sich der Papst von drei Erwägungen leiten, die wesentlich von der Auffassung seines kirchlichen Amtes her bestimmt sind:

a) Er weiß sich seit Beginn seines Pontifikates auf Grund seines Amtes als über den streitenden Parteien und Blöcken stehend. Er erwartet, dass der Papst, da sein Handeln "durch keine irdischen Ziele und keine politischen Machtansprüche" beeinflusst wird, von allen gehört wird.

b) Er sieht in der eindeutigen Unterscheidung und gewissen faktischen Trennung von politischer Einflussnahme und kirchlicher Amtsführung eine wesentliche Erleichterung nicht nur für das soziale Apostolat der Kirche, sondern auch für ihre Friedenssendung. Deswegen ist er bestrebt, die Kirche aus jeder Art politischer Umklammerung zu lösen und die "wesentliche und vollkommene Neutralität der Kirche" in Erinnerung zu bringen. Er hat diese Trennung trotz Widerständen innerhalb Italiens und bei den italienischen Parteien praktiziert und sich dabei im Einverständnis mit den verantwortlichen katholischen Laien gewusst.

c) Er ist bestrebt, in den die Gesellschaft der Gegenwart formenden Kräften die möglichen oder wirklichen Ansätze für das Gute zu sehen. Es fehlt keineswegs an Verurteilungen kirchenfeindlicher Ideologien und Systeme. Er gibt aber gerade deshalb zu bedenken, dass es "durchaus angemessen" ist, "bestimmte Bewegungen, die sich mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen der Politik befassen, zu unterscheiden von falschen philosophischen Lehrmeinungen über das Wesen, den Ursprung und das Ziel der Welt und des Menschen, auch wenn diese Bewegungen aus solchen Lehrmeinungen entstanden und geleitet sind".

10. Die gesamte Darstellung der katholischen Soziallehre durch den Papst mündet in die Aufforderung zu deren konkreter Verwirklichung. Die Katholiken sollen die "erlernten Grundsätze" nicht nur "häufig erwägen", sondern in die Tat umsetzen. Dem positiven Echo auf Mater et magistra folgt seinerseits die dringende Mahnung zur Verwirklichung der dort ausgesprochenen Weisungen. Er fordert vor allem sozialpädagogische Maßnahmen und verlangt den Einbau der Soziallehre "als integrierenden Bestandteil der christlichen Lehre vom Menschen" in die katholischen Schul- und Bildungsprogramme. In der Verwirklichung der Soziallehre der Kirche kommt den Laien vorrangige Bedeutung zu. Für ihre konkrete Aktion gelten folgende praktische Grundsätze:

a) die Christen müssen die gesellschaftliche Wirklichkeit, in der sie leben, zur Kenntnis nehmen und sich nicht in eine falsche Innerlichkeit zurückziehen;

b) die Präsenz ist das Gesetz des "Erfolges" auch für die Katholiken, wenn es gilt, "die Grundsätze echter Humanität und die Lehre des Evangeliums in Einklang zu bringen". Es gilt, bei der Verbreitung und Verwirklichung der kirchlichen Soziallehre sich aller verfügbaren technischen und personellen Mittel zu bedienen, einschließlich der modernen Publikationsmittel;

c) die Eigenverantwortung des Laien, wie sie von den sozialen und politischen Sachgesetzen aufgegeben wird, ist zu wahren. Sie dürfen sich freilich nicht in Widerspruch setzen mit den Weisungen der Hierarchie, ein gesunder Pluralismus der Meinungen auf diesem Gebiet wird aber begrüßt;

d) die soziale Aktion der Katholiken ist wesentlich Dienst an der Gemeinschaft und darf sich nicht auf die eigene Gruppe beschränken. Sie sollen nicht nur "andere Auffassungen mit gebührendem Wohlwollen prüfen", ohne sich freilich auf falsche Kompromisse einzulassen. Sie sollen auch nicht nur "auf ihr eigenes Interesse schauen", sondern auf ehrliche Zusammenarbeit bedacht sein.

Man hat den Vorwurf erhoben, die Darstellung der katholischen Soziallehre durch den Papst sei untheologisch. Meint man damit das Zurücktreten der Prinzipienanalyse zugunsten der Konkretisierung sozialer Imperative, hat der Vorwurf seine formale Richtigkeit. Tatsächlich ist die Soziallehre des Papstes mehr an den Sachgesetzen gegenwärtiger gesellschaftlicher Entwicklung orientiert als an bestimmten Schulmeinungen der Sozialmoral. Man wird aber nicht bestreiten können, dass die sozialen Weisungen des Papstes bis in die letzten konkreten Folgerungen an der Botschaft der [[Bibel] und am Naturrecht, wie die Kirche es versteht, orientiert sind. Dass er auf eine Systematisierung von Prinzipien zugunsten des konkret Erreichbaren verzichtet und bestrebt ist, die konkreten Imperative aus den Grundgesetzen personalen Vollzugs herzuleiten, kommt der Soziallehre der Kirche und der konkreten Aktion nur zustatten. Richtig verstehen wird man seine sozialen Weisungen freilich nur, wenn man sich den innerweltlichen Auftrag der Kirche, wie Johannes ihn sieht, vor Augen hält. Die Kirche hat nach ihm zwar unablässig den Menschen auf seine jenseitige Bestimmung hinzuweisen, aber sie hat sich gerade deswegen "auch um die Bedürfnisse des Alltags zu kümmern", gemäß dem Beispiel des Herrn, der sich des hungernden Volkes erbarmte. In Befolgung dieses Beispiels war der Papst bestrebt, auch in seinen sozialen Kundgebungen nicht nur die Prinzipien zu wiederholen und die Irrtümer zu verurteilen, sondern die "Heilmittel der Barmherzigkeit" anzuwenden.

Hauptquellen:

Enz. Mater et magistra, AAS 1961, 401-464 (HK XV/536-558). Enz. Pacem in terris, AAS 1963, 257-304 (HK XVII/476-492).

Zu 1: Enz. Ad Petri cathedram, AAS 1959, 497-531 (HK XIII / 538-548); Homilie zum ersten Jahrestag der Krönung v. 4.11. 1959, AAS 1959, 814 bis 818 (HK XIV/123-125); Weihnachtsbotschaft 1960, AAS 1961, 5-15 (HK XV/221-225); Ansprache über den Frieden v. 10.9.1961, AAS 1961, 577-582 (HK XVI/26-28); Rundfunkbotschaft v. 11. 9.1962, AAS 1962, 678-685 (HK XVII/43-46); Osterbotschaft 1963 (HK XVII/371-372); Ansprache v. 15.5.1961 (HK XV/442); Schreiben des Kardinalstaatssekretärs an die 49. Soziale Woche Frankreichs 1962 (HK XVII/140-141).

Zu 3: Ansprache v. 15.5.1961 (HK XV/442); Rundfunkansprache v. 11. 9. 1962, AAS 1962, 678-685 (HK XVII / 43-46) ; Schreiben des Kardinalstaatssekretärs an die 46. Soziale Woche Frankreichs 1959 (HK XIV/81-82).

Zu 4: Schreiben des Kardinalstaarssckretärs an die 49. Soziale Woche Frankreichs 1962 (HK XVII/140-141).

Zu 5: Schreiben des Kardinalstaatssekretärs an die 47. Soziale Woche Frankreichs 1960 (HK XV/86).

Zu 6: Enz. Ad Petri cathedram, AAS 1959, 497-531 (HK XIII/538-54S).

Zu 8: Ansprache an die Regierungsvertreter bei der Konzilseröffnung v. 12.10.1962, AAS 1962, 814-819 (HK XVII/94-95); Weihnachtsbotschaft 1960, AAS 1961, 5-15 (HK XV/221-225).

Zu 9: Ansprache über den Frieden v. 10.9. 1961, AAS 1961, 577-582 (HK XVI / 26-28); Rundfunkbotschaft v. 25.10.1962, AAS 1962, 861-862 (HK XVII/119-120); Weihnadltsbotschaft 1959, AAS 1960, 27-35 (HK XIV/226 bis 229); Enz. Ad Petri cathedram, AAS 1959, 497-531 (HK XIIl / 538 bis 548); Ansprache zum Balzan-Preis v. 7.3.1963, AAS 1963, 238-240 (HK XVII/358); Rundfunkansprache v. 11. 9.1962, AAS 1962, 678-685 (HK XVII/43-46); Eröffnungsansprache zum Konzil v. 11. 10. 1962, AAS 1962, 786-795 (HK XVII/84-87).

Zu 10: Schreiben an die lateinamerikanischen Bischöfe v. 8.12.1961, AAS 1962, 28-31 (HK XVI/341-342); Osrerbotschaft 1962, AAS 1962, 291-295 (HK XVI/406-407); Eröffnungsansprache zum Konzil v. 11. 10. 1962, AAS 1962, 786-795 (HK XVII/84-87).

Weitere Quellen:

Erste Rundfunkbotschaft, AAS 1958, 838-841 (HK XIl/114-115); Weihnachtsbotschaft 1958, AAS 1959, 5-12 (HK XIII / 239-242); Rundfunkansprache v. 1. 5. 1960, AAS 1960, 397-400 (HK XIV/396); Ansprache an das Konsistorium v. 16. I. 1961, AAS 1961, 66-70 (HK XV/268-269); Weihnachtsbotschaft 1961, AAS 1962, 46-48 (HK XVI/228-231); Pfingsthomilie 1962, AAS 1962, 437- 447 (HK XVI/502-505); Rundfunkansprache zur Kubakrise v. 25.10.1962, AAS 1962, 861-862 (HK XVII/119-120); Weihnachtsbotschaft 1962, AAS 1963, 13-19 (HK XVII / 231-233); Osterbotschaft 1963 (HK XVII/371-372); Ansprache an die Kardinäle v. 18.3. 1963 (HK XVII/358).