Neue liturgische Bewegung

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Als Neue Liturgische Bewegung werden zusammenfassend Bestrebungen bezeichnet, das "eigentliche liturgische Erbe" des Zweiten Vatikanischen Konzils zum Leben zu erwecken. Sie beabsichtigt eine liturgische "Hermeneutik der Kontinuität" der Liturgiereform, möchte die Bedeutung der Liturgie in der Katholischen Kirche tiefer erschließen und das Verständnis für sie fördern. Sie sieht sich in der Tradition der Liturgischen Bewegung des 19. und 20. Jahrhunderts bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil. Die nachkonziliare schnelle Entwicklung erfordert im 21. Jahrhundert, dass der Papst in liturgischer Hinsicht nachjustieren muss. Die "ordentliche" und die "außerordentliche Form" des Römischen Ritus, so Papst Benedikt XVI., sollen sich "gegenseitig befruchten",<ref>7. Juli 2007 Begleitbrief zum Motu proprio Summorum pontificum.</ref> Diese Reformen erfolgen schrittweise. Die ersten erfolgten durch das Motu proprio Summorum pontificum, durch Pro multis, dem Dekret Cum sanctissima mit Quo magis‎.

Papst Franziskus bestimmte durch sein Motu proprio Traditionis custodes im Jahr 2021, dass die liturgischen Bücher von 1970 in den von den seligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. herausgegebenen Fassungen „einzige Ausdrucksform der lex orandi des Römischen Ritus“ sind (Art. 1)".

Begriffsgeschichte

Die Bezeichnung wird zurückgeführt auf Joseph Kardinal Ratzinger, später Papst Benedikt XVI.: „Weil es die Gemeinde aus sich gar nicht gibt, sie vielmehr immer nur durch den Glauben vom Herrn her überhaupt als Einheit entsteht, ist Zerfall in Parteiungen aller Art [...] unter diesen Bedingungen unwiderruflich. Darum brauchen wir eine neue Liturgische Bewegung, die das eigentliche Erbe des II. Vatikanischen Konzils zum Leben erweckt.“<ref>Joseph Ratzinger: Aus meinem Leben. Erinnerungen. Stuttgart 2000, S. 174.</ref> „Eine solche neue liturgische Bewegung [die Fehlentwicklungen ungeschehen macht] kann man nicht ‚machen’, wie man überhaupt nichts Lebendiges ‚machen’ kann, aber man kann dem Heraufkommen dienen, indem man selbst den Geist der Liturgie neu anzueignen sich müht und für das so Empfangene auch öffentlich eintritt.“<ref>Joseph Ratzinger: Gesammelte Schriften. Band 11. Theologie der Liturgie. Freiburg, Basel, Wien 2008, S. 634.</ref> Er wirbt für eine "Wiederentdeckung des Wesentlichen in der Liturgie". Liturgie sei allgemein ein Überschreiten des alltäglichen Lebens, und Selbstüberschreitung (Transzendenz) sei in den Kern christlicher Liturgie eingeschrieben (von mir weg zu einem Höheren). Es gehe darum, die Liturgie nicht zu banalisieren und zu profanieren, hingegen die Ehrfurcht und das Übernatürliche aufleuchten zu lassen."<ref>so ein Tagungsbericht (40 Jahre Liturgiereform-Festakt in Trier mit Joseph Kardinal Ratzinger, Die Tagespost 6. Dez. 2003; Michael Schneider, Zur Grundlegung und Erneuerung der Liturgie nach der Theologie Joseph Ratzingers - Papst Benedikts XVI.)</ref>

Theoretische und praktische Richtung

Die "Neue Liturgische Bewegung" entfaltet sich in zwei Richtungen. Sie studiert einerseits auf einer akademischen historischen Ebene das Wesen und die Entwicklung des Römischen Ritus. Auf der anderen Seite geht es ihr auf einer praktischen Ebene um eine Revision der nachkonziliären liturgischen Reform in Übereinstimmung mit einer präziseren Umsetzung von Sacrosanctum concilium. Sie ergründet die Absichten der Konzilsväter zur Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils und ebenso wie eine Zelebrationsweise auszusehen hat, die das Depositum fidei am meisten stützt<ref> vgl. Brian W. Harrison: Die Reform der liturgischen Reform: in: Franz Breid: "Die heilige Liturgie" 1997, S. 211-213 (siehe Literatur).</ref> und den katholischen Glauben des Mystischen Leibes Christi in der Liturgie am treffendsten zum Ausdruck bringt.

Reform der Reform

Eine "Reform der Reform", wie Benedikt XIV. sie angesprochen hat, bedeute, so der Präfekt der Gottesdienstkongregation Antonio Cañizares Llovera 2010, Fehlentwicklungen zu korrigieren, die sich bei der Liturgiereform im Anschluss an das Zweite Vatikanische Konzil eingestellt hätten. Es sei bei dem vom Konzil gewünschten "berechtigten Fortschritt" zu prüfen, ob der vom Konzil gewünschte "wirkliche und sicher zu erhoffende Nutzen der Kirche"" (SC, Nr. 23) gegeben sei. Llovera ließ keinen Zweifel an der Güte der nachkonziliaren liturgischen Erneuerung und an ihren großen Vorteilen für das Leben der Kirche wie die Actuosa participatio und eine reichere Präsenz der Heiligen Schrift. Die Reform sei jedoch manchmal auch als "ein Werk der Hände des Menschen und nicht Gottes" verstanden worden; „die liturgische Erneuerung ist wie eine Forschung im Labor gesehen worden, Ergebnis der Vorstellungskraft und der Kreativität: magisches Wort jener Zeit“, so Antonio Cañizares Llovera.<ref>Eine 'neue Liturgische Bewegung'? Kath.net am 28. Dezember 2010 von Armin Schwibach</ref>

Der im Jahre 2016 amtierende Präfekt der Gottesdienstkongregation, Kardinal Robert Sarah, sagte im Juli 2016, einige der nach dem II. Vatikanischen Konzil durchgeführten Reformen seien zu sehr vom damaligen Zeitgeist beeinflusst gewesen und über die Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ hinausgegangen. Eine vollständige Umsetzung der Konstitution bedürfe einer „Hermeneutik der Kontinuität“; die Konzilsväter hätten keine Revolution beabsichtigt, sondern eine Evolution.<ref>Kardinal Sarah bittet Priester, ‚ad orientem’ zu zelebrieren Kath.net am 6 Juli 2016.</ref> Unter Berufung auf Joseph Kardinal Ratzinger verweist Sarah Ende März 2017 auf die Krise der Kirche, die vor allem seit dem Konzil zu beobachten sei und in Verbindung mit der Krise der Liturgie gesehen werden müsse. Respektlosigkeit, Entsakralisierung sowie Horizontalisierung des wesentlichen Elemente des Gottesdienstes seien hier zu nennen. Viele Menschen wüssten nicht mehr, dass der Zweck der Messfeier die „Herrlichkeit und die Anbetung Gottes ist, das Heil und die Heiligung der Menschen“. <ref>Nachkonziliare Kirche ohne christliche Wurzeln Kath.net am 1. April 2017, Bericht von Martin Lohmann</ref>

Tatsächlich, so Kardinal Sarah, sei das, was man die „Reform der Reform“ nennt und was man vielleicht noch genauer als „gegenseitige Befruchtung der Riten“ bezeichnen solle, um einen Ausdruck des Lehramts von Benedikt XVI. aufzugreifen, eine vor allem geistliche Notwendigkeit. Und sie betreffe selbstverständlich die beiden Formen des römischen Ritus. Der Kardinal plädierte für ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen der Treue zur Tradition und einer legitimen Veränderung und die Zurückweisung jeglicher Hermeneutik des Bruchs und der Diskontinuität.<ref>„Reform der Reform“ ist eine geistliche Notwendigkeit Kathnews am 4. April 2017; Summorum Pontificum: Wiedererwachen der liturgischen Bewegung Kathnews am 10. April 2017.</ref>

Der Vatikansprecher Federico Lombardi erklärte am 11. Juli 2016 im Anschluss an eine Audienz, die Papst Franziskus Kardinal Sarah gewährte, der Begriff einer "Reform der Reform" sei besser zu vermeiden, da er Missverständnisse hervorrufen könne.<ref>domradio.de: Vatikan erteilt Liturgiereform eine Absage Nicht mit dem Rücken zur Gemeinde, 12. Juli 2016</ref>

Handlungsfelder der Bewegung

Formen des Kommunionempfangs

Papst Benedikt XVI. wollte den Empfang der Sakramentalen Kommunion in kniender Form fördern und äußerte den Wunsch, die Mundkommunion solle die übliche Praxis werden, da diese besser die "Wahrheit der Realpräsenz in der Eucharistie" hervorhebe und leichter in den Sinn des Mysteriums einführe.<ref>Päpstlicher Zeremonienmeister: Papst bevorzugt Mundkommunion Kath.net 26. Juni 2008; Papst Benedikt Peter & Paul 2009 - Eucharistieverteilung Video bei Kathtube</ref>

Benedikt XVI. hatte als Bischof von Rom den Indult für die Handkommunion bei Messen mit dem Heiligen Vater außer Kraft gesetzt. Seit Weihnachten 2010 wird im Petersdom die Kommunion generell nur als kniende Mundkommunion gespendet. Der Papst folgt damit der einzigen vom Missale Pauls VI. vorgesehenen Weise der Austeilung der Heiligen Kommunion an die Gläubigen.<ref>Eine 'neue Liturgische Bewegung'? Kath.net am 28. Dezember 2010 von Armin Schwibach</ref>

Kommunionspende durch Laien

Nach 800 war die Berührung des Leibes Christi mit der Hand oder den Fingern nur noch als ein Privileg des Klerus nachzuweisen;<ref>vgl. Martin Lugmayr: Handkommunion, Eine historisch-dogmatische Untersuchung, mit einem Vorwort von Robert Spaemann. Stella Maris Verlag Buttenwiesen 2001, S. 23 (64 Seiten; ISBN: 978-3-934225-13-8).</ref> diese Praxis galt bis kurz nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Zwar war in Zeiten der Verfolgung Laien erlaubt, die Sakramentale Kommunion in Gefängnisse zu bringen oder zu Einsiedlern, jedoch während der Heiligen Messe gab es weder in der Ost- noch in der Westkirche keine Laienkommunionhelfer.<ref> so Athanasius Schneider auf der DVD mit dem Titel: "Dominus est. Es ist der Herr. Die Eucharistie im Lichte des II. Vatikanischen Konzils" vom Josanto-Media.</ref>

Der Kirchenlehrer Thomas von Aquin, der in seinen eucharistischen Hymnen die Katholische Lehre ausdrückt, sagt in der fünften Strophe des Hymnus Sacris solemniis: "So hat er dieses Sakrament begründet, das nur die Priesterschaft verwalten sollte; sie hat die Vollmacht, selbst es zu empfangen und auszuspenden auch der Christenheit."

Das geltende Kirchenrecht von 1983 legt fest, dass Bischof, Priester und Diakon die "ordentlichen Spender der heiligen Kommunion" sind. Akolythen und andere beauftragte Gläubige können als "außerordentliche Spender" auch in der heiligen Messe fungieren,<ref>Codex Iuris Canonici c. 910.</ref> jedoch "nur dort, wo eine Notlage<ref>Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 230 § 3.</ref> es erfordert, können außerordentliche Spender dem zelebrierenden Priester helfen."<ref>Redemptionis sacramentum, Nr. 88; Vgl. Hl. Kongr. für die Riten, Instruktion Eucharisticum mysterium, Nr. 31: AAS 59 (1967) 558; Päpstl. Kommission für die authentische Auslegung des Codex Iuris Canonici, Responsio ad propositum dubium (1. Juni 1988): AAS 80 (1988) 1373.</ref>

Zelebrationsrichtung

Weder die Liturgiekonstitution Sacrosanctum concilium vom 4. Dezember 1963 noch die Diskussionen der Konzilsväter machen eine Aussage zur Zelebrationsrichtung.<ref>DVD 51 Min.: Dominus est. Es ist der Herr. Die Eucharistie im Lichte des Zweiten Vatikanischen Konzils, Gespräch von Reiner Müller mit Athanasius Schneider im Josanto-Media 2011.</ref> Die heutige Praxis während der Opferhandlung »versus populum« zu feiern, ist durch die Beobachtung entstanden, dass in St. Peter und in einigen anderen Basiliken Roms der Papst mit dem Gesicht zum Volk hin zelebrierte. Doch war die Stellung »hinter dem Altar« hier in der urchristlichen Gebetshaltung nach Osten hin begründet; die betreffenden Kirchen haben nämlich die Apsis im Westen und den Eingang im Osten.<ref>Klaus Gamber: Kult und Mysterium. Das Liturgieverständnis der frühen ungeteilten Christenheit. Regensburg 1983, S. 31-32: aus: Martin Reinecke (Hg.): Klaus Gamber: Zurück zum gemeinsamen Erbe - Kritische Überlegungen zur Situation von Liturgie und Kirche EOS Verlag St. Ottilien 1999, S. 59 (126 Seiten); Klaus Gamber: Die Reform der römischen Liturgie. Vorgeschichte und Problematik, Regensburg 1981, S. 52.</ref> Somit darf die Zelebration in Richtung auf die Apsis nicht als Ausrichtung zum Altar oder zum Tabernakel verstanden werden, sondern als Ausrichtung nach Osten, in Richtung auf den wiederkehrenden Herrn.

Josef Andreas Jungmann machte die folgende kritische Bemerkung über die Praxis der Zelebration versus populum:

Der Priester steht also an der Spitze des Volkes, nicht versus populum. Die ganze Gemeinde ist vielmehr wie eine große Prozession, die geführt vom Priester, nach Osten zieht, der Sonne zu, Christus dem Herrn entgegen, um mit ihm Gott das Opfer darzubringen.<ref>Liturgie der christlichen Frühzeit bis auf Gregor den Großen, Universitätsverlag Freiburg/Schweiz 1967, S. 126.</ref>

Kardinal Robert Sarah, der damalige Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, erinnerte Ende Mai 2016 in einem Interview mit der französischen Zeitung „Famille Chrétienne“ daran, dass das II. Vatikanum die Zelebration der heiigen Messe zu den Menschen hin als eine Möglichkeit vorgesehen hätte und man dafür überhaupt keine Erlaubnis benötige. Priester seien allerdings auch nicht darauf verpflichtet, so zu feiern.<ref>Kardinal Sarah: „Priester sollen ad orientem zelebrieren“ Kath.net am 31. Mai 2016</ref>

Der Ort und die Ausstattung des Tabernakels

Der Tabernakel ist der "geistliche Mittelpunkt" einer Pfarrgemeinde, einer Ordensgemeinschaft, der gesamten Kirche, der ganzen Menschheit<ref> Enzyklika Mysterium fidei über die Lehre und den Kult der heiligen Eucharistie vom 3. September 1965, Nr. 68.</ref> und die "Herzmitte unserer Kirchen", schreibt Papst Paul VI..<ref>Paul VI. Credo des Gottesvolkes vom 30. Juni 1968, Nr. 26.</ref> Die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils sagt: Der Tabernakel muss sich an einem Platz in der Kirche oder Kapelle befinden, der gut sichtbar, kunstvoll ausgestattet und zum Gebet geeignet ist, denn die "richtige Position hilft, die wirkliche Gegenwart Christi im Allerheiligsten Sakrament zu erkennen."(SaC, Nr. 69). Deshalb sollte der Tabernakel auch die örtliche Mitte - im Apsisscheitel - und Blickfang des Gotteshauses sein.<ref>vgl. US-Bischof: Tabernakel gehören in die Mitte der Kirche Kath.net am 12. Januar 2016</ref> Wenn der Tabernakel mit dem Allerheiligsten nicht in der Mitte steht, wird er (und der wirklich gegenwärtige Christus darin) als weniger wichtige Nebensache empfunden. Ein seitlicher oder weit entfernter Tabernakel soll für die Aufbewahrungzeit des Allerheiligsten von Gründonnerstag bis zur Osternacht erhalten bleiben.

Ein Kreuz (d.h. jegliche Ikone), das Christus darstellt ist nur eine Sakramentalie, der Tabernakel jedoch enthält das göttliche Ursakrament: Jesus Christus. Die kunstvolle Ausstattung muss so sein, dass der Betrachter die höchste Erhabenheit empfindet. Ein Tabernakel aus Bronze tut das in der Regel nicht. Im Sport würde sich keiner mit einer Bronzemedaille zufrieden geben, wenn er eine Goldmedaille erringen könnte. So muss der Tabernakel vergoldet oder zumindest silbrig reich mit (künstlichen) Edelsteinen verziert sein.

Korrektur von Liturgiemissbräuchen

Die Regelung der Liturgie ist Sache der Autorität der Kirche, das Recht dazu liegt beim Heiligen Stuhl und gegebenenfalls beim Diözesanbischof. "Deshalb darf durchaus niemand, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern." Damit einerseits "die gesunde Überlieferung beibehalten", aber andererseits "der Weg für einen berechtigten Fortschritt erschlossen werden" kann, muss "bei der Überarbeitung einzelner Teile der Liturgie stets eine sorgfältige theologische, historische und pastorale Untersuchung vorausgehen". Zu beachten sind die allgemeine Struktur und der Geist der Liturgie, aber auch die Erfahrungen "der jüngsten liturgischen Erneuerung"; neue Formen sollten "aus den schon bestehennden Formen organisch wachsen.".<ref>Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die hl. Liturgie Sacrosanctum concilium, Nr. 22. § 3.</ref>

Fürbitten

Wenn die Fürbitten öffentlicher Gottesdienst (=Liturgie) sein sollen, müssen die Fürbittgebete der Heiligen Messe, aus eigens dafür von der Kirche approbierten Büchern bestehen, die sehr allgemein gehalten sind, aber doch jedes Bedürfnis umschreiben. Jetzt ist dem Missbrauch vorprogrammiert, indem Kleriker wie Weltchristen, untheologisches und kirchenpolitische Emotionen die Gläubigen und mit den Worten: "Wir bitten Dich, erhöre uns" wiederholen lassen.<ref>Beispiele: a) Dass die Kirche sich öffne, Frauen für alle kirchlichen Ämter zuzulassen. b) Dass "Botschaften" an in der Gemeinde Andersdenke gerichtet werden. </ref>

Liturgiesprache und Gregorianischer Choral

Papst Benedikt XVI. schreibt im Nachsynodalem Apostolischem Schreiben Sacramentum caritatis vom 22. Februar 2007, Nr. 62, sich auf die Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium 36 und 54 beziehend: "Es ist gut, wenn außer den Lesungen, der Predigt und den Fürbitten der Gläubigen die (Eucharistie-)Feier in lateinischer Sprache gehalten wird; ebenso sollen die bekanntesten Gebete aus der Überlieferung der Kirche in Latein gesprochen und eventuell einige Teile in gregorianischem Choral ausgeführt werden." Die zukünftigen Priester sollten darauf vorbereitet werden, die heilige Messe in Latein zu verstehen und zu zelebrieren, lateinische Texte zu nutzen und den gregorianischen Choral zu verwenden. Auch die Gläubigen sollzen angeleitet werden, die allgemeinsten Gebete in Latein zu kennen und gewisse Teile der Liturgie im gregorianischen Stil zu singen."

Friedensgruß

Der Friedensgruß sollte in der Heiligen Messe nach dem Schuldbekenntnis erfolgen. Die Vater unser-Bitte: "Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unsern Schuldigern" bezieht sich auf unser Verhältnis zu Gott. Es ist der Appell an die Barmherzigkeit Gottes, der sich auf das Wichtigste auf Erden und für unsere ewige Seligkeit bezieht.<ref>Dietrich von Hildebrand (Konvertit), Der verwüstete Weinberg, Verlag Josef Habbel Regensburg 1973, Imprimatur Regensburg 1. Dezember 1972 Morgenschweis Generalvikar Nr. Exp. 3524; [S. 235-236]).</ref>

"Pro multis"

In einem Schreiben von Kardinal Francis Arinze, dem damaligen Präfekten der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 17. Oktober 2006, wies der Heilige Stuhl im Auftrag von Papst Benedikt XVI. die Bischofskonferenzen an, die richtige Übersetzung des pro multis (im Deutschen: "für viele" statt "für alle") bei den eucharistischen Wandlungsworten vorzubereiten.<ref>Manfred Hauke: "Für viele vergossen", S. 7+8; vgl auch: Vatikan veröffentlicht 'Pro multis'-Klarstellung Kath.net am 20. November 2006.</ref> Denn das eucharistische Opfer "für viele" entspricht auch der Sicht des Johannesevangeliums, wonach der Herr sein Leben für seine Schafe gibt. Die eucharistische Hingabe Jesu wendet sich als Einladung zum Heil an alle Menschen, verwirklicht sich als Bundesgeschehen aber nur in denen, die gemäß dem ewigen Plan Gottes erwählt sind und die im Glauben, der von der Liebe geformt ist, das Selbstopfer Christi annehmen.<ref>Erzbischof Malcolm Ranjith im Vorwort des Buches von Manfred Hauke: "Für viele vergossen", 2. Auflage, S. 9, siehe Literatur.</ref>

Die außerordentliche Form des Römischen Ritus

Mit dem Motu proprio Summorum pontificum im Juli 2007 gestattete Papst Benedikt XVI. jedem Priester, die Heilige Messe in der (jetzt "außerordentlichen") Form des Missale Romanum von 1962 zu feiern; die ordentliche und die außerordentliche Form des Römischen Ritus sollten sich "gegenseitig befruchten".<ref>7. Juli 2007 Begleitbrief zum Motu proprio Summorum pontificum.</ref>

Die Befürworter der außerordentlichen Form der Liturgie ziehen hier eine Parallele zu angestammter liturgischer Pluriformität und zur Gleichrangigkeit der beiden großen Ritenfamilien: Byzanz und Rom.<ref>„Bereicherung“ statt „Reform der Reform“ Kathnews am 14. Juli 2016 von Gero Weishaupt: „So wie die großen Ritenfamilien des Ostens und des Westens im Laufe der Geschichte in wechselndem Austausch und gegenseitigem Befruchten voneinander Elemente übernommen haben, so sollen sich nun auch die beiden Formen des einen Römischen Ritus gegenseitig bereichern und befruchten“ („Päpstliche Weichenstellungen“, 142.). In seinem epochalen Buch „Der Geist der Liturgie” schreibt Joseph Ratzinger: „Die Riten sind nicht streng gegeneinander abgegrenzt. Es gibt Austausch und gegenseitige Befruchtung. Am deutlichsten ist dies bei den zwei großen Schwerpunkten der Ritenbildung: Byzanz und Rom. Die allermeisten östlichen Riten sind in ihrer gegenwärtigen Gestalt sehr stark durch die byzantinischen Einflüsse mitgeprägt worden. Umgekehrt hat Rom immer mehr die verschiedenen Riten des Westens im gemeinsamen römischen Ritus vereinigt. Während Byzanz dem großen Teil der slawischen Welt die Form der Verherrlichung Gottes gab, hat Rom die germanischen, die lateinischen und einen Teil der slawischen Völker liturgisch geprägt. Im ersten Jahrtausend gab es noch liturgischen Austausch zwischen Ost und West; …” (in: J. Ratzinger, Gesammelte Schriften, Theologie der Liturgie, Bd. 11, Freiburg im Breisgau 2008, 142).</ref>

Benedikt XVI. forderte nach dem Motu proprio Summorum pontificum die Bischöfe auf, nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten des Motu proprio über die Erfahrungen mit seiner Anwendung Bericht zu erstatten. Daraus ging 2011 die Instruction Universae ecclesiae hervor.<ref>Evaluation von Motuproprio sorgt für Unruhe und Spekulation Kathnews am 30. April 2020</ref>

Im April 2020 erbat die Glaubenskongregation alle Diözesanbischöfe, wie die Umsetzung des Motu proprio Summorum pontificum von Papst Benedikt XVI. verlaufe. Dabei sollten die pastoralen Erfordernisse und die Umsetzung der geltenden Richtlinien im Fokus stehen. Joseph Shaw, der Vorsitzende vermutet hinter der Erhebung den Wunsch der Glaubenskongregation nach soliden Informationen über die Feier der „Alten Messe“. Wenn die Rückmeldungen halbwegs vollständig seien, würde die Glaubenskongregation eine ständige Zunahme der Messfeiern im Alten Ritus feststellen. Es sei eher die alte Generation der Bischöfe, welche der „Alten Messe“ ablehnend gegenüber stehe. Ihre Nachfolger seien meist offener. Im Laufe der Zeit werde auch klar, dass die alten Argumente gegen die außerordentliche Form häufig auf Missverständnissen oder schlechter Theologie beruhten, meinte Shaw.<ref>Vatikan lässt Erhebung über Alte Messe durchführen Kath.net am 28 April 2020</ref>

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Anmerkungen

<references />