Kasuistik

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Die Kasuistik (von lat. casus = Fall, Vorkommen) beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen allgemeinen Normen und konkreten Einzelfällen. Dabei geht es zum einen darum, wie Gesetze oder Handlungsanweisungen im besonderen Fall anzuwenden sind, zum anderen umgekehrt darum, wie das für eine konkrete Handlungssituation geltende bzw. anzuwendende Gesetz gefunden werden kann. Die Kasuistik ist deshalb von Bedeutung, wenn allgemeine Normen die konkreten Handlungen nicht eindeutig oder hinreichend bestimmen. Außerdem kann es vorkommen, dass in einzelnen Handlungs- oder Entscheidungssituationen einander widersprechende Normen anwendbar sind, so dass es zu Gewissenskonflikten kommt.

Die Kasuistik findet Anwendung in der Rechtslehre, Philosophie und Moraltheologie.

In der Theologie und Lehre der Jesuiten erhielt die Kasuistik im 17. und 18. Jahrhundert einen hohen Stellenwert.

Im Judentum versteht man darunter die rabbinische Schultradition, die Vorschriften der Thora auf konkrete gesellschftliche Situationen der Gemeinde und deren Umfeld hin auszulegen.

Die berühmteste kasuistische Schrift des Mittelalters ist die Summa casuum poenitentiae von dem Dominikaner Raimund de Pennaforte. Ursprünglich für den Gebrauch innerhalb des Ordens gedacht, wurde die Schrift jedoch schnell auch außerhalb angenommen und verbreitet.

Kant bezeichnete die philosophische Kasuistik als "Dialektik des Gewissens".

Berechtigte Kasuistik

In der Rundfunkansprache La famiglia è la culla über das Wesen des christlichen Gewissens, seine Bedeutung und Stellung innerhalb der christlichen Moral und über die Gewissenserziehung vom 23. März 1952, weist Papst Pius XII. eine postulierte "Neue Moral" der Situationsethik mit den Worten zurück: "Wie in der dogmatischen Lehre, so möchte man auch in der katholischen Sittenordnung eine radikale Revision vornehmen, um daraus eine neue Wertung abzuleiten. Der erste Schritt, oder besser gesagt der erste Schlag gegen das Gebäude der christlichen sittlichen Normen soll darin bestehen, dass man sie loslöst von der, wie man behauptet, beengenden und bedrückenden Überwachung durch die Autorität der Kirche. Die Moral soll von den Spitzfindigkeiten der kasuistischen Methode befreit, zu ihrer ursprünglichen Form zurückgeführt und einfach hin der Einsicht und der Bestimmung des individudlen Gewissens anheimgestellt werden." In der Ansprache Nous croyonsvom 3. Oktober 1953 sagt er über das Strafrecht: "Die gründliche Kenntnis dieser schwierigen Fragen hindert auch die Strafrechtswissenschaft, zu bloßer Kasuistik herabzusinken, und gibt ihr andererseits Richtlinien zum Gebrauch der in der Praxis notwendigen und daher berechtigten Kasuistik."

Übertriebene Kasuistik

Die Gesetzgebung des Alten Testaments, obgleich sie in hohem Maß strenge, harte Bestrafungen kennt, trug nicht zur »Erfüllung des Gesetzes« bei, da ihre Kasuistik hinsichtlich der sinnlichen Begierde von vielfältigen Kompromissen gekennzeichnet war (Theologie des Leibes). Sollte dieser Eifer aber nicht in eine „scheinheilige“ Kasuistik (Vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Kasuistik |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 15{{#if:3–7|,3–7}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Evangelium nach Lukas | Kasuistik |{{#if: Lk|Lk|Evangelium nach Lukas}}|{{#if: Lk |Lk|Evangelium nach Lukas}}}} 11{{#if:39–54|,39–54}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}) ausarten, musste er das Volk auf das unerhörte Eingreifen Gottes vorbereiten: dass nämlich der einzige Gerechte an Stelle aller Sünder das Gesetz vollkommen erfüllt (KKK, Nr. 579).

Papst Franziskus betont im Jahre 2016: "Es ist kleinlich, nur bei der Erwägung stehen zu bleiben, ob das Handeln einer Person einem Gesetz oder einer allgemeinen Norm entspricht oder nicht, denn das reicht nicht aus, um eine völlige Treue gegenüber Gott im konkreten Leben eines Menschen zu erkennen und sicherzustellen. Ich bitte nachdrücklich darum, dass wir uns an etwas erinnern, das der heilige Thomas von Aquin lehrt, und dass wir lernen, es in die pastorale Unterscheidung aufzunehmen: » Obgleich es im Bereich des Allgemeinen eine gewisse Notwendigkeit gibt, unterläuft desto eher ein Fehler, je mehr man in den Bereich des Spezifischen absteigt […] Im Bereich des Handelns […] liegt hinsichtlich des Spezifischen nicht für alle dieselbe praktische Wahrheit oder Richtigkeit vor, sondern nur hinsichtlich des Allgemeinen; und bei denen, für die hinsichtlich des Spezifischen dieselbe Richtigkeit vorliegt, ist sie nicht allen in gleicher Weise bekannt […] Es kommt also umso häufiger zu Fehlern, je mehr man in die spezifischen Einzelheiten absteigt. «<ref> Summa Theologiae I-IIae, q. 94, art. 4. </ref> Es ist wahr, dass die allgemeinen Normen ein Gut darstellen, das man niemals außer Acht lassen oder vernachlässigen darf, doch in ihren Formulierungen können sie unmöglich alle Sondersituationen umfassen. Zugleich muss gesagt werden, dass genau aus diesem Grund das, was Teil einer praktischen Unterscheidung angesichts einer Sondersituation ist, nicht in den Rang einer Norm erhoben werden kann. Das gäbe nicht nur Anlass zu einer unerträglichen Kasuistik, sondern würde die Werte, die mit besonderer Sorgfalt bewahrt werden müssen, in Gefahr bringen.<ref> In einem anderen Text, in dem er sich auf die allgemeine Kenntnis der Norm und die besondere Kenntnis der praktischen Unterscheidung bezieht, geht der heilige Thomas so weit zu sagen: »Wenn man nur eine [der beiden Kenntnisse] hat, dann sollte man eher diese haben, d. h. die Kenntnis der spezifischen Einzelheiten, die dem Handeln am nächsten sind.« " (Sententia libri Ethicorum, VI, 6 [ed. Leonina, Band XLVII, 354]). </ref>(Nachsynodales Apostolisches Schreiben Amoris laetitia, Nr. 304).

Anmerkungen

<references />