Ex opere operato: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
K
(üa)
 
(3 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Der lateinische Ausdruck ''ex opere operato'' bedeutet auf Deutsch wörtlich "aus dem Werk bewirkt". Damit ist die selbsttätige Wirksamkeit der [[Sakrament]]e gemeint, die immer dann eintritt, wenn der Empfänger dem Sakrament nicht entgegenwirkt. Unwürdiger Sakramentenempfang ist nicht wirkungslos. Die sakramentalen Wirkungen leben nach Wiederherstellung des Gnadenstandes, insb. durch die [[Beichte]], wieder auf.
+
Der [[lateinisch]]e Ausdruck '''Ex opere operato''' bedeutet in [[deutsch]]er Sprache wörtlich "aus dem vollzogenen Werk". Damit ist die selbsttätige Wirksamkeit der [[Sakrament]]e gemeint, die immer dann eintritt, wenn der [[Ritus]] von einem dazu befähigten Spender vollzogen wird und der Empfänger dem Sakrament nicht entgegenwirkt. Unwürdiger Sakramentenempfang oder die Spendung durch einen amtsbehinderten Spender (z. B. einenn gültig geweihten, aber vom Amt suspensierten [[Priester]]) ist nicht wirkungslos. Die sakramentalen Wirkungen leben bei fehlender Disposition des Empfängers nach Wiederherstellung des [[Heiligmachende Gnade|Gnadenstandes]], insb. durch die [[Beichte]], wieder auf.
 +
 
 +
"Ex opere operantis" wäre z.B. eine Heilung aufgrund einer [[Heiliger|heiligen]] [[Person]]: z.B. des [[Pfarrer von Ars|Pfarrers von Ars]] oder [[Pater Pio]].
 +
 
 +
==Weblinks==
 +
*www.fk14.tu-dortmund.de/.../VLWS02_WS09Sakramente_01.doc
  
 
[[Kategorie: Sakramente]]
 
[[Kategorie: Sakramente]]

Aktuelle Version vom 10. April 2020, 12:04 Uhr

Der lateinische Ausdruck Ex opere operato bedeutet in deutscher Sprache wörtlich "aus dem vollzogenen Werk". Damit ist die selbsttätige Wirksamkeit der Sakramente gemeint, die immer dann eintritt, wenn der Ritus von einem dazu befähigten Spender vollzogen wird und der Empfänger dem Sakrament nicht entgegenwirkt. Unwürdiger Sakramentenempfang oder die Spendung durch einen amtsbehinderten Spender (z. B. einenn gültig geweihten, aber vom Amt suspensierten Priester) ist nicht wirkungslos. Die sakramentalen Wirkungen leben bei fehlender Disposition des Empfängers nach Wiederherstellung des Gnadenstandes, insb. durch die Beichte, wieder auf.

"Ex opere operantis" wäre z.B. eine Heilung aufgrund einer heiligen Person: z.B. des Pfarrers von Ars oder Pater Pio.

Weblinks

  • www.fk14.tu-dortmund.de/.../VLWS02_WS09Sakramente_01.doc