Dekan: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | * der vom Diözesan[[bischof]] ernannte oder bestätigte Vorsteher eines [[Dekanat]]es, auch Dechant oder Erzpriester genant. Ihm obliegt die Dienstaufsicht der Seelsorgsgeistlichen seines Bezirkes. | |
− | * der erste, oder wen ein [[Propst]] vorhanden ist, der zweite Würdenträger an Dom- oder Kollegiatskirchen, auch Domdechant genannt | + | * der erste, oder wen ein [[Propst]] vorhanden ist, der zweite Würdenträger an Dom- oder Kollegiatskirchen, auch Domdechant genannt. |
− | + | * an [[Universität]]en, der jährlich neu zu wählende Vorsteher der einzelnen [[Fakultät]]en. | |
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Version vom 6. Mai 2009, 19:27 Uhr
Dekan hat verschiedene Bedeutungen:
- der Kardinaldekan oder Dekan des Heiligen Kollegiums (lat. Decanus Sacri Collegii) ist der Vorsitzende des Kardinalkollegiums.
- der vom Diözesanbischof ernannte oder bestätigte Vorsteher eines Dekanates, auch Dechant oder Erzpriester genant. Ihm obliegt die Dienstaufsicht der Seelsorgsgeistlichen seines Bezirkes.
- der erste, oder wen ein Propst vorhanden ist, der zweite Würdenträger an Dom- oder Kollegiatskirchen, auch Domdechant genannt.
- an Universitäten, der jährlich neu zu wählende Vorsteher der einzelnen Fakultäten.