Kirchenmusiker

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Ein Kirchenmusiker ist ein kirchlicher Mitarbeiter, der als Organist und/oder Chorleiter seinen Dienst versieht. Er besitzt eine wichtige liturgische Funktion mit eigenständigem Verkündigungscharakter und ist für eine Pfarrgemeinde/Dekanat eine kulturelle Kraft, die die Musik der Kirche auch nach Außen repräsentiert.

In der Zusammenschau aller Tätigkeiten (Chorleiter, Dirigent, Organist, Sänger und Musikpädagoge) ist der Beruf des Kirchenmusikers ein breites Aufgabenfeld. Eine Trennung beider Ämter in Organist und Kantor ist nur in zentralen Kirchen und Kathedralen üblich.

Tätigkeitsmerkmale

Ein Kirchenmusiker kann hauptamtlich, nebenberuflich oder auch ehrenamtlich tätig sein. Gebräuchlich ist auch die Bezeichnung Kantor. Diese Bezeichnung stammt aus der älteren Kirchentradition einschließlich der Synagogen und leitet sich vom lateinischen cantare = singen ab. Der Kantor war und ist Sänger oder Vorsänger mit besonderen liturgischen Aufgaben innerhalb eines Gottesdienstes.

Neben dem Orgelspiel ist die Leitung von Chören und Instrumentalgruppen (Bläserchor, Pfarrorchester) ein wichtiges Aufgabenfeld. Sie beinhaltet musikpädagogische Aspekte wie Stimmbildung, Probentechnik und Dirigat. Kirchenmusikalische Chorarbeit beginnt heute bereits im Kindergarten und führt über die regulierte Kantorei mit Kinder-, Jugend-, Kirchenchor, Choralschola, Chor Junger Erwachsener (NGL-Chor), Vokalensemble und Kammerchor in ein breites Spektrum gelebter kontinuierlicher Gemeindegruppenarbeit.

Ein Kirchenmusiker ist heute in zunehmendem Maße auch ein Musikpädagoge in der und für die Kirchengemeinde. Neben liturgischen sowie künstlerischen Aufgaben (Organisation und Leitung von Konzerten mit Chor und Orchester oder die Durchführung von Orgelkonzerten) nimmt die musikpädagogische Betreuung der Laien in Chören und Gruppen einen großen Raum ein. Ein weiterer Aspekt ist heute die musikalische Früherziehung in Kirchgemeinde und Kindergarten. Die Ausbildung von kirchenmusikalischen Nachwuchskräften für den Einsatz als neben- und ehrenamtliche Kirchenmusiker gehört zu den Aufgaben eines hauptamtlichen Kirchenmusikers.

Ausbildung

Die Einstufung eines Kirchenmusikers gliedert sich in fünf Stufen:

  • E-Kirchenmusiker: Musiker ohne kirchenmusikalische Qualifizierung.
  • D-Kirchenmusiker: Kirchenmusiker mit zwei bis dreijähriger Grundausbildung an einer diözesanen Kirchenmusikschule als Organist (D-Examen).
  • C-Kirchenmusiker: Kirchenmusiker mit zweijährigem Besuch eines diözesanen C-Seminars oder eines Studiengangs an einer Kirchenmusikschule für den nebenberuflichen eigenverantwortlichen kirchenmusikalischen Dienst; in Bayern auch durch den Besuch einer Berufsfachschule für Musik erwerbbar (C-Examen).
  • B-Kirchenmusiker: Kirchenmusiker mit 8-9 semestrigem Studium an einer Musikhochschule im hauptberuflichen Dienst (Diplom/Baccalor).
  • A-Kirchemusiker: Kirchenmusiker mit 3-4 semestrigem Aufbaustudium nach Abschluss B (Master) im hauptberuflichen Dienst an Hauptkirchen mit besonderen künstlerischen Schwerpunkten etwa in der Chorarbeit oder dem Orgelspiel sowie Leitungsaufgaben als Dekants-, Regionalkantor, Kirchenmusikdirektor.

Die Ausbildung eines hauptamtlichen Kirchenmusikers umfasst in der Regel die Fächer: Orgelliteraturspiel, Liturgisches Orgelspiel (Improvisation), Klavierspiel, Gesang, Greogorianik, Chor- und Orchesterleitung, Partiturspiel, Generalbass, Tonsatz, Gehörbildung, Liturgik, Hymnologie, Musikgeschichte, Musikwissenschaft, Orgelbaukunde, Kirchengeschichte und Neues Geistliches Lied sowie Pädagogik und Didaktik.