Freisinger Bischofskonferenz: Unterschied zwischen den Versionen

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In der '''Freisinger Bischofskonferenz''', historisch auch als ''Bayerische Bischofskonferenz'' bezeichnet, sind die Bischöfe der südbayerischen [[Erzdiözese]] [[Erzbistum München und Freising|München und Freising]] mit den [[Suffragan|Suffraganen]] [[Bistum Regensburg|Regensburg]], [[Bistum Passau|Passau]] und [[Bistum Augsburg|Augsburg]] sowie die fränkische Erzdiözese [[Erzbistum Bamberg|Bamberg]] mit den Suffraganen [[Bistum Würzburg|Würzburg]], [[Bistum Eichstätt|Eichstätt]] und [[Bistum Speyer|Speyer]] vertreten. Ihr Vorsitzender ist der Erzbischof von München und Freising (seit 2008 Erzbischof [[Reinhard Marx|Reinhard Kardinal Marx]]), Stellvertreter ist der Metropolit der nordbayerischen Kirchenprovinz Bamberg (seit 2002 Erzbischof [[Ludwig Schick]]).
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In der '''Freisinger Bischofskonferenz''', historisch auch als ''Bayerische Bischofskonferenz'' bezeichnet, sind die Bischöfe der südbayerischen [[Erzdiözese]] [[Erzbistum München und Freising|München und Freising]] mit den [[Suffragan|Suffraganen]] [[Bistum Regensburg|Regensburg]], [[Bistum Passau|Passau]] und [[Bistum Augsburg|Augsburg]] sowie die fränkische Erzdiözese [[Erzbistum Bamberg|Bamberg]] mit den Suffraganen [[Bistum Würzburg|Würzburg]], [[Bistum Eichstätt|Eichstätt]] und [[Bistum Speyer|Speyer]] vertreten. Ihr [[Bischöfe von München und Freising|Vorsitzender ist stets der Erzbischof von München und Freising]], Stellvertreter ist der Metropolit der nordbayerischen Kirchenprovinz Bamberg (seit 2002 Erzbischof [[Ludwig Schick]]).
  
 
Das Territorium der Diözese Speyer ist zwar heute Teil der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland, die Grenzen der [[Kirchenprovinz]] Bamberg sind jedoch seit 1920/1945 unverändert – mit der Ausnahme der Abtretung von thüringischen Gebieten des Bistums Würzburg an das [[Bistum Erfurt]] – weswegen die Pfalz aus Sicht des katholischen [[Kirchenrecht]]s weiterhin ein Teil [[Bayern|Bayerns]] ist, so gelten für die Bestellung des Bischofs von Speyer auch heute noch die Regularien des Bayerischen Konkordates<ref>[http://cms.bistum-speyer.de/www2/index2.php?myELEMENT=210375 Bestellung des Bischofs von Speyer gemäß dem Bayerischen Konkordat] auf der Seite des Bistums Speyer.</ref>.
 
Das Territorium der Diözese Speyer ist zwar heute Teil der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland, die Grenzen der [[Kirchenprovinz]] Bamberg sind jedoch seit 1920/1945 unverändert – mit der Ausnahme der Abtretung von thüringischen Gebieten des Bistums Würzburg an das [[Bistum Erfurt]] – weswegen die Pfalz aus Sicht des katholischen [[Kirchenrecht]]s weiterhin ein Teil [[Bayern|Bayerns]] ist, so gelten für die Bestellung des Bischofs von Speyer auch heute noch die Regularien des Bayerischen Konkordates<ref>[http://cms.bistum-speyer.de/www2/index2.php?myELEMENT=210375 Bestellung des Bischofs von Speyer gemäß dem Bayerischen Konkordat] auf der Seite des Bistums Speyer.</ref>.

Version vom 18. Januar 2021, 08:47 Uhr

In der Freisinger Bischofskonferenz, historisch auch als Bayerische Bischofskonferenz bezeichnet, sind die Bischöfe der südbayerischen Erzdiözese München und Freising mit den Suffraganen Regensburg, Passau und Augsburg sowie die fränkische Erzdiözese Bamberg mit den Suffraganen Würzburg, Eichstätt und Speyer vertreten. Ihr Vorsitzender ist stets der Erzbischof von München und Freising, Stellvertreter ist der Metropolit der nordbayerischen Kirchenprovinz Bamberg (seit 2002 Erzbischof Ludwig Schick).

Das Territorium der Diözese Speyer ist zwar heute Teil der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland, die Grenzen der Kirchenprovinz Bamberg sind jedoch seit 1920/1945 unverändert – mit der Ausnahme der Abtretung von thüringischen Gebieten des Bistums Würzburg an das Bistum Erfurt – weswegen die Pfalz aus Sicht des katholischen Kirchenrechts weiterhin ein Teil Bayerns ist, so gelten für die Bestellung des Bischofs von Speyer auch heute noch die Regularien des Bayerischen Konkordates<ref>Bestellung des Bischofs von Speyer gemäß dem Bayerischen Konkordat auf der Seite des Bistums Speyer.</ref>.

Die Bischöfe der bayerischen Diözesen trafen sich erstmals 1848 und in den Folgejahren zunächst unregelmäßig<ref>Geschichte der bayerischen Bischofskonferenz auf www.historisches-lexikon-bayerns.de</ref> zu Konferenzen in Freising. Seit 1867 finden die Konferenzen regelmäßig zweimal jährlich auf dem Freisinger Domberg statt. Zwischen 1873 und 1933 nahm der bayerische Episkopat nicht mehr an den Sitzungen der Fuldaer Bischofskonferenz teil. Die Freisinger Bischofskonferenz hat die Aufgabe, gemeinsame pastorale Aufgaben zu fördern, die kirchliche Arbeit zu koordinieren sowie eine Plattform gegenseitiger Beratung zu bieten. Anders als die heutige Deutsche Bischofskonferenz hat sie keine Entscheidungsbefugnis. Die Freisinger Bischofskonferenz ist als Versammlung der Bischöfe eines früher selbstständigen Königreichs ein Sonderfall, da mit Ausnahme Großbritanniens weltweit Bischofskonferenzen nur auf der Ebene bestehender Staaten oder Staatengruppen existieren.

Weblinks

Anmerkungen

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