Bischofssynode

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Bischofssynode ist eine vom Papst zusammengerufene Versammlung von Bischöfen der ganzen Welt oder einer Region zur kollegialen Beratung.

Funktion

Papst Paul VI., der die Bischofssynoden ins Leben rief, gab beim Angelusgebet am Sonntag, den 22. September 1974 die abgrenzende Bestimmung:
Die Bischofssynode „ist eine kirchliche Einrichtung, die wir im Blick auf die Zeichen der Zeit, mehr aber noch mit dem Versuch, den göttlichen Plan und die Verfassung der Katholischen Kirche in ihrer ganzen Tiefe zu deuten, nach dem II. Vatikanischen Konzil beschlossen haben, mit dem Ziel, die Einheit und Zusammenarbeit der Bischöfe der ganzen Welt mit dem Apostolischen Stuhl durch gemeinsames Studium der Lage der Kirche und die einträchtige Lösung all jener Fragen bezüglich ihrer Sendung zu fördern. Sie ist kein Konzil, kein Parlament, sondern eine Synode besonderer Art" (vgl. auch: Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret Christus dominus Nr. 5).

Ihre Einberufung erfolgt durch den Papst; in Angelegenheiten der Gesamtkirche als Ordentliche oder Außerordentliche Generalversammlung; in Angelegenheiten einer oder mehrerer Regionen (Teilkirchenverbände) als Sonderversammlung.

Der Papst leitet die Bischofssynode selbst oder durch einen Delegierten und bestimmt den Gegenstand der Beratungen. Der Bischofssynode beigeordnet ist ein ständiges Generalsekretariat unter Leitung eines vom Papst ernannten Generalsekretärs, das aus 15 Mitgliedern besteht (CIC, can. 342-348).

Aufgabeder Bischofssynode ist es, die Verbindung des Weltepiskopats mit dem Papst durch geeignete Beratung der Verhandlungsthemen im Hinblick auf Glaube, Sitte und Disziplin zu fördern. In "außerordentlicher" Weise kann der Papst der Bischofssynode für bestimmte Fälle Entscheidungsgewalt übertragen; ihm ist es vorbehalten, solche Entscheidungen in Kraft zu setzen (CIC, can. 342, 343).

Beweggrund, Errichtung und Ordnung der Bischofsynode

Errichtet wurde die Weltbischofssynode mit dem Motu proprio Apostolica sollicitudo vom 15. September 1965 (AAS LVII [1965] 775-780).

Dort gibt der Papst das Beweggrund der Errichtung der Synode an: „Ganz im Einklang damit hat sich also insbesondere während der Feier des Zweiten Vatikanischen Ökumenischen Konzils diese innere Überzeugung vertieft und gefestigt, wie bedeutsam und notwendig es ist, zum Wohl der Gesamtkirche mehr und mehr Hilfe und Dienst der Bischöfe mit einzusetzen. Ja gerade auch das Ökumenische Konzil wurde Uns zur Veranlassung, dass Wir den Vorsatz fassten, einen besonderen Rat der geistlichen Oberhirten für dauernd zu errichten, und zwar in der Absicht, dass auch nach dem Abschluss des Konzils dem christlichen Volk weiterhin jene Fülle an Wohltat und Segen zuströme, die zur Konzilszeit aus Unserer engen Verbindung mit den Bischöfen glücklich erfahren wurde.“

Die Ordnung der Weltbischofssynode gab das Staatssekretariat mit dem Schreiben Ordo synodi episcoporum vom 8. Dezember 1966. Sie wurde in den Jahren 1969 und 1971 überprüft und erweitert und von Papst Benedikt XVI. am 29. September 2006 entsprechend den Bestimmungen des Codex des Kirchenrechts und des Codex des Ostkirchenrechts aktualisiert (Ordo synodi episcoporum (2006)).<ref>Aktualisierung 2006 auf der Vatiakanseite auf der Vatikanseite</ref>

Am 15. September 2018 gab Papst Franziskus durch die Apostolische Konstitution "Episcopalis communio" der Bischofssynode eine neue Struktur, mit der Geschäftsordnung unter dem Titel "Instruktion zur Feier der Synodenversammlungen und der Aufgabe des Generalsekretariats der Bischofssynode" wurde das ältere Regelwerk abgelöst.<ref>Papst Franziskus regelt Bischofssynoden neu Katholisch.de am 1. Oktober 2018</ref>

Arten und Synodenmitglieder der Bischofssynode

Die Bischofssynode setzt sich zusammen aus ausgewählten Bischöfen aus den verschiedenen Gebieten des Erdkreises. Sie hat den Charakter einer zentralen kirchliche Einrichtung und ist die Vertretung des ganzen katholischen Episkopates; ihrem Wesen nach besteht sie ständig, der Struktur nach zeitlich befristet in der Erfüllung der jeweils gestellten Aufgaben. (Apostolica sollicitudo I.)

Die Bischofssynode kann in drei Formen zusammentreten: als Ordentliche Generalversammlung, als Außerordentliche Versammlung oder als Sonderversammlung, je nachdem, ob die Themen das Wohl der Gesamtkirche behandeln oder sich Angelegenheiten annimmt, die unmittelbar eine oder mehrere Regionen betreffen. Zu den diskutierten Fragen kann die Synodenversammlung nur Vorschläge machen. Sie kann nicht entscheiden oder entsprechende Dekrete erlassen, es sei denn, der Papst hätte ihr "in bestimmten Fällen" das Recht der Entscheidung übertragen.

Die als ordentliche Generalversammlung tagende Synode setzt sich größtenteils aus Bischöfen zusammen, die dafür von den Bischofskonferenzen nach den für die Synode festgelegten Rechtsnormen gewählt worden sind.(Bischofskonferenzen werden je nach Größe durch ein bis vier gewählte Vertreter repräsentiert). Dazu kommen weitere Mitglieder, die teils aufgrund des gleichen Rechts ausgewählt, teils direkt vom Papst ernannt werden. Zehn Ordensleute sind in der Regel als Vertreter der religiösen Ordensinstitute von der Union der Generaloberen ausgewählt und vom Papst ernannt.

Falls Eile geboten ist, tritt die "Außerordentliche Generalversammlung" zusammen. Sie behandelt Fragen, die die Gesamtkirche betreffen, aber besondere Ergebnisse erfordern und ist ebenfalls größtenteils aus Bischöfen zusammengesetzt, die nach der Synodenordnung aufgrund ihres Amtes abgeordnet sind (Bischofskonferenzen werden durch ihre Vorsitzenden vertreten).. Dazu kommen andere direkte vom Papst ernannte Mitglieder, ferner drei Ordensleute als Vertreter der kirchlichen Ordensinstitute, die von der Union der Generaloberen gewählt sind.

Tritt die Synode als Sonderversammlung (Spezialversammlung) zusammen, besteht sie nach dem Regolamento für die Synode vor allem aus Mitgliedern der Regionen, für die die Synode einberufen ist (Vertretung wie bei der Generalversammlung, aber beschränkt auf die betreffende Region). Falls das in den verschiedenen Versammlungsformen behandelte Thema eine Vertiefung erforderlich macht, können besondere Studienkommissionen gebildet werden, die aus zwölf Fachleuten für das Thema bestehen. Acht wählte die Versammlung, während vier der Papst ernennt. Dieser bestimmt auch den Präsidenten, während der Sekretär von den Mitgliedern selbst gewählt wird. Zu Beginn einer jeden Versammlung wird ferner vom Papst eine Schiedskommission von drei Mitgliedern gebildet, die die aufgeworfenen Streitfragen prüft und ihm unterbreitet.

Zur Generalversammlung der Bischofssynode (in Klammern: zur außerordentlichen Versammlung) gehören:

  • die Patriarchen sowie die Großerzbischöfe und Metropoliten außerhalb der Patriarchate der katholischen Kirchen des orientalischen Ritus;
  • die von den einzelnen nationalen Bischofskonferenzen gewählten Bischöfe (die Präsidenten der nationalen Bischofskonferenzen);
  • die von den Bischofskonferenzen mehrerer Nationen, das heißt von den für Nationen ohne eigene Bischofskonferenz bestehenden übernationalen Konferenzen gewählten Bischöfe (die Präsidenten dieser übernationalen Konferenzen);
  • zehn (drei) Ordensmänner als Vertreter der klerikalen Ordensinstitute, die von der römischen Union der Generaloberen gewählt sind.

An der Generalversammlung der Bischofssynode nehmen auch die den Ämtern der römischen Kurie vorgesetzten Kardinäle teil. (Apostolica sollicitudo V.)

Das bei einer Synode erhaltene Mandat der Bischöfe und der anderen Synodenmitglieder erlischt unmittelbar nach Abschluss der Synode (CIC, can. 347 § 1).

Die 15. Synoden-Vollversammlung muss jetzt statutengemäß von dem 2015 neu gebildeten Rat der Bischofssynode vorbereitet werden. In den Rat waren für jeden Kontinent drei Mitglieder ernannt worden.<ref>Papst: Synode 2018 hat Thema 'Jugend, Glaube und Berufung' Kath.net am 6. Oktober 2016</ref>

Texte bis zum Nachsynodalen Apostolischen Schreiben bzw. Schlussdokumentes der Synode

Das Ausgangsdokument der Synode wird »Lineamenta«, »Grundlinien«, genannt, das ausschließlich vorbereitet wird, um das Thema vorzustellen und davon einige grundlegende Gesichtspunkte besonders hervorzuheben. Die Reflexion wird bei der unmittelbareren Vorbereitung auf die Synodenarbeit durch den »Arbeitstext« (»Instrumentum laboris«) weiter vertieft, der den Bischöfen und ihren Mitarbeitern rechtzeitig zugestellt wird. Aus den Stellungnahmen (Vorträgen) der Synodenväter (Relationes ante et post disceptationem: vor und nach den Diskussionen redigierten Berichte), den Berichten der Arbeitsgruppen, dem gemeinsamem Studium, aus eifrigem und gründlichem Forschen ist so ein wertvoller Schatz entstanden, der in den speziellen »Schlussvorlagen« (»Propositiones«) im wesentlichen zusammengefasst ist. Aus diesen entsteht das Nachsynodale Apostolische Schreiben.<ref>so erklärt im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Reconciliatio et paenitentia Nr. 4; in Sacramentum caritatis 5; Verbum Domini 1; Familiaris consortio Nr. 2; Africae munus Nr. 10.</ref>

Ab September 2018, wird das Schlussdokument einer Synode, das von den Mitgliedern mit Zwei-Drittel-Mehrheit genehmigt werden muss, dem Papst übergeben, der entscheidet, ob es - noch vor der Abschlussmesse der Synode - veröffentlicht wird oder nicht (EC Art. 18). Wenn er es annimmt, wird das Dokument dem Ordentlichen Lehramt des Papstes zugeordnet.<ref>Neues Papstdokument schreibt verpflichtende Synodenumfragen vor Kath.net am 18. September 2018</ref>

Päpstliches zur Bischofssynode

Chronologie der Bischofssynoden

unter Paul VI.

  • 26.09.- 29.10.1967: I. Ordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode zum Thema "Die Bewahrung und Stärkung des katholischen Glaubens: seine Integrität, seine Kraft, seine Entwicklung, seine doktrinäre und geschichtliche Kohärenz"

-- Ansprache Papst Paul VI. zur Eröffnung der 1. Bischofssynode (lat.)

  • 11.09.- 28.10. 1969: I. Außerordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode in Rom; unter Teilnahme der Vorsitzenden der Bischofskonferenzen; zu Fragen, die nachkonziliare Krise betreffend.

-- Schlussansprache des Papstes zur 1. Sonderversammlung (lat.)

  • 30.09.- 06.11.1971: II. Ordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode in Rom.
  1. Dokument: Ultimis temporibus über das Amtspriestertum (AAS LXIII [1971] 898-922).
  2. Dokument: Convenientes ex universo mundo über die Gerechtigkeit in der Welt (AAS LXIII [1971] 898-942).

unter Johannes Paul II.

unter Benedikt XVI.

unter Franziskus

Adresse

Bischofssynode (Synodus Episcoporum)
Generalsekretär: Erzbischof Lorenzo Baldisseri (seit 21. September 2013)
Untersekretär: Msgr. Fortunato Frezza

Anschrift: Palazzo del Bramante
Via della Conciliazione, 34
I-00193 Roma
Tel.: (0039 06) 69 88 48 21/69 88 43 24
Fax: (0039 06) 69 88 33 92
E-mail: synodus@synod.va

Weblinks

Anmerkungen

<references />