Berufung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Die geistliche Berufung zum priesterlichen Dienst und zum Ordensleben==
 
==Die geistliche Berufung zum priesterlichen Dienst und zum Ordensleben==
  
Die geistliche Berufung zum Empfang des [[Weihesakrament]]s und zur priesterlichen Lebensweise als [[Diakon]], [[Priester]] oder [[Bischof]] sowie zum [[Orden]]sleben ist eine Einladung oder ein Rat zur Ganzhingabe an [[Gott]].<ref>vgl. [[Nachsynodales Apostolisches Schreiben]] [[Familiaris consortio]] über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute vom 22. November 1981, [[Familiaris consortio (Wortlaut)#Die Vorbereitung|Nr. 66]].</ref> Dem als Anruf Gottes erkannten Ruf zu folgen verpflichtet gewöhnlich nicht unter [[Sünde]]. Doch kann die Weigerung, besonders eine solche aus sittlich minderwertigen Motiven, den Verlust von [[Gnade]]n zur Folge haben und dadurch das Heil gefährden.<ref> vgl. Wilhelm Reinhard in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 1. Auflage, Band II, Artikel Berufung: II. Zum Priester- und Ordensstand, Sp. 239; Franz Dander in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 2. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung zum Priester- und Ordensstand, Sp. 284.</ref>
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Die geistliche Berufung zum Empfang des [[Weihesakrament]]s und zur priesterlichen Lebensweise als [[Diakon]], [[Priester]] oder [[Bischof]] sowie zum [[Orden]]sleben ist eine Einladung oder ein Rat zur Ganzhingabe an [[Gott]].<ref>vgl. [[Nachsynodales Apostolisches Schreiben]] [[Familiaris consortio]] über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute vom 22. November 1981, [[Familiaris consortio (Wortlaut)#Die Vorbereitung|Nr. 66]].</ref>  
  
 
Eine geistliche Berufung besteht aus [[Berufung und Adsum|zwei Elementen]]: der inneren göttlichen Berufung des Kandidaten als notwendige Voraussetzung für die äußere Berufung [[Weihesakrament|zur Weihe]] durch den [[Bischof]] bzw. der Zulassung zu den [[Gelübde]]n durch den Ordensoberen, d. h. jeweils der [[Kirche]]<ref>vgl. Franz Dander in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 2. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung zum Priester- und Ordensstand, Sp. 284.</ref>.  
 
Eine geistliche Berufung besteht aus [[Berufung und Adsum|zwei Elementen]]: der inneren göttlichen Berufung des Kandidaten als notwendige Voraussetzung für die äußere Berufung [[Weihesakrament|zur Weihe]] durch den [[Bischof]] bzw. der Zulassung zu den [[Gelübde]]n durch den Ordensoberen, d. h. jeweils der [[Kirche]]<ref>vgl. Franz Dander in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 2. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung zum Priester- und Ordensstand, Sp. 284.</ref>.  
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===Die innere Berufung===
 
===Die innere Berufung===
 
Zur inneren Berufung gehört nicht notwendig eine stärker fühlbare, spontane Sehnsucht nach dem Priestertum bzw. Ordensstand; so sehr diese Neigung, wo vorhanden, Aufmerksamkeit verdient. Sie wäre für sich allein noch kein genügender Beweis für eine echte Berufung. Wesentlich für die innere Berufung sind objektive Berufseignung und subjektive Berufsabsicht.<ref>Franz Dander in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 2. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung zum Priester- und Ordensstand, Sp. 284.</ref><br>
 
Zur inneren Berufung gehört nicht notwendig eine stärker fühlbare, spontane Sehnsucht nach dem Priestertum bzw. Ordensstand; so sehr diese Neigung, wo vorhanden, Aufmerksamkeit verdient. Sie wäre für sich allein noch kein genügender Beweis für eine echte Berufung. Wesentlich für die innere Berufung sind objektive Berufseignung und subjektive Berufsabsicht.<ref>Franz Dander in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 2. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung zum Priester- und Ordensstand, Sp. 284.</ref><br>
'''a) Die objektive Berufseignung''' umfasst die gesundheitliche Eignung ([[Orientierungen vom 29. Juni 2008|besonders auch psychische]] und [[Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen (Wortlaut)|affektive]]), die intellektuelle Eignung, d. h. die Fähigkeit, die für das Priestertum heute allgemein erforderten Studien mit Erfolg zu bewältigen; die religiös-charakterliche Eignung, das ist besonders Wahrhaftigkeit, gediegene [[Frömmigkeit]], [[Sensus ecclesiae|kirchliche Gesinnung]], [[Gehorsam]], Seeleneifer, Befähigung zum [[zölibat]]ären Leben und zu ausdauernder [[Pflicht]]arbeit. Beim [[Orden]]sberuf kommt auch das dauernde Gemeinschaftsleben im Sinn der [[Evangelische Räte|evangelischen Räte]] hinzu und auch für die den betreffenden [[Orden]] etwa eigentümlichen Aufgaben zu erfüllen. Diese Eigenschaften müssen beim Kandidaten im Lauf einer genügenden Prüfungszeit positiv erwiesen sein. Wegen der großen Tragweite der Berufsentscheidung für die Zukunft des Kandidaten und das Wohl der [[Kirche]] muss die Eignung moralisch gewiss feststehen. Ein Kandidat mit zweifelhafter Eignung muss praktisch als ungeeignet (oder wenigstens noch nicht geeignet) von den Weihen bzw. Ordensgelübden ferngehalten werden. Die Verantwortung für die Prüfung der Eignung trägt im äußeren Bereich (in foro externo) der [[Bischof]] und der Vorsteher des [[Priesterseminar]]s bzw. der zuständige Ordensobere; im inneren Bereich (in foro interno - [[Gewissen]]sbereich) haben auch die [[Beichtväter]] darauf hinzuwirken, dass Ungeeignete vom Empfang der Weihen bzw. von der Gelübdeablegung abstehen.<ref>Franz Dander in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 2. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung zum Priester- und Ordensstand, Sp. 284+285.</ref> <br>
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'''a) Die objektive Berufseignung''' umfasst die Reifung der personalen Identität des Bewerbers, seine gesundheitliche, charakterliche und intellektuelle Eignung sowie die Fähigkeit, Verantwortung für das eigene Leben, für Kirche und Welt zu übernehmen.<ref>Paul Deselaers: Art. "Berufung. V. Geistliche Berufung" in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 3. Auflage, Band 2, Sp. 305.</ref> Zur intellektuellen Eignung gehört die Fähigkeit, die für das Priestertum heute allgemein erforderten Studien mit Erfolg zu bewältigen; die religiös-charakterliche Eignung umfasst besonders Wahrhaftigkeit, [[Frömmigkeit]]und [[Sensus ecclesiae|kirchliche Gesinnung]].  
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Beim [[Orden]]sberuf kommt die Eignung zum dauerhaften Leben in Gemeinschaft im Sinn der [[Evangelische Räte|evangelischen Räte]] hinzu und die Bereitschaft und Fähigkeit, die für den betreffenden [[Orden]] etwa eigentümlichen Aufgaben zu erfüllen.  
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Diese Eigenschaften müssen beim Kandidaten im Lauf einer ausreichend langen und intensiven Phase der Begleitung und Prüfung wegen der großen Tragweite der Berufsentscheidung für die Zukunft des Kandidaten und das Wohl der [[Kirche]] positiv erwiesen sein; weniger geeignete Kandidaten sind zurückzuweisen oder müssen zunächst eine Zeit der Reifung und Bewährung durchlaufen. Die Verantwortung für die Prüfung der Eignung trägt im äußeren Bereich (in foro externo) der [[Bischof]] und der Vorsteher des [[Priesterseminar]]s bzw. der zuständige Ordensobere; im inneren Bereich (in foro interno - [[Gewissen]]sbereich) haben auch die [[Beichtväter]] darauf hinzuwirken, dass Ungeeignete vom Empfang der Weihen bzw. von der Gelübdeablegung absehen.<ref>Franz Dander in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 2. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung zum Priester- und Ordensstand, Sp. 284+285.</ref> <br>
 
'''b) Die subjektive Berufsabsicht''' besteht in dem wohl überlegten, festen Entschluss, [[Priester]] zu werden bzw. lebenslänglich in einem bestimmten [[Orden]] [[Gott]] zu dienen. Der endgültige Entschluss muss ganz frei, ohne jeden äußeren Druck gefasst sein; er kann keinem Kandidaten durch einen Obern oder Beichtvater abgenommen werden. Er muss sich stützen auf religiöse Motive; andere (z. B. irdische Versorgung, Ehrgeiz u. ä.) dürfen keine wesentliche Rolle spielen. Fortschreitende Läuterung der Berufsmotive ist eine wichtige Aufgabe der Ausbildungszeit. Da Berufseignung und reine Berufsabsicht letztlich Gnadengaben Gottes sind, ist das [[Gebet]] um Berufe und ihre Bewahrung sinnvoll und notwendig.<ref>Franz Dander in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 2. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung zum Priester- und Ordensstand, Sp. 285.</ref>
 
'''b) Die subjektive Berufsabsicht''' besteht in dem wohl überlegten, festen Entschluss, [[Priester]] zu werden bzw. lebenslänglich in einem bestimmten [[Orden]] [[Gott]] zu dienen. Der endgültige Entschluss muss ganz frei, ohne jeden äußeren Druck gefasst sein; er kann keinem Kandidaten durch einen Obern oder Beichtvater abgenommen werden. Er muss sich stützen auf religiöse Motive; andere (z. B. irdische Versorgung, Ehrgeiz u. ä.) dürfen keine wesentliche Rolle spielen. Fortschreitende Läuterung der Berufsmotive ist eine wichtige Aufgabe der Ausbildungszeit. Da Berufseignung und reine Berufsabsicht letztlich Gnadengaben Gottes sind, ist das [[Gebet]] um Berufe und ihre Bewahrung sinnvoll und notwendig.<ref>Franz Dander in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 2. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung zum Priester- und Ordensstand, Sp. 285.</ref>
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Dem als Anruf Gottes erkannten Ruf zu folgen verpflichtet gewöhnlich nicht unter [[Sünde]]. Doch kann die Weigerung, besonders eine solche aus sittlich minderwertigen Motiven, den Verlust von [[Gnade]]n zur Folge haben und dadurch das Heil gefährden.<ref> vgl. Wilhelm Reinhard in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 1. Auflage, Band II, Artikel Berufung: II. Zum Priester- und Ordensstand, Sp. 239; Franz Dander in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 2. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung zum Priester- und Ordensstand, Sp. 284.</ref>
  
 
===Die äußere Berufung===
 
===Die äußere Berufung===
Der [[Bischof]] (analog der Ordensobere) ist streng verpflichtet, sich vor der Zulassung eines Kandidaten aus positiven Quellen über dessen innere Berufung zu vergewissern.<ref>Franz Dander in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 2. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung zum Priester- und Ordensstand, Sp. 284.</ref><ref>Eine von [[Papst]] [[Pius X.]] am 26. Juni 1912 eingesetzte Kommission bestimmte, dass die Berufung keineswegs notwendig "in einer gewissen Inspiration des Subjektes oder in Einladungen des [[Heiligen Geist]]es, das [[Priesteramt|Priestertum]] zu übernehmen" bestünde. Das Vorhandensein der notwendigen persönlichen  Eigenschaften ist als [[kirchenrecht]]liche Berufung entscheidend. Gefühlsmäßige Hinneigung zum Priester- oder Ordensstande ist nicht erforderlich, es genügen rechte Intention und Tauglichkeit, wenn auch mit ihnen die Neigung meist gegeben sein wird. Die Tauglichkeit umfasst, Gaben der [[Natur]] und der [[Gnade]] und bedeutet Fähigkeit, den beruflichen Anforderungen genügen zu können. - Wilhelm Reinhard in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 1. Auflage, Band II, Artikel Berufung: II. Zum Priester- und Ordensstand, Sp. 239.</ref> "Niemand" habe ein "Recht darauf, das [[Weihesakrament|Sakrament der Weihe]] zu empfangen", heisst es 1992 im [[Katechismus der Katholischen Kirche]]. Man muss dazu von [[Gott]] berufen sein (Vgl. {{B|Hebr|5|4}}). "Wer Anzeichen wahrzunehmen glaubt, dass Gott ihn zum geweihten Dienst beruft, muss seinen Wunsch demütig der [[Autorität]] der [[Kirche]] unterbreiten, der die Verantwortung und das Recht zukommt, jemanden zum Empfang der Weihen zuzulassen. Wie jede [[Gnade]] kann auch dieses [[Sakrament]] nur als ein [[Das Geschenk der Berufung zum Priestertum|unverdientes Geschenk empfangen]] werden" ([[KKK]] 1578) und nicht erkauft werden vgl. [[Simonie]] ({{B|Apg|8|20}}, [[KKK]] 2121).
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Der [[Bischof]] (analog der Ordensobere) ist streng verpflichtet, sich vor der Zulassung eines Kandidaten aus positiven Quellen über dessen innere Berufung zu vergewissern.<ref>Franz Dander in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 2. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung zum Priester- und Ordensstand, Sp. 284.</ref><ref>Eine von [[Papst]] [[Pius X.]] am 26. Juni 1912 eingesetzte Kommission bestimmte, dass die Berufung keineswegs notwendig "in einer gewissen Inspiration des Subjektes oder in Einladungen des [[Heiligen Geist]]es, das [[Priesteramt|Priestertum]] zu übernehmen" bestünde. Das Vorhandensein der notwendigen persönlichen  Eigenschaften ist als [[kirchenrecht]]liche Berufung entscheidend. Gefühlsmäßige Hinneigung zum Priester- oder Ordensstande ist nicht erforderlich, es genügen rechte Intention und Tauglichkeit, wenn auch mit ihnen die Neigung meist gegeben sein wird. Die Tauglichkeit umfasst Gaben der [[Natur]] und der [[Gnade]] und bedeutet die Fähigkeit, den beruflichen Anforderungen genügen zu können. - Wilhelm Reinhard in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 1. Auflage, Band II, Artikel Berufung: II. Zum Priester- und Ordensstand, Sp. 239.</ref> Die Annahme durch die Kirche, nachdem die Reifung der personalen Identität des Bewerbers, seine gesundheitliche, charakterliche und intellektuelle Eignung sowie die Fähigkeit, Verantwortung für das eigene Leben, für Kirche und Welt zu übernehmen, festgestellt wurde, ist konstitutiv für eine Berufung zum geistlichen Amt und zum geistlichen Stand.<ref>Paul Deselaers: Art. "Berufung. V. Geistliche Berufung" in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 3. Auflage, Band 2, Sp. 305.</ref>
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Niemand habe ein Recht darauf, das [[Weihesakrament|Sakrament der Weihe]] zu empfangen, heisst es 1992 im [[Katechismus der Katholischen Kirche]]. Man muss dazu von [[Gott]] berufen sein (Vgl. {{B|Hebr|5|4}}). "Wer Anzeichen wahrzunehmen glaubt, dass Gott ihn zum geweihten Dienst beruft, muss seinen Wunsch demütig der [[Autorität]] der [[Kirche]] unterbreiten, der die Verantwortung und das Recht zukommt, jemanden zum Empfang der Weihen zuzulassen. Wie jede [[Gnade]] kann auch dieses [[Sakrament]] nur als ein [[Das Geschenk der Berufung zum Priestertum|unverdientes Geschenk empfangen]] werden" ([[KKK]] 1578) und nicht erkauft werden vgl. [[Simonie]] ({{B|Apg|8|20}}, [[KKK]] 2121).
  
 
===Spätberufene===
 
===Spätberufene===

Version vom 18. Juli 2018, 07:58 Uhr

Berufung (lat.: vocatio) kann verschiedene Bedeutungen haben:

  • Die allgemeine Berufung zur Liebe und zum ewigen Heil
  • Die Berufung zum Priester- und Ordensleben als Einladung
  • Die Beauftragung ("Ruf"), ein anderes höheres Amt auszufüllen, insbesondere an einer Hochschule als Professor zu lehren, oder in einem Gremium mitzuwirken.
  • Die Berufung (appellatio) als Rechtsmittel: Dabei wird gegen ein wirkliches oder vermeintliches Fehlurteil eines Gerichtes ein höheres angerufen.<ref>Johannes Baptist Haring in: Lexikon für Theologie und Kirche, 1. Auflage, Band II, Artikel: Berufung (appellatio), Sp. 238.</ref>
#default =bibleserver.com">EU }})

Die allgemeine Berufung zur Liebe und zum ewigen Heil

Gott hat den Menschen geschaffen als religiöses Wesen, das von Gott kommt und zu Gott geht (KKK 44). Als Ebenbild Gottes ist er geschaffen, um zu lieben.<ref> Schreiben Menschliche Sexualität, Wahrheit und Bedeutung vom 8. Dezember 1995, Nr. 8.</ref> Ziel des menschlichen Lebens ist die Teilhabe am glückseligen Leben im Himmel ({{#ifeq: Brief des Paulus an die Philipper | Berufung |{{#if: Phil|Phil|Brief des Paulus an die Philipper}}|{{#if: Phil |Phil|Brief des Paulus an die Philipper}}}} 3{{#if:14|,14}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Brief an die Hebräer | Berufung |{{#if: Hebr|Hebr|Brief an die Hebräer}}|{{#if: Hebr |Hebr|Brief an die Hebräer}}}} 3{{#if:1|,1}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}). Da dieses Ziel durch die Erbsünde des Menschen im Paradies verdunkelt wurde, ruft ihn Gott<ref>Denn unwiderruflich (sine paenitentia) sind Gnade und Berufung, die Gott gewährt {{#ifeq: Vorlage:Röm (Bibel) | Berufung |{{#if: Röm|Röm|Vorlage:Röm (Bibel)}}|{{#if: Röm |[[Vorlage:Röm (Bibel)|Röm]]|[[Vorlage:Röm (Bibel)]]}}}} 11{{#if:29|,29}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}</ref> vor allem durch seinen Sohn Jesus Christus, den Erlöser und Retter (KKK 1; 54, 542) auf den Weg übernatürlichen Heiles (DV 3), in die Nachfolge Christi (KKK 1694).

"Alle Christgläubigen", sagt das Zweite Vatikanische Konzil, "sind zum Streben nach Heiligkeit und ihrem Stand entsprechender Vollkommenheit eingeladen und verpflichtet.“<ref>Lumen gentium, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 42, vgl. KKK 825, 2013.</ref> Damit dieser Ruf an alle Welt ergehe, sandte Christus die von ihm erwählten Apostel und gab ihnen den Auftrag, das Evangelium zu verkünden und alle zu taufen ({{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Berufung |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 28{{#if:19–20|,19–20}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; KKK 2). Mit der Hilfe Gottes und durch seine eigene Freiheit soll der Mensch den Ruf Christi annehmen, die Frohbotschaft der Erlösung auf der ganzen Welt von Generation zu Generation weitergegeben werden (KKK 3; KKKK 188, 401).

Jesus predigte die Einheit der Liebe zu Gott und der Liebe zum Nächsten ({{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Berufung |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 22{{#if:36-40|,36-40}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}). Die christliche Offenbarung stellt zwei Berufungen zur Liebe als Lebensform vor Augen: die Ehe und die Jungfräulichkeit im Zölibat.<ref> Schreiben Menschliche Sexualität, Wahrheit und Bedeutung vom 8. Dezember 1995, Nr. 34; vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Berufung |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 19{{#if:12|,12}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref>

Die Berufung zur Ehe

Das Eheleben, zu dem Gott ruft<ref> vgl. {{#ifeq: Genesis | Berufung |{{#if: Gen|Gen|Genesis}}|{{#if: Gen |Gen|Genesis}}}} 1{{#if:22|,22}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; Schreiben Menschliche Sexualität, Wahrheit und Bedeutung vom 8. Dezember 1995, Nr. 27-33.</ref>, ist eine Antwort, bei der sich ein Mann und eine Frau in der gegenseitigen liebenden Hingabe lebenslang verbinden.<ref>vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben Familiaris consortio über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute vom 22. November 1981, Nr. 22.</ref> Die Zustimmung ist Teilhabe am endgültigen Bund Christi mit der Kirche.<ref>Päpstlicher Rat für die Familie: Schreiben Die Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe vom 13. Mai 1996, Nr. 16.</ref>

Die geistliche Berufung zum priesterlichen Dienst und zum Ordensleben

Die geistliche Berufung zum Empfang des Weihesakraments und zur priesterlichen Lebensweise als Diakon, Priester oder Bischof sowie zum Ordensleben ist eine Einladung oder ein Rat zur Ganzhingabe an Gott.<ref>vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben Familiaris consortio über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute vom 22. November 1981, Nr. 66.</ref>

Eine geistliche Berufung besteht aus zwei Elementen: der inneren göttlichen Berufung des Kandidaten als notwendige Voraussetzung für die äußere Berufung zur Weihe durch den Bischof bzw. der Zulassung zu den Gelübden durch den Ordensoberen, d. h. jeweils der Kirche<ref>vgl. Franz Dander in: Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung zum Priester- und Ordensstand, Sp. 284.</ref>.

Die innere Berufung

Zur inneren Berufung gehört nicht notwendig eine stärker fühlbare, spontane Sehnsucht nach dem Priestertum bzw. Ordensstand; so sehr diese Neigung, wo vorhanden, Aufmerksamkeit verdient. Sie wäre für sich allein noch kein genügender Beweis für eine echte Berufung. Wesentlich für die innere Berufung sind objektive Berufseignung und subjektive Berufsabsicht.<ref>Franz Dander in: Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung zum Priester- und Ordensstand, Sp. 284.</ref>
a) Die objektive Berufseignung umfasst die Reifung der personalen Identität des Bewerbers, seine gesundheitliche, charakterliche und intellektuelle Eignung sowie die Fähigkeit, Verantwortung für das eigene Leben, für Kirche und Welt zu übernehmen.<ref>Paul Deselaers: Art. "Berufung. V. Geistliche Berufung" in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Band 2, Sp. 305.</ref> Zur intellektuellen Eignung gehört die Fähigkeit, die für das Priestertum heute allgemein erforderten Studien mit Erfolg zu bewältigen; die religiös-charakterliche Eignung umfasst besonders Wahrhaftigkeit, Frömmigkeitund kirchliche Gesinnung.

Beim Ordensberuf kommt die Eignung zum dauerhaften Leben in Gemeinschaft im Sinn der evangelischen Räte hinzu und die Bereitschaft und Fähigkeit, die für den betreffenden Orden etwa eigentümlichen Aufgaben zu erfüllen.

Diese Eigenschaften müssen beim Kandidaten im Lauf einer ausreichend langen und intensiven Phase der Begleitung und Prüfung wegen der großen Tragweite der Berufsentscheidung für die Zukunft des Kandidaten und das Wohl der Kirche positiv erwiesen sein; weniger geeignete Kandidaten sind zurückzuweisen oder müssen zunächst eine Zeit der Reifung und Bewährung durchlaufen. Die Verantwortung für die Prüfung der Eignung trägt im äußeren Bereich (in foro externo) der Bischof und der Vorsteher des Priesterseminars bzw. der zuständige Ordensobere; im inneren Bereich (in foro interno - Gewissensbereich) haben auch die Beichtväter darauf hinzuwirken, dass Ungeeignete vom Empfang der Weihen bzw. von der Gelübdeablegung absehen.<ref>Franz Dander in: Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung zum Priester- und Ordensstand, Sp. 284+285.</ref>
b) Die subjektive Berufsabsicht besteht in dem wohl überlegten, festen Entschluss, Priester zu werden bzw. lebenslänglich in einem bestimmten Orden Gott zu dienen. Der endgültige Entschluss muss ganz frei, ohne jeden äußeren Druck gefasst sein; er kann keinem Kandidaten durch einen Obern oder Beichtvater abgenommen werden. Er muss sich stützen auf religiöse Motive; andere (z. B. irdische Versorgung, Ehrgeiz u. ä.) dürfen keine wesentliche Rolle spielen. Fortschreitende Läuterung der Berufsmotive ist eine wichtige Aufgabe der Ausbildungszeit. Da Berufseignung und reine Berufsabsicht letztlich Gnadengaben Gottes sind, ist das Gebet um Berufe und ihre Bewahrung sinnvoll und notwendig.<ref>Franz Dander in: Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung zum Priester- und Ordensstand, Sp. 285.</ref>

Dem als Anruf Gottes erkannten Ruf zu folgen verpflichtet gewöhnlich nicht unter Sünde. Doch kann die Weigerung, besonders eine solche aus sittlich minderwertigen Motiven, den Verlust von Gnaden zur Folge haben und dadurch das Heil gefährden.<ref> vgl. Wilhelm Reinhard in: Lexikon für Theologie und Kirche, 1. Auflage, Band II, Artikel Berufung: II. Zum Priester- und Ordensstand, Sp. 239; Franz Dander in: Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung zum Priester- und Ordensstand, Sp. 284.</ref>

Die äußere Berufung

Der Bischof (analog der Ordensobere) ist streng verpflichtet, sich vor der Zulassung eines Kandidaten aus positiven Quellen über dessen innere Berufung zu vergewissern.<ref>Franz Dander in: Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung zum Priester- und Ordensstand, Sp. 284.</ref><ref>Eine von Papst Pius X. am 26. Juni 1912 eingesetzte Kommission bestimmte, dass die Berufung keineswegs notwendig "in einer gewissen Inspiration des Subjektes oder in Einladungen des Heiligen Geistes, das Priestertum zu übernehmen" bestünde. Das Vorhandensein der notwendigen persönlichen Eigenschaften ist als kirchenrechtliche Berufung entscheidend. Gefühlsmäßige Hinneigung zum Priester- oder Ordensstande ist nicht erforderlich, es genügen rechte Intention und Tauglichkeit, wenn auch mit ihnen die Neigung meist gegeben sein wird. Die Tauglichkeit umfasst Gaben der Natur und der Gnade und bedeutet die Fähigkeit, den beruflichen Anforderungen genügen zu können. - Wilhelm Reinhard in: Lexikon für Theologie und Kirche, 1. Auflage, Band II, Artikel Berufung: II. Zum Priester- und Ordensstand, Sp. 239.</ref> Die Annahme durch die Kirche, nachdem die Reifung der personalen Identität des Bewerbers, seine gesundheitliche, charakterliche und intellektuelle Eignung sowie die Fähigkeit, Verantwortung für das eigene Leben, für Kirche und Welt zu übernehmen, festgestellt wurde, ist konstitutiv für eine Berufung zum geistlichen Amt und zum geistlichen Stand.<ref>Paul Deselaers: Art. "Berufung. V. Geistliche Berufung" in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Band 2, Sp. 305.</ref>

Niemand habe ein Recht darauf, das Sakrament der Weihe zu empfangen, heisst es 1992 im Katechismus der Katholischen Kirche. Man muss dazu von Gott berufen sein (Vgl. {{#ifeq: Brief an die Hebräer | Berufung |{{#if: Hebr|Hebr|Brief an die Hebräer}}|{{#if: Hebr |Hebr|Brief an die Hebräer}}}} 5{{#if:4|,4}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}). "Wer Anzeichen wahrzunehmen glaubt, dass Gott ihn zum geweihten Dienst beruft, muss seinen Wunsch demütig der Autorität der Kirche unterbreiten, der die Verantwortung und das Recht zukommt, jemanden zum Empfang der Weihen zuzulassen. Wie jede Gnade kann auch dieses Sakrament nur als ein unverdientes Geschenk empfangen werden" (KKK 1578) und nicht erkauft werden vgl. Simonie ({{#ifeq: Apostelgeschichte | Berufung |{{#if: Apg|Apg|Apostelgeschichte}}|{{#if: Apg |Apg|Apostelgeschichte}}}} 8{{#if:20|,20}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}, KKK 2121).

Spätberufene

Spätberufene nennt man diejenigen, die den geistlichen Ruf im Erwachsenenalter entdecken.<ref>vgl. Entwicklung der Pastoral geistlicher Berufungen in den Ortskirchen 1981, Nr. 47.</ref> Die Kandidaten haben bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium hinter sich und waren einem Beruf nachgegangen.

Für gewöhnlich können sie die erste Zeit der Ausbildung in Häusern verbringen, die eigens für Spätberufene eingerichtet sind. Vor der Aufnahme in ein  Priesterseminar bedarf es - wie bei jüngeren Kandidaten auch - einer ernsthaften Prüfung der Gründe für die Berufung.<ref>Dokument Sviluppi über die Entwicklung der Pastoral der Berufe in den Einzelkirchen vom 6. Januar 1992, Nr. 25; Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Nr. 24.</ref>

Geistliche Berufe im weiten und weitesten Sinn

Zu den geistlichen Berufen im weiteren Sinne zählen Drittorden, gottgeweihte Jungfrauen (vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Berufung |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 25{{#if:1|,1}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}), Säkularinstitute, pastorale Dienste wie Katechet oder Religionslehrer, geistliche Gemeinschaften und geistliche Bewegungen (z. B. die Schönstatt-Bewegung oder die Fokolar-Bewegung).<ref>vgl. Paul Deselaers in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Band 2, Artikel: Berufung - V. Geistliche Berufung, Sp. 305-306; http://www.berufung.org/berufung-berufe/berufe/.</ref>

→ Päpstliches zur Berufung im Artikel: Päpstliches Werk für geistliche Berufe; Welttag für geistliche Berufungen, Pastorale Leitlinien zur Förderung der Berufungen zum Priesteramt, Weltgebetstag zur Heiligung der Priester, Hinweise zur Förderung der Praxis der eucharistischen Anbetung zugunsten des Klerus und der Priesterberufe, Adoration for Vocations.

Literatur

Weblinks

Anmerkungen

<references />