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− | Hallo Asteriscus!
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− | Im Text steht: "Trägerin dieser Gebete ist die ganze Gemeinde, die sie abschließend durch "Amen" bestätigt (so: Irmgard Pahl: Art. "Präsidialgebete" in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 3. Aufl., Bd. 8, Sp. 514f). Ist das richtig? Wenn die Gemeinde Trägerin der kirchlichen Gebete sei, dann könnte sie doch auch den Priesterdienst durch Beauftragung (anstatt Priesterweihe) regeln. Wie die evangelischen Christen - oder? LG --[[Benutzer:Oswald|Oswald]] ([[Benutzer Diskussion:Oswald|Diskussion]]) 16:57, 26. Apr. 2017 (CEST)
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