Lehramt

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Lehramt (magisterium) bedeutet, der von Christus seiner Kirche in den Aposteln und ihren Nachfolgern, dem Papst und den Bischöfen, gegebene Auftrag, seine Lehre durch den Heiligen Geist unverfälscht allen Menschen zu verkünden. Dieser Beistand macht den wesentlichen Unterschied aus, zwischen dem Lehramt der Nachfolger der Apostel und einer Lehrtätigkeit, die auf wissenschaftlichen Forschungen über den Glauben gründet, wie es bei Theologieprofessoren der Fall ist.<ref> Giovanni Sala SJ: Das kirchliche Lehramt. Außerordentliches und ordentliches Lehramt unter dem Beistand des Heiligen Geistes (Heft 13, S. 3).</ref>

Das Lehramt ist ein Teil der drei Ämter Christi, die in der Kirche gegenwärtig sind. Die soteriologische Bedeutung des magisterium ecclesiae ergibt sich daraus, dass die Kirche religiöse Unwissenheit als Folge der Sünde sieht. Denn ohne wahrhaftige Gotteserkenntnis bleibt der Mensch von Gott getrennt. Im Johannes-Evangelium im Kapitel 8,32 heißt es: "Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch befreien"; veritas liberabit vos! (vgl. auch: Aeterni patris Nr. 1).

Reichweite des Lehramtes

Die Dogmatische Konstitution Dei filius des I. Vatikanischen Konzils sagt wörtlich in der Nr. 19:

Mit dem "göttlichen und katholischen Glauben muss man nun an all dem festhalten, was das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes enthält und die Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorstellt, - sei es in feierlichem Lehrentscheid (=außerordentlich durch den Papst), sei es in Ausübung ihres gewöhnlichen allgemeinen (=ordentlichen) Lehramtes."

Die Kongregation des Heiligen Offiziums erklärt in Mysterium ecclesiae (am 24. Juni 1973): Nr. 3:

Nach katholischer Lehre erstreckt sich die Unfehlbarkeit des kirchlichen Lehramtes aber nicht nur auf die Glaubenshinterlage, sondern auch auf die Gegenstände, ohne die dieses Glaubensgut nicht in rechter Weise bewahrt und entfaltet werden kann."

Die Dogmatische Konstitution Lumen gentium des II. Vatikanischen Konzils, betont in Nr. 25:

"Die Bischöfe, die in Gemeinschaft mit dem römischen Bischof lehren, sind von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren. Die Gläubigen aber müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit religiös gegründetem Gehorsam anhangen. Dieser religiöse Gehorsam des Willens und Verstandes ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, dass sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht. Diese läßt sich vornehmlich erkennen aus der Art der Dokumente, der Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise."

Das Lehramt ist "befugt, zu beurteilen, ob Meinungen, die im Volk Gottes anzufinden sind und die den 'Sensus fidelium' darzustellen scheinen, tatsächlich mit der Wahrheit der von den Aposteln empfangenen Tradition übereinstimmen." John Henry Newman sagte dazu: „Die Gabe, jedweden Teil dieser Tradition zu erkennen, zu unterscheiden, zu definieren, zu promulgieren und durchzusetzen, wohnt nur der ,Ecclesia docens‘ inne.“<ref>Newman, On Consulting the Faithful, S. 63.</ref> "So gebührt die Beurteilung über die Echtheit des 'Sensus fidelium' letztlich weder den Gläubigen selbst noch der Theologie, sondern dem Lehramt. Dennoch ist der Glaube, dem dies dient, wie bereits hervorgehoben wurde, der Glaube der Kirche, der in allen Gläubigen lebt, daher übt das Lehramt sein wichtiges Aufsichtsamt immer innerhalb des gemeinschaftlichen Lebens der Kirche aus."<ref>Ganzer Abschnitt: Internationale Theologische Kommission: Schreiben Sensus fidei im Leben der Kirche vom 5. März 2014, Nr. 77.</ref>

Erklärung

Dem Lehramt entspricht von seiten der Menschen die Pflicht, alles gläubig anzunehmen, was die Kirche durch den Papst und die Bischöfe in Sachen des Glaubens und der Sitten als von Gott geoffenbart oder mit geoffenbarten Wahrheiten zusammenhängend oder als dogmatische Tatsachen vorlegt. Man kann auch sagen, dass der Papst und die Bischöfe das kirchliche Lehramt bilden. Um sie in Ausübung ihres Amtes vor Irrtum zu bewahren, hat ihnen Christus seinen eigenen Beistand verheißen ("Siehe, ich bin bei euch alle Tage." {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Lehramt |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 28{{#if:20|,20}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}) und ihnen den Heiligen Geist gesandt. Wenn also die Kirche kraft ihrer höchsten Lehrautorität in Sachen des Glaubens oder der Sitten von ihren Gliedern absoluten und unwiderruflichen Glaubensgehorsam verlangt, muß sie unfehlbar sein. Dieser Fall liegt vor bei den feierlichen Lehrentscheidungen auf allgemeinen Konzilien (Konzilsentscheidungen) und bei feierlichen dogmatischen Definittonen der Päpste (Kathedralentscheidungen), aber auch, wenn die gesamte Kirche, d. h. moralisch alle Bischöfe in Übereinstimmung mit dem Papste, auf der ganzen Welt durch die gewöhnliche Glaubensverkündigung in Predigt und Katechese, gewöhnliche päpstliche Lehräußerungen, bischöfliche Hirtenbriefe usw. etwas als sicher geoffenbarte und darum zu glaubende Wahrheit lehren.

Dagegen sind der einzelne Bischof oder ein Provinzial- und Plenarkonzil nicht unfehlbar, ebenso der Papst nicht, solange er nicht seine höchste Lehrautorität einsetzen will. Das gilt für gewöhnlich von seinen Rundschreiben (Enzykliken), Breven, Apostolische Konstitutionen, Motu proprien, Briefen sowie von den Bestimmungen und Erlassen der römischen Kongregationen. Da es sich aber auch in diesen Fällen um authentische, d. h. kraft einer von Christus verliehenen Vollmacht getane Lehräußerungen der Kirche handelt, ist auch damit die Pflicht gegeben, das persönliche Urteil dem der Kirche zu unterwerfen, solange nicht das Gegenteil sicher feststeht. Im letzteren Falle ist wenigstens medialer Druck zu unterlassen; es ist jedoch nicht verboten, die entgegenstehenden Gründe den betreffenden kirchlichen Stellen vorzulegen mit der inneren Bereitschaft, ihnen die letzte Entscheidung zu überlassen. Damit ist nicht gesagt, dass der Katholik unter Umständen verpflichtet sein könnte, einen Irrtum zu glauben; denn bei den nur authentischen, nicht unfehlbaren kirchlichen Lehräußerungen wird der Natur der Sache entsprechend keine absolute unwiderrufliche Glaubenszustimmung verlangt, sondern nur eine bedingte, d. h., solange nicht das Gegenteil erwiesen ist. Wenn die Kirche mehr verlangte, würde sie ihre unfehlbare Autorität einsetzen. Das Lehramt ist, wie das Hirtenamt an die Hierarchie der Jurisdiktion geknüpft und wird übertragen mit einem entsprechenden kirchlichem Amt oder durch kirchlichen Lehrauftrag (missio canonica). Seine Träger sind darum in erster Linie der Papst und die Ortsordinarien, in untergeordnetem Grade und nur in Abhängigkeit vom Papst und den Bischöfen alle, die von Amts wegen oder durch besonderen kirchlichen Lehrauftrag bestellt sind, die christliche Lehre zu verkünden, also in etwa auch von der Kirche bestellte Laienkatecheten und -katechetinnen.

Päpstliche Schreiben

Pius IX.

Leo XIII.

Pius XII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Literatur

  • Giovanni Sala SJ: Das kirchliche Lehramt. Außerordentliches und ordentliches Lehramt unter dem Beistand des Heiligen Geistes. Schriften des Initiativkreises katholischer Priester in der Diözese Augsburg, (Heft 13).

Siehe auch: Kategorie:Lehramtstexte, Kategorie:Bischofsworte.

Weblinks

Anmerkungen

<references />