Deutsche Ordensobernkonferenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Ihre Aufgaben sind u.a.: Förderung der Zusammenarbeit der Ordensgemeinschaften in Deutschland  und Europa mit kirchlichen und staatlichen Stellen; Kontakte zu gesellschaftlichen und politischen Vereinigungen, Presse und Medien; Sacharbeit in Fach-Kommissionen und Arbeitsgemeinschaften (Themen: neue Berufungen zum Ordensleben, Jugendpastoral, missionarische Dienste, Ordensschulen und Ordenshochschulen), Koordination gemeinsamer Aufgaben und Projekte.  
 
Ihre Aufgaben sind u.a.: Förderung der Zusammenarbeit der Ordensgemeinschaften in Deutschland  und Europa mit kirchlichen und staatlichen Stellen; Kontakte zu gesellschaftlichen und politischen Vereinigungen, Presse und Medien; Sacharbeit in Fach-Kommissionen und Arbeitsgemeinschaften (Themen: neue Berufungen zum Ordensleben, Jugendpastoral, missionarische Dienste, Ordensschulen und Ordenshochschulen), Koordination gemeinsamer Aufgaben und Projekte.  
 
  
 
Ihre Rechtsgrundlage und Aufgabenbeschreibung finden die Konferenzen der Höheren Oberen in den Canones 708 und 709 CIC:  
 
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Can. 709 — Die Konferenzen der höheren Oberen müssen ihre vom Heiligen Stuhl genehmigten Statuten haben, von dem ausschließlich sie, auch als juristische Person, errichtet werden können und unter dessen oberster Leitung sie bleiben.  
 
Can. 709 — Die Konferenzen der höheren Oberen müssen ihre vom Heiligen Stuhl genehmigten Statuten haben, von dem ausschließlich sie, auch als juristische Person, errichtet werden können und unter dessen oberster Leitung sie bleiben.  
 
 
  
 
Diese Vorschriften des Kirchenrechts beruhen auf der Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils in "Perfectae Caritatis":  
 
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23. Die vom Heiligen Stuhl errichteten Konferenzen oder Räte der Höheren Obern, die zur besseren Verwirklichung des Zieles der einzelnen Institute, zum wirksameren Einvernehmen hinsichtlich des Wohles der Kirche, zur gerechteren Verteilung der Mitarbeiter im Evangelium in einem bestimmten Gebiet sowie zur Behandlung gemeinsamer Belange der Ordensleute sehr dienlich sein können, sind zu fördern. In der Ausübung des Apostolats ist auf entsprechende Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Bischofskonferenzen zu achten. Ähnliche Obernkonferenzen können auch für die Weltinstitute errichtet werden.  
 
23. Die vom Heiligen Stuhl errichteten Konferenzen oder Räte der Höheren Obern, die zur besseren Verwirklichung des Zieles der einzelnen Institute, zum wirksameren Einvernehmen hinsichtlich des Wohles der Kirche, zur gerechteren Verteilung der Mitarbeiter im Evangelium in einem bestimmten Gebiet sowie zur Behandlung gemeinsamer Belange der Ordensleute sehr dienlich sein können, sind zu fördern. In der Ausübung des Apostolats ist auf entsprechende Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Bischofskonferenzen zu achten. Ähnliche Obernkonferenzen können auch für die Weltinstitute errichtet werden.  
  
 
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* [http://www.orden.de/verbaende/index.php] Weitere Informationen
 
 
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[[Kategorie: Orden]]
 
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Aktuelle Version vom 21. Juli 2017, 17:02 Uhr

Die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) wurde im Juni 2006 in St. Ottilien gegründet. Sie ist ein Zusammenschluss von der Vereinigung Deutscher Ordensoberen (gegr. 1898), der Vereinigung der Ordensoberinnen Deutschlands (1954) und der Vereinigung der Ordensobern der Brüderorden (1958).

Zur DOK gehören ca. 460 Obere. Sie vertreten insgesamt rund 30.500 Ordensfrauen und -männer in Deutschland. (Ca. 25.250 Ordensschwestern, ca. 5.100 Ordensmänner in den Priesterorden und ca. 250 Ordensmänner in den Brüderorden.)

Ihre Aufgaben sind u.a.: Förderung der Zusammenarbeit der Ordensgemeinschaften in Deutschland und Europa mit kirchlichen und staatlichen Stellen; Kontakte zu gesellschaftlichen und politischen Vereinigungen, Presse und Medien; Sacharbeit in Fach-Kommissionen und Arbeitsgemeinschaften (Themen: neue Berufungen zum Ordensleben, Jugendpastoral, missionarische Dienste, Ordensschulen und Ordenshochschulen), Koordination gemeinsamer Aufgaben und Projekte.

Ihre Rechtsgrundlage und Aufgabenbeschreibung finden die Konferenzen der Höheren Oberen in den Canones 708 und 709 CIC:

Can. 708 — Die höheren Oberen können sich zweckmäßigerweise zu Konferenzen oder Räten zusammenschließen, um mit vereinten Kräften beizutragen, dass einerseits der Zweck der einzelnen Institute, stets unter Wahrung ihrer Selbständigkeit, ihrer Eigenart und ihres eigenen Geistes, vollkommener erreicht wird, und dass andererseits gemeinsame Angelegenheiten behandelt werden sowie eine entsprechende Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Bischofskonferenzen und auch mit den einzelnen Bischöfen in die Wege geleitet wird.

Can. 709 — Die Konferenzen der höheren Oberen müssen ihre vom Heiligen Stuhl genehmigten Statuten haben, von dem ausschließlich sie, auch als juristische Person, errichtet werden können und unter dessen oberster Leitung sie bleiben.

Diese Vorschriften des Kirchenrechts beruhen auf der Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils in "Perfectae Caritatis":

23. Die vom Heiligen Stuhl errichteten Konferenzen oder Räte der Höheren Obern, die zur besseren Verwirklichung des Zieles der einzelnen Institute, zum wirksameren Einvernehmen hinsichtlich des Wohles der Kirche, zur gerechteren Verteilung der Mitarbeiter im Evangelium in einem bestimmten Gebiet sowie zur Behandlung gemeinsamer Belange der Ordensleute sehr dienlich sein können, sind zu fördern. In der Ausübung des Apostolats ist auf entsprechende Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Bischofskonferenzen zu achten. Ähnliche Obernkonferenzen können auch für die Weltinstitute errichtet werden.

  • [1] Weitere Informationen