Iamdudum (Wortlaut)

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Enzyklika
Iamdudum in Lusitania

von Papst
Pius X.
an die Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe
und die anderen Oberhirten, welche in Frieden und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhle stehen,
über die Trennung von Kirche und Staat in Portugal
24. Mai 1911

(Offizieller lateinischer Text: AAS III [1911] 217-224)

(Quelle: Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung, Hsgr. Arthur Fridolin Utz + Birgitta Gräfin von Galen, XXV 87-95, Scientia humana Institut Aachen 1976, Imprimatur Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G. Die Nummerierung folgt der englischen Fassung; auch in: Emil Marmy (Hrsg.), Mensch und Gemeinschaft in christlicher Schau, Dokumente, Paulus Verlag Freiburg/Schweiz 1945, S. 649-656; Imprimatur Friburgi Helv., die 21. Augusti 1945 L. Clerc, censor)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Ehrwürdige Brüder,
Gruß und apostolischen Segen

Die religiöse Situation in Portugal

1 Schon lange hat in Portugal eine unglaubliche Bewegung eingesetzt, um die Kirche durch ungeheuerliche Gewalttaten zu unterdrücken. Ihr wisst es alle wohl, wie Wir glauben. Denn nachdem die Regierungsform des Landes republikanisch geworden war, hat man bekanntlich sofort angefangen, ein Gesetz nach dem andern zu erlassen, die einen unversöhnlichen Hass gegen die katholische Religion atmen. Wir mussten es Mitansehen, wie die religiösen Orden gewaltsam unterdrückt und ihre Mitglieder in harter und unmenschlicher Weise zum größten Teil aus Portugal verbannt wurden, wie in hartnäckigem Bestreben, die ganze bürgerliche Ordnung zu entchristlichen und jede religiöse Spur im öffentlichen Leben zu tilgen, die kirchlichen Festtage aus der Zahl der Feiertage gestrichen wurden. Der Eid wurde seines naturgemäßen religiösen Charakters beraubt, in Eile wurde ein Gesetz über die Ehescheidung erlassen, der christliche Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen abgeschafft. Endlich, um anderes zu übergehen, dessen Aufzählung zu weit führen würde, wurden die Oberhirten aufs schwerste bedroht und zwei der vortrefflichsten Bischöfe, Männer von unantastbarem Wandel und von rühmlichen Verdiensten für Vaterland und Kirche, der Bischof von Porto und der Bischof von Beja, von ihren Sitzen vertrieben.

2 Gegenüber den zahlreichen und schwerwiegenden Äußerungen von Herrscherwillkür von Seiten der neuen Staatsmänner Portugals hat sich, wie Ihr wisst, der Apostolische Stuhl geduldig und maßvoll verhalten. Wir glaubten, in Unserem Vorgehen den Schein feindseligen Verhaltens gegen die Republik mit aller Umsicht vermeiden zu müssen. Denn manches gab Uns Hoffnung, dass sie doch noch bessere Maßnahmen treffen und das der Kirche zugefügte Unrecht in irgendeiner Weise gutmachen würden. Wir haben Uns jedoch vollständig getäuscht. Sie krönen nun gleichsam das unheilvolle Werk mit einem üblen und verderblichen Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche. Eine so schwere Verletzung der Rechte und Würde der katholischen Religion können Wir nun aber kraft Unserer Apostolischen Amtspflicht nicht geduldig hinnehmen und stillschweigend übergehen. Daher gelangen Wir mit diesem Rundschreiben an Euch, Ehrwürdige Brüder, und verkünden die Schmach dieses Vorgehens der ganzen christlichen Welt.

Generelle Verurteilung des Trennungsgesetzes

3 Dass das Gesetz, von dem Wir sprechen, von Grund aus widersinnig und ungeheuerlich ist, geht daraus hervor, dass es den Staat von jeder Gottesverehrung für entbunden erklärt, so als ob nicht jede Gesellschaft oder Gemeinschaft von Menschen ebenso wie die einzelnen Menschen vom Schöpfer und Erhalter aller Dinge abhingen, dass es ferner Portugal von der katholischen Religion loslöst, jener Religion, die diesem Volk Kraft und Ruhm verlieh und zu der sich fast die Gesamtheit der Bürger bekennt. Trotzdem beschloss man, die innige Verbindung zwischen Staat und Kirche zu zerreißen, obwohl sie durch feierliche Verträge garantiert war. Nachdem aber diese Trennung einmal vorgenommen worden war, wäre es sicher geboten gewesen, die Kirche gewähren zu lassen und ihr die allgemeine Freiheit und die allgemeinen Rechte zuzugestehen, die jeder Bürger und jede ehrbare bürgerliche Vereinigung genießen. Doch das Gegenteil von alldem ist geschehen. Dieses Gesetz nennt sich zwar ein Trennungsgesetz, in Wahrheit aber beraubt es die Kirche ihrer materiellen Güter und versetzt sie so in die größte Notlage, und hinsichtlich ihrer geistlichen Gewalt und Sendung bringt es sie in sklavische Abhängigkeit vom Staat.

Angriff auf das Eigentumsrecht der Kirche

4 Was zunächst die materiellen Güter angeht, so hat die portugiesische Republik sich von der Kirche so weit losgesagt, dass sie dieser überhaupt nichts zum Schmuck des Gotteshauses, zum Unterhalt der Religionsdiener und zur Ausübung der mannigfaltigen Liebes- und Wohltätigkeitspflichten beließ. Durch die Verfügung dieses Gesetzes wird die Kirche nicht nur aus ihrem gesamten beweglichen und unbeweglichen Besitz, mag er noch so rechtmäßig erworben sein, verdrängt, sondern es wird ihr auch jede Möglichkeit genommen, in Zukunft sich je wieder etwas zu erwerben. Zwar sieht eine Bestimmung vor, dass gewisse bürgerliche Körperschaften die gottesdienstlichen Angelegenheiten verwalten sollen, doch deren Vollmacht zur Entgegennahme der für diesen Zweck bestimmten Gaben wird mit erstaunlich engen Grenzen umschrieben. Außerdem unterdrückt das Gesetz vollends alle bis anhin geltenden Verpflichtungen der katholischen Bürger, wonach sie ihren Pfarrherren Stipendien oder Pfrundgelder zu entrichten pflegten, und verbietet künftighin jede Forderung unter solchen Titeln. Freilich lässt es zu, dass die Katholiken durch freiwillige Spenden für die Kosten des Gottesdienstes sorgen, doch auch da schreibt es vor, dass der dritte Teil des aufgebrachten Betrages für die staatliche Wohltätigkeit abgezogen und verwendet werden muss. Der Gipfel jedoch ist die zu all dem noch hinzukommende Verordnung, dass kraft des Gesetzes die Gebäude, die künftighin zu gottesdienstlichen Zwecken erworben oder erbaut werden, nach Ablauf einer bestimmten Anzahl von Jahren unter Enteignung ihrer rechtmäßigen Besitzer und ohne Entschädigung derselben dem Staat zufallen sollen.

Angriff auf die hierarchische Struktur der Kirche

5 Auf jenem Gebiete aber, auf das sich die geistliche Gewalt der Kirche direkt bezieht, erweist sich das Hohngesetz dieser Trennung, die wie Wir schon gesagt haben, zur unwürdigen Knechtung der Kirche geworden ist, noch verderblicher.

6 Vor allem wird die Hierarchie, als wäre sie ganz unbekannt, überhaupt außer acht gelassen. Wenn irgendwo noch von Personen geistlichen Standes die Rede ist, so geschieht es nur, um ihnen zu verbieten, sich irgendwie in die Gottesdienstordnung einzumischen. Die Sorge dafür wird restlos Laienkollegien übertragen, die zu Wohltätigkeitszwecken bereits bestehen oder noch gegründet werden sollen, und zwar werden sie auf zivilrechtlicher Grundlage und durch die staatliche Autorität organisiert, so dass sie in keiner Weise von der Kirche abhängen. Wenn bezüglich dieser Ausschüsse, denen die genannte Aufgabe zufallen soll, zwischen den Geistlichen und Laien ein Streit ausbricht oder die Laien selbst sich nicht einigen können, dann wird die Entscheidung nicht der Kirche, sondern dem Schiedsspruch des Staates als dem allein Zuständigen überlassen. So entschieden hält die portugiesische Regierung den Klerus von der Verfügung über den Gottesdienst fern, dass unumwunden vorgeschrieben und bestimmt wurde, es könnten jene, die sich dem Dienst der Religion geweiht haben, weder in den Pfarreirat noch in die Verwaltung oder in den Vorstand der erwähnten Kommissionen gewählt werden. Diese Maßnahme ist die schlimmste und unerträglichste, die sich denken lässt; sie stellt den geistlichen Stand gerade auf dem Gebiet, wo ihm ein Vorrang zukommt, hinter die andern Bürger zurück.

Angriff auf die Freiheit der Kirche

7 Es ist kaum glaublich, mit welchen Ketten das portugiesische Gesetz die Freiheit der Kirche hemmt und lähmt, so sehr widerstreitet sein Inhalt den Institutionen der heutigen Zeit und allen öffentlichen Lobpreisungen der Freiheit in jeder Form, so sehr ist sie eines jeden menschlich denkenden und gebildeten Volkes unwürdig. So ist es unter harter Strafe verboten, bischöfliche Erlasse zu drucken, und unter keinen Umständen erlaubt, sie auch nur innerhalb der Mauern der Gotteshäuser dem Volke bekannt zu geben, es sei denn, der Staat gebe dazu die Erlaubnis. Ferner ist es untersagt, außerhalb der Kirchen ohne Genehmigung des Staates kirchliche Feierlichkeiten abzuhalten, Prozessionen zu veranstalten, irgendwelche kirchlichen Ornamente, ja selbst nur den Talar zu tragen. Gleichfalls verboten ist es, nicht nur an öffentlichen Denkmälern, sondern auch an Privathäusern etwas anzubringen, das an die katholische Religion erinnert. Was hingegen bei den Katholiken Anstoß erregt, ist keineswegs verboten. Ferner dürfen auch keine religiösen Vereine gegründet werden. Vereine dieser Art werden beinahe auf eine Stufe gestellt mit jenen ruchlosen Gesellschaften, deren Ziel das Verbrechen ist. Während es allen Bürgern freisteht, über ihr Eigentum zu verfügen, wird dem Katholiken dieses Recht wider alle Gerechtigkeit dreist verkürzt, sobald er aus seinen Mitteln etwas zum Trost der Verstorbenen oder zur Bestreitung der Kosten des Gottesdienstes verwenden will. Und was frommer Sinn in dieser Absicht schon gestiftet hat, wird seiner Bestimmung gottlos entzogen und anderweitig verwendet unter Umgehung der Testamente und des Willens der Stifter. Endlich - und das ist ganz besonders bitter und bedrückend - scheut sich der Staat nicht, in den Bereich der geistlichen Autorität selbst einzubrechen und mehrere Vorschriften auf dem Gebiet zu erlassen, das die Kirche als ihre vornehmste Sorge in Anspruch nimmt, weil es die Ordnung des geistlichen Standes betrifft, nämlich die Erziehung und Unterweisung des geistlichen Nachwuchses. Das Gesetz zwingt nicht etwa nur die für den geistlichen Stand bestimmten Zöglinge, die Vorbereitungsstudien für die Theologie in den öffentlichen Mittelschulen zu machen, wo eine Gott und der Kirche entfremdete Unterrichtsweise der Reinheit des Glaubens zur beständigen Gefahr wird; sogar in das innere Leben und die Leitung der Seminarien mischt der Staat sich ein und maßt sich das Recht an, die Lehrer zu ernennen, die Bücher zu prüfen und die theologischen Studien der Kleriker zu überwachen. So treten die alten Maßnahmen der Regalisten wieder in Kraft, die schon zur Zeit des Konkordats zwischen Staat und Kirche eine schikanöse Anmaßung bedeuteten. Sollten sie jetzt, da der Staat mit der Kirche nichts mehr gemein haben will, nicht als Widerspruch und völliger Unsinn erscheinen? - Ja, sollte man nicht meinen, das Gesetz sei geradezu gemacht, um die Sitten des Klerus zu verderben und ihn zum Abfall von seinen Vorgesetzten zu verleiten? Denn es weist aus der Staatskasse denjenigen bestimmte Pensionsgelder zu, die durch bischöflichen Rechtsspruch des geistlichen Amtes enthoben sind, und mit besonderen Begünstigungen zeichnet es jene Priester aus, die in bedauerlicher Pflichtvergessenheit die Verehelichung angestrebt haben, ja es dehnt sogar - man schämt sich davon zu sprechen - die Nutznießung derselben auch auf die Partnerin dieser sakrilegischen Verbindung und auf etwa vorhandene Nachkommen aus.

Der Zweck des Gesetzes: Trennung der Katholiken von Rom

8 Schließlich wäre es noch ein geringes Übel, dass der Staat die Kirche Portugals ihrer Güter beraubt und ihr nahezu ein Sklavenjoch auflegt, wenn er nicht auch danach strebte, sie mit aller Gewalt aus der Einheit der katholischen Kirche und aus der Gemeinschaft mit Rom loszureißen und so den Apostolischen Stuhl daran zu hindern, seine Gewalt und Fürsorge über die religiösen Angelegenheiten Portugals auszuüben. Daher erlaubt dieses Gesetz nicht einmal die Bekanntgabe der päpstlichen Anordnungen ohne öffentliche Genehmigung. Desgleichen ist es Priestern, die an einer päpstlichen Lehranstalt die akademischen Grade in der Theologie erworben haben, auch wenn sie das theologische Studium in der Heimat absolviert haben, nicht gestattet, geistliche Ämter zu bekleiden. Es ist klar, was die Republik damit beabsichtigt. Sie will den jungen Klerikern, die sich durch Studien besonders vervollkommnen und ausbilden möchten, den Studienaufenthalt hier in der Hauptstadt des Katholizismus unbedingt unmöglich machen. Hier lässt es sich nämlich leichter als irgendwo anders verwirklichen, sowohl ihren Geist zur reinen Wahrheit der christlichen Lehre, als auch ihre Gesinnung zur lauteren Hingabe und Treue zum Apostolischen Stuhl anzuleiten. Das also, um anderes, das zwar nicht minder ungerecht ist, zu Übergehen, sind die wichtigsten Hauptstücke dieses verwerflichen Gesetzes.

Der Protest des Papstes

9 Unser Apostolisches Pflichtbewusstsein ermahnt Uns, gegenüber dieser Anmaßung und Kühnheit der Feinde Gottes die Würde und Ehre der Religion zu schützen und die heiligen Rechte der Katholischen Kirche zu verteidigen. Daher missbilligen, verurteilen und verwerfen Wir kraft Unserer Apostolischen Gewalt das portugiesische Gesetz über die Trennung von Staat und Kirche, das Gott lästert und das katholische Bekenntnis verwirft, das die feierlichen Verträge zwischen Portugal und dem Apostolischen Stuhl unter Verletzung des Naturrechts und des Völkerrechts bricht, das die Kirche aus dem rechtmäßigen Besitz ihres Eigentums verbannt, die Freiheit der Kirche unterdrückt und ihre göttliche Verfassung verletzt, endlich die Majestät des Römischen Pontifikats, den Stand der Bischöfe, den Klerus und das Volk Portugals, ja selbst die Katholiken der ganzen Welt beleidigend trifft. Wir beklagen sehr, dass dieses Gesetz erlassen, in Kraft gesetzt und öffentlich bekannt gegeben worden ist, und protestieren feierlich gegen alle, die seine Urheber oder Befürworter waren. Ganz besonders aber erklären und bekunden Wir, dass alle seine Bestimmungen gegen die unverletzlichen Rechte der Kirche als null und nichtig zu betrachten sind.

Appell an die Bischöfe und den Klerus

10 Wahrlich, die schwierige Lage, in welche Portugal nach der Kriegserklärung gegen die Religion geraten ist, bereitet Uns Kummer und Sorge. Schmerz erfüllt Uns beim Anblick der zahllosen übel, die ein von Uns so herzlich geliebtes Volk bedrücken; Wir ängstigen Uns in der Erwartung noch ärgerer Heimsuchungen, die es sicher bedrohen werden, wenn die Regierenden sich nicht beizeiten wieder auf ihre Pflicht und Schuldigkeit besinnen. - Aber eines tröstet Uns. Das ist Eure hervorragende Tugend, Ehrwürdige Brüder, die Ihr die Kirche Portugals regiert, und der Eifer Eures Klerus, der mit Eurer religiösen Haltung in vollem Einklang steht. Darauf gründet auch Unsere frohe Hoffnung, dass mit Gottes Hilfe die Dinge bei Euch sich einmal zum besseren wenden. Denn nicht die Rücksicht auf Eure Sicherheit oder Euren Vorteil, sondern allein der Geist der Pflicht und das Bewusststein Eurer Würde hat Euch erfüllt, als Ihr neulich offen und frei das ungerechte Trennungsgesetz mit Missbilligung zurückgewiesen habt. Einmütig habt Ihr in dieser Gesinnung erklärt, dass Ihr eher mit dem Verlust Eurer Güter die Freiheit des geistlichen Amtes erkaufen wollt, als Euch um schnöden Lohn mit der Sklaverei abzufinden. Ihr habt es auch abgelehnt, Euch jemals durch List oder Drohungen der Feinde in Eurer Treue zum Römischen Papst erschüttern zu lassen. Diese herrlichen Beweise des Glaubens, der Standhaftigkeit und Hochherzigkeit, die Ihr vor der ganzen Kirche gegeben habt, waren, das sollt Ihr wissen, für alle Gutgesinnten eine Freude, sie gereichten ganz besonders aber Euch zur Ehre und Portugal in seiner Heimsuchung zum großen Segen. - Daher fahrt fort, wie Ihr begonnen habt. Tretet nach Kräften ein für die Sache der Religion, mit der das allgemeine Wohl des Vaterlandes eng verknüpft ist. Vor allem aber achtet darauf, dass Ihr untereinander und das christliche Volk mit Euch und alle mit dem Stuhl des heiligen Petrus volle Eintracht und Einmütigkeit sorgfältig bewahrt und noch vermehrt. Denn das ist das Ziel, das die Schöpfer des verderblichen Gesetzes im Auge haben, wie Wir schon sagten: die Kirche Portugals, die sie berauben und unterdrücken, nicht so sehr vom Staat zu trennen, wie sie sich den Anschein geben wollen, sondern vom Statthalter Jesu Christi. Bemüht Ihr Euch, solch verbrecherische Menschenpläne mit aller Macht zu vereiteln und ihnen die Stirn zu bieten, dann wird für die Sache des katholischen Glaubens in Portugal durch Euch gesorgt sein. Wir werden indessen in der Liebe, mit der Wir Euch besonders zugetan sind, den Allmächtigen anflehen, dass seine Güte Eure Bemühungen und Bestrebungen schütze. - Euch aber, Ihr Bischöfe der übrigen katholischen Welt, rufen Wir an, dass auch Ihr den bedrängten Brüdern aus Portugal in dieser Zeit der Not den gleichen Dienst erweisen wollet.

Segen

11 Als Unterpfand der göttlichen Gnade und als Zeichen Unseres Wohlwollens erteilen Wir Euch allen, Ehrwürdige Brüder, und Eurem Klerus und Volk in Liebe den Apostolischen Segen.

Gegeben zu Rom bei St. Peter, am 24. Mai,

am Feste Unserer Lieben Frau, der Hilfe der Christen,
im Jahre 1911, dem achten Unseres Pontifikats

Pius X. Pontifex Papae

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