Christliche Gesellschaftslehre

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen

Die christliche Gesellschaftslehre oder auch (begrifflich enger) katholische Soziallehre gilt theologisch als ein Fach der pastoralen Wissenschaften, greift aber in ihrem Anspruch über die eigentlich theologisch-kirchlichen Fragestellungen hinaus. Der Katholizimus vertrat schon immer den Anspruch, auch in den öffentlichen Fragen des Zusammenlebens der Menschen "mitzureden" (vgl. Gaudium et spes). Jedoch erst durch die großen Umwälzungen des 19. Jahrhunderts (industrielle Revolution, Verstädterung, technischer Fortschritt) wurde es erforderlich, die neuen Fragestellungen im Licht des Evangeliums zu beantworten. Bahnbrechend wurde hierfür die Enzyklika Rerum novarum von Papst Leo XIII. (1891). Seither argumentiert die christliche Gesellschaftslehre auf der Grundlage des vernunftgemäßen Ordnungsdenkens und des allgemeinen Rechtsgedankens. Sie ist also bemüht, ihre Vorschläge auch ohne Rückgriff auf theologische Voraussetzungen zu kommunizieren.

Die aus der Perspektive christlicher Gesellschaftslehre entwickelte kirchliche Soziallehre beansprucht keine alleinige Kompetenz zur Lösung sämtlicher gesellschaftlicher und kultureller Problemstellungen. Sie geht aber von den tatsächlichen Sachfragen aus -- und gelangt so, unter selbstkritischer Weiterentwicklung ihrer Prinzipien (insb. Personalität, Subsidiarität, Solidarität) zu Konzepten, die auch außerhalb des konfessionellen Kontextes zunehmend Beachtung finden. Das gilt insbesondere für die jüngste Zeit, angesichts der deutlich abnehmenden Überzeugungskraft politischer Ideologien.

Grundprinzipien

In der klassischen Soziallehre gibt es drei Grundprinzipien, die maßgebliche Richtschnur für gesellschaftliches Handeln sind.

  • Die Solidarität fordert ein gemeinschaftliches Handeln aller. Sie besagt, dass eine gerechte Gesellschaftsordnung jedem Menschen eine Erfüllung der Grundbedürfnisse gewährleisten muss. So hat die Gesellschaft beispielsweise die Verpflichtung, für das Auskommen von Arbeitsunfähigen zu sorgen.
  • Die Subsidarität besagt, dass Aufgaben, die von kleineren Einheiten übernommen werden können, auch von diesen übernommen werden sollen. So soll die Erziehung der Kinder von den Eltern übernommen werden, und staatliche Organe sich aus dieser soweit wie möglich heraushalten.
  • Die Personalität besagt, dass jeder Mensch die Freiheit hat, sein eigenes Leben ohne unnötige staatliche Einwirkung verantwortlich zu gestalten. So darf der Staat den Menschen nicht an der Eheschließung oder an der unternehmerischen Betätigung hindern.

Literatur

  • Emil Marmy, Anton Rohrbasser (Hrsg.), Mensch und Gemeinschaft in christlicher Schau, Dokumente, Paulusdruckerei Freiburg/Schweiz 1945, Ausführliches Stichwortregister.
  • Arthur-Fridolin Utz O.P., Joseph-Fulko Groner O.P, Hrsg.: Aufbau und Entfaltung des gesellschaftlichen Lebens, Soziale Summe Pius XII. (1939-1958), Übersetzerkollegium: Herausgeber und Franz Schmal u. H. Schäufele, Paulus-Verlag, Freiburg/Schweiz. Imprimatur Friburgi Helv., die 5. Maii 1954 N. Luyten O.P. Imprimatur Friburgi Helv., die 29. Junii 1954 R. Pittet, v.g. Band II: 1954, Band III: 1961 (1. Ausgabe).
  • Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung, Eine Sammlung päpstlicher Dokumente vom 15. Jahrhundert bis in die Gegenwart, Originaltext mit Übersetzung, herausgegeben von Professor Dr. Arthur Utz OP und Dr. Birgitta Gräfin von Galen, 4 Bände, Scientia humana Institut Aachen 1976, Imprimatur Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G.
  • Kompendium der Soziallehre der Kirche (dt.), Freiburg u.a. 2006.
  • Joseph Höffner, Christliche Gesellschaftslehre. Studienausgabe, 4. Aufl. Kevelaer 1983.

Päpstliche schreiben

  • Leo XIII., 15. Mai 1891, Enzyklika Rerum novarum über die Arbeiterfrage, Magna (Charta einer neuen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung), (ASS XXIII [1890-1891] 641-670).
  • Pius XI., 15. Mai 1931, Enzyklika Quadragesimo anno, anlässlich der 40-Jahrfeier der Enzyklika "Rerum novarum" über die christliche Gesellschaftsordnung, den Sozialismus und den gerechten Lohn (AAS XXIII [1931] 177-228).
  • Johannes XXIII., 15. Mai 1961, Enzyklika Mater et magistra anlässlich der 70-Jahrfeier der Enzyklika "Rerum novarum" über die Soziallehre der Kirche und die jüngsten Entwicklungen des gesellschaftlichen Lebens (AAS LIII [1961] 201-464).
  • 11. April 1963, Enzyklika Pacem in terris über den Frieden unter den Völkern in Wahrheit, Gerechtigkeit und Freiheit (Charta der Menschenrechte) (AAS LV [1963] 257-304).

Weblinks