Instruktion: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Instruktion''' ist im [[Kirchenrecht]] eine ''allgemeine Anweisung'' einer zuständigen Behörde auf ihrem Gebiet zur Regelung einer größeren Zahl allgemeiner Fälle, während ein [[Dekret]] regelmäßig eine Einzelfalentscheidung enthält.
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Eine '''Instruktion''' ist im [[Kirchenrecht]] eine ''allgemeine Anweisung'' einer zuständigen Behörde auf ihrem Gebiet zur Regelung einer größeren Zahl allgemeiner Fälle, während ein [[Dekret]] regelmäßig eine Einzelfallentscheidung enthält.
  
 
[[Kategorie:Kirchenrecht]]
 
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Version vom 7. Juli 2008, 09:33 Uhr

Eine Instruktion ist im Kirchenrecht eine allgemeine Anweisung einer zuständigen Behörde auf ihrem Gebiet zur Regelung einer größeren Zahl allgemeiner Fälle, während ein Dekret regelmäßig eine Einzelfallentscheidung enthält.