Interkonfessionelle Ehe

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Eine interkonfessionelle Ehe ist eine Ehe zwischen den Angehörigen zweier Konfessionen oder Denominationen<ref>Wikipedia: Denomination (Religion)</ref> innerhalb derselben Religion. Im ökumenischen Dialog bezieht sich dieser Begriff auf zwei Christen und unterscheidet sich ausdrücklich von der interreligiösen Ehe, wie der Codex Iuris Canonici (CIC 1983) der römisch-katholischen Kirche und die Ordnungen der Evangelischen Kirche verdeutlichen.<ref>vgl. (für die katholische Kirche) CIC Cann. 1124–1129</ref>

Die inter­konfessionelle Ehe wird auch als konfessions­verschiedene, konfessions­verbindende Ehe oder Mischehe bezeichnet. Das ist die Ehe zwischen einem Katholiken und einem gültig getauften Nichtkatholiken, also der sich in einer christlichen Konfession befindet, die nicht die volle Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche hat (Bekenntnisverschiedenheit z.B. der Evangelischen Gemeinschaft). Für den Abschluss einer solchen Mischehe ist die Erlaubnis durch den Ortsbischof des katholischen Partners verlangt. Diese Ehe zwischen Getauften ist ein Sakrament<ref>vgl. CIC 1983 can. 1055 § 1-2 CIC bzw. Matrimonia mixta 1</ref>

Siehe auch

Anmerkungen

<references />

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