Konkordat: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Konkordat''' nennt man einen Vertrag zwischen einem [[Staat]] mit dem [[Heiliger Stuhl|Heiligen Stuhl]].  
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Der Papst ist der Statthalter Christi und hat oberste Gewalt, zu entscheiden, ob der Vatikan ein Konkordat eingeht.  
 
Der Papst ist der Statthalter Christi und hat oberste Gewalt, zu entscheiden, ob der Vatikan ein Konkordat eingeht.  
  
==Grundgesetz des Vatikans==
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===Grundgesetz des Vatikans===
 
Art. 2: "Die Vertretung des Vatikanstaates in Beziehungen mit dem Ausland und mit anderen Völkerrechtssubjekten, bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen und Vertragsabschlüssen ist dem Papst vorbehalten, der sie durch das Staatssekretariat ausübt".
 
Art. 2: "Die Vertretung des Vatikanstaates in Beziehungen mit dem Ausland und mit anderen Völkerrechtssubjekten, bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen und Vertragsabschlüssen ist dem Papst vorbehalten, der sie durch das Staatssekretariat ausübt".
  
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Version vom 10. Juli 2013, 11:51 Uhr

Konkordat nennt man einen Vertrag zwischen einem Staat und dem Heiligen Stuhl.

Kirchenrechtliche Bedeutung

Der Papst ist der Statthalter Christi und hat oberste Gewalt, zu entscheiden, ob der Vatikan ein Konkordat eingeht.

Grundgesetz des Vatikans

Art. 2: "Die Vertretung des Vatikanstaates in Beziehungen mit dem Ausland und mit anderen Völkerrechtssubjekten, bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen und Vertragsabschlüssen ist dem Papst vorbehalten, der sie durch das Staatssekretariat ausübt".

Konkordate

Weblinks