Patres pontificiae commissionis

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
Schreiben
Patres pontificiae commissionis

Päpstlichen Kommission für die Interpretation der Dekrete des Zweiten Vatikanischen Konzils
unseres Heiligen Vaters
Paul VI.
Antwort auf vorgelegte Fragen
18. April 1973

(Offizieller lateinischer Text AAS LXV [1973] 220-221)

(Quelle: Nachkonziliare Dokumentation – im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, Band 47, Kurienreform II (1968-1975), Sammlung neuer Erlasse, lateinischer und deutscher Text, S. 156-159, von den Deutschen Bischöfen approbierte Übersetzung, Paulinus Verlag Trier 1976; Imprimatur N. 6 / 75, Treveris die 18.6.1975 Vicarius Generalis d. m. Israel)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Die Mitglieder der Päpstlichen Kommission zur Interpretation der Dekrete des Zweiten Vatikanischen Konzils haben in einer Vollversammlung die ihnen vorgelegten Fragen wie folgt beantwortet:

II

(Über das Ausscheiden aus dem Amt nach fünf Jahren)

Frage:

1. Ob unter die Bestimmung von Nr. 2 § 5 der Apostolischen Konstitution Regimini Ecclesiae Universae außer den Präfekten, Mitgliedern und Sekretären der Kurienkongregationen auch die Präfekten, Präsidenten oder ihnen Gleichgestellte, die Pro- und Vizepräsidenten, die Mitglieder und höheren Prälaten der übrigen Behörden, Gremien und Kollegialorgane der Römischen Kurie fallen, wie zum Beispiel der Gerichte, Sekretariate, Ämter und der ständigen Kommissionen und Komitees;

2. ob das Ausscheiden aus dem Amt nach fünf Jahren, das in Nr. 5 § 1 der genannten Apostolischen Konstitution Regimini ecclesiae universae für die Konsultoren der Behörden angeordnet ist, auch die Konsultoren der übrigen Gremien und Organe der Römischen Kurie sowie die Votanten, Referendare, Berater, Beauftragten und Sachverständigen der genannten Behörden, Gremien und Organe betrifft.

Antwort: - Ja auf beide Fragen; ausgenommen jedoch die Gremien und Organe der Römischen Kurie, für die eigenes Recht in dieser Frage gilt (das sind vor allem die Römische Rota, die Apostolische Kammer und das Kollegium der wirklichen Apostolischen Protonotare (de numero participantium), sowie wegen seiner besonderen Natur das Staats- oder Päpstliche Sekretariat, über das der Papst frei verfügt.

Papst Paul VI. hat in der dem Unterzeichneten am 18. April 1973 gewährten Audienz die vorge nannten Entscheidungen gebilligt und bestätigt und angeordnet, sie zu veröffentlichen.

PERICLE KARD. FELICI
Präsident