Iniquis afflictisque (Wortlaut)

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Enzyklika
Iniquis afflictisque

unseres Heiligen Vaters
durch göttliche Vorsehung Papst
Pius XI.
an Unsere Ehrwürdigen Brüder, die Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe
und die übrigen Ordinarien, die in Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhle stehen
über die bedrängte Lage der katholischen Kirche in Mexiko
18. November 1926

(Offizieller lateinischer Text: AAS 18 [1926] 465-477)

(Quelle: Übersetzt und erläutert von Prof. Dr. v. Meurers Trier 1927, S. 7-23; Druck und Verlag Paulinus-Druckerei GmbH Trier. Imprimatur Treveris, die 7 a Martii 1927 Vicarius Generalis Tilmann. Die Nummerierung folgt der englischen Fassung)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Ehrwürdige Brüder,
Gruß und Apostolischen Segen !

Einleitend

1 Als Wir gegen Ende des vergangenen Jahres im Konsistorium zu den versammelten Kardinälen sprachen, gaben Wir der Meinung Ausdruck, eine Erleichterung der ungerechten und bedrängten Lage der Katholischen Kirche in Mexiko sei einzig und allein "von einer gnädigen Hilfe des erbarmenden Gottes" zu erwarten. Auf diesen Unseren Gedanken seid Ihr bereitwillig eingegangen. Unserem öfters geäußerten Wunsche entsprechend habt Ihr ohne Zögern den Eurer Hirtensorge anvertrauten Gläubigen eindringlich ans Herz gelegt, in heißen Gebeten den göttlichen Stifter der Kirche zu bestürmen, er möge sein Volk erretten aus all diesen schweren Übeln.

2 Aus all diesen schweren Übeln sagen Wir; müssen Wir doch sehen, wie in Mexiko Unsere geliebten Kinder in blinder Wut grausam verfolgt worden sind und heute noch verfolgt werden; und das von anderen aus der gleichen Schar Unserer Kinder, die aber fahnenflüchtig geworden sind im Dienste Christi und die sich getrennt haben von dem gemeinsamen Vater aller Menschen. Wohl mögen in den ersten Zeiten der Kirche und auch später noch die Christen grausamer verfolgt worden sein, aber man hat doch bisher an keinem Orte und wohl zu keiner anderen Zeit die Rechte Gottes und seiner Kirche in solcher Weise missachtet und verletzt. Noch nie hat eine kleine Zahl von Menschen die Freiheit vieler so sehr mit allen Mitteln und mit solcher Vorsätzlichkeit und Überlegung geknebelt. Dazu gab man noch, gleichsam zur Entschuldigung all dieser Willkür, diesen Machenschaften den Schein einer gewissen Gesetzlichkeit.

3 Keine Bruderliebe kannte man mehr mit den eigenen Volksgenossen, keine Rücksicht nahm man auf eine ruhmreiche Vergangenheit. In dieser Bedrängnis habt Ihr private Gebete und öffentliche Sühnefeiern angeordnet und abhalten lassen. Deshalb wollen Wir Euch und all Euren Gläubigen feierlich einen Beweis Unserer herzlichen Dankbarkeit geben. Dabei bleibt es aber von der größten Bedeutung, keinen Augenblick von den so heilsam begonnenen Gebeten abzulassen. Ganz im Gegenteil; mit noch größerem Eifer sollen dieselben fortgesetzt werden. Es ist ja nicht in Menschenhand gegeben, das Denken und Trachten der Menschen umzuwandeln und dadurch unglückliche und bittere Zeiten zum Heile der menschlichen Gesellschaft zu lenken und zu leiten. Das liegt vielmehr in Gottes Hand. Er allein kann solcher Bedrängnis ein Ende bereiten und ein bestimmtes Ziel setzen. Die mexikanische Regierung hat nun zwar in unauslöschlichem Religionshass ihre gottlosen Gesetze noch schärfer und noch härter durchgeführt. Glaubt aber deshalb nicht, Ehrwürdige Brüder, die bisher abgehaltenen Sühnegebete seien ohne Erfolg geblieben. Durch diese Gebete ist auf die Geistlichkeit und auf das ganze katholische Volk in jenen Gegenden ein reicher Segen göttlicher Gnaden herabgeflossen. Das Volk wurde gestärkt zu geduldigem Widerstand. Es gab ein leuchtendes Beispiel und wurde zu einem erhabenen Schauspiel. So tun Wir nur recht, wenn Wir selbst durch eine feierliche Botschaft in der Kraft Unserers Apostolischen Amtes dasselbe vor aller Welt auf den Leuchter erheben.

4 An dem Tage, da Wir im vergangenen Monate den so zahlreichen Märtyrern der französischen Revolution die Ehren der Seligsprechung zuerkannten, eilten Unsere Gedanken ganz von selbst zu den Katholiken Mexikos. Diese sind ja von den gleichen Entschlüssen und dem gleichen Willen beseelt wie jene Märtyrer; von dem einen Gedanken nämlich: sich um keinen Preis von der Einheit der Kirche und der Autorität des Apostolischen Stuhles zu trennen und jeder Willkür und jeder fremden Gewalt Widerstand zu leisten. O leuchtende Zier der göttlichen Braut Christi! Nie hat es dieser im Laufe der Jahrhunderte an edlen und hochgesinnten Kindern gefehlt, die bereit waren, für die Freiheit des heiligen Glaubens zu kämpfen, zu leiden und zu sterben.

Die Verfolgung der Kirche in Mexiko

5 Es ist nicht notwendig, Ehrwürdige Brüder, die traurige Lage der Kirche in Mexiko weiter zurückgreifend zu verfolgen. Es mag genug sein zu erwähnen, dass in neuerer Zeit die so häufigen bürgerlichen Unruhen meist auch in Religionsstörung und Kirchenverfolgung ausarteten. So war es besonders in den Jahren 1914 und 1915. Die Barbarei vergangener Zeiten schien in den Menschen wieder lebendig geworden zu sein, die damals gegen den Welt- und Ordensklerus, gegen die gottgeweihten Jungfrauen, gegen die heiligen Orte und Gegenstände vorgingen. So wild und so roh war der Kampf, dass sie vor keinem Unrecht, vor keiner Schandtat und vor keiner Grausamkeit zurückschreckten.

6 Allgemein bekannt geworden ist auch die unwürdige Behandlung der nach Mexiko entsandten Apostolischen Delegaten. Wir selbst haben ja öffentlich dagegen Beschwerde erhoben, und die Tageszeitungen haben ausführlich darüber berichtet. So wollen Wir jetzt vor Euch nicht mehr lange klagen. Unter Verachtung jeglicher Gerechtigkeit, jeder Treue und jeder menschlichen Gesittung wurde einer von ihnen des Landes verwiesen, ein zweiter, der aus Gesundheitsrücksichten gerade außerhalb der Landesgrenzen weilte, an der Rückkehr verhindert, ein dritter wurde ebenso feindselig behandelt und zur Abreise gezwungen.

Welcher Schimpf und welche Schmach wurde dadurch ihrer erzbischöflischen Würde und ihrem ehrenvollen Amte, vor allem aber Unserer Person, deren Vertreter sie sind, angetan! Dabei wollen wir gar nicht erwähnen, dass niemand geeigneter gewesen wäre zur Vermittlung und Wiederherstellung des Friedens als diese erhabenen Männer.

Die politische Verfassung von 1917

7 All das ist bitter und schwer. Was Wir aber jetzt erwähnen wollen, Ehrwürdige Brüder, das steht im schärfsten Gegensatz zu den Rechten der Kirche und bringt den Katholiken jener Länder den schwersten Schaden.

8 Zuerst wollen Wir das Gesetz prüfen, das im Jahre 1917 erlassen wurde und das kurz die politische Verfassung der Vereinigten Staaten von Mexiko genannt wird. In unserer Sache wurde da die Trennung von Kirche und Staat festgelegt. Der Kirche wurde die rechtliche Persönlichkeit genommen; sie hat keine Rechte mehr und kann auch in Zukunft keine erwerben. Der Gottesdienst und die äußere Kirchenzucht werden dem Machtbereich der bürgerlichen Behörden unterstellt. Die Priester werden den freien und arbeitenden Berufen vollkommen gleichgestellt, nur mit dem einen Unterschied, dass sie geborene Mexikaner sein müssen und dass sie eine bestimmte von den Gesetzgebern der einzelnen Staaten festgesetzte Zahl nicht überschreiten dürfen. Ja, ihnen werden die staatlichen und bürgerlichen Rechte entzogen, wie das sonst nur mit Verbrechern und Geisteskranken zu geschehen pflegt. Dazu kommt die Vorschrift, dass sie im Verein mit zehn Bürgern den Staatsbehörden mitteilen müssen, wenn sie ein geistliches Amt angetreten haben oder wenn sie versetzt worden sind. Es wird verboten Ordensgelübde abzulegen. Orden und religiöse Genossenschaften darf es in Mexiko nicht geben. Öffentlicher Gottesdienst darf nur innerhalb der Kirchen und unter Beaufsichtigung durch die bürgerlichen Behörden abgehalten werden.

Die Kirchen gehen in das Eigentum der Nation über. Damit werden die Wohnungen der Bischöfe und der Domherren, die Seminarien, die Ordenshäuser, die Krankenhäuser und alle übrigen Gebäude, die der christlichen Nächstenliebe dienen, dem Eigentum der Kirche entzogen. Die Kirche behält überhaupt keinen Besitz mehr. Alle Güter, die sie zur Zeit des Erlasses dieses Gesetzes besaß, gehen in das Eigentum der Nation über. Jedem einzelnen wird das Recht eingeräumt, anzugeben, was noch durch Mittelspersonen kirchlicher Besitz ist. Als Beweis für solche Angaben erklärt das Gesetz die bloße Rechtsvermutung für hinreichend. Die Diener der Kirche können nichts durch Erbschaft erwerben, als das, was ihnen von den nächsten Anverwandten hinterlassen wird. Der Kirche wird keinerlei Gewalt über die christlichen Ehen zuerkannt. Diese werden infolgedessen nur dann als gültig angesehen, wenn sie nach bürgerlichem Rechte gültig sind.

9 Die Lehrfreiheit wird zwar grundsätzlich gewährt, aber nur unter der Bedingung, dass Priester und Ordensleute keine Privatschulen errichten und leiten dürfen, und dass der gesamte Religionsunterricht, auch in den Privatschulen, religionslos ist. Ebenso wurde verordnet, dass alle Zeugnisse, die von der Kirche über die in ihren Schulen gemachten Studien ausgestellt werden, für den Bereich des öffentlichen Lebens völlig wertlos sind.

Urteil über dIe Urheber dieser Gesetze

Diejenigen, Ehrwürdige Brüder, die solche Gesetze gaben, die sie billigten und in Kraft setzten, die wussten entweder nicht, dass die Kirche eine vollkommen selbständige und unabhängige Gesellschaft ist; sie wussten nicht, dass sie von Christus, dem Erlöser und König aller Menschen, zum Heile der menschlichen Gesellschaft gegründet wurde; sie wussten nicht, dass die Kirche von Gott selbst volle Freiheit zur Ausübung ihres Amtes erhalten hat. Aber eine solche Unwissenheit kann man doch im zwanzigsten Jahrhundert nach Christus, in einem katholischen Volke und unter Getauften kaum für möglich halten. Oder jene Menschen meinten, stolzen und betörten Sinnes, sie könnten "das Haus des Herrn, das fest gebaut ist und sicher gegründet steht auf Felsengrund" herabstürzen und vernichten. Oder aber es brannte in ihnen die unauslöschliche Begier, der Kirche um jeden Preis zu schaden.

Die Stellungnahme der Bischöfe zu den Gesetzen

10 Wie konnten die Erzbischöfe und Bischöfe Mexikos nach Veröffentlichung eines so feindlichen Gesetzes schweigen? Schon bald nachher erhoben sie in einem versöhnlich gehaltenem Schreiben kraftvoll und nachdrücklich Einspruch. Diese Verwahrung fand die Billigung Unseres unmittelbaren Vorgängers; die Bischöfe einzelner Nationen sprachen gemeinsam, die übrigen fast alle einzeln. ihre Zustimmung aus. Wir selbst bekräftigten den Schritt in einem Trostschreiben, das Wir am 2. Februar dieses Jahres an alle Bischöfe Mexikos richteten. Inzwischen hofften die Bischöfe, nach dem ersten Ansturm werde eine gewisse Beruhigung eintreten; sie hegten die Zuversicht, die Leiter der Republik würden einsehen, ein wie großer Schaden und welch schwere Gefahren dem ganzen Volke aus den die Freiheit der Kirche beschränkenden Abschnitten des Gesetzes erwachsen würde. Um des Friedens willen, so meinten sie, werde man zu einem erträglichen Zusammenleben kommen, dadurch dass man von der praktischen Durchführung aller oder doch der meisten dieser Gesetze Abstand nehme. Dementsprechend rieten die Oberhirten zur Milde.


11 Klerus und Volk brachten eine unendliche Geduld auf. Aber dennoch entschwand jede Hoffnung auf eine Wiederherstellung des Friedens.

Das Gesetz vom 2. Juli 1926

Am 2. Juli dieses Jahres veröffentlichte der Präsident der Republik ein Gesetz, durch das der Kirche sozusagen der letzte Rest von Freiheit genommen wird. Die Ausübung des heiligen Dienstes wird in einem solchen Maße behindert, dass sie gleich wie ein Staatsverbrechen mit den härtesten Strafen geahndet wird. Wir können es kaum aussprechen, Ehrwürdige Brüder, wie sehr Uns ein solcher Missbrauch der Staatsgewalt zu Herzen geht. Wer da Gott, unseren Schöpfer und liebevollen Erlöser, seiner Pflicht entsprechend verehrt; wer den Geboten seiner heiligen Mutter der Kirche gehorsam ist; der wird, der wird, so sagen Wir, wie ein Frevler und Übeltäter behandelt; der wird seiner einfachsten bürgerlichen Rechte beraubt; der wird mit den Verbrechern in die öffentlichen Gefängnisse geworfen. Wie treffend passt doch auf jene, die an all diesem schuld sind, das Wort Christi Jesu, unseres Herrn, an die Hohenpriester: "Dies ist eure Stunde und die Macht der Finsternis" (Lk 22, 53).

12 Dieses neuere von den beiden Gesetzen ist nun nicht nur, wie sie es behaupten, eine einfache Erklärung des älteren, vielmehr bringt es eine bedeutendere Verschlechterung und macht die Lage bei weitem unerträglicher.

Die Kampfesweise der Gegner

Dazu betreiben der Präsident und die Minister der Republik selber die Ausführung der beiden Gesetze mit den stärksten Druckmitteln. Keinem der Leiter der einzelnen vereinigten Staaten, keiner Behörde und keinem Offizier gönnen sie Ruhe in der Verfolgung der Katholiken. Ja, mit der Verfolgung allein sind sie noch nicht zufrieden. Auch Schmähung und Verhöhnung stellen sie in ihren Dienst. Vor allem Volke klagen sie die Kirche an. In der Öffentlichkeit halten sie Reden, die voll sind von schamlosen Lügen. Dabei machen sie den Unsrigen jede Gegenrede und jeden Widerspruch durch Niederschreien und Niederzischen unmöglich. Auch in Zeitungen und Zeitschriften säen sie Feindschaft aus gegen die katholische Wahrheit und gegen jede Arbeit für die katholische Sache.

13 In der ersten Zeit wurde den Unsrigen wenigstens die Möglichkeit gelassen, in den Tageszeitungen durch Darlegung der Wahrheit und durch Zurückweisung der falschen Behauptungen in etwa die Kirche zu verteidigen und zu schützen. Jetzt aber ist es diesen Bürgern, in deren Herzen die Liebe zum Vaterlande brennt, verboten, für die Freiheit des angestammten Glaubens und für freie Ausübung des Gottesdienstes ihre Stimme zu erheben, und wäre es auch nur zu fruchtlosem Wehklagen. Dafür aber werden Wir, Ehrwürdige Brüder, Wir werden Unsere Stimme erheben, weil Uns das Gewissen Unseres Apostolischen Amtes dazu treibt. Von seinem gemeinsamen Vater soll es der gesamte katholische Erdkreis hören, mit welchem Unvermögen und mit welch zügelloser Willkür die Gegner vorgegangen sind, und wie auf der anderen Seite Bischöfe und Priester, Ordensleute und Laien in heldenhafter Tugend ein leuchtendes Beispiel standhafter Festigkeit gegeben haben.

Die einzelnen Maßnahmen der Verfolger

14 Alle nichteinheimischen Priester und Ordensleute werden verjagt. Die Anstalten zur christlichen Erziehung von Knaben und Mädchen werden geschlossen, wenn sie einen christlichen Namen tragen oder wenn sie ein religiöses Bild oder eine Statue ihr eigen nennen. Ebenso wurden viele Seminarien, Schulen, Krankenhäuser, Klöster und kirchliche Gebäude geschlossen. In fast allen Einzelstaaten wird eine genaue Zahl von Priestern festgesetzt zur Ausübung des heiligen Dienstes. Diese ist so niedrig wie nur möglich gehalten. Die so verbleibenden Priester werden aber nur dann zu den heiligen Verrichtungen zugelassen, wenn sie sich bei der Regierung haben einschreiben lassen und von ihr die Genehmigung erhalten haben. An einzelnen Stellen wurden für die Ausübung des heiligen Amtes Bedingungen gestellt, über die man nur lachen könnte, wenn es sich nicht um eine so traurige Sache handelte. So wurde z. B. vorgeschrieben, die Priester müssten ein bestimmtes Alter haben; es wurde gefordert, sie müssten in bürgerlicher Ehe verheiratet sein. Es wurde verboten, anders zu taufen als nur mit fließendem Wasser. In einem der vereinigten Staaten wurde verordnet, es dürfe nur ein einziger Bischof innerhalb der Staatsgrenzen sein. Damit mussten zwei Bischöfe aus ihren Diözesen in die Verbannung gehen. Andere Bischöfe wurden durch die ganzen Verhältnisse gezwungen, ihren Sitz zu räumen; einige wurden vor den Richter geschleppt; mehrere wurden verhaftet, während andere nahe vor der Verhaftung stehen.

15 Alle Mexikaner, die in der Kinder- und Jugenderziehung tätig sind, oder die öffentliche Ämter bekleiden, wurden gefragt, ob sie treu zum Präsidenten hielten und ob sie den Kampf gegen die katholische Kirche billigten. Alle wurden gezwungen, wollten sie dem Verlust ihres Amtes entgehen, im Verein mit Soldaten und Arbeitern einen Umzug mitzumachen, der von einer soziaIistischen Vereinigung, dem sog. mexikanischen Arbeiterbund, veranstaltet wurde. Dieser Umzug wurde an einunddemselben Tage in der Stadt Mexiko und in vielen anderen Städten abgehalten. Bevor er sich auflöste, hielt man gottlose Reden an das Volk. Die ganze Sache hatte nur den einen Zweck, die Kirche zu schmähen und der Handlungsweise und dem ganzen Vorgehen des Präsidenten durch einen lärmenden Umzug Beifall und Zustimmung zu spenden.

16 Doch blieb die Willkür und die Rohheit der Kirchenfeinde hierbei nicht stehen. Männer und Frauen wurden vor Gericht gestellt und in Haft genommen, wenn sie die Sache der Religion und der Kirche durch Reden oder durch Verteilung von Flugblättern und Broschüren verteidigten. Ebenso wurden ganze Kollegien von Domherren ins Gefängnis geworfen, wobei die Greise sogar auf Tragbahren befördert werden mussten. Priester und Laien wurden an Straßenecken, auf Plätzen und Straßen, in der Umgebung der Kirchen erbarmungslos umgebracht. Möchten doch jene, die an diesen ungezählten grausamen Verbrechen schuld sind, endlich einmal zur Besinnung kommen; möchten sie unter Tränen der Reue zum allerbarmenden Gott ihre Zuflucht nehmen! Dies Gebet ist auch nach Unserer festen Überzeugung die edle Rache, die all Unsere so ungerecht hingemordeten Söhne an ihren Mördern nehmen.

[Fortsetzung folgt]