Diskussion:Zelebrant: Unterschied zwischen den Versionen

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(@ Asteriscus)
 
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Hallo Asteriscus!
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Hallo Asteriscus!<br/>
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Im Text steht: "Trägerin dieser Gebete ist die ganze Gemeinde, die sie abschließend durch "Amen" bestätigt (so: Irmgard Pahl: Art. "Präsidialgebete" in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 3. Aufl., Bd. 8, Sp. 514f). Ist das richtig? Wenn die Gemeinde Trägerin der kirchlichen Gebete sei, dann könnte sie doch auch den Priesterdienst durch Beauftragung (anstatt Priesterweihe) regeln. Wie die evangelischen Christen - oder? LG --[[Benutzer:Oswald|Oswald]] ([[Benutzer Diskussion:Oswald|Diskussion]]) 16:57, 26. Apr. 2017 (CEST)
  
Im Text steht: "Trägerin dieser Gebete ist die ganze Gemeinde, die sie abschließend durch "Amen" bestätigt (so: Irmgard Pahl: Art. "Präsidialgebete" in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 3. Aufl., Bd. 8, Sp. 514f). Ist das richtig? Wenn die Gemeinde Trägerin der kirchlichen Gebete sei, dann könnte sie doch auch den Priesterdienst durch Beauftragung (anstatt Priesterweihe) regeln. Wie die evangelischen Christen - oder? LG --[[Benutzer:Oswald|Oswald]] ([[Benutzer Diskussion:Oswald|Diskussion]]) 16:57, 26. Apr. 2017 (CEST)
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:Es geht nicht um Macht sondern um Befugnis: Das die Gemeinde Trägerin der Gebete ist, bedeutet nicht, dass das Weiheamt für die Spendung der Sakramente überflüssig ist. Selbst Luther ist nach einer kurzen Testphase mit von der Gemeinde beauftragten liturgischen Leitern wieder dazu übergegangen, den Pfarrern eine fundierte Ausbildung zukommen zu lassen. Es bedarf daher aus katholischer Sicht zum einen der Weihe, die die Preister aufgrund der apostolischen Sukzession mit Jesus Christus verbindet und zum anderen einer fundierten Ausbild. LG--[[Benutzer:Asteriscus|Asteriscus]] ([[Benutzer Diskussion:Asteriscus|Diskussion]]) 17:25, 26. Apr. 2017 (CEST)

Version vom 26. April 2017, 15:25 Uhr

Hallo Asteriscus!
Im Text steht: "Trägerin dieser Gebete ist die ganze Gemeinde, die sie abschließend durch "Amen" bestätigt (so: Irmgard Pahl: Art. "Präsidialgebete" in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd. 8, Sp. 514f). Ist das richtig? Wenn die Gemeinde Trägerin der kirchlichen Gebete sei, dann könnte sie doch auch den Priesterdienst durch Beauftragung (anstatt Priesterweihe) regeln. Wie die evangelischen Christen - oder? LG --Oswald (Diskussion) 16:57, 26. Apr. 2017 (CEST)

Es geht nicht um Macht sondern um Befugnis: Das die Gemeinde Trägerin der Gebete ist, bedeutet nicht, dass das Weiheamt für die Spendung der Sakramente überflüssig ist. Selbst Luther ist nach einer kurzen Testphase mit von der Gemeinde beauftragten liturgischen Leitern wieder dazu übergegangen, den Pfarrern eine fundierte Ausbildung zukommen zu lassen. Es bedarf daher aus katholischer Sicht zum einen der Weihe, die die Preister aufgrund der apostolischen Sukzession mit Jesus Christus verbindet und zum anderen einer fundierten Ausbild. LG--Asteriscus (Diskussion) 17:25, 26. Apr. 2017 (CEST)