Bischof: Unterschied zwischen den Versionen

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* 16. Oktober 2003 [[Apostolisches Schreiben|Nachsynodales Schreiben]] [[Pastores gregis]] zum Thema: „Der Bischof – Diener des Evangeliums Jesu Christi für die Hoffnung der Welt“
 
* 16. Oktober 2003 [[Apostolisches Schreiben|Nachsynodales Schreiben]] [[Pastores gregis]] zum Thema: „Der Bischof – Diener des Evangeliums Jesu Christi für die Hoffnung der Welt“
 
* 22. Februar 2004 [[Kongregation für die Bischöfe]], [[Direktorium]] [[Apostolorum successores]], für den Hirtendienst der Bischöfe
 
* 22. Februar 2004 [[Kongregation für die Bischöfe]], [[Direktorium]] [[Apostolorum successores]], für den Hirtendienst der Bischöfe
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* 11. März 2009 Brief von Papst Benedikt XVI. [[La remissione]] an alle Bischöfe der Weltkirche, um seine Motive für die Aufhebung der [[Exkommunikation]] zugunsten der vier von [[Marcel Lefebvre]] 1988 geweihten Bischöfe zu erläutern.
  
 
==Literatur==
 
==Literatur==

Version vom 19. Februar 2014, 15:52 Uhr

Wappen eines Bischofs: erkennbar am grünen Bischofshut (galero) mit zwölf seitlich herabhängenden Quasten (fiocchi), sowie am hinter dem Wappenschild aufgerichteten bischöflichen Kreuz
Bischof Blasius

Ein Bischof ist das Oberhaupt einer Diözese, auch Teilkirche genannt, als deren oberster Lehrer, Priester und Leiter er wirkt. Er ist in seinen Vollmachten Nachfolger der Apostel und leitet als solcher, kraft göttlicher Anordnung. Die voll berechtigte Ausübung des Bischofsamts nur im Episkopat mit und unter dem Papst möglich, aber für die Gemeinschaft der Kirche auch notwendig. Der Name Bischof stammt vom griechischen Wort episcopos, was soviel bedeutet wie Vorsteher der Kirche.

Bischofsernennung

Laut Kirchenrecht kommt es dem Papst zu, die Bischöfe frei zu ernennen oder die rechtmäßig gewählten zu bestätigen (vgl. CIC can. 377). Das kann in jeder Diözese höchst unterschiedlich gehandhabt werden. Die Ernennung der Bischöfe ist abhängig von den geschichtlichen Umständen. Sie wird in vielen Staaten durch Konkordate geregelt.

In Deutschland

In Deutschland ist die Ernennung eines Bischofs durch die Konkordate geregelt. Maßgeblich ist hier vor allem das fortgeltende Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 sowie die Konkordate, die der Heilige Stuhl mit den Bundesländern bzw. ihren Rechtsvorgängern geschlossen hat (Bayernkonkordat, Preußenkonkordat, badisches Konkordat).

Sakramentale Weihe

Bevor der Bischof sein Amt antreten kann, wird er durch einen anderen Bischof geweiht, regelmäßig unter Assistenz zweier weiterer Bischöfe. Die Bischofsweihe ist die dritte und letzte Stufe des Weihesakramentes. Die heutige Gliederung in drei Weihestufen (Diakon, Priester, Bischof) war in der Geschichte der Kirche nicht immer unumstritten. In der Scholastik wurde der sakramentale Charakter der Bischofsweihe abgelehnt.

Durch das zweite Vatikanum ist die heutige Dreigliedrigkeit des Weihesakramentes wieder aufgelebt. Das Sakrament der Weihe besteht hingegen seit Beginn der Kirche und hat seinen Ursprung in der von Jesus Christus an den Aposteln erteilten Vollmacht. Diese apostolische Tradition des sakramentalen Amtes wurde in der Kirche in Gestalt des Bischofsamtes weitergegeben. Die Berufung der Bischöfe gehen somit in direkter Linie auf Christus zurück. Das wird in der Theologie die Apostolische Sukzession genannt. In Gemeinschaft mit den Bischöfen haben auch die Priester und Diakone ihren besonderen Anteil am Priesteramt Christi.

Ausübung des Amtes

Der Bischof ist der oberste Hirte seiner Diözese, er ist letztverantwortlich für die Sorge aller Katholiken die in seinem Territorium wohnen (vgl. CIC can. 383). Diese Vollmacht und Pflicht delegiert er an die einzelnen Ortspfarrer, die also das apostolische Amt gegenüber den Getauften repräsentieren. Der Bischof ist zwar nicht Vikar des Papstes, aber muss er sein Amt in Einheit mit dem Heiligen Vater ausüben, da sich päpstlicher Primat und Kollegium der Bischöfe gegenseitig bedingen: Ohne Papst kein Kollegium, ohne Kollegium kein Bischof.

Wenn die Diözese große Ausmaße hat, kann der Diözesanbischof zu seiner Unterstützung um die Ernennung von Auxiliar- oder Weihbischöfen beim Papst bitten. Diese sind, wie auch andere apostolische Amtsträger in nicht voll als Diözese errichteten Amtsbezirken der Weltkirche (z.B. in der Mission), in sakramentaler Hinsicht vollgültige Bischöfe, deren Amtsausübung aber von näherer Maßgabe des Papstes und des Ortsbischofs abhängig ist.

Aufgaben

Als rechtmässige Nachfolger der Apostel haben die Bischöfe, zusammen mit den Priestern - ihren Mitarbeitern, als "erste Aufgabe" die Verkündigung des Evangeliums, wie es der Herr befohlen hat in Mk 16,15, sie sind Lehrer ihrer Teilkirche.

Am sichtbarsten in der Pfarrei wird der Bischof bei der Spendung des Sakramentes der Firmung, die üblicherweise von einem Bischof gespendet wird. Dies deutet auf die kultische Funktion des Bischofs hin:

Der Bischof ist der ordentliche Vorsitzende der Eucharistiefeier. "In der Eucharistie tritt das Sakrament der Kirche voll zutage; daher findet im Amt des Bischofs im Vorsitz der Eucharistiefeier seinen vorzüglichen Ausdruck und, in Gemeinschaft mit ihm, das Amt des Priesters und der Diakone" (vgl. KKK 1142). Die Bischöfe sind also Priester ihrer Ortskirche im Vollsinn. Überdies sind die Diözesanbischöfe im Namen Christi auch mit voller Leitungsgewalt als Hirten ihrer Kirche ausgestattet.

Amtsverzicht eines Bischofs

Ein katholischer Bischof kann laut Kirchenrecht nicht eigenmächtig von seinem Amt zurücktreten. Er benötigt die Zustimmung des Papstes. Er bleibt auch nach seinem Rücktrittsgesuch weiter Bischof der katholischen Kirche. Neben dem Amtsverzicht aus Altersgründen gibt es einige außerordentliche Gründe, die zu einem freiwilligen Amtsverzicht, zu einer erzwungenen Amtsenthebung oder zu einer strafweise erfolgten Absetzung führen können.

Nach dem seit 1983 gültigen Kirchenrecht wird ein Bischof dann "nachdrücklich gebeten", seinen Rücktritt einzureichen, wenn er "wegen seiner angegriffenen Gesundheit oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund" nicht mehr in der Lage ist, seine Amtsgeschäfte auszuüben (Can 401 §2). Gründe für eine "Behinderung" der Amtsausübung eines Bischofs sind nach dem Kirchenrecht "Gefangenschaft, Verbannung, Exil oder Unfähigkeit".

Jeder Inhaber eines Kirchenamts, also auch ein Bischof, kann darüber hinaus «aus gerechtem Grund» auf dieses Amt verzichten (CC 187 ff).

Weiter unterscheidet das Kirchenrecht zwischen einer «Amtsenthebung» und einer "Absetzung". Für die Amtsenthebung ist ein Verfahren notwendig, das mit einem schriftlichen Dekret beendet wird. Das Kirchenrecht führt drei mögliche Gründe an: den Verlust des Klerikerstandes, den öffentlichen Abfall vom katholischen Glauben oder von der Gemeinschaft der Kirche und den Versuch eines Klerikers, eine Ehe zu schließen (CC 193 und 194). Die "Absetzung" ist eine sehr schwere Strafe (Can 196).

Möglich ist auch, dass ein Bischof in eine andere Diözese versetzt wird. Eine Versetzung kann nach dem Kirchenrecht auch "gegen den Willen des Amtsinhabers" erfolgen. Dazu muss ein schwerwiegender Grund vorliegen.

Päpstliche Schreiben

Pius XII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Benedikt XVI.

  • 11. März 2009 Brief von Papst Benedikt XVI. La remissione an alle Bischöfe der Weltkirche, um seine Motive für die Aufhebung der Exkommunikation zugunsten der vier von Marcel Lefebvre 1988 geweihten Bischöfe zu erläutern.

Literatur

  • Erwin Gatz (Hsgr.): Bischofslexikon, Biographisches Lexikon - 5 Bände, Duncker & Humblot Verlag Berlin (1997-2002), 800 Jahre über die kirchliche Leitung in Biografien der Diözesanbischöfe, Weihbischöfe und auch Generalvikare (Über 4000 Seiten).
Bd. 1: Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1198-1448, 1997.
Bd. 2: Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448-1648, 1996.
Bd. 3: Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1648-1803, 1990.
Bd. 4: Die Bischöfe der deutschsprachigen Länder 1785/1803-1945, 1983.
Bd. 5: Die Bischöfe der deutschsprachigen Länder 1945-2001, 2002.
  • Dieter Philippi [1]: Sammlung Philippi – Kopfbedeckungen in Glaube, Religion und Spiritualität. St. Benno Verlag Leipzig 2009 (712 Seiten, 4,2 kg; ISBN 978-3-7462-2800-6).
  • Georg May: Ego n.n. catholicae ecclesiae episcopus: Entstehung, Entwicklung und Bedeutung einer Unterschriftsformel im Hinblick auf den Universalepiskopat des Papstes (Kanonistische Studien und Texte ; Bd. 43). Duncker und Humblot Verlag 1995 (613 Seiten; ISBN 3-428-08452-7).

Quiz

  • Bischofs Quiz Spiel. Quartett mit allen deutschen Kardinälen und Bischöfen, herausgegeben zum 10-jährigen Jubiläum des Domradios, 28 Karten, [2]

Weblinks

Siehe auch: Bischofskonferenz, Bischofslisten, Erzbischof, Weihbischof