Monitio canonica: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 7. August 2015, 08:10 Uhr

Monitio canonica (Erinnerung, Ermahnung, Verwarnung) ist eine von der zuständigen Autorität (Heiliger Stuhl, Bischof) erteilte Mahnung bzw. Warnung.

Im kirchlichen Strafrecht kommt die Monitio canonica als Maßnahme zur Vorbeugung gegen Straftaten oder als Ersatz für Strafen vor (Codex Iuris Canonici cc 1339, 1340) und in bestimmten Fällen als Voraussetzung für Kirchenstrafen (cc 1347 § 1, 1371 n. 2°, 1394 § 1, 1395 § 1, 1396). In allgemeinerem Sinn ist sie Voraussetzung für andere Maßnahmen (cc 84, 316 § 2, 697,1741 n. 4°), für den Eintritt bestimmter Rechtsfolgen (can 1145 § 1) oder für die Begründung von Ersatzzuständigkeiten (cc 679, 683).<ref>Klaus Lüdicke in: LThK 3. Auflage, Band 7, Sp. 413 - Monitio canonica.</ref>

Einige Moniten im 20. Jahrhundert

Pius XI.

Pius XII.

Johannes XXIII.

Johannes Paul II.

siehe aber : Missio canonica

Anmerkungen

<references />