Krieg: Unterschied zwischen den Versionen

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(Päpstliche Verlautbarung)
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'''Krieg''' ist traditionell die bewaffnete Auseinandersetzung zweier oder mehrerer [[Staat]]svölker (innerhalb eines Staatsvolks: als Bürgerkrieg) um behauptete Ansprüche, Rechte und Interessen.
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'''Krieg''' ist der physische Kampf mit Waffengewalt zwischen [[Staat]]en oder Gruppen.<ref>vgl. Constantin Noppel in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 1. Auflage, Band VI, Artikel: Krieg, Sp. 273.</ref> Er ist das Scheitern des Friedens.<ref>[[Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004#III. DAS SCHEITERN DES FRIEDENS: DER KRIEG]].</ref>
  
Krieg kennzeichnet die gesamte Profangeschichte der bekannten Welt. [[Demokratie]]n haben dabei nachweislich weniger Angriffskriege geführt als Staaten anderer Staatsform. Jedoch ist bis zur Katastrophe des I. Weltkriegs (1914-18) der Krieg prinzipiell noch beherrschbar gewesen. Ihn als "Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln" zu bezeichnen (''Carl von Clausewitz'') galt bereits als ''Eingrenzung'' seiner Dynamik, ebenso die "Lehre vom gerechten Krieg" (lat: ''bellum iustum'') im Anschluss an [[Augustinus von Hippo|Augustinus]].
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Der Friede ist das Werk der [[Weisheit]] und [[Gerechtigkeit]], der Krieg aber das Werk der [[Blindheit]] und des [[Hass]]es. Herrscher mögen erwägen, dass sie einst nicht nur vor dem Gericht der Geschichte, sondern vor dem [[Einzelgericht|Gericht des ewigen Gottes Rechenschaf]]t zu geben haben ([[Anni sacri (Wortlaut)#Passionssonntag 1950 allgemeiner Bettag|As, 10]]).
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'''[[Datei:St.michael.jpg|miniatur|Heiliger [[Erzengel Michael]] ]]'''
  
Die Geschichte des II. Weltkriegs (1939-45) lehrt, dass gerade bei Anwendung der Kriterien der Lehre vom gerechten Krieg dieser kaum noch riskiert werden kann (''Bellum omnino interdicendum esse'', so [[Alfredo Ottaviani]], 1947; vgl. [[Gaudium et spes]], Nr. 82).
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=== Ursachen eines Krieges ===
  
Wie immer, hat das kirchliche Lehramt auch hier früh und massiv agiert: Seit [[Benedikt XV.]] hat sich das Papsttum überparteilich konstitutiert (im 19. Jh., wenn auch fast ohnmächtig, war der Kirchenstaat mitunter noch Kriegspartei) und die Verhinderung ''möglichst jeden'' zukünftigen Krieges in das katholische [[Frieden]]s-Programm integriert. Fortgeführt wurde diese Linie insbesondere von [[Pius XII.]] und seinen Nachfolgern (vgl. Enzykliken [[Summi pontificatus]] 1939, [[Pacem in terris]] 1963) und sie ist vom [[II. Vatikanum]] breiter fundiert worden.
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Die innerste Ursache eines Krieges ist herrschsüchtige [[Macht]], [[Neid]], [[Misstrauen]], [[Stolz]], unersättliche Gier nach vergänglichen Gütern und der Geist der [[Rache]], der Verantwortlichen eines Staates oder einer Gruppe (vgl. [[KKKK]] [[Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche (Wortlaut)|486]]; [[Inscrutabili Dei consilio (Wortlaut)|IDc]]). Der heilige [[Paulus von Tarsus]] sagt: "Woher kommen die Kriege bei euch, woher die Streitigkeiten? Doch nur vom Kampf der Leidenschaften in eurem Innern." (Jak 4,1). "Die Selbstsucht ist der Anfang aller Verwirrung im Kriege, in der Verwaltung, im Haushalt, im menschlichen Körper."<ref> [[Blaise Pascal]] Pensées n. 477 aus: [[Alphonse Gratry: Weisheit des Glaubens#I. Die Erbsünde und die Wiedergeburt]] (S. 136+137).</ref>
  
Trotz noch vieler, auch sehr gefährlicher Krisenherde weltweit wächst allgemein die Einsicht, dass der Krieg ''kein Mittel der Politik'' mehr ist. Die jüngere Entwicklung, wenn auch noch unzureichend, deutet in Richtung auf eine "Entmilitarisierung" des Militärs, das zukünftig mutmaßlich wie eine "Weltinnenpolizei" zum Einsatz kommen könnte. Dazu müsste jedoch das [[Völkerrecht]] effektiviert werden, wie es schon seit [[Franz von Vitoria]] eigentlich zum katholischen Selbstverständnis gehört.
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Äußere Gründe sind Ungerechtigkeiten, krasse Unterschiede in wirtschaftlicher (Ausbeutung, wie Aufkaufen von Ressourcen [[Caritas in veritate (Wortlaut)|vgl.]]) und sozialer Hinsicht sowie ethnische und religiöse Unterdrückungen, die unter den Menschen und den Nationen wüten, bedrohen unablässig den [[Friede]]n und führen zu Kriegen. Alles, was unternommen wird, um diese Übel zu besiegen, trägt zum Aufbau des Friedens und zur Vermeidung des Krieges bei ([[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche III. Teil: Das Leben in Christus#Vermeidung des Krieges|2317]]; [[KKKK]] [[Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche (Wortlaut)|486]]).<ref>Vgl. dazu auch [[KKK]] 1938, 1941, 2538.</ref>
  
Vgl. auch [[UNO-Ansprache des Papstes]].
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„Insofern die [[Mensch]]en [[Sünde]]r sind, droht ihnen die Gefahr des Krieges, und sie wird ihnen drohen bis zur [[Wiederkunft Christi|Ankunft Christi]]. Soweit aber die Menschen sich in [[Liebe]] vereinen und so die [[Sünde]] überwinden, überwinden sie auch die Gewaltsamkeit, bis sich einmal die Worte erfüllen: ‚Zu Pflügen schmieden sie ihre Schwerter um, zu Winzermessern ihre Lanzen. Kein Volk zückt mehr gegen das andere das Schwert. Das Kriegshandwerk gibt es nicht mehr‘ (Jes 2,4)“, ([[GS]] 78,6).
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=== Mord und Krieg ===
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Das fünfte der [[zehn Gebote Gottes]] verbietet, menschliches Leben willentlich zu zerstören ([[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche III. Teil: Das Leben in Christus#Vermeidung des Krieges|2307]]). Dazu zählt auch die [[Abtreibung]] am Beginn und willentliche [[Euthanasie]] am Ende des Lebens, gleich in welcher Form und aus welchen Beweggründen ([[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche III. Teil: Das Leben in Christus#Vermeidung des Krieges|2322-2324]]).
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Das Verbot des [[Mord]]es hebt nicht das Recht auf, einen ungerechten Angreifer unschädlich zu machen. Die Notwehr ist für solche, die für das Leben anderer oder für das [[Gemeinwohl]] verantwortlich sind, eine schwerwiegende [[Pflicht]] ([[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche III. Teil: Das Leben in Christus#KURZTEXTE|2321]]).
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=== Gibt es einen gerechten Krieg ?  ===
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Ein Angriffskrieg ist in sich unmoralisch ([[Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004|KdSdK]], [[Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004#a) Die rechtmäßige Verteidigung|500]]). → [[Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004#d) Maßnahmen gegen diejenigen, die den Frieden bedrohen]].
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Es gibt Bedingungen, unter denen es einem Volk gestattet ist, sich in Notwehr militärisch zu verteidigen. Eine solche Entscheidung ist so schwerwiegend, dass sie nur unter den folgenden strengen Bedingungen, die gleichzeitig gegeben sein müssen, [[sittlich]] vertretbar ist:<ref>Bewaffneter Widerstand gegen Unterdrückung durch die staatliche Gewalt ist nur dann berechtigt, wenn gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllt sind: (1) dass nach sicherem Wissen Grundrechte schwerwiegend und andauernd verletzt werden; (2) dass alle anderen Hilfsmittel erschöpft sind; (3) dass dadurch nicht noch schlimmere Unordnung entsteht; (4) dass begründete Aussicht auf Erfolg besteht und (5) dass vernünftigerweise keine besseren Lösungen abzusehen sind ([[KKK]], 2243).</ref>
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a) Der Schaden, der der Nation oder der Völkergemeinschaft durch den Angreifer zugefügt wird, muss sicher feststehen, schwerwiegend und von Dauer sein.
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b) Alle anderen Mittel, dem Schaden ein Ende zu machen, müssen sich als undurchführbar oder wirkungslos erwiesen haben.
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c) Es muss ernsthafte Aussicht auf Erfolg bestehen.
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d) Der Gebrauch von Waffen darf nicht Schäden und Wirren mit sich bringen, die schlimmer sind als das zu beseitigende Übel. Beim Urteil darüber, ob diese Bedingung erfüllt ist, ist sorgfältig auf die gewaltige Zerstörungskraft der modernen Waffen zu achten.
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Dies sind die herkömmlichen Elemente, die in der sogenannten Lehre vom „gerechten Krieg“ angeführt werden.
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=== Erlaubtheit eines Verteidigungskrieges ===
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Die Beurteilung, ob alle diese Voraussetzungen für die sittliche Erlaubtheit eines Verteidigungskrieges vorliegen, kommt dem klugen Ermessen derer zu, die mit der Wahrung des [[Gemeinwohl]]s betraut sind ([[KKK]] [[Katechismus der Katholischen Kirche III. Teil: Das Leben in Christus#Vermeidung des Krieges|2309]]).<ref> Vgl. „Die menschliche Gesellschaft kann weder gut geordnet noch fruchtbar sein, wenn es in ihr niemanden gibt, der mit rechtmäßiger Autorität die Ordnung aufrecht erhält und mit der notwendigen Sorgfalt auf das allgemeine Wohl bedacht ist“ ([[KKK]] 1897).</ref>
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Die staatlichen Behörden haben in diesem Fall das Recht und die Pflicht, den Bürgern die zur nationalen Verteidigung notwendigen Verpflichtungen aufzuerlegen. Diejenigen, die sich als Militärangehörige in den Dienst ihres Vaterlandes stellen, verteidigen die Sicherheit und Freiheit der Völker. Wenn sie ihre Aufgabe richtig erfüllen, tragen sie zum [[Gemeinwohl]] der Nation und zur Erhaltung des Friedens bei ([[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche III. Teil: Das Leben in Christus#Vermeidung des Krieges|2310]]; Vgl. [[GS]] 79,5). Pflicht der Bürger ist es, gemeinsam mit den Behörden im Geist der Wahrheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Freiheit zum Wohl der Gesellschaft beizutragen. Die Heimatliebe und der Einsatz für das Vaterland sind Dankespflichten und entsprechen der Ordnung der Liebe. [[Gehorsam]] gegenüber den rechtmäßigen Autoritäten und Einsatzbereitschaft für das [[Gemeinwohl]] verlangen von den Bürgern, ihre Aufgabe im Leben der staatlichen Gemeinschaft zu erfüllen ([[KKK]], 2239).<ref>Zum [[Gemeinwohl]] gehört schließlich der Friede, das heißt die Dauerhaftigkeit und Sicherheit einer gerechten Ordnung. Es setzt somit voraus, dass die Autorität durch rechte Mittel die Sicherheit der Gesellschaft und deren Glieder gewährleistet. Es begründet das Recht auf persönliche und kollektive Selbstverteidigung ([[KKK]], 1909).</ref>
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=== [[Sittliches Gesetz]] und Krieg ===
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Die staatlichen Behörden sollen sich in angemessener Weise um jene kümmern, die aus [[Gewissen]]sgründen den Waffengebrauch verweigern (Wehrdienstverweigerer). Diese bleiben verpflichtet, der Gemeinschaft in anderer Form zu dienen ([[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche III. Teil: Das Leben in Christus#Vermeidung des Krieges|2311]]; Vgl. [[GS]] 79,3).
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Die [[Kirche]] und die menschliche [[Vernunft]] erklären, dass das [[Sittliches Gesetz|sittliche Gesetz]] während bewaffneter Konflikte in Geltung bleibt. Es „wird nicht deshalb, weil ein Krieg unglücklicherweise ausgebrochen ist, damit nun jedes Kampfmittel zwischen den gegnerischen Parteien erlaubt“ ([[KKK]], 2312; [[GS]] 79,4).
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=== Blinder Gehorsam der Soldaten ? ===
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Handlungen, die mit Wissen und Willen gegen das [[Völkerrecht]] und seine allgemeingültigen Grundsätze verübt werden, sowie Befehle, solche Handlungen auszuführen, sind Verbrechen. Blinder [[Gehorsam]] ist kein ausreichender Entschuldigungsgrund für jene, die sich solchen Befehlen fügen. So ist die Ausrottung eines Volkes, einer Nation oder einer ethnischen Minderheit als eine [[Todsünde]] zu verurteilen. Man ist [[sittlich]] verpflichtet, sich Befehlen, die einen Völkermord anordnen, zu widersetzen ([[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche III. Teil: Das Leben in Christus#Vermeidung des Krieges| 2313]]<ref>Der Bürger hat die Gewissenspflicht, die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen, wenn diese Anordnungen den Forderungen der sittlichen Ordnung, den Grundrechten des Menschen oder den Weisungen des Evangeliums widersprechen. Den staatlichen Autoritäten den [[Gehorsam]] zu verweigern, falls deren Forderungen dem rechten [[Gewissen]] widersprechen, findet seine Rechtfertigung in der Unterscheidung zwischen dem Dienst Gottes und dem Dienst an der staatlichen Gemeinschaft. „Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört!“ (Mt 22,21). „Man muss [[Gott]] mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5,29; Vgl. [[KKK]], 2242).</ref>).
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„Jede Kriegshandlung, die auf die Vernichtung ganzer Städte oder weiter Gebiete und ihrer Bevölkerung unterschiedslos abstellt, ist ein Verbrechen gegen Gott und gegen den Menschen, das fest und entschieden zu verwerfen ist“ ([[GS]] 80,4). Eine Gefahr des modernen Krieges ist es, den Besitzern hochtechnisierter, insbesondere atomarer, biologischer oder chemischer Waffen Anlass zu solchen Verbrechen zu geben ([[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche III. Teil: Das Leben in Christus#Vermeidung des Krieges| 2314]]).
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Der Missbrauch von [[Kind]]ern und [[Jugend]]lichen als Soldaten in bewaffneten Konflikten – ungeachtet der Tatsache, dass ihre Jugend eine Rekrutierung gar nicht zulässt – muss verurteilt werden ([[Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004#e) Die Abrüstung|KdSDK, 512]]).
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=== Abschreckung ===
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Die Anhäufung von Waffen erscheint vielen als ein geeignetes Vorgehen, mögliche Gegner vom Krieg abzuhalten. Sie sehen darin das wirksamste Mittel, um den Frieden zwischen den Nationen zu sichern. Gegenüber einer solchen Abschreckung sind schwere moralische Vorbehalte anzubringen. Der Rüstungswettlauf sichert den Frieden nicht. Statt die Kriegsursachen zu beseitigen, droht er diese zu verschlimmern. Die Ausgabe ungeheurer Summen, die für die Herstellung immer neuer Waffen verwendet werden, verhindert, dass notleidenden Völkern geholfen wird. Somit hält die übermäßige Rüstung die Entwicklung der Völker auf. Sie vervielfacht die Konfliktgründe und verstärkt die Gefahr der Ausbreitung von Kriegen ([[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche III. Teil: Das Leben in Christus#Vermeidung des Krieges| 2315+2329]]). → [[Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004#e) Die Abrüstung]].
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=== Waffenerzeugung und Waffenhandel  ===
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Waffenerzeugung und Waffenhandel betreffen das [[Gemeinwohl]] der Nationen und der internationalen Gemeinschaft. Deshalb hat der [[Staat]] das [[Recht]] und die [[Pflicht]], sie gesetzlich zu regeln. Kurzfristige private oder kollektive Interessen rechtfertigen nicht Unternehmungen, die Gewalttätigkeit und die Auseinandersetzungen zwischen den Nationen schüren und die internationale Rechtsordnung gefährden ([[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche III. Teil: Das Leben in Christus#Vermeidung des Krieges| 2316]]).
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=== Unschuldige Kriegsopfer ===
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Die Zivilbevölkerung, die verwundeten Soldaten und die Kriegsgefangenen sind zu achten und mit Menschlichkeit zu behandeln ([[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche III. Teil: Das Leben in Christus#Vermeidung des Krieges|2313]]). Das Prinzip der Humanität, das in das Bewusstsein jeder Person und jedes Volkes hineingeschrieben ist, beinhaltet die Verpflichtung, die Zivilbevölkerung vor den Auswirkungen des Krieges zu schützen. Eine besondere Gruppe von Kriegsopfern stellen die Flüchtlinge dar, die durch die Kampfhandlungen dazu gezwungen werden, die Orte, an denen sie normalerweise leben, zu verlassen und sogar außerhalb ihres Heimatlandes Zuflucht zu suchen ([[Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004#c) Die Pflicht, Unschuldige zu beschützen|KdSdK, 505]]). → [[Werke der leiblichen Barmherzigkeit]]
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=== Zu was jeder verpflichtet ist ===
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Jeder Bürger und jeder Regierende ist verpflichtet, sich für die Vermeidung von Kriegen tätig einzusetzen. Wegen der Übel und Ungerechtigkeiten, die jeder Krieg mit sich bringt, fordert die Kirche alle eindringlich zum Beten und Handeln auf, damit die göttliche Güte uns von der alten Knechtschaft des Krieges befreit ([[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche III. Teil: Das Leben in Christus#Vermeidung des Krieges|2307f]]). Es gibt im Krieg und Frieden keinen besseren Bürger, als einen [[pflicht]]bewussten [[Christ]]en; dennoch müsste er eher alles dulden und selbst den [[Tod]] wählen, als die Sache [[Gott]]es und der [[Kirche]] zu verlassen ([[Sapientiae christianae (Wortlaut)#Die Hierarchie der beiden Gewalten|Sc, Nr. 7]]).
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=== Lehre aus der Vergangenheit ===
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Die Charta der Vereinten Nationen (26. Juni 1945), die aus der Tragödie des Zweiten Weltkriegs hervorgegangen und ist dazu bestimmt, die künftigen Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren ([[Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004#(a) Die rechtmäßige Verteidigung|KdSdK, 501]]). Sie hat nicht nur die Anwendung, sondern auch die bloße Androhung von Gewalt verboten.<ref>Vgl. Charta der Vereinten Nationen (26. Juni 1945), Art. 2.4),</ref>
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== Zitate ==
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* ''Nichts ist mit dem [[Friede]]n verloren. Aber alles kann mit dem Krieg verloren sein'' ([[Pius XII.]], Radiobotschaft [[Dum gravissimum]] vom 24. August 1939).
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* ''Alle, die zum Schwert greifen, werden durch das Schwert umkommen'' ([[Neues Testament Einheitsübersetzung 1979#Das Evangelium nach Matthäus Kapitel 26|Mt 26, 52]]).
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* ''Ein jeder welcher Menschenblut vergießt, dessen Blut wird vergossen werden. Denn der [[Mensch]] ist nach [[Bild und Gleichnis Gottes|Gottes Bild]] gemacht worden'' ([[Altes Testament Einheitsübersetzung 1979 Teil A#Buch Genesis Kapitel 9|Gen 9, 5+6]]).
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*  ''Da geriet der [[Drache]] in [[Zorn]] über die [[FRAU]], und er ging fort, um Krieg zu führen mit ihren übrigen Nachkommen, die den Geboten Gottes gehorchen und an dem Zeugnis für [[Jesus Christus|Jesus]] festhalten ([[Neues Testament Einheitsübersetzung 1979#Die Offenbarung des Johannes Kapitel 12|Offb 12, 12-17]]).
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* ''Der [[Herr]] der Heerscharen ist mit uns, der [[Gott]] Jakobs ist unsre [[Burg]]. Er setzt den Kriegen ein Ende bis an die Grenzen der [[Erde]]'' ([[Altes Testament Einheitsübersetzung 1979 Teil B#Psalm 46|Ps 46, 8+10]]).
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* ''Denn [[Gott]] wird jedes Tun vor das [[Gericht]] bringen, das über alles Verborgene im [[Gewissen]] urteilt, es sei gut oder böse.'' ([[Altes Testament Einheitsübersetzung 1979 Teil B#Das Buch Kohelet Kapitel 12|Koh 12, 14]]).
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== Päpstliche Schreiben ==
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→ [[Friede#Päpstliche Schreiben]]
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'''[[Leo XIII.]]'''
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* [[11. Februar]] [[1889]] [[Ansprache]] [Nostis errorem]] an die [[Kardinäle]] im Vatikan im [[Konsistorium]] über die innere Friedensgesinnung als entscheidendes Mittel zur Kriegsverhütung.
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'''[[Benedikt XV.]]'''
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* 8. September 1914 [[Antrittsenzyklika]] [[Ubi primum 1914|Ubi primum]] Erster [[Frieden]]saufruf des Papstes.
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* 1. November 1914 [[Enzyklika]] [[Ad beatissimi Apostolorum]] Vorrang für die Einheit der Kirche zum Frieden der Welt.
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* 1914 Erster [[Welttag der Migranten und Flüchtlinge]] unter dem Eindruck des Ersten Weltkrieges.
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* 28. Juli 1915 [[Apostolisches Schreiben|Apostolische Mahnung]] “[[Allorche fummo chiamati]]”an die kriegführenden Völker und ihre Staatsoberhäupter.
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* 1. August 1917 [[Apostolisches Schreiben|Apostolisches Mahnschreiben]] [[Dès le début]] an die Oberhäupter der Kriegführenden Länder.
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* 23. Mai 1920 Rundschreiben [[Pacem dei munus]] über den Völkerfrieden.
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'''[[Pius XI.]]'''
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* 14. März 1937 [[Enzyklika]] [[Mit brennender Sorge]] über die Lage der katholischen Kirche im Deutschen Reich.
  
==Päpstliche Verlautbarungen==
 
 
'''[[Pius XII.]]'''
 
'''[[Pius XII.]]'''
* [[14. Juli]] [[1945]] [[Apostolischer Brief]] ''[[Nous avons pris]]'' an Prof. Charles Flory, den Präsidenten der «Sozialen Wochen [[Frankreich]]s» anlässlich der zweiunddreißigsten Sozialen Woche, Leitgedanken zum wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau nach dem Kriege.
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* [[Ansprachen Papst Pius' XII., welche in den AAS veröffentlicht sind]]
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* 24. August 1939 Rundfunkbotschaft [[Dum gravissimum]] über die drohende Kriegsgefahr.
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* 20. Oktober 1939  [[Antrittsenzyklika]] [[Summi pontificatus (Wortlaut)#Die gegenwärtige Lage|Summi pontificatus]] über die Not und [[Irrtümer]] unserer Zeit und deren Überwindung in [[Jesus Christus|Christus]].
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* 24. Dezember 1939 [[Weihnachtsansprache]] [[In questo giorno|In questo giorno]] über die Bedingungen eines gerechten Friedens.
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* 24. Dezember 1940 Weihnachtsansprache [[Grazie, venerabili fratelli]] über einen dauerhaften Völkerfrieden.
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* 24. Dezember 1941 Weihnachtsansprache [[Nell´ alba]] über die Gefahren für einen dauerhaften Frieden.
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* 31. Oktober 1942 Weltweihe [[Regina del santissimo rosario]] in der Radioansprache an das portugiesische Volk an das [[Unbeflecktes Herz|Unbefleckte Herz]] [[Maria von Nazareth|Mariens]] zur Abwendung von vielen Unheil bezüglich des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieges]].
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* 24. Dezember 1942 Weihnachtsrundfunkansprache [[Con sempre]] Grundlegende Normen für eine innere Ordnung der Staaten und Völker.
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* 1. September 1943 Weltrundfunkbotschaft [[Appell an die Friedensliebe]] zur Vollendung des vierten Kriegsjahres.
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* 1. September 1944 Rundfunkbotschaft ''[[Oggi, al compiersi del quinto anno]]'' anlässlich des 5. Jahr des gegenwärtigen Krieges.
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* 24. Dezember 1944 Weihnachtsrundfunkansprache [[Benignitas et humanitas]] über [[Demokratie]] und Völkerfrieden.
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* 14. Juli 1945 [[Apostolischer Brief]] ''[[Nous avons pris]]'' an Prof. Charles Flory, den Präsidenten der «Sozialen Wochen [[Frankreich]]s» anlässlich der zweiunddreißigsten Sozialen Woche, Leitgedanken zum wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau nach dem Kriege.
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* [[18. Dezember]] [[1947]] [[Enzyklika]] [[Optatissima pax]] über den Frieden zwischen den Völkern und Klassen.
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* 12. März 1950 [[Enzyklika]] [[Anni sacri]] an den Weltepiskopat. Versöhnung der Kirche im Geist der Kirche. Der Passionssonntag 1950 wird zum Gebetstag für die Erneuerung der sittlichen Ordnung und die Eintracht der Völker erklärt.
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*[[19. Juli]] [[1950]] [[Enzyklika]] [[Summi maeroris]] über den Frieden und die Eintracht der Völker.
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* 6. Dezember 1950 [[Enzyklika]] „[[Mirabile illud]]“ an den Weltespiskopat. Erneuter Aufruf zum Gebet um den Völkerfrieden.
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* 14. Juli 1958  [[Enzyklika]] [[Meminisse iuvat]] öffentliches Gebet um den Weltfrieden und die Freiheit der Kirche.
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'''[[Johannes XXIII.]]'''
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* 11. April 1963 [[Enzyklika]] [[Pacem in terris]] über den [[Friede]]n unter den Völkern in [[Wahrheit]], [[Gerechtigkeit]] und [[Freiheit]].
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'''[[Paul VI.]]'''
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* 7. Dezember 1965 [[Zweites Vatikanisches Konzil]]: Pastorale Konstitution [[Gaudium et spes]] über die Kirche in der Welt von heute.
  
 
'''[[Johannes Paul II.]]'''
 
'''[[Johannes Paul II.]]'''
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* 30. Dezember 1987 Enzyklika [[Sollicitudo rei socialis]] Zwanzig Jahre nach der Enzyklika [[Populorum progressio]].
 
* 27. August 1989 [[Apostolisches Schreiben]] ''[[Mi hai gettato]]'' zum 50. Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkrieges.
 
* 27. August 1989 [[Apostolisches Schreiben]] ''[[Mi hai gettato]]'' zum 50. Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkrieges.
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* 15. Mai 1991 Enzyklika [[Centesimus annus]] anlässlich der 100-Jahrfeier der Enzyklika "[[Rerum novarum]]".
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* 2. Oktober 1992 Schreiben des [[Päpstlicher Rat Cor Unum|Päpstlichen Rates Cor unum]] und des [[Päpstlicher Rat der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs|Päpstlichen Rates für die Seelsorge der Migranten und Menschen unterwegs]]: [[Flüchtlinge, eine Herausforderung der Solidarität (Wortlaut)|Flüchtlinge, eine Herausforderung der Solidarität]].
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* 11. Oktober 1992 [[Katechismus der Katholischen Kirche]], [[Katechismus der Katholischen Kirche III. Teil: Das Leben in Christus#Vermeidung des Krieges|2307-2330]].
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* 27. September 2000 [[Deutsche Bischofskonferenz]] (Hrsg.): ''Gerechter Friede, Hirtenwort der deutschen Bischöfe zur Friedensethik''.
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* 2004 [[Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004]], [[Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004#III. DAS SCHEITERN DES FRIEDENS: DER KRIEG|Das Scheitern des Friedens: der Krieg, Nr. 497-520]].
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'''[[Franziskus (Papst)|Franziskus]]'''
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* 28. Oktober 2014 [[Ansprache]] [[Ansprache an die Teilnehmer des Treffens der Volksbewegungen (Wortlaut)|an die Teilnehmer des Internationalen Treffens der Volksbewegungen]]
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* [[24. Mai]] [[2015]] [[Enzyklika]] ''[[Laudato si]]'' über die Sorge für das gemeinsame Haus.
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* 25. März 2022 [[Weihe an das Unbefleckte Herz Mariens 2022|Weihe an das Unbefleckte Herz Mariens]] aufgrund des Krieges zwischen [[Russland]] und der [[Ukraine]].
  
==Literatur==
+
== Literatur ==
* [[Deutsche Bischofskonferenz]] (Hrsg.): Gerechter Friede, Hirtenwort der deutschen Bischöfe zur Friedensethik, 27. September 2000.
+
* [[Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004]], [[Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004#III. DAS SCHEITERN DES FRIEDENS: DER KRIEG|497-515]].
* Lorenz Beer: Zum [[Gebet]]! Soldatengebetbuch für Krieg und Frieden : Beten schafft Helfentkraft! [[Josef Habbel Verlag]] 1914 (160 Seiten).
+
* [[Engelbert Krebs]]: ''Gedanken über den großen Krieg'', [[Herder Verlag|Herdersche Verlagshandlung]] Freiburg im Breisgau:
 +
** ''Die Stunde unserer Heimsuchung: Gedanken über den großen Krieg'', 1915 (115 Seiten).
 +
** ''Am Bau der Zukunft. Zweite Reihe der Gedanken über den großen Krieg'', 1915 (145 Seiten).
 +
** ''Das Geheimnis unserer Stärke - Dritte Reihe der Gedanken über den Großen Krieg'', 1916 (139 Seiten, 1. u. 2. Auflage).
 +
** ''Der ruhige Gott - Vierte Reihe der Gedanken über den großen Krieg'', 1917 (157 Seiten, Hardcover/gebunden).
  
== Zitate ==
+
→ [[Migrant]], [[UNO-Ansprachen des Papstes]].
*''Jeder Krieg im Namen des [[Sozialismus]] ist gerechtfertigt.'' (''W.I. Lenin'')
 
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
*[[Josef Bordat]]:[http://gloria.tv/?media=81121 Gerechter Krieg. Begriff und Geschichte eines umstrittenen Topos]
+
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Krieg Der Artikel Krieg] in der [[Wikipedia]]
 +
* [https://unric.org/de/charta/ Die Charta der Vereinten Nationen] unric.org
 +
 
 +
== Anmerkungen ==
 +
<references />
  
 
[[Kategorie:Profangeschichte]]
 
[[Kategorie:Profangeschichte]]

Aktuelle Version vom 7. Mai 2022, 13:57 Uhr

Krieg ist der physische Kampf mit Waffengewalt zwischen Staaten oder Gruppen.<ref>vgl. Constantin Noppel in: Lexikon für Theologie und Kirche, 1. Auflage, Band VI, Artikel: Krieg, Sp. 273.</ref> Er ist das Scheitern des Friedens.<ref>Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004#III. DAS SCHEITERN DES FRIEDENS: DER KRIEG.</ref>

Der Friede ist das Werk der Weisheit und Gerechtigkeit, der Krieg aber das Werk der Blindheit und des Hasses. Herrscher mögen erwägen, dass sie einst nicht nur vor dem Gericht der Geschichte, sondern vor dem Gericht des ewigen Gottes Rechenschaft zu geben haben (As, 10).

Ursachen eines Krieges

Die innerste Ursache eines Krieges ist herrschsüchtige Macht, Neid, Misstrauen, Stolz, unersättliche Gier nach vergänglichen Gütern und der Geist der Rache, der Verantwortlichen eines Staates oder einer Gruppe (vgl. KKKK 486; IDc). Der heilige Paulus von Tarsus sagt: "Woher kommen die Kriege bei euch, woher die Streitigkeiten? Doch nur vom Kampf der Leidenschaften in eurem Innern." (Jak 4,1). "Die Selbstsucht ist der Anfang aller Verwirrung im Kriege, in der Verwaltung, im Haushalt, im menschlichen Körper."<ref> Blaise Pascal Pensées n. 477 aus: Alphonse Gratry: Weisheit des Glaubens#I. Die Erbsünde und die Wiedergeburt (S. 136+137).</ref>

Äußere Gründe sind Ungerechtigkeiten, krasse Unterschiede in wirtschaftlicher (Ausbeutung, wie Aufkaufen von Ressourcen vgl.) und sozialer Hinsicht sowie ethnische und religiöse Unterdrückungen, die unter den Menschen und den Nationen wüten, bedrohen unablässig den Frieden und führen zu Kriegen. Alles, was unternommen wird, um diese Übel zu besiegen, trägt zum Aufbau des Friedens und zur Vermeidung des Krieges bei (KKK, 2317; KKKK 486).<ref>Vgl. dazu auch KKK 1938, 1941, 2538.</ref>

„Insofern die Menschen Sünder sind, droht ihnen die Gefahr des Krieges, und sie wird ihnen drohen bis zur Ankunft Christi. Soweit aber die Menschen sich in Liebe vereinen und so die Sünde überwinden, überwinden sie auch die Gewaltsamkeit, bis sich einmal die Worte erfüllen: ‚Zu Pflügen schmieden sie ihre Schwerter um, zu Winzermessern ihre Lanzen. Kein Volk zückt mehr gegen das andere das Schwert. Das Kriegshandwerk gibt es nicht mehr‘ (Jes 2,4)“, (GS 78,6).

Mord und Krieg

Das fünfte der zehn Gebote Gottes verbietet, menschliches Leben willentlich zu zerstören (KKK, 2307). Dazu zählt auch die Abtreibung am Beginn und willentliche Euthanasie am Ende des Lebens, gleich in welcher Form und aus welchen Beweggründen (KKK, 2322-2324).

Das Verbot des Mordes hebt nicht das Recht auf, einen ungerechten Angreifer unschädlich zu machen. Die Notwehr ist für solche, die für das Leben anderer oder für das Gemeinwohl verantwortlich sind, eine schwerwiegende Pflicht (KKK, 2321).

Gibt es einen gerechten Krieg ?

Ein Angriffskrieg ist in sich unmoralisch (KdSdK, 500). → Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004#d) Maßnahmen gegen diejenigen, die den Frieden bedrohen.

Es gibt Bedingungen, unter denen es einem Volk gestattet ist, sich in Notwehr militärisch zu verteidigen. Eine solche Entscheidung ist so schwerwiegend, dass sie nur unter den folgenden strengen Bedingungen, die gleichzeitig gegeben sein müssen, sittlich vertretbar ist:<ref>Bewaffneter Widerstand gegen Unterdrückung durch die staatliche Gewalt ist nur dann berechtigt, wenn gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllt sind: (1) dass nach sicherem Wissen Grundrechte schwerwiegend und andauernd verletzt werden; (2) dass alle anderen Hilfsmittel erschöpft sind; (3) dass dadurch nicht noch schlimmere Unordnung entsteht; (4) dass begründete Aussicht auf Erfolg besteht und (5) dass vernünftigerweise keine besseren Lösungen abzusehen sind (KKK, 2243).</ref>

a) Der Schaden, der der Nation oder der Völkergemeinschaft durch den Angreifer zugefügt wird, muss sicher feststehen, schwerwiegend und von Dauer sein.

b) Alle anderen Mittel, dem Schaden ein Ende zu machen, müssen sich als undurchführbar oder wirkungslos erwiesen haben.

c) Es muss ernsthafte Aussicht auf Erfolg bestehen.

d) Der Gebrauch von Waffen darf nicht Schäden und Wirren mit sich bringen, die schlimmer sind als das zu beseitigende Übel. Beim Urteil darüber, ob diese Bedingung erfüllt ist, ist sorgfältig auf die gewaltige Zerstörungskraft der modernen Waffen zu achten.

Dies sind die herkömmlichen Elemente, die in der sogenannten Lehre vom „gerechten Krieg“ angeführt werden.

Erlaubtheit eines Verteidigungskrieges

Die Beurteilung, ob alle diese Voraussetzungen für die sittliche Erlaubtheit eines Verteidigungskrieges vorliegen, kommt dem klugen Ermessen derer zu, die mit der Wahrung des Gemeinwohls betraut sind (KKK 2309).<ref> Vgl. „Die menschliche Gesellschaft kann weder gut geordnet noch fruchtbar sein, wenn es in ihr niemanden gibt, der mit rechtmäßiger Autorität die Ordnung aufrecht erhält und mit der notwendigen Sorgfalt auf das allgemeine Wohl bedacht ist“ (KKK 1897).</ref>

Die staatlichen Behörden haben in diesem Fall das Recht und die Pflicht, den Bürgern die zur nationalen Verteidigung notwendigen Verpflichtungen aufzuerlegen. Diejenigen, die sich als Militärangehörige in den Dienst ihres Vaterlandes stellen, verteidigen die Sicherheit und Freiheit der Völker. Wenn sie ihre Aufgabe richtig erfüllen, tragen sie zum Gemeinwohl der Nation und zur Erhaltung des Friedens bei (KKK, 2310; Vgl. GS 79,5). Pflicht der Bürger ist es, gemeinsam mit den Behörden im Geist der Wahrheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Freiheit zum Wohl der Gesellschaft beizutragen. Die Heimatliebe und der Einsatz für das Vaterland sind Dankespflichten und entsprechen der Ordnung der Liebe. Gehorsam gegenüber den rechtmäßigen Autoritäten und Einsatzbereitschaft für das Gemeinwohl verlangen von den Bürgern, ihre Aufgabe im Leben der staatlichen Gemeinschaft zu erfüllen (KKK, 2239).<ref>Zum Gemeinwohl gehört schließlich der Friede, das heißt die Dauerhaftigkeit und Sicherheit einer gerechten Ordnung. Es setzt somit voraus, dass die Autorität durch rechte Mittel die Sicherheit der Gesellschaft und deren Glieder gewährleistet. Es begründet das Recht auf persönliche und kollektive Selbstverteidigung (KKK, 1909).</ref>

Sittliches Gesetz und Krieg

Die staatlichen Behörden sollen sich in angemessener Weise um jene kümmern, die aus Gewissensgründen den Waffengebrauch verweigern (Wehrdienstverweigerer). Diese bleiben verpflichtet, der Gemeinschaft in anderer Form zu dienen (KKK, 2311; Vgl. GS 79,3).

Die Kirche und die menschliche Vernunft erklären, dass das sittliche Gesetz während bewaffneter Konflikte in Geltung bleibt. Es „wird nicht deshalb, weil ein Krieg unglücklicherweise ausgebrochen ist, damit nun jedes Kampfmittel zwischen den gegnerischen Parteien erlaubt“ (KKK, 2312; GS 79,4).

Blinder Gehorsam der Soldaten ?

Handlungen, die mit Wissen und Willen gegen das Völkerrecht und seine allgemeingültigen Grundsätze verübt werden, sowie Befehle, solche Handlungen auszuführen, sind Verbrechen. Blinder Gehorsam ist kein ausreichender Entschuldigungsgrund für jene, die sich solchen Befehlen fügen. So ist die Ausrottung eines Volkes, einer Nation oder einer ethnischen Minderheit als eine Todsünde zu verurteilen. Man ist sittlich verpflichtet, sich Befehlen, die einen Völkermord anordnen, zu widersetzen (KKK, 2313<ref>Der Bürger hat die Gewissenspflicht, die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen, wenn diese Anordnungen den Forderungen der sittlichen Ordnung, den Grundrechten des Menschen oder den Weisungen des Evangeliums widersprechen. Den staatlichen Autoritäten den Gehorsam zu verweigern, falls deren Forderungen dem rechten Gewissen widersprechen, findet seine Rechtfertigung in der Unterscheidung zwischen dem Dienst Gottes und dem Dienst an der staatlichen Gemeinschaft. „Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört!“ (Mt 22,21). „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5,29; Vgl. KKK, 2242).</ref>).

„Jede Kriegshandlung, die auf die Vernichtung ganzer Städte oder weiter Gebiete und ihrer Bevölkerung unterschiedslos abstellt, ist ein Verbrechen gegen Gott und gegen den Menschen, das fest und entschieden zu verwerfen ist“ (GS 80,4). Eine Gefahr des modernen Krieges ist es, den Besitzern hochtechnisierter, insbesondere atomarer, biologischer oder chemischer Waffen Anlass zu solchen Verbrechen zu geben (KKK, 2314).

Der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen als Soldaten in bewaffneten Konflikten – ungeachtet der Tatsache, dass ihre Jugend eine Rekrutierung gar nicht zulässt – muss verurteilt werden (KdSDK, 512).

Abschreckung

Die Anhäufung von Waffen erscheint vielen als ein geeignetes Vorgehen, mögliche Gegner vom Krieg abzuhalten. Sie sehen darin das wirksamste Mittel, um den Frieden zwischen den Nationen zu sichern. Gegenüber einer solchen Abschreckung sind schwere moralische Vorbehalte anzubringen. Der Rüstungswettlauf sichert den Frieden nicht. Statt die Kriegsursachen zu beseitigen, droht er diese zu verschlimmern. Die Ausgabe ungeheurer Summen, die für die Herstellung immer neuer Waffen verwendet werden, verhindert, dass notleidenden Völkern geholfen wird. Somit hält die übermäßige Rüstung die Entwicklung der Völker auf. Sie vervielfacht die Konfliktgründe und verstärkt die Gefahr der Ausbreitung von Kriegen (KKK, 2315+2329). → Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004#e) Die Abrüstung.

Waffenerzeugung und Waffenhandel

Waffenerzeugung und Waffenhandel betreffen das Gemeinwohl der Nationen und der internationalen Gemeinschaft. Deshalb hat der Staat das Recht und die Pflicht, sie gesetzlich zu regeln. Kurzfristige private oder kollektive Interessen rechtfertigen nicht Unternehmungen, die Gewalttätigkeit und die Auseinandersetzungen zwischen den Nationen schüren und die internationale Rechtsordnung gefährden (KKK, 2316).

Unschuldige Kriegsopfer

Die Zivilbevölkerung, die verwundeten Soldaten und die Kriegsgefangenen sind zu achten und mit Menschlichkeit zu behandeln (KKK, 2313). Das Prinzip der Humanität, das in das Bewusstsein jeder Person und jedes Volkes hineingeschrieben ist, beinhaltet die Verpflichtung, die Zivilbevölkerung vor den Auswirkungen des Krieges zu schützen. Eine besondere Gruppe von Kriegsopfern stellen die Flüchtlinge dar, die durch die Kampfhandlungen dazu gezwungen werden, die Orte, an denen sie normalerweise leben, zu verlassen und sogar außerhalb ihres Heimatlandes Zuflucht zu suchen (KdSdK, 505). → Werke der leiblichen Barmherzigkeit

Zu was jeder verpflichtet ist

Jeder Bürger und jeder Regierende ist verpflichtet, sich für die Vermeidung von Kriegen tätig einzusetzen. Wegen der Übel und Ungerechtigkeiten, die jeder Krieg mit sich bringt, fordert die Kirche alle eindringlich zum Beten und Handeln auf, damit die göttliche Güte uns von der alten Knechtschaft des Krieges befreit (KKK, 2307f). Es gibt im Krieg und Frieden keinen besseren Bürger, als einen pflichtbewussten Christen; dennoch müsste er eher alles dulden und selbst den Tod wählen, als die Sache Gottes und der Kirche zu verlassen (Sc, Nr. 7).

Lehre aus der Vergangenheit

Die Charta der Vereinten Nationen (26. Juni 1945), die aus der Tragödie des Zweiten Weltkriegs hervorgegangen und ist dazu bestimmt, die künftigen Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren (KdSdK, 501). Sie hat nicht nur die Anwendung, sondern auch die bloße Androhung von Gewalt verboten.<ref>Vgl. Charta der Vereinten Nationen (26. Juni 1945), Art. 2.4),</ref>

Zitate

  • Nichts ist mit dem Frieden verloren. Aber alles kann mit dem Krieg verloren sein (Pius XII., Radiobotschaft Dum gravissimum vom 24. August 1939).
  • Alle, die zum Schwert greifen, werden durch das Schwert umkommen (Mt 26, 52).
  • Ein jeder welcher Menschenblut vergießt, dessen Blut wird vergossen werden. Denn der Mensch ist nach Gottes Bild gemacht worden (Gen 9, 5+6).
  • Da geriet der Drache in Zorn über die FRAU, und er ging fort, um Krieg zu führen mit ihren übrigen Nachkommen, die den Geboten Gottes gehorchen und an dem Zeugnis für Jesus festhalten (Offb 12, 12-17).
  • Der Herr der Heerscharen ist mit uns, der Gott Jakobs ist unsre Burg. Er setzt den Kriegen ein Ende bis an die Grenzen der Erde (Ps 46, 8+10).
  • Denn Gott wird jedes Tun vor das Gericht bringen, das über alles Verborgene im Gewissen urteilt, es sei gut oder böse. (Koh 12, 14).

Päpstliche Schreiben

Friede#Päpstliche Schreiben

Leo XIII.

Benedikt XV.

Pius XI.

Pius XII.

Johannes XXIII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Franziskus

Literatur

  • Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004, 497-515.
  • Engelbert Krebs: Gedanken über den großen Krieg, Herdersche Verlagshandlung Freiburg im Breisgau:
    • Die Stunde unserer Heimsuchung: Gedanken über den großen Krieg, 1915 (115 Seiten).
    • Am Bau der Zukunft. Zweite Reihe der Gedanken über den großen Krieg, 1915 (145 Seiten).
    • Das Geheimnis unserer Stärke - Dritte Reihe der Gedanken über den Großen Krieg, 1916 (139 Seiten, 1. u. 2. Auflage).
    • Der ruhige Gott - Vierte Reihe der Gedanken über den großen Krieg, 1917 (157 Seiten, Hardcover/gebunden).

Migrant, UNO-Ansprachen des Papstes.

Weblinks

Anmerkungen

<references />